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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Planscher am 15. April 2014, 16:18

Titel: Nebenwohnsitz-Nachzahlung
Beitrag von: Planscher am 15. April 2014, 16:18
Person A hat seit 2007 einen Nebenwohnsitz, ist 2008 ausgezogen und hat irrtümlich den Nebenwohnsitz nicht abgemeldet.
Person A wohnt hat seit 2008 einen neuen Hauptsitz und bezahlt die normale GEZ-Gebühr.

Anfang dieses Jahres erhält die Person A ein Gebührennachzahlung ab 2008 seines Nebenwohnsitzes.
Person A ruft bei Person B an und erhält die Antwort einen Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes einzureichen.
Dies wird gemacht. Jetzt erhält Person A einen neuen Nachzahlung von 2008 - 06/2010.

Muss Person A diese Nachzahlung tätigen? Wenn nicht wie muss Person A gegen Person B vorgehen?

Danke
Titel: Re: Nebenwohnsitz-Nachzahlung
Beitrag von: awawaw am 15. April 2014, 16:46
Nebenwohnsitz nicht abgemeldet... /// Mein Nachbar meinte in einem ähnlichen Fall hat sein Neffe damit argumentiert das die Wohnung nicht bewohnt wurde ab Tag X .... da diese nicht bewohnbar war... ( Schimmelprobleme... oder sowas in der Art.. )
Titel: Re: Nebenwohnsitz-Nachzahlung
Beitrag von: Planscher am 16. April 2014, 08:49
hilft mir noch nicht weiter  :(
Titel: Re: Nebenwohnsitz-Nachzahlung
Beitrag von: awawaw am 16. April 2014, 08:52
§3
Wohnung
(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfes-
te, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
1.
2.
ZUM WOHNEN ODER SCHLAFEN GEEIGNET IST oder genutzt wird und
durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vor-
raum oder von außen, nicht aussc
Titel: Re: Nebenwohnsitz-Nachzahlung
Beitrag von: themob am 16. April 2014, 09:05
2008 bis 12.2012 war die Gebührenpflicht bezogen auf "angemeldete" Empfangsgeräte.

Hat als nichts mit dem Status eines Haushalts oder innehaben einer Wohnung zu tun.

Waren Geräte für den Nebenwohnsitz angemeldet, muss Person A formal bei Umzug dies der damaligen GEZ melden.

Ob durch Um - oder Abmeldung, müsste man jetzt den damals gültigen Rundfunkgebührenstaatsvertrag durchlesen.

Wie was genau gemacht wurde, weiss Person A, bisher kann man es leider nicht so genau nachvollziehen.

Wichtig ist: Als Basis dienten Empfangsgeräte - hat nichts mit der heutigen Regelung zu tun.
Titel: Re: Nebenwohnsitz-Nachzahlung
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 16. April 2014, 09:06
Abmeldung vergessen, Pech gehabt.
Immerhin sind der größte Teil der Forderungen schon verjährt.
Für den Rest kann man sich vielleicht noch wegen mangelnden Gebührenbescheides rausreden, kurz bevor der GV an die Tür klopft.
Der neue Beitrag ab 2013 zählt ja nicht mehr, weil der "Beitragszahler" ja dort nicht mehr gemeldet war.
Titel: Re: Nebenwohnsitz-Nachzahlung
Beitrag von: awawaw am 16. April 2014, 09:09
sorry.. ab 2008... überlesen. Tatsache ... // Stellt sich nur die Frage ob ein vollstreckbarer Verwaltungsakt vorliegt ( Beitragsbescheide ).
Vollstreckbare Verwaltungsakte.. 30 Jahre eintreibbar.
Titel: Re: Nebenwohnsitz-Nachzahlung
Beitrag von: Planscher am 16. April 2014, 10:38
Zu der Zeit wo Person A in der WG (Nebenwohnsitz) wohnte, war kein Gerät angemeldet. Was nach Auszug passierte kann Person A nicht mehr nachvollziehen. Was kann Person A jetzt tun?
Titel: Re: Nebenwohnsitz-Nachzahlung
Beitrag von: awawaw am 16. April 2014, 10:44
Wenn kein Gerät angemeldet wurde... wofür soll dann gezahlt werden ? Fehlende Rechtsgrundlage für die Forderung
Titel: Re: Nebenwohnsitz-Nachzahlung
Beitrag von: themob am 16. April 2014, 10:56
Tut mir leid, aber ohne entsprechende anonymisierte Nachweise der Forderungen wird das ein Schuss ins blaue.

Wenn keine Geräte angemeldet waren, können auch keine Gebühren verlangt werden.

Person A schreibt: Ab 2008 wurden für Geräte GEZ-Gebühren bezahlt

Nachforderungen von 2008 bis 2010. Für einen Nebenwohnsitz wo keine Geräte auf Person A angemeldet waren. Warum bis 06/2010? Was hat sich danach geändert?

Die Gegenseite auffordern, die Anmeldung mit den entsprechenden Geräten für Nebenwohnsitz nachzuweisen sowie eine Auflistung der festgesetzten Gebührenbescheide für die vermuteten Geräte (Radio - TV - bzw. Grundgebühr + TV). Mit Nachweis der Zustellung, oder nicht Zustellung der Briefe.

Wo keine Geräte angemeldet, kann auch keine Gebühr anfallen. Zumindest für die Regelung vor 1.1.2103.

Und für welche Adresse welche Geräte angemeldet wurden (daraus resultierend evtl. vergessen eine Abmeldung der Geräte) kann nur Person A sagen.