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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: hightech am 14. April 2014, 18:42

Titel: GEZ / GIS in Österreich Pension Nebenwohnsitz
Beitrag von: hightech am 14. April 2014, 18:42
Hallo,

Person A wohnt seit Mitte eines Monats in einer Ferienpensionwohnung in Österreich (zweitwohnsitz;  erstwohnsitz ist Deutschland) und arbeitet bei einer Österreichischen Firma.
Jetzt hat die GIS A angeschrieben dass unter dieser Adresse kein Fernsehgerät angemeldet sei.
Muss A GIS zahlen, obwohl A garnicht Eigentümer des Gerätes bin?
A hat ja keinen Fernseher mitgebracht...
Die wollen vll. doppelt kassieren.
Einmal vom Mieter und einmal vom Vermieter.

Vll. kennt sich ja hier jemand auch mit der GIS aus....

Danke.

Viele Grüße
HighTech
Titel: Re: GEZ / GIS in Österreich Pension Nebenwohnsitz
Beitrag von: hightech am 14. April 2014, 21:35
Welche Rechte hat die Bezirksverwaltungsbehörde bei der Überprüfung der Meldepflicht?
Die Bezirksverwaltungsbehörden sind berechtigt, das Bestehen einer Melde- und Gebührenpflicht nach dem Rundfunkgebührengesetz zu überprüfen.Den Organen der Bezirksverwaltungsbehörden, die sich ausweisen müssen, ist zu diesem Zweck das Betreten der Grundstücke oder Räume, in denen sich die Rundfunkempfangseinrichtungen befinden - oder dies zu vermuten ist - zu gestatten.

Ihnen sind alle erforderlichen Auskünfte über das allfällige Bestehen einer Melde- und Gebührenpflicht zu geben.Urkunden, die ein aufrechtes Teilnehmerverhältnis belegen, sind auf Verlangen vorzuweisen (z.B. Kontoauszüge, Einzahlungsbelege)