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Archiv => Archiv => Pressemeldungen April 2014 => Thema gestartet von: Uwe am 13. April 2014, 20:15
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Fernsehkritik TV: Showdown in München Geuer/Rossmann
(http://forum.fernsehkritik.tv/digitalvb/valerie/misc/logo.png)
Diesmal steht erneut das Thema Rundfunkbeitrag im Mittelpunkt. Wir waren in München bei der Verhandlung der Verfassungsklage dabei und haben einen Mann getroffen, der sich trotz Gerichtsvollzieher dem Rundfunkbeitrag verweigert.
mehr auf:
http://fernsehkritik.tv/folge-134/Start/
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Das komplette Interview mit Rundfunkbeitrag-Kläger
Ermano Geuer jetzt auch auf YouTube online:
(http://www.abendzeitung-muenchen.de/media.facebook.ddc9a9df-b1e7-45da-babd-9ccc051bdfeb.normalized.jpg)
Foto:Daniel von Loeper
Am 25. März fand vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof die Verhandlung der Popularklage gegen den Rundfunkbeitrag statt. Der Kläger Ermano Geuer war am selben Abend Gast auf unserer Veranstaltung in München.
mehr auf:
https://www.youtube.com/watch?v=EgQn1B0XHH0
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Was schön
Ja, das war ein Live-Erlebnis.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8808.0.html
Wir sind am Ball ;)
Nicht aufgeben, wir werden die Nuss schon knacken
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Zitat Wieland Bosman, Justitiariat ZDF
zur Betriebsstättenabgabe für Filialbetriebe wie Rossmann ("Mehrbelastung") [min 6:20]
"Dazu lässt sich sagen, dass es die unternehmerische Entscheidung ist, ob man ein Unternehmen als zentrale Einheit oder als Filialbetrieb aufstellt. Das ist auch eine Frage des Geschäftsmodells [...]"
HAHAHAHAHAHAHAHAHA ;) :D
Ach nee...?!? ::)
Man könnte noch hinzufügen:
Es ist auch die unternehmerische Entscheidung, überhaupt ein Unternehmen zu gründen... ::)
Oder an ARD-ZDF-GEZ gerichtet:
Es ist auch die unternehmerische Entscheidung, Leistungen bereitzustellen - und bei Nichtinanspruchnahme nicht entgolten zu bekommen... ;) ;D
Traumtänzer, die!
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Zitat Hermann Eicher, Justitiar SWR
zur Akzeptanz der Beitragsschuldner [min 7:50]
"[...] wir haben kein Interesse, um es klar zu sagen, äh... unzufriedene Beitragszahler zu haben. Deswegen haben wir auch immer gesagt: 'Vorsicht mit dem Thema Beitragssenkung', denn auch aus Sicht der Rundfunkanstalten sollten natürlich zunächst mal diejenigen wieder entlastet werden, die möglicherweise tatsächlich durch den neuen Rundfunkbeitrag auch mehrbelastet wurden."
Dazu würden dann aber wohl auch die privaten, sogenannten "Beitragsschuldner" und dort insbesondere die NICHT- und TEILnutzer gehören...
...da bin ich ja mal gespannt ;)
Kleine Randbemerkung für diejenigen, denen das bei dem Namen "Hermann Eicher" nicht sofort wieder einfällt...:
Dazu aber Herr Dr. Eicher in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht" 12/2009:
Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte.