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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: willnich am 12. April 2014, 16:45

Titel: Bayern: Wahlrecht zwischen Klage und Widerspruch - Was tun?
Beitrag von: willnich am 12. April 2014, 16:45
Hallo,
ich hab jetzt meinen Beitragsbescheid bekommen und stelle zu meiner Verwunderung fest, dass man in Bayern zwischen Klage und Widerspruch wählen kann. Ich denke, dass ich gleich klage, wollte aber nachfragen, ob jemand einen guten Grund für einen vorangehenden Widerspruch (der sowieso formularmäßig abgelehnt werden wird) kennt?

So einen Bescheid, der aussieht, wie eine ganz lapidare Mitteilung, hab ich noch nie gesehen! Ich hab gleich mal mit den Formfehlern angefangen und schick im Anhang den ersten Begründungsentwurf.
Besonders will ich darauf hinweisen, dass jedenfalls bei mir unten Seite 1 von 1 steht - was ja normalerweise bedeutet, dass es keine Seite 2 gibt! Erst auf der Rückseite aber gibt es eine Rechtsbehelfsbelehrung - also auf Seite 2. Ich folgere daraus, dass die Rechtsbehelfsbelehrung nicht wirksamer Bestandteil des Bescheides ist. Weitere Ausführungen zu diesem "Bescheid" findet ihr im Anhang ...
Freue mich über Rückmeldungen
Titel: Re: Bayern: Wahlrecht zwischen Klage und Widerspruch - Was tun?
Beitrag von: mickschecker am 12. April 2014, 17:09
Perfekt , so genau und hintergründig habe ich die Beitragsbescheide noch gar nicht betrachtet.
Es wird umso mehr deutlich , mit welchen Möchtegern-Fuzzis wir es zu tun haben.
Das hilft schon mal wieder ein Stück weiter. danke willnich
Titel: Re: Bayern: Wahlrecht zwischen Klage und Widerspruch - Was tun?
Beitrag von: Redfox am 12. April 2014, 19:46
Schöner Ansatz. Argumentiere am besten entsprechend nach dem Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=1&showdoccase=1&doc.id=jlr-VwVfGBYV13IVZ&st=null). Anregungen kannst Du vielleicht in meinem  Widerspruch (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7424.msg54373.html#msg54373) finden. Ich habe auch etwas auf dem Verwaltungsverfahren rumgeritten, auch was die Legitimation des "Beitragsservice" angeht.
Titel: Re: Bayern: Wahlrecht zwischen Klage und Widerspruch - Was tun?
Beitrag von: willnich am 12. April 2014, 21:03
Hallo Redfox - ich werde von deinem Widerspruch noch ein wenig abschreiben, denke ich - aber vielleicht hast du - oder jemand anderer - ja Lust meinen anonymisierten Klageentwurf mal durchzusehen und noch ein wenig zu ergänzen. Die Fertigstellung wird mein Osterwerk. So viel Zeit habe ich allemal.
Gruß,
Willnich
Titel: Re: Bayern: Wahlrecht zwischen Klage und Widerspruch - Was tun?
Beitrag von: Redfox am 13. April 2014, 06:55
Ich würde mich in der Klage nicht nur auf die formalen Verstöße konzentrieren, sondern auch auf die formelle Grundgesetzwidrigkeit (Zwecksteuer) sowie Verstoß gegen Grundrechte (z.B. allg. Handlungsfreiheit, Gleichbehandlung) berufen. Auch die individuelle (persönliche) Betroffenheit bei den Grundrechtsverstößen sollte herausgearbeitet werden. Eine schöne Vorlage (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg61666.html#msg61666) hat Sebastian geliefert. Mit wenigen Ergänzungen ist es m.E. nicht getan.

Deine zusätzlichen Aspekte solltest Du im Einzelnen mit Verstößen gegen das Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz unter Nennung der einschlägigen §§ begründen - mit gesundem Menschenverstand kommst Du nicht weit.

Wenn Du über Ostern nicht so weit kommst, bleibt Dir ja noch das Widerspruchsverfahren (Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht vergessen). Dann hast Du noch massig Zeit. Ich verstehe auch nicht, warum Du das Verfahren durch direkte Anfechtungsklage gegen den Bescheid beschleunigen willst. (Für andere schnelle Leser: Die Anfechtungsklage direkt gegen den Bescheid geht in den meisten Ländern ohnehin nicht).
Titel: Re: Bayern: Wahlrecht zwischen Klage und Widerspruch - Was tun?
Beitrag von: Zeitungsbezahler am 14. April 2014, 19:39
Ist die Frage, was man erreichen möchte, taktisch scheint Zeit gewinnen die bessere Alternative, da sich freundlicherweise zwei Referenzkläger für uns ins Zeug legen.
Das bedeutet, das Formulieren eines Widerspruchs statt einer Klage läßt wieder Monate ins Land gehen, bis der Widerspruch ewig verschleppt und (wenn überhaupt) abgelehnt wird.