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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Anette Schuett am 11. April 2014, 14:17
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Zunächst allen vielen Dank für das tolle Engagement!
Person B stellt sich die Frage, ob man bei Widerspruch des Bescheides und folgender Klage mit einem Schufaeintrag rechnen muss?
Danke.
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Nö.
Weil gesammelt werden dürfen ja nur rechtskräftig festgestellte Forderungen...
Ich glaube auch nicht, daß die Rundfunkanstalten mit der Schufa zusammenarbeiten, was hätten die davon, zu wissen, daß Ede Schulze pleite ist?.