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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: rastal am 10. April 2014, 12:12
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Hallo zusammen,
sicherlich habt ihr einen guten Ratschlag :)
Seither wurden die Anmeldebriefe ignoriert und nie reagiert.
Plötzlich folgt ein Brief mit einer Rechnung der GEZ für den Zeitraum Januar 2014 bis März 2014.
Person A hat sich aber weder angemeldet noch sonst was.
Was soll A tun? Zahlen? Widersprechen?
Danke für eine Tipps!
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Wie würdest du reagieren wenn ich dir eine Rechnung schicke (-:
Nur auf den BEITRAGSBESCHEID mit Rechtsmittelbelehrung muss reagiert werden ( widerspruch) sagte mein Nachbar zu seinem Hund in einer ähnlichen Streitfrage...
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Du hast recht (:
Ist das eine neue Masche?
Einfach nen Zahlschein senden...?
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Wie würdest du reagieren wenn ich dir eine Rechnung schicke (-:
das kommt darauf an...
Warum kann man nicht schon jetzt den Versender der rechnung bzw. der Forderung auffordern, derartige Zahlungsmitteilungen zu versenden ?
Und wenn dieser nich reagiert, mittels negativer Feststellungsklage dagegen vorgehen ?
Immerhin behauptet der Beitragsservice ja, ich hätte bei denen eine Mitgliedsnummer, so dass doch davon ausge-
gangen werden muss, dass dieser Beitreigsservice davon ausgeht, mit mir ein Vertragsverhältnis eingegangen
zu sein.
Warum kann ich nicht schon dagegen vorgehen ?
Kann ich doch bei jedem anderen auch.....
Versteh ich irgendwie nicht.
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Ganz einfach... die gehen nach Ihrer Argumentation... danach schuldest du den Rundfunkbeitrag sobald du eine Wohnung bewohnst.
Zahlst du nicht.. ergeht nach 3 Monaten ein Beitragsbescheid wogegen du Widerspruch einlegen kannst. Natürlich wird dieser irgendwann von der Bande abgeschmettert mit selber Begründung... "Wohnung - zahlen - alles rechtens... Deine ( auch meine ) Argumentation juckt die nicht... warum auch ( die wollen Geld --- ).
Deine ( auch meine ) Argumentation : Ich schulde euch nichts... weil verfassungswidrig... und eure Argumentation geht mit genauso am Ar... vorbei wie Euch meine. Damit spielt eure Rechnung auch keine Rolle ( hat keinen Verwaltungsaktcharackter ) Und nur ein vollstreckbarer Verwaltungsakt kann dir ( und mir ) einen Nachteil bescheren ( Zwangsvollstreckung ).