gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: gronkh am 09. April 2014, 16:32
-
Hallo zusammen,
ich habe mich gerade neu fuer dieses Forum registriert und wollte nur mal "hallo" sagen. Nachdem mich der nette Beitrags"service" das gesamte erste Jahr seit Inkrafttreten des verfassungswidrigen Rundfunkstaatsvertrages "uebersehen" hat, habe ich im Januar das erste Schreiben dieser Diebesbande erhalten, indem sie mich freundlich gebeten haben, doch bitte Auskunft ueber den Status meiner Wohnung zu erteilen. Dieses und das naechste Schreiben vier Wochen spaeter, indem die gleiche Bitte wiederholt wurde, habe ich ignoriert und nun heute meine erste Zahlungsaufforderung ueber stolze 269,70 erhalten. Diese wird weiterhin ignoriert und zwar so lange, bis ich einen rechtsmittelfaehigen Beitragsbescheid erhalte, gegen den dann Widerspruch und schliesslich Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht wird.
Ich habe mir sogar schon ueberlegt, wenns notwendig sein sollte, eine zwangsweise Wohnungsdurchsuchung vom Gerichtsvollzieher ueber mich ergehen zu lassen - da ich Student mit sehr wenig Einkommen und auch sehr wenig pfaendbarem, wertvollem Eigentum bin, wird sich das fuer die nicht lohnen und sie wuerden letztendlich auch auf den Mehrkosten fuer Gerichtsvollzieher und co. sitzen bleiben weil es hier nichts zu holen gibt. Einfach um diesem Dreckspack eins auszuwischen und zu verhindern, dass die auch nur einen einzigen Cent von mir bekommen.
Bei dem Gedanken, dass man so etwas ueber sich ergehen lassen muss um fuer die Rechte zu kaempfen, die uns nach dem Grundgesetz zustehen und dass diese Schweine selbige Rechte einfach so fuer mittlerweile ueber ein Jahr mit Fuessen treten koennen, wird mir schlecht. Wenn ich koennte wuerde ich sofort auswandern.
Gruss,
ein sehr sehr saurer
Gronkh
-
Wenn die Schulden amtlich sind, verschwinden die nicht von selber. Irgendwann ist auch der ärmste Student kein Student mehr, sondern wird Geld verdienen. Um sein Recht zu bekommen, muss jeder aktiv werden. Widerspruch einlegen gegen einen Beitragsbescheid und Klage gegen den Widerspruchsbescheid sind die einzigen zukunftssicheren Optionen.
-
Genau das mache ich ja auch. Mir ging es nur um die Forderungen, die sie bis zur Klage stellen und die Zahlungspflicht erlischt ja mit der Klage eigentlich nicht, das habe ich zumindest immer gehoert.
-
Es muss die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden, damit das Verfahren bis zur Urteilsverkündung ruht:
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung ihres Beitragsbescheids vom XXXXXX nach § 80 (4) VwGO, bis über meinen Widerspruch vom XXXXXXX entschieden wurde.
-
Damit ich zumindest etwas gegen Säumnisgebühren in der Hand habe, die sicherlich kommen werden, habe ich mich heute dazu entschieden, mein bisheriges Schweigen zu brechen und einen rechtsmittelfähigen Beitragsbescheid vom Beitragsservice anzufordern. Wenn es gewünscht ist, kann ich das entsprechende Einschreiben anonymisiert hochladen - es ist aber nur sehr kurz.
-
Hallo, ich habe mich auch gerade hier im Forum angemeldet.
Nachdem man mich bestimmt 5 x unter falschem Namen angeschrieben hat, habe ich im Oktober letztem Jahres eine Beitragsrechnung erhalten, rückwirkend ab Januar 2013. Eine richtiger Beitragsbescheid habe ich nicht erhalten.
Ehrlich gesagt ist der ganze GEZ Quatsch an mir vorbeigegegangen, da ich nur selten zu Hause bin, und zahle selbstverständlich Steuern, Energie und Abgaben. Aber diesen GEZ Quatsch halte ich für Schwachsinn, ich zahle für etwas wo ich keine Nutzen von habe, bzw. es erst gar nicht nutze. Ich wusste ehrlich nicht was die von mir wollen????? Das habe vor kurzem dem Verein schriftlich mitgeteilt. Da kam erneut die Rechnung. Telefonisch habe ich mir dort Auskunft geholt, die waren sehr ungehalten, ja fast schon so wie ein Inkasso Unternehmen tätig, d.h. erpresserisch und rotzfrech. So was dreistes habe ich noch nie erlebt. Er versuchte mir das neue Gesetz einzureden, nach dem jeder zahlen muss, wenn er dort gemeldet ist, und kein anderer zahlt. Was kann ich jetzt tun? Es stehen ca. 282,00 € offen.
Kann mir jemand einen Tipp geben?
Gruss
Elkemaus
-
Das standardmäßige Vorgehen ist, den rechtsmittelfähigen Beitragsbescheid abzuwarten, der kommt irgendwann wenn du nicht zahlst, und zwar von deiner jeweiligen Landesrundfunkanstalt selbst, nicht vom Beitragsservice - dieser ist klar als Beitragsbescheid gekennzeichnet und kommt mit Rechtsbehelfsbelehrung, in der steht bis wann wo Widerspruch eingereicht werden kann. Was vorher vom Beitragsservice kommt kannst du erst mal getrost ignorieren.
Gegen den Beitragsbescheid kannst (und musst!) du dann innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Der ist auch ohne Begründung wirksam, du solltest aber da schon die Aussetzung des Vollzugs beantragen, sonst kannst du das später nur noch machen, wenn er unmittelbar bevorsteht.
Die Rundfunkanstalt wird dir dann irgendwann einen Widerspruchsbescheid schicken in dem sie deinen Widerspruch ablehnen. Dagegen reichst du dann Anfechtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht ein, das kostet erst mal 105 Euro, aber natürlich beantragst du, dass wenn zu deinen Gunsten entschieden wird, der Beklagte die Kosten des Verfahrens übernimmt. Wichtig ist, dass du die Fristen für den Widerspruch und die Klage nicht verpasst, sonst hast du verloren. Entscheidend für die Frist ist aber, wann die jeweiligen Schreiben bei dir ankommen und nicht, welches Datum die da draufgeschrieben haben.
Begründungen für Widersprüche und Klagen findest du hier im Forum zuhauf, zusammen mit Erfahrungsberichten von anderen.
Willkommen beim Widerstand und viel Erfolg ;)
-
Wenn du schon so oft unter falschen Namen angeschrieben wurdest , hättest du eigentlich gar nicht reagieren brauchen.
Du bist nicht für deren Fehler verantwortlich. Wenn der ihr Spionagesystem übers Einwohnermeldeamt fehlerhaft arbeitet , dann haben die ein Problem damit und nicht du.
Am besten du wartest auf "angeblich deinen" Beitragsbescheid und schaust ob er offensichtlich wieder falsch adressiert ist. Dann ebenso rotzfrech und dreist gar nicht reagieren und die auflaufen lassen. Du bist es nicht und hast das Schreiben daher auch nicht empfangen Du hast die auch nicht darüber aufzuklären , das bei denen scheinbar was schief gelaufen ist.
Und keine telefonischen Anfragen mehr , daraus können die womöglich nur Rückschlüsse zu deinen Ungunsten ziehen.
Dieses Pack ist so erpresserisch primitiv und minderwertig , da hilft nur links liegen lassen und wie Luft behandeln.
Mit Missachtung und Ahnungslosigkeit durch ausbleibende Infos durch uns sind die am meisten gestraft.
-
Das Grundproblem liegt darin:
Es kamen Briefe ohne das sich betreffende Personen angemeldet haben.
Anstatt diese zu ignorieren, bis ein Verwaltungsakt erlassen wurde (Gebühren-/Beitragsbescheid), haben beide Personen die von gronkh und elkemaus beschrieben werden hier im Thema, Kontakt nach Köln aufgenommen.
Dadurch haben sie die Daten (die in allen vorhergehenden Briefen mit informativem Charakter eingegangen sind, aber ignoriert wurden), im nachhinein verifiziert bzw. bestätigt.
Nun kann nur noch der Beitragsbescheid abgewartet werden. Jegliche Kommunikation im Vorfeld kostet Zeit und Nerven, die kann jeder sinnvoller nutzen und sich auf den Widerspruch vorbereiten.
Diese Themen betreffen letztendlich die "Direktanmeldungen" oder Bestätigung der Anmeldung und Zahlung der Rundfunkbeiträge, ohne sich vorher bei denen angemeldet zu haben.
Ignorieren und Beitragsbescheid abwarten wäre hier besser gewesen. Erst diese ermöglichen es, Widerspruch oder Klage (je nach Bundesland) innerhalb der Frist einzulegen.
Und alle, die sich hier (nachfolgende Links) beteiligen, reagieren nicht, sondern warten sehnsüchtig auf den Beitragsbescheid. Da bisher noch nie jemand darüber berichtet hat, auf diese Direktanmeldung einen Beitragsbescheid bekommen zu haben, stellt sich eben auch die Frage, ob es überhaupt eine gesetzliche Legitimation für diese Direktanmeldung gibt.
Für gronkh und elkemaus wohl hinfällig, für andere mit gleichem Sachverhalt aber eventuell hilfreich, unten stehende Links zu lesen, "bevor" sich jemand entscheidet, mit denen in Köln Kontakt aufzunehmen.
aktuelle Situation:
Brief mit Bestätigung der Anmeldung = bekommen
Brief mit Zahlung der Rundfunkbeiträge = bekommen
Brief mit Gebühren-/Beitragsbescheid (so steht es auch im Brief) = NOCH NICHT BEKOMMEN
Alle warten auf diesen nächsten Schritt, erst dadurch kann man Widerspruch oder Klage (je nach Bundesland) einlegen
Für alle die mit dem Thema neu konfrontiert sind, bitte sich in unten genannte Themen (Links) einen Überblick verschaffen, dort steht soweit alles was einen interessieren könnte bis zum Status "Zahlung der Rundfunkbeiträge".
Hier die entsprechenden Themen mit den sich daraus resultierenden Erkenntnissen und Anregungen:
Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html)
Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8127.0.html)
NÖTIGUNG bei Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = autom. Anmeldung? (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html)
Ist die Zahlung der Rundfunkbeiträge der Bescheid? Nein, wie ein Bescheid aussieht, inkl. Rechtsbehelfsbelehrung, ist hier zu sehen: Gebühren-/Beitragsbescheide im Überblick (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html)
Für beide kann nur der Tip gegeben werden - Beitragsbescheid abwarten und sich bis dahin auf den Widerspruch vorbereiten. Entsprechende Themen gibt es hier im Forum
Viel Glück und Erfolg bei der weiteren Vorgehensweise
-
Verstehe ich ehrlich gesagt nicht - nach dem RBStV sind wir doch ohnehin verpflichtet, den Beitrag zu bezahlen und zwar einzig und allein aufgrund des Bestandes einer Wohnung. Eine Kooperation bei der Anmeldung ist doch dafuer gar nicht mehr erforderlich. Und den Bestand einer Wohnung haben sie durch den Melderegisterabgleich ermittelt - eventuell haette ich den allersten Brief der Post als unzustellbar zurueckgeben koennen (was natuerlich gelogen, also im Prinzip Betrug gewesen waere). Die Auskunftsanforderung am Anfang ist m.E. ein ueberfluessiges Ablenkungsmanoever. Die haben die Informationen laengst und werden sie auch als bestaetigt betrachten wenn kein Schreiben als unzustellbar von der Post zurueck geht.
Was sich an dem Verfahren gaendert hat und ich dafuer fuer Nachteile haben soll nur weil ich den Beitragsbescheid verlangt habe kann ich grad nicht erkennen. Der waere ohnehin gekommen.
-
Verstehe ich ehrlich gesagt nicht - nach dem RBStV sind wir doch ohnehin verpflichtet, den Beitrag zu bezahlen und zwar einzig und allein aufgrund des Bestandes einer Wohnung. Eine Kooperation bei der Anmeldung ist doch dafuer gar nicht mehr erforderlich. Und den Bestand einer Wohnung haben sie durch den Melderegisterabgleich ermittelt - eventuell haette ich den allersten Brief der Post als unzustellbar zurueckgeben koennen (was natuerlich gelogen, also im Prinzip Betrug gewesen waere). Die Auskunftsanforderung am Anfang ist m.E. ein ueberfluessiges Ablenkungsmanoever. Die haben die Informationen laengst und werden sie auch als bestaetigt betrachten wenn kein Schreiben als unzustellbar von der Post zurueck geht.
Was sich an dem Verfahren gaendert hat und ich dafuer fuer Nachteile haben soll nur weil ich den Beitragsbescheid verlangt habe kann ich grad nicht erkennen. Der waere ohnehin gekommen.
Aus welchem Grund existieren dann alle Formulare? Wo durch Datum und Unterschrift die Angabe der Adresse bestätigt werden muss. An - Um - Abmeldung
Könnten ja dann alle wegfallen.
Anmeldung - Daten wird durch Meldeamt weitergegeben - (erfolgt also einfach die Zahlungspflicht wenn sich jemand anmeldet unter Adresse A und noch nicht Beitragszahler ist)
Ummeldung - Daten wird durch Meldeamt weiter gegeben - (könnte ja alles automatisch erfolgen - woher wollen die aber wissen das an Adresse B nicht bereits jemand bezahlt?)
Abmeldung - wird durch Meldeamt weiter gegeben (Also könnten die ja dann auch eine automatische Abmeldung durchführen, wenn sich jemand abmeldet in Deutschland)
Alles wichtige zum Thema Direktanmeldung "Bestätigung der Anmeldung" steht ja in den Links beschrieben. Und die Entscheidung, ob Kontakt aufgenommen wird, liegt ja bei jedem selbst.
Wichtig ist für alle nur, sich im Vorfeld eine eigene Meinung bilden zu können, die von gelichem Sachverhalt betroffen sind. Und dazu sind die Links hilfreich.
Ein Widerspruch auf einen Beitragsbescheid, der durch eine Direktanmeldung "Bestätigung der Anmeldung" erfolgte, hat zumindest noch eine wichtige Begründung mehr: Den Nachweis der gesetzlichen Legitimation der Direktanmeldung - und auf den Bescheid warten die meisten, die sich in o.g Links beteiligen bzw. betroffen sind.
-
Seit meiner Aufforderung von vor 4 Wochen, mir doch bitteschön einen rechtsmittelfähigen Beitragsbescheid auszustellen, habe ich nix mehr von denen gehört. Haben scheinbar keine Lust auf nen Rechtsstreit bzw. warten auf den 15. Mai.
-
Ja, ich denke man wollte die Anzahl der Klagen gering halten. Ich warte bereits seit dem 15.09.2013 auf meinen Widerspruchsbescheid, seitdem habe ich keine weitere Post mehr bekommen.
-
Das Ganze hat System. Zunächst werden die Zahlungsaufforderungen (zunächst keine Bescheide, es sei denn, man erkämpft sich diese) über zwei Jahre schön verteilt. Ein Statement des Beitragsservices besagt, dass dies mit dem hohen Aufwand an zu bearbeitender Post zusammenhängt und EDV-technisch bedingt.
EDV-technisch ein anspruchsvolles Unterfangen, aber in Anbetracht der endlos zur Verfügung stehenden Mittel und des riesigen Mitarbeiterstabs, der gerade für dieses Unterfangen sogar um 400 Leute aufgestockt wurde, sollte das machbar sein, denn mit den neuen 400 Mitarbeitern wächst das Personal auf ca. 1.600. – Diese haben nichts anderes zu tun, als tagtäglich ahnungslose Mitbürger zu beglücken! – Braucht man über zwei Jahre dafür?
Die Wahrheit liegt darin begründet, dass es absehbar war, dass die Bevölkerung sich auf die Hinterpfoten stellen würde, wenn der Aufschrei groß genug ist. Deswegen wird a) die Bevölkerung über einen Zeitraum länger als zwei Jahre beglückt, um den Zorn schön zu verteilen und b) es werden keine Bescheide verschickt, sondern sofort Zahlungsaufforderungen. Das ist wirklich dreist, wenn man bedenkt, dass dies von der Politik abgesegnet wurde – von fast allen Politikern unisono! Skandalös.
-
Im RBStV selbst steht, dass nicht genutzte Datensätze nach 12 Monaten wieder gelöscht werden müssen. Wer also jetzt noch das erste Mal Post von denen bekommt könnte sich darauf berufen.
-
Im RBStV selbst steht, dass nicht genutzte Datensätze nach 12 Monaten wieder gelöscht werden müssen. Wer also jetzt noch das erste Mal Post von denen bekommt könnte sich darauf berufen.
Das ist nur dem Grunde nach richtig.
Wer das erste Mal Post von denen bekommt - das hat zweierlei Gründe:
1. Im Rahmen einer Anmeldung oder Ummeldung beim Meldeamt - Hier bekommt der BS automatisch die Datensätze, vergleicht im System ob schon als Zwangsbeitragszahler aufgeführt, wenn nicht, beginnt der Briefverkehr
Wer hier zum Beispiel bei Ummeldung am Meldeamt als registriertet Zwangsbeitragszahler vergisst, die Veränderung dem BS mitzuteilen, kann ein blaues Wunder erleben.
Ist an der neuen Adresse der registrierte Zwangsbeitragszahler weiterhin derjenige, der bezahlt, muss das Formular "Änderung zum Rundfunkbeitragskonto" ausfüllen und nachweislich dem BS zukommen lassen.
Gibt es an der neuen Adresse bereits einen registrierten Zwangsbeitragszahler, muss er das Formular "Abmeldung der Wohnung" ausfüllen und nachweislich dem BS zukommen lassen.
Werden die Veränderungen nicht mitgeteilt, läuft die Zahlungsforderung der Zwangsbeiträge für die alte Wohnung (Adresse) Monat für Monat fleißig weiter. Eine rückwirkende Abmeldung wird in schöner Regelmäßigkeit nicht zugelassen. Die Veränderung (Ab - oder Ummeldung) beginnt erst mit dem ersten des Folgemonats, an dem die Veränderung dem BS nachweislich mitgeteilt wurde.
Was bei der automatischen Übermittlung neuer Datensätze vom Meldeamt zum BS bei noch nicht erfassten Bürgern in ins national geführte zentrale Register des Systems zur Zwangsanmeldung führt. Das dies bei Abmeldung beim Meldeamt, z.B. ins Ausland, was dem BS ebenfalls mitgeteilt wird, nicht auch automatisch zur Zwangsabmeldung führt, ist alleine der Logik des ÖRR und Gesetzgeber zu verdanken. Und füllt regelmäßig die Kassen noch Jahre danach, wenn derjenige aus dem Ausland zurückkommt und sich in DE neu anmeldet.
Daher steht die Zwangsanmeldung aus meiner Sicht auch auf sehr wackeligen Beinen. Das Gesetz schreibt eine andere Vorgehensweise vor, bei der Ermittlung von Zwangsbeitragspflichtigen. Gerichte werden dies zu entscheiden haben.
2. Im Rahmen der sogenannten Teillieferungen der eingefroren Datensätze aus März 2013 - Diese Datenpakete, über deren Inhalt der BS erst mit Erhalt der Lieferung durch die Meldeämter in Kenntnis gesetzt wird, werden in 4 Teillieferungen übermittelt
1 Teillieferung März 2013
2 Teillieferung September 2013
3 Teillieferung März 2014
4 Teillieferung September 2014
Vorgehensweise ist dieselbe. Abgleich ob als Zwangsbeitragszahler schon im System erfasst, wenn nicht - beginnt der Briefverkehr
Ausführlich alle Infos zu den Teillieferung hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8494.msg60341.html#msg60341
Das viele auf die Zwangsanmeldung absolut gar nicht reagieren und ganz einfach warten bis der Verwaltungsakt erlassen wird - der Gebühren-/Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung - ist eine nachvollziehbare und verständliche Vorgehenswesie, die auch unter das Thema fällt
Der Widerstand hat begonnen - und wird auch zu diesem Thema - Zwangsanmeldung - die Anzahl der Widersprüche und Klagen zusätzlich in die Höhe treiben - was auch Auswirkungen auf den Verwaltungsapparat des BS hat, was die "normale" Arbeit betrifft.
-
aha :D interessant
-
Ja, ich denke man wollte die Anzahl der Klagen gering halten. Ich warte bereits seit dem 15.09.2013 auf meinen Widerspruchsbescheid, seitdem habe ich keine weitere Post mehr bekommen.
Mein Widerspruchsbescheid ist heute angekommen. Eingegangen ist er beim NDR Mitte September letzten Jahres. Erwartungsgemäß ist dieser abgelehnt worden, auch die Aufschiebung zur Zahlung bis zur gerichtlichen Klärung wurde abgelehnt. Ich habe nun 4 Wochen um beim Verwaltungsgericht Hannover Klage einzureichen, dieses werde ich nun tun. Einen Anwalt für Medien- und Verwaltungsrecht habe ich heute bereits kontaktiert.
Egal wie das ausgeht, die sehen keinen Cent von mir. Meine Rechtsauffassung ist: Ich habe kein Abo oder Vertrag mit dem Laden abgeschlossen, also zahle ich auch nicht.