gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: solec1 am 09. April 2014, 10:11
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Ich empfehle den Artikel: "Welche Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag gibt es?"
http://www.refrago.de/Welche_Klagen_gegen_den_neuen_Rundfunkbeitrag_gibt_es.frage42.html
Wie ich sehe, wird bis heute die „Charta der Grundrechte der Europäischen Union” als Argumentation zur Klage NICHT angerufen.
Es wäre der erste Fall, wenn Person A ihre Klage an das Verwaltungsgericht schreibt - ich meine hier das Thema:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8340.0.html
Person A würde sehr gerne es machen, sie wartet aber schon 7 Wochen auf den Widerspruchsbescheid von ARD-ZDF-Berlin-Brandenburg...