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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Housebrot am 06. April 2014, 09:28

Titel: wird widerlegbar vermutet
Beitrag von: Housebrot am 06. April 2014, 09:28
Hallo,

dieses "wird widerlegbar vermutet" erinnert mich ein bißchen an die Hexenverbrennung im Mittelalter:
Man unterstellt einer Person einfach irgendetwas, und wenn sie nicht widerspricht, dann stimmt das so.

Wie im Mittelalter: Man unterstellt einer Person einfach dass sie eine Hexe sei, und wenn sie dann anschließend
die Verbrennung oder das gefesslete Wefen in ein Gewässer nicht überlebt, war sie wohl Unschuldig.

Ist so ein "wird widerlegbar vermutet" überhaupt mit Deutschem Recht vereinbar ?

In einem Zivilprozess kann ich als Beklagter schlicht sagen, dass ich bestreite, und schon MUSS der Kläger seine
Behauptung beweisen.....

Mit schmeckt dieses "wird widerlegbar vermutet" überhaupt nicht, und ich emfpinde es als nicht hinnehmbar.

Grüße
Adonis
Titel: Re: wird widerlegbar vermutet
Beitrag von: Roggi am 07. April 2014, 10:04
In dem Satz "wird widerlegbar vermutet" ist doch die Lösung enthalten, man braucht die Vermutung nur widerlegen. Da nirgendwo definiert ist, wie das geschehen soll, ist das natürlich ein Problem, welches von den Gerichten gelöst werden muss.