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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Erlebnis ÖRR und "Beitragsservice" (vormals GEZ) => Thema gestartet von: karlsruhe am 05. April 2014, 14:54

Titel: Betriebsstättenabgabe für Stummfilmqualität
Beitrag von: karlsruhe am 05. April 2014, 14:54
Hatte mir heute für den Nachtdienst überlegt, doch mal mit den neuartigen Empfangsgeräten = PCs
des Betriebes erlaubterweise mal in den Genuss des so gepriesenen Empfangs der verschiedenen Rundfunk- und Fernsehangebote zu kommen.

Ich glaube, da habe ich jetzt ein Problem.

Die Bildschirme haben keine Lautsprecher. Ist eigentlich auch für das Arbeiten mit den PCs nicht notwendig, da Textverarbeitung etc. ja keine Lautuntermalung braucht.

Ja, an allen Rechnern können wir ins Internet, aber dies nur ohne Ton. Email-Abrufen ist ja auch hauptsächlich aufs Lesen orientiert.

Dies kann ich für 4 Betriebsstätten, in denen ich arbeite, sagen.

Hatte mir bis heute darüber noch keine Gedanken gemacht.  >:(

Wie heißt es doch gleich im RBStV:

Voraussetzung für eine Befreiung/Ermäßigung aus gesundheitlichen Gründen

Gründe:

432 …..hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichene Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist........

Ich habe kein Hörproblem und könnte trotzdem nur Stummfilmqualität erhalten!
Titel: Re: Betriebsstättenabgabe für Stummfilmqualität
Beitrag von: SchwarzSurfer am 05. April 2014, 15:54
Es ist doch eh die Wohnung oder Betriebsstätte abgabenpflichtig, also käme es eher drauf an ob in den PCs ein Mikrofon oder eine Webcam vorhanden sind bzw. wenn diese in den Wänden eingebaut sind. Angesichts des NSA-Skandals dann man dies wohl immer mit ja beantworten ;)