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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: NewWorldOrder am 04. April 2014, 20:36

Titel: Widerspruchsbescheid: Klagen oder Ignorieren?
Beitrag von: NewWorldOrder am 04. April 2014, 20:36
Hallo zusammen,

Ich bin hier neu und hätte gern eine Auskunft bezüglich der GEZ-Klage. Ich hab auch zuvor schon zwei Widersprüche zurückgeschickt. Nun kam leider der Widerspruchsbescheid. Ich hab generell keine Probleme damit auch meine Klage zu begründen, nur frage ich mich ob die Klage nicht doch irgendeinen Schuldeingeständnisscharakter hat.


Warum sollte man gegen die GEZ Klagen (unabhängig von der Gewissensbestätigung und Genugtuung) . Immerhin wollen die doch etwas von mir?

Kann es sein, dass dies der Plan der GEZ-Schergen ist? ... um dann mit meiner verlorenen Klage juristische Fakten zu schaffen um die Gebühren nun notfalls Pfändbar zu deklarieren?

Wäre es nicht besser nach Erhalt des Widerspruchsbescheid die GEZ einfach zu ignorieren?

Welcher juristische unterschied besteht zwischen beiden Varianten. Hat die GEZ mit der verlorenen Klage mehr Möglichkeiten als ohne Klage?

Weiss da jemand bescheid?
Titel: Re: Widerspruchsbescheid: Klagen oder Ignorieren?
Beitrag von: Frei am 04. April 2014, 21:25
Moin.

... Nun kam leider der Widerspruchsbescheid. ... Wäre es nicht besser nach Erhalt des Widerspruchsbescheid die GEZ einfach zu ignorieren? ...
So wie ich das hier im Forum verstanden habe, würde der Gebührenbescheid dann rechtkräftig und könnte (bzw. würde) dann ganz legal (?), notfalls sogar durch einen Gerichtsvollzieher, vollstreckt werden.

Frei 8)
Titel: Re: Widerspruchsbescheid: Klagen oder Ignorieren?
Beitrag von: NewWorldOrder am 05. April 2014, 19:24
Danke erst mal... muss mir noch überlegen was ich nun mache... Die Klage würde wahrscheinlich das ganze GEZ-GV-Prozedere nur um ein oder 2 Monate verzögern... aber das Zeitfenster bezüglich der Klage von Emanuel Geuer erweitern.  hmmmmm

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GV = Gerichtsvollzieher