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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: outr am 28. März 2014, 16:28
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Hallo zusammen,
ich habe schon den Nachmittag damit verbracht, mich durch das Forum zu wühlen, aber für den Fall von Person A konnte ich leider keine Beiträge finden, die weiterführen.
Folgende Geschichte:
1. Person A war bis 02/2011 beitragsbefreit (BAB) und wohnte in Wohnung X (Nebenwohnsitz).
2. Auszug aus Wohnung X Ende 02/2011, seither wohnhaft in Wohnung Y (seit jeher Hauptwohnsitz, Wohnung der Eltern; diese zahlen auch Beiträge).
3. Person A versäumt die Abmeldung von der GEZ. Seitdem keine Post mehr.
4. Person A erhält 03/2014 Schreiben der GEZ bzw. jetzt Beitragsservice mit Information über Rückstand auf Teilnehmerkonto (Beiträge bis 05/2011) sowie Beitragskonto (Beiträge bis 02/2014) in Höhe von insgesamt ~380€.
Der Beitragsservice behauptet, die GEZ hätte Person A auf dem Postweg nicht erreichen können, um Zahlungsaufforderungen zu senden. Tatsächlich war Person A seit seiner Geburt postalisch bei Wohnung Y erreichbar.
Neben dem Schreiben sind nur "Kontoauszüge" über beide Konten zu finden, keine Rechtsbelehrung. Dafür das gütige Angebot, den Betrag in Raten zu bezahlen.
Wie und wann sollte Person A dem Verein am besten klar machen, dass er keinen Cent von Person A sehen wird, zumal ja beim Hauptwohnsitz durch die Eltern schon immer GEZahlt wurde?
Ich freue mich auf eure Antworten.
Mit genervten Grüße,
outr
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Der Beitragsservice, früher GEZ, ist schon immer dreist gewesen.
Aber die plustern sich nur auf, haben wenig Möglichkeiten, dir in die Tasche zu greifen.
Du musst nur ein paar Verfahrensweisen kennen, was, kannst du dir hier anlesen.