gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Kartoffelfeld am 26. März 2014, 23:12
-
Hallo zusammen,
nehmen wir an Person A hätte kürzlich eine Zwangsanmeldung erhalten und bis dato alle Schreiben unbeantwortet und unkommentiert gelassen, da Person A der Meinung ist, dass sie mit niemandem einen Vertrag geschlossen habe und auch der Beitragsservice Person A nicht einfach ohne deren Zutun rechtswirksam anmelden könne. (Wäre ja so, als würde ein Mobilfunkanbieter einfach einen Vertrag auf Person A abschließen und diese zur Zahlung auffordern.
Frage: Bedeutet schweigen, also keine Reaktion auf die Zwangsanmeldung, Zustimmung?
-
Schweigen bedeutet keine Zustimmung im Rechtssystem.
Wäre ja noch schöner, dann schreibe ich demnächst jedem einen Brief, dass er mir 100€ auf mein Konto überweisen soll. Und wenn der sich nicht äußert stimmt er dem zu...
Oder wenn jemand vor Schock nichts sagt, wenn man jemanden etwas vorwirft, dann ist das auch kein Schuldeingeständnis.
Wenn ich zu einer Tat schweige wertet man mir das vor Gericht weder positiv noch negativ.
Also keine Sorge: Schweigen ist n i e m a l s Zustimmung.