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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: themob am 25. März 2014, 10:26
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News Echtzeit Berichterstattung: https://news.google.de/news/rtc?ncl=dJTvrSbKcw-i_hM_DswxWlJvmwbWM&authuser=0&topic=n&siidp=f757b6f49172b8bd03f1ad00033338ad8a42
Verfassungsgericht schränkt Einfluss von Staat und Parteien beim ZDF ein
Das Bundesverfassungsgericht hat den Einfluss von Staat und Parteien auf das ZDF erheblich gestutzt. Im Verwaltungs- und Fernsehrat des Senders muss der Anteil von Politikern und „staatsnahen Personen“ von derzeit 44 Prozent auf ein Drittel reduziert werden.
http://www.faz.net/aktuell/politik/bundesverfassungsgericht-schraenkt-einfluss-von-staat-und-parteien-beim-zdf-ein-12862764.html
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Entscheidung in Karlsruhe: ZDF muss Einfluss der Politik beschränken
(http://cdn2.spiegel.de/images/image-675039-breitwandaufmacher-wzlt.jpg)
Quelle: www.spiegel.de
Zitat:
»Wie viel Macht darf die Politik über öffentlich-rechtliche Sender wie das ZDF ausüben? Darüber hatte das Bundesverfassungsgericht zu befinden und entschied: Mehrere Regelungen des ZDF-Staatsvertrags sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.«
mehr auf:
http://www.spiegel.de/kultur/tv/verfassungsgericht-klage-gegen-zdf-staatsvertrag-a-960571.html
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Karlsruhe beschneidet Parteien-Einfluss beim ZDF
http://www.zeit.de/kultur/film/2014-03/zdf-gremien-verfassungsgericht-brender
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Wurde nur die Parteiferne gefordert?
Was ist mit der Zusammensetzung religiöser Vertreter? 2 Sitze für Katholiken und Protestanten, 1 für Jüdische Vertreter. Kein Vertreter für Muslime und kein Vertreter für Ungläubige, ist das nicht auch verfassungswidrig auf die Religionsfreiheit bezogen? Humanistenvereine gibt es oder Naturwissenschaftler die ungläubig sind. Immerhin sind mehr als 50% der Deutschen nicht sehr Kirch-/Synagogen-/Moschee nah und Religionsnah schon gar nicht.
Bin mal gespannt, ob der neue Staatsvertrag das auch berücksichtigt - warum eigentlich überhaupt Vertreter von Religionen, ganz ohne geht es doch auch.
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Hier der Normenkontrollantrag der Regierung des Landes Rheinland Pfalz (https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=5&cad=rja&ved=0CEUQFjAE&url=http%3A%2F%2Fwww.rlp.de%2Fno_cache%2Fministerpraesidentin%2Fstaatskanzlei%2Fmedien%2F%3Fcid%3D122594%26did%3D71288%26sechash%3D10825a92&ei=bD0EU6jZDYadtAbv5IEw&usg=AFQjCNEXq1bl7fG2JQFokCYPTHhcKK61CA&bvm=bv.61535280,d.Yms) gegen den ZDF Staatsvertrag nachzulesen, im Bezug auf die Klage zum Thema "Staatsferne in den Gremien" und Grundgesetz.
Dort wird unter Ziel des Antrages aufgeführt: Seite 11
Der Antrag ist nicht darauf gerichtet, das Bundesverfassungsgericht möge die angegriffenen Normen für nichtig erklären. Begehrt wird vielmehr eine Erklärung der angegriffenen Normen für mit dem Grundgesetz unvereinbar.
Denn im Falle der Nichtigerklärung würde dem Fernsehrat und dem Verwaltungsrat des ZDF bis zu einer notwendigen Novellierung des ZDF-Staatsvertrages die Rechtsgrundlage (weitgehend) entzogen und so die Funktionstüchtigkeit des ZDF infrage gestellt werden.
In Antragsgegenstand wird aufgeführt: Seite 4
Der Antrag richtet sich gegen auf den ZDF Staatsvertrag bezogene Zustimmungsgesetze und - beschlüsse der Länder.
Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts aus Oktober 2013: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-062.html
Es ging um die Thematik "Staatsferne"
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Der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien ist bis zur Neuregelung teilweise nicht Verfassungskonform. Damit haben alle ihr Argument bestätigt bekommen, die es bisher in ihrer Klage gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag angeführt haben, dass die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten nicht Staatsfern sind. Nur ein Punkt in unseren Bemühungen, aber die Richtung stimmt offensichtlich.
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Und hier die
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg14-026.html
Und die
Leitsätze
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20140325_1bvf000111.html
Interessant die abweichende Meinung des Richters Paulus, der wohl eher unsere Sprache im Ansatz spricht in diesem Punkt der Staatsferne
Abweichende Meinung des Richters Paulus
zum Urteil des Ersten Senats vom 25. März 2014
Rn 115 ff
Dem Urteil kann ich nicht zustimmen, soweit es im staatsfreien oder auch nur „staatsfernen“ Zweiten Deutschen Fernsehen die Mitwirkung von Mitgliedern der Exekutive in den Aufsichtsgremien für verfassungsrechtlich zulässig erklärt. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen dient nicht der Verbreitung staatlicher Informationen, sondern dem Ausdruck der Vielfalt von Meinungen und der gesellschaftlichen Breite des Sendeangebots. Diesen Grundansatz der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts halte ich in Einklang mit dem Urteil auch weiterhin für richtig. Das Urteil setzt seinen eigenen Ansatz aber nur zum Teil um, obwohl sich seit dem ersten Fernsehurteil herausgestellt hat, dass die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des Zweiten Deutschen Fernsehens dem Grundsatz der Staatsferne nicht gerecht wird. Die Gremien - und mit ihnen die Anstalten - passen sich der Politik an, nicht die Politik den Aufgaben der Gremien.
Wenn die Aufsichtsgremien von Rundfunk und Fernsehen von denen beherrscht werden, deren Kontrolle sie unter anderem ermöglichen sollen, ist damit eine Beeinträchtigung ihrer Funktion verbunden. Durch die Möglichkeit der Entsendung von Exekutivvertretern definiert das Urteil die Staatsgewalt von einer Bedrohung der Vielfalt zu einem Element eben dieser Vielfaltsgewährleistung um. Meiner Auffassung nach reicht eine Drittelquote, welche staatliche und „staatsnahe“ Vertreter umfasst, für die Gewährleistung der Vielfalt im Zweiten Deutschen Fernsehen nicht aus. Vielmehr halte ich eine weitgehende Freiheit der Aufsichtsgremien von Vertretern des Staates für erforderlich, um - nach dem Beispiel der meisten Länderanstalten - die Kontrollorgane des Zweiten Deutschen Fernsehens von staatlichem Einfluss zu emanzipieren. Bei ihnen ist die Gefahr einer politischen Instrumentalisierung höher als bei Mitgliedern von Parlamenten und Parteien, die von der Verfassung als Volksvertreter und Vermittler zwischen dem Staat und den Bürgern vorgesehen sind.
Allenfalls mag es noch angehen, im Sinne einer föderalen „Brechung“ die Mitwirkung von Exekutivmitgliedern im Fernsehrat zu einem geringen Maß zuzulassen. Ganz auszuschließen ist aber die Mitgliedschaft der Länderexekutive im Verwaltungsrat. Bei diesem führen die vagen Vorgaben des Urteils für die Pluralität der Staatsvertreter kaum eine wirksame Vielfaltssicherung herbei.
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Hallo.
Die Abstimmung bei T-online zeigt das die Stimmung zu unseren Gunsten am Kippen ist! ;D ::)
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In meinen Beitrag hier im Forum http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8784.0.html bin ich speziell auf den letzten Akt zum Thema Beitragssenkung ab 1.04.2015 eingegangen.
In einem Leserbrief einer Tageszeitung in meiner Stadt hatte ich darauf hingewiesen, dass die Ministerpräsidenten der Länder der Empfehlung der KEF, den Beitrag um 73 Cent zu reduzieren, nicht vollständig gefolgt sind, sondern den Beitrag nur um 48 Cent senkt haben. Ich wies darauf hin, dass die KEF nur als Hampelmann-Verein genutzt wird und die Ministerpräsidenten der Länder das sagen haben und über ihre Landesparlamente die 48-Cent-Vorgabe von ihren Parteigängern abnicken lassen werden. Soviel zur Staatsferne.
Die Unverschämtheit gipfelt noch darin, dass die geringer ausfallende Beitragsreduzierung damit begründet wird, dass man einer 'möglichen' Beitragserhöhung in 2020 - also in 6 Jahren - vorbeugen möchte! Das ist schlicht Erpressung bzw. Drohung!
Die Rundfunkanstalten bekommen mit der Zwangabgabe schon mehr als benötigt rein und haben gleichzeitig ein Spardiktat aufgesetzt bekommen und müssen nun ihrerseits in den nächsten 6 Jahren keinen Finanzbedarf anmelden und können einfach die zu viel erhaltenen Beiträge ausgeben, ohne Rechenschaft darüber abgeben zu müssen. Und dies werden sie dann noch mit der 'Finanzierungsgarantie' laut höchstrichterlichem Segen begründen! Es hat also eher eine versteckte Beitragserhöhung stattgefunden. Das ist ein Skandal und das werde ich bei meinem weiteren Klageweg - nach meiner Stellungnahme auf die Klageerwiderung ist momentan Funkstille eingetreten - mit herein bringen bzw. aufnehmen.
Soweit zum Thema Staatsferne. Ich bin mal gespannt, was die Politiker für Tricks auf Lager haben, um diese teilweise verfassungswidrigen Regelungen zu umschiffen! Notfalls werden sie ihre Ehefrauen, Geliebte/Geliebten, Onkel, Tanten, Omas und Opas in die Räte mit einbringen, als staatsferne Bürger im Deckmäntelchen.
Gruß ReinSprung
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Also im Grunde genommen ist dieses Urteil für uns unwichtig, da ja die Entscheidung der Richter keinen Einflus auf den 15 RSTV hat. Somit kann man nicht in der Klage gegen Rundfunkanstalten auf das Urteil von heute hinweisen und so argumentieren, dass auch der 15 RSTV auch in vielen Punken verfassungswidrig ist.
Ich habe mich zu früh gefreut, wo ich heute morgen das Ergebnis gehört habe, ich dachte, es wird die Klage von Rossmann verhandelt. Diese Klage ist doch am Wichtigsten.
ZDF Staatsvertrag hin oder her spielt keine Rolle. Oder wie sieht ihr das? Haben beide Verträge überhaupt was miteinander zu tun?
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@dimon ..
... das siehst Du richtig. Dennoch werde ich erst einmal diese Entscheidung Wort für Wort durchlesen und prüfen, was sich als Argument verwenden lässt. Das Thema 'Staatsferne' mit dem Them 'Zwangs-Haushaltsabgabe' von Rundfunkbeiträgen für Wohnung in Verbindung zu bringen, ist ein Kunstgriff (wert).
Gruß ReinSprung
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Ich kann nur jedem empfehlen die Anmerkungen von Richter Paulus gut durchzulesen, der mit der Entscheidung des Gerichts nicht ganz einverstanden war.
Ich möchte an der Stelle seinen Schlusssatz im Urteil zitieren, vielleicht macht das euch ein wenig neugierig:
Das Zusammenwachsen der Medien im Internet-Zeitalter stellt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und das Fernsehen insgesamt vor neue Herausforderungen (vgl. BVerfGE 119, 181 <214>; 121, 30 <51>). Um so wichtiger erscheint es, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk und Fernsehen ihre Vielfalt und politische Unabhängigkeit stärken, denn Vielfalt und Unabhängigkeit stellen Grundvoraussetzungen ihrer Existenzberechtigung dar. Das Urteil geht immerhin einen kleinen, meiner Auffassung nach allzu kleinen Schritt zu ihrer Absicherung. Dennoch, so steht zu befürchten, bleibt das Versprechen eines staatsfernen Rundfunks und Fernsehens auch nach der nunmehr 14. Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichts unerfüllt.
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Ich kann nur jedem empfehlen die Anmerkungen von Richter Paulus gut durchzulesen, der mit der Entscheidung des Gerichts nicht ganz einverstanden war.
Ich möchte an der Stelle seinen Schlusssatz im Urteil zitieren, vielleicht macht das euch ein wenig neugierig:
Das Zusammenwachsen der Medien im Internet-Zeitalter stellt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und das Fernsehen insgesamt vor neue Herausforderungen (vgl. BVerfGE 119, 181 <214>; 121, 30 <51>). Um so wichtiger erscheint es, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk und Fernsehen ihre Vielfalt und politische Unabhängigkeit stärken, denn Vielfalt und Unabhängigkeit stellen Grundvoraussetzungen ihrer Existenzberechtigung dar. Das Urteil geht immerhin einen kleinen, meiner Auffassung nach allzu kleinen Schritt zu ihrer Absicherung. Dennoch, so steht zu befürchten, bleibt das Versprechen eines staatsfernen Rundfunks und Fernsehens auch nach der nunmehr 14. Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichts unerfüllt.
kann mir das bitte einer übersetzen ???
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kann mir das bitte einer übersetzen ???
Kurz: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat heutzutage das Internet als Hauptkonkurrent. Daher ist es besonders wichtig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk hinsichtlich seiner Vielfalt und seiner politischen Unabhängigkeit Maßstäbe setzt, da dies seine einzige Existenzberechtigung ist (Informationen aus dem Internet sind nicht immer verlässlich und ausgewogen).
Das Urteil geht Richter Paulus nicht weit genug "in deren Absicherung" (der Absicherung von Vielfalt und politischen Unabhängigkeit). Er sieht das Versprechen eines staatsfernen Rundfunks und Fernsehens als unerfüllt an.
Seine Begründung findet man ebenso in dem Urteil und diese stimmt auch mit meinen Gedanken überein, auch wenn ich nicht so weit gedacht habe. Mich hatte es konkret gestört, dass die Ministerpräsidenten die Mitglieder der KEF einberufen und somit die "staatsferne" dahingehend schon beeinträchtigt ist.
Ein Wink mit dem Zaunpfahl von Herrn Paulus, würde ich sagen.
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Bei dem schwachen Eingriff war das wohl eher ein Rückschlag für uns. Wenn wir uns in Zukunft noch auf staatliche Einflussnahme berufen wollen müssen wir harte Fakten sammeln. Und das geht erst ab Juli 2015 x.x
Zitat Richter Paulus:
Vertreter der Exekutive von Bund und Ländern sind von der Mitgliedschaft in den Gremien des Zweiten Deutschen Fernsehens entweder - wie in den meisten Länderanstalten - ganz auszuschließen oder jedenfalls auf eine Minimalpräsenz im Fernsehrat zu beschränken (unten 1.). Während die hier vertretene Lösung ihre Praktikabilität bei den Länderanstalten bewiesen hat, ist das Urteil demgegenüber für die Zusammensetzung des Verwaltungsrats weitgehend wirkungslos
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Ich sehe das nicht als Rückschlag. Das ZDF ist nicht Staatsfern und wird es so schnell auch nicht sein. Vom 01.01.2013 bis 30.06.2015 ist das Argument gültig und sogar rechtskräftig, aber für sich alleine nicht ausreichend. Aber der Beitragsservice kann auch nicht mehr argumentieren, dass die keine Grundgesetzverstösse erkennen können, die sind plötzlich erwiesenermaßen vorhanden, auch wenn es "nur" den RSTV betrifft. Die "Abteilung Textbausteine" in Freimersdorf macht sicherlich gerade Überstunden.
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Der Rechtsgedanke des Urteils, dass der Staat- und Parteieneinfluss (die Gleichsetzung gab es auch nicht immer) zu begrenzen ist, lässt sich auch auf die Rundfunkfinanzierung übertragen. Dies war nur nicht Gegenstand des Verfahrens.
Derzeit ist es so, dass die von staatlicher Seite bestellten KEF-Mitglieder eine Empfehlung hinsichtlich der Finanzierung aussprechen und die Ministerpräsidenten (=Exikutive) entscheidet im Rahmen von vertraulichen(!) Kamingesprächen (https://www.google.de/search?q=ministerpr%C3%A4sidentenkonferenz+kamingespr%C3%A4che&ie=utf-8&oe=utf-8&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a&gfe_rd=ctrl&ei=YHEyU6PnIceH8QeMzoH4DA&gws_rd=cr). Soweit zum Staatseinfluss.
Die Legislative winkt das Ergebnis in den Länderparlamenten dann durch.
Letztlich lässt sich auch aus diesem Urteil hinsichtlich der Rundfunkfinanzierung etwas machen.
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Der Rechtsgedanke des Urteils, dass der Staat- und Parteieneinfluss (die Gleichsetzung gab es auch nicht immer) zu begrenzen ist, lässt sich auch auf die Rundfunkfinanzierung übertragen. Dies war nur nicht Gegenstand des Verfahrens.
Derzeit ist es so, dass die von staatlicher Seite bestellten KEF-Mitglieder eine Empfehlung hinsichtlich der Finanzierung aussprechen und die Ministerpräsidenten (=Exikutive) entscheidet im Rahmen von vertraulichen(!) Kamingesprächen (https://www.google.de/search?q=ministerpr%C3%A4sidentenkonferenz+kamingespr%C3%A4che&ie=utf-8&oe=utf-8&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a&gfe_rd=ctrl&ei=YHEyU6PnIceH8QeMzoH4DA&gws_rd=cr). Soweit zum Staatseinfluss.
Die Legislative winkt das Ergebnis in den Länderparlamenten dann durch.
Letztlich lässt sich auch aus diesem Urteil hinsichtlich der Rundfunkfinanzierung etwas machen.
Genauso sauer stieß mir auch schon auf, dass es die MiPräs waren, die letztendlich die Senkung der Rundfunksteuer beschlossen haben. Da waren die Parlamente auch mal wieder außen vor, genauso wie bei den Verhandlungen zum RBStV.
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Mehr der Form halber hier der Hinweis, dass man im Zusammenhang mit dem hier besprochenen Urteil vermutlich etwas achtsam bei der Verwendung des Begriffs "verfassungswidrig" sein muss.
Da im Urteil eine "verfassungsgemäße Neuregelung" gefordert wird, könnte man im Umkehrschluss evtl. allenfalls offiziell feststellen, dass die aktuelle Regelung demzufolge "nicht verfassungsgemäß" ist.
"(nicht) verfassungsgemäß" scheint synonym für "(nicht) verfassungskonform"
Beachte: Jura-Sprech ist aber nicht mein Steckenpferd... ;)
Im Urteil unter http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20140325_1bvf000111.html steht jedenfalls:
Urteil
für Recht erkannt:
1) Die Zustimmungsgesetze und Zustimmungsbeschlüsse der Länder zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991 sind [...] mit Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes unvereinbar.
2) Soweit sie [...] sind sie mit dem Grundgesetz vereinbar.
3) Soweit sie [...] sind sie nach Maßgabe der Gründe dieser Entscheidung mit dem Grundgesetz vereinbar.
4) Soweit die vorgenannten Gesetze und Beschlüsse mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, sind die Länder verpflichtet, bis spätestens zum 30. Juni 2015 eine verfassungsgemäße Neuregelung nach Maßgabe der Gründe zu treffen.
Bis zu einer Neuregelung dürfen sie auch insoweit weiter angewendet werden.
Wichtig scheint hier also der Begriff "mit dem Grundgesetz unvereinbar" sowie die
begrenzte/ vorübergehende Erlaubnis "dürfen [...] weiter angewendet werden".
"weiter angewendet" synonym für "weiter gelten" = "Weitergeltungsanordnung" ?
Auch hier: Jura-Sprech ist aber nicht mein Steckenpferd... ;)
Dass solchen begrifflichen Feinheiten durchaus juristische Bedeutung zuzukommen scheint, war z.B. bereits RA Koblenzers Äußerungen in einem Focus-Artikel des letzten Jahres zu entnehmen (allerdings in Bezug auf den durchaus vergleichbaren perspektivischen Vorgang hinsichtlich der Überprüfung des "Rundfunkbeitragsstaatsvertrages" ansich)
Focus, 31.08.2013
Neue Klage gegen TV-Gebühr
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html
Anstatt den Rundfunkbeitrag für "nichtig" zu erklären, wäre wahrscheinlicher "dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für unvereinbar mit der Verfassung erkläre, zugleich aber eine Weitergeltungsanordnung treffe."
Die hierbei "nicht verfassungskonform eingezogenen Beiträge bekäme" dann "aber nur derjenige zurück, der sich juristisch gegen die Zwangszahlungen zur Wehr gesetzt habe".
Der "Erstattungsanspruch nach §10 Abs.3 RBeitrStV greife im Fall einer Unvereinbarkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht".
"Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen",
so RA Koblenzer.
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koennte man hier nicht rechtlich so argumentieren: Die fehlende Staatsferne ist nachgewiesen, durch Gerichtsurteil, der Rundf.geb.staatsvertrag, auf den sich die GEZ aber beruft, definiert eine Leistung, die zu erbringen ist, diese ist nicht erbracht -fehlende Staatsferne- somit kann die Zahlung verweigert werden?
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koennte man hier nicht rechtlich so argumentieren: Die fehlende Staatsferne ist nachgewiesen, durch Gerichtsurteil, der Rundf.geb.staatsvertrag, auf den sich die GEZ aber beruft, definiert eine Leistung, die zu erbringen ist, diese ist nicht erbracht -fehlende Staatsferne- somit kann die Zahlung verweigert werden?
Denke nicht, das Gericht hat ja so geurteilt, dass die alte Regelung solange in Kraft bleibt. Aus meiner Sicht haben da die Politiker auch die Notbremse gezogen, denn das war einer der großen Kritikpunkte an dem System -warum sollten sie sonst ihr eigenes "Werk" anzeigen.
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Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11 - (zu den Zustimmungsgesetzen und Zustimmungsbeschlüssen der Länder zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland) (BVerfGE20140325 k.a.Abk.)
1. Die Zustimmungsgesetze und Zustimmungsbeschlüsse der Länder zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk [...] mit Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes unvereinbar.
4. Soweit die vorgenannten Gesetze und Beschlüsse mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, sind die Länder verpflichtet, bis spätestens zum 30. Juni 2015 eine verfassungsgemäße Neuregelung nach Maßgabe der Gründe zu treffen. Bis zu einer Neuregelung dürfen sie auch insoweit weiter angewendet werden.
Weiß jemand was hierzu???
Ist was passiert?
Ich find nix... Danke!!!
Liebe Grüße
Eva
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Hier ist alles schön erläutert:
http://www.publikumsrat.de/2015/06/ministerpraesidentinnen-unterzeichnen-neuen-zdf-staatsvertrag/
http://www.deutschlandradiokultur.de/neuer-zdf-staatsvertrag-das-ist-ttip-hoch-drei.1013.de.html?dram:article_id=321219
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Danke Lefty!!!
Ich hab selber nix gefunden, ist jetzt auch kein überaschendes Ergebnis ::)
LG Eva