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Archiv => Archiv => Pressemeldungen März 2014 => Thema gestartet von: Uwe am 19. März 2014, 23:05
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Urteil des LG Köln zu Creative Commons im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
(https://netzpolitik.org/wp-content/themes/Netzpolatic/img/logo-left.png)
Ein Beispiel für einen Grenzfall ist die Nutzung von NC-lizenzierten Inhalten durch öffentliche Rundfunkanstalten und seit kurzem gibt es auch in Deutschland ein Urteil zu diesem Thema.
Das LG Köln, das gerade erst mit einer Entscheidung zur Kennzeichnung von Pixelio-Bildern für viel Aufregung gesorgt hat, behandelt in seinem Urteil 28 O 232/13 (PDF) das öffentlich-rechtliche Deutschlandradio als einen kommerziellen Nutzer.
mehr auf:
https://netzpolitik.org/2014/urteil-des-lg-koeln-zu-creative-commons-im-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk/
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Die öffentlich-rechtlichen sind ja sogar schlimmer als Kapitalisten, denn man muss zahlen und was sie produzieren darf trotzdem nicht frei weiterverwenden. Die Vereinigung der Nachteile von kommerziell und gemeinschaftsfinanziert eben.