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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Housebrot am 15. März 2014, 18:25

Titel: Gedankengang zur "Zwangsanmeldung"
Beitrag von: Housebrot am 15. März 2014, 18:25
Hallo,

ich bin auch seit einigen Wochen opfer der GEZ, und habe auch die angebliche Anmeldung erhalten.

ich möchte einfach mal meine Gedanken zur Zwangsanmeldung mitteilen, vielleicht kann man daraus etwas konstruktives herausholen:

Ich vertrete die Ansicht, dass die Beitragszahlung und die Anmeldung zwei völlig voneinander unabhängige Vorgänge sind, und als solches auch betrachtet werden sollten.

Die Zahlung der Gebühr ist per Gesetz verankert, kann man also nur per Gerichtsentscheidung gegen angehen.

Die Zwangsanmeldung, auf der hinterher der Grundlage für die Zahlung begründet wird, ist jedoch vollkommen unabhängig, und hat damit nichts zu tun; und diese halte ich daher für angreifbar.

Ich persönlich sehe in der Zwangsanmeldung schlichtweg und ergreifend den Tatbestand des Betruges, evtl. der Urkundenfälschung erfüllt.

Man behauptet ja nach der Zwangsanmeldung einen Vertrag mit mir zu haben, auf Grund dessen ich eine Gebühr
oder was auch immer, zu begleichen habe.

Und gegen das gehe ich an, gegen die Zwangsanmeldung.

Wenn es doch entsprechende Zwangsverfahren gibt, mit der der Beitragsservice die Nennung eines Beitragsschuldners verlangen kann, dann kann er sich an dieses Verfahren halten, bzw. hat dieses sogar zu tun.

Eine einfach mal vorgenommene Anmeldung (=angeblicher Vertrag) geht nicht, und würde vor Gericht vermutlich
auch nicht durchkommen.

Ich habe mir gedacht, dass man in einem entsprechenden Gerichtsverfahren gar nicht gegen die Gebühr, sondern gegen die angebliche Mitgliedschaft angeht. denn diese muss durch den Beitragsservice nachgewiesen werden; eine
einfache Zwangsanmeldung reicht da nicht aus.

Das sind einfach nur mal meine Gedanken...
Grüße
Adonis
Titel: Re: Gedankengang zur "Zwangsanmeldung"
Beitrag von: Wolfman am 15. März 2014, 19:06
Ich halte diesen "Vertrag" ganz klar für Grundgesetzwidrig!

Leider sind Recht haben und Recht bekommen vor Gericht  Zweierlei Paar Schuhe!

Was uns letztendlich zum Sieg verhelfen wird, ist unsere Entschlossenheit!
Titel: Re: Gedankengang zur "Zwangsanmeldung"
Beitrag von: Housebrot am 15. März 2014, 19:26
Ich halte diesen "Vertrag" ganz klar für Grundgesetzwidrig!
Ein Vertrag sind immer 2 übereinstimmende Willenserklärungen.
Wenn also ein Teil einen Vertrag behauptet, muss er die Zustimmung des anderen Teils nachweisen.
Daran dürfte es schon bei einer angeblichen Zwangsanmeldung scheitern.

Wie gesagt, es geht "nur" um die Zwangsanmeldung......
Titel: Re: Gedankengang zur "Zwangsanmeldung"
Beitrag von: franziskus am 15. März 2014, 20:50
bei mir versuchen die es auch, nach STGB , ist der gewerbsmässige Betrug nach §263 erfüllt

"wer ,gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,"

desweiteren nach deutschen steuerrecht, müssen nach der dort gebräuchlichen Terminologie,  auf Gebühren, Beitrage und Kosten, Mehrwertsteuer erhoben werden, d.h.  in diesen Falle, Steuerbetrug !!!