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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Creadle am 12. März 2014, 14:32
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Hallo, es geht um eine ausgedachte Person Mr.X, diese wohnt seit 9 Jahren in ein und der selben Wohnung.
Nun ist am 12.03.2014 erstmals ein Brief angekommen von den schönen Beitragsservice Verein.
Wo er sich doch bitte anmelden soll, da er noch keine Gebühren zahlt, was sie durch abglich der Einwohnermeldedaten erfasst haben.
Was soll Mr. X jetzt tun? Diesen Brief ignorieren, oder Behaupten das er nie angekommen ist? Weil bei Mr.X tatsächlich regelmäßig Postsendungen verloren gehen...
Und muss Mr.X jetzt komplett seit 1.1.13 nachzahlen?
Und noch eine Frage, kann man diese Seite ernst nehmen?
http://www.heise.de/tp/news/Kopimisten-und-Diskordianer-von-der-neuen-Rundfunkgebuehr-befreit-1993620.html
Dies erscheint in sinnvolle Möglichkeit zu sein, den Service in die Suppe zu spucken.
Vielen Dank
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Herr X braucht noch lange nicht tätig zu werden:
Es werden 3 bis 4 Erinnerungsschreiben kommen, dass man sich doch bitte anmelden soll.
Dann kommt irgendwann ein Schreiben, dass man sich angemeldet hat, weil man eben nicht reagiert hat.
Dann kommt ein Kontoauszug mit einer Forderung für eine Wohnung, ab dem 01. Januar 2013.
Anschließend kommt vielleicht noch eine Zahlungserinnerung.
Und jetzt kommt der erste Beitragsbescheid von der zuständigen Landesrundfunkanstalt mit Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite. Erst zu diesem Zeitpunkt muss Herr X das erste mal tätig werden und einen Widerspruch wegen Verfassungswidrigkeit und einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Bis dahin ist aber noch viele Monate Zeit, wenn jetzt erst eine Aufforderung zur Anmeldung gekommen ist.
Wichtig ist nur: Niemals mit dem Beitragsservice in Kontakt treten, man bestätigt so unbewusst seine Daten und es wird sofort eine Anmeldung durchgeführt. Also keine Mails, nicht anrufen, keine Liebesbriefe usw...
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Und muss Mr.X jetzt komplett seit 1.1.13 nachzahlen?
Man muss diesen Verein fragen, nach welchem Gesetz die einen anmelden und nach welchem Gesetz die das Datum ab 01.01.2013 verwenden. Darüber findet sich kein § im RBStV, die handeln ohne gesetzlichen Auftrag. Auch wenn die ein Meldedatenregister befragen, können die nicht hellsehen, die handeln in diesem Fall willkürlich.
Und noch eine Frage, kann man diese Seite ernst nehmen?
http://www.heise.de/tp/news/Kopimisten-und-Diskordianer-von-der-neuen-Rundfunkgebuehr-befreit-1993620.html
Dies erscheint eine sinnvolle Möglichkeit zu sein, dem Service in die Suppe zu spucken.
Hier der §5 aus dem RBStV:
§5 Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich
(5) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten
1. die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind,
2. in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist oder
3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für
die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.
Es muss demzufolge eine Betriebsstätte sein, die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet ist. Wer es also schafft, eine Wohnung als Betriebsstätte zu gottesdienstlichen Zwecken umzuwidmen, ist raus.
Definition nach RBStV für eine Betriebsstätte:
§6 Betriebsstätte, Beschäftigte
(1) Betriebsstätte ist jede zu einem eigenständigen, nicht ausschließlich privaten Zweck bestimmte oder genutzte ortsfeste Raumeinheit oder Fläche innerhalb einer Raumeinheit. Dabei gelten mehrere Raumeinheiten auf einem Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken, die demselben Inhaber zuzurechnen sind, als eine Betriebsstätte. Auf den Umfang der Nutzung zu den jeweiligen nicht privaten Zwecken sowie auf eine Gewinnerzielungsabsicht oder eine steuerliche Veranlagung des Beitragsschuldners kommt es nicht an.
(2) Inhaber der Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird. Als Inhaber wird vermutet, wer für diese Betriebsstätte in einem Register, insbesondere Handels-, Gewerbe-, Vereins- oder Partnerschaftsregister eingetragen ist. Inhaber eines Kraftfahrzeugs ist derjenige, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist.
Für Betriebsstätten braucht es also Nachweise.
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Hallo, vielen Dank für die Antwort.
In den Brief standen diese Zeilen
"Seit 1. Januar 2013 gibt es den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag. Das Heißt: Es ist nicht mehr entscheidend, ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Pro Wohning ist ein Rundfunkbetrag zu zahlen.
Auf Basis gesetzlicher Bestimmungen erhalten wir von den Einwohnmeldeämtern die Umzugsdaten volljähriger Personen. Die Adressdaten haben wir mit den bei uns angemeldeten Beitragzahlern abgleichen. Unter Ihren Namen konnten wir für diese Wohnung kein Beitragskonto finden.
Seit 1. Januar 2013 ist für jede Wohnung eun Rundfunkbeitrag zu zahlen. Es spielt keine Rolle, wie viele Personen in dieser Wohnung leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Die Beitragspflicht besteht unabhängig von tatsächlich vorhanden Rundfunkgeräten."
Ich finde das einfach als Gaunerei. Mr.X hat in der Wohnung keinen Fernseher, kein Radio, nur ein Laptop und Internet über Handynetz, er wird den Teufel tun, den wertvollen Traffic für diese Sender zu vergeuden. Alleine die Berichterstattung von Frontal21 ist Gossen Niveau. (Youtube schaut er dagegen sehr gerne, woher auch die Informationen und Richtigstellungen kommen) Mr. Bezahlt in seinen Lebensmittelpunkte keinen Beitragsservice, da er dort über die Familie abgedeckt ist. Nun soll er in der "2ten Wohnung" bzw "Hauptwohnung" (leider deshalb, da der Arbeitsplatz sehr weit entfernt liegt, und er sich dadurch die Woche über nur da aufhält) Nochmals diesen Betrag zahlen. Leider hat Mr.X kaum Finanzielle Luftpolster um zu klagen. Alleine die 18€ in Monat schmerzen da schon.
Mr.X wird das erste schreiben ignorieren, und bei den 2ten nachfragen mit welchen Gesetz Sie das begründen. Gibt es weitere Tipps?
Vielen Dank an dieser Stelle :)
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Es kann nur mit Widerspruch und Klage geantwortet werden, die Klage kostet 105 Euro, Anwalt ist nicht nötig. Falls demnächst höchstrichterliche Urteile das Gesetz kippen, hat sich jede weitere Klage erledigt. Falls höchstrichterliche Urteile das Gesetz bestätigen, was nicht passieren dürfte, werden weitere Klagen folgen, also abwarten. Da die erstmal anfragen, ob deren Datenabgleich erfolgreich war, ist es demzufolge nicht automatisch erfolgreich. Man kann sich also auch gegen diesen Datenmissbrauch wehren. Es liegen aber noch keine Erkenntnisse vor, wie damit weiter umzugehen ist.
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Was passiert wenn ich klage?
Muss ich derweil diese Monatlichen "Gebühren" zahlen, oder werden die derweil "ausgesetzt" je nach dem das Urteil ausgeht?
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Das Zauberwort lautet:
"Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Hiermit beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung ihres Gebührenbescheids vom xx.xx.xxxx nach § 80 (4) VwGO, bis über meinen Widerspruch vom xx.xx.xxxx entschieden wurde."
Dann braucht man bis zum Urteil seiner Klage nicht zahlen. Muss aber vom Gericht genehmigt werden, falls Beitragsservice das ablehnt. Passiert selten.
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Ok, dann wird er also abwarten, es wird ja sicher ein 2ter Brief kommen, indem "Geschwätz" wird und er eine Zahlungsaufforderung bekommt.
Gegen diese soll er einen Widerspruch einlegen(Bei den Beitragservice?)
Gleichzeitig eine Klage einreichen, aber wo, und welche Begründung?
Dann ebenfalls zeitgleich "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" einreichen, da ebenfalls wo genau?
Entschuldigung für die Fragen, aber er möchte es korrekt und sauber durchführen :)
Vielen Dank
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Belese er sich ein wenig... ;)
...hier die gesammelten Links:
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html
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So, nun ist der Brief "Bestätigung der Anmeldung" bei mir eingegangen
Er ist recht ähnlich mit dem , wie er hier zu finden ist
Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html
Allerdings steht da hier noch etwas mehr drin.
"Ihr Beitragskonto weist einschließlich 06.2014 einen offenen Betrag von 323,64 EUR auf. Bitte Übereisen Sie diesen Betrag unter Angabe der Beitragsnummer 000000000 innerhalb von vier Wochen auf das Konto mit der Iban 000000........
Oder möchten Sie den offenen Betrag in Raten zahlen...."
Wie muss er sich da verhalten, sollte man auch hier noch auf den Brief "Zahlung der Rundfunkbeiträge warten" ?
Oder ist es nach wie vor so, das man diesen Brief abwarten sollte, und darauf erst die Klage einreichen kann.
Oder ist es mittlerweile eh hinfällig wegen den neuen Urteilen?
Siehe
http://www.refrago.de/Welche_Klagen_gegen_den_neuen_Rundfunkbeitrag_gibt_es.frage42.html
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/
Vielen Dank
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Mehrere Möglichkeiten: Entscheidung liegt bei Mister X
Bezahlen - damit bestätigt Mister X die Korrektheit der eingegangenen Bestätigungsanmeldung
Ratenzahlung vereinbaren - damit bestätigt Mister X die Korrektheit der eingegangenen Bestätigungsanmeldung
Mit dem BS kommunizieren - damit verifiziert Mister X die Daten, wie sie auf der Bestätigungsanmeldung aufgeführt sind
nichts von alledem - alle zukünftigen Briefe in Kategorie "Information" abheften bis der Verwaltungsakt kommt
Verwaltungsakt = Gebühren-/Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html
Sobald dieser kommt, muss Mister X reagieren, bis dahin hat Mister X Zeit, sich zu erkundigen (im Forum) und sich vielleicht zu fragen, wie eine Bestätigung der Anmeldung ins Haus flattern kann, wenn nie eine Anmeldung durch Mister x erfolgte (rechtliche Grundlage kritisch hinterfragen).
Als Reaktion kommt dann ein Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung in Frage
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Alles klar, also soll er abwarten :)
Nur die Urteile erschüttern zur Zeit etwas die Meinungen, da viele bis jetzt ablehnen.
Vielen Dank
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Heute hat Mr. X einen Festetzungsbescheid bekommen. So wie ich es gerade erlesen habe ist das der Brief, auf dem er gewartet hat?
Demzufolge muss er her jetzt Vorgehen?
Wäre dann dieser Punkt=>
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421
Was zu erwähnen ist. Mr. X bezieht seit Februar 2013 nur noch Krankengeld. Macht dies irgendetwas aus?
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Was zu erwähnen ist. Mr. X bezieht seit Februar 2013 nur noch Krankengeld. Macht dies irgendetwas aus?
Zu den (eng begrenzten) Befreiungsmöglichkeiten bitte direkt die Seiten des Beitragsservice konsultieren.
https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/antrag_auf_befreiung/index_ger.html
Beachte:
Befreiung ist üblicherweise nur auf Antrag und nur bedingt rückwirkend möglich.
Wer diese Möglichkeit ungenutzt verstreichen lässt, hat sich nicht unbedingt was Gutes getan...
Alles andere könnte allenfalls via "Antrag auf Härtefall" o.ä. versucht werden.
Hierzu bitte die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums ausgiebig nutzen, da diese Diskussion schon ausgiebig geführt wurde und Mehrfachdiskussionen allgemeiner Fragen im Forum nicht vorgesehen sind (Wahrung der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht).
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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Wenn er aber versucht zu beantragen , macht er ja das, wovon abgeraten wird?
Daher ist wohl ein ein Wiederspruch einzulegen die bessere Variante`?
Wichtig ist nur: Niemals mit dem Beitragsservice in Kontakt treten, man bestätigt so unbewusst seine Daten und es wird sofort eine Anmeldung durchgeführt. Also keine Mails, nicht anrufen, keine Liebesbriefe usw...
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Wer "Befreiung" beanspruchen kann, kann für sich (zumindest solange die Befreiungstatbestände noch gelten und erfüllt werden) den Rechsweg vermeiden.
Ungeachtet dessen (und auch, weil ja nicht klar ist, wie lange noch welche der Befreiungstatbestände in welchem Umfang auch in der Zukunft gelten oder vom Betroffenen erfüllt werden) ist jeder willkommen, der sich von dieser Abgabe nicht "befreien" lassen will, weil er schon dem Grunde nach davon *frei* sein möchte und wer sich also auch dem Grunde nach gegen diese augenscheinlich höchst unsoziale und verfassungswidrige (Un-)Rechtsgrundlage des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" (RBStV) wehren möchte.
Zu allem weiteren dann bitte eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
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Habe jetzt versucht alles zu verstehen.
Mr X wohnt in Nürnberg, also Bayern, sie wie ich es gelesen habe, gibt es in Bayern kein Widerspruch mehr?
Eins vorweg. "Zu beachten ist, dass in Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen das Widerspruchsverfahren teilweise abgeschafft wurde. Hier müsste direkt gegen den Bescheid beim VG geklagt werden. Bitte Rechtsbehelfsbelehrung genau lesen!"
In der Rechtsbehelfsbelehrung steht aber
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niderschrift einzulegen beim Bayrischen Rundfunk unter der Anschrift des für ihn tätigen
Beitragsservice von ARD,ZDF und Deutschlandradio, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln
oder beim Bayrischen Rundfunk, Abteilung Beitragsservice, Rundfunkplatz 1, 80335 München....
Hat es also Sinn den Widerspruch zu versenden mit einen Antrag auf Aussetzung des Vollzugs (sollte ja noch Vollzug sein, ist ja bis jetzt nur der "Festsetzungsbescheid"
Oder muss man direkt Klagen?
Wir sind durch das ganze Thema sehr verwirrt.
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Es ist entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung zu verfahren.
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Es ist entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung zu verfahren.
Sehe ich auch so. Ansonsten wäre der Bescheid ja schon aufgrund der fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung für den Eimer. Aber sicher ein Grund, das mal genauer zu prüfen und u.U. im (vorsorglichen) Widerpruch zu berücksichtigen.
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Gut, dann nehmen wir den Widerspruch von hier und versenden diesen.
Der Antrag auf Aussetzung muss ja (noch) ebenfalls an die Adresse gesendet werden, wenn ich es richtig verstanden habe
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Gut, dann nehmen wir den Widerspruch von hier und versenden diesen.
Der Antrag auf Aussetzung muss ja (noch) ebenfalls an die Adresse gesendet werden, wenn ich es richtig verstanden habe
Person A-Z haben den Antrag auf Aussetzung immer einfach beim Widerspruch mit dazu geschrieben :)
Bzgl. Klage und/oder Widerspruch in Bayern:
Person M kam zu Ohren, das 2007 das Widerspruchsverfahren in Bayern abgeschafft wurde, ABER in einigen Rechtsbereichen inklusive Rundfunkgebührenabzocke ein fakultatives (man muss nicht aber kann)Widerspruchsverfahren eingeführt wurde, das somit eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. So stehts ja auch hinten in der grauen RBB eines bayrischen Festsetzungsbescheides.
Es müssen einfach nur genug widersprechen/klagen, dann wäre die Pauschalisierung (alle müssen zahlen, weil nur wenige den ÖRR nicht nutzen, die wenigen kann man dann unter den Tisch fallen lassen) gem. Urteil des bayerischen Gerichtshofes vom 15.5.2014 laut eigenem Urteil nicht mehr möglich. (Meinung des Bekannten von Person M, der Rechtsanwalt ist)
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Der Widerspruch wurde letzten Monat abgelehnt, ohne überhaupt auf die einzelnen Punkte einzugehen.
Jetzt kam dieses Schreiben?***
Jetzt läuft die Zwangsvollstreckung. Wie sollte er jetzt weiter vor gehen?
Edit "Bürger":
Das Dokument musste gelöscht werden, da nicht vollständig anonymisiert.
Es handelte sich um einen offensichtlich regulären FestsetzungsBESCHEID, die im Forum allbekannt sind.
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@Creadle > Nochmals der Hinweis:
Keiner hier hat die Zeit gepachtet. Nein, das Verfahren ist nicht unbedingt einfach zu verstehen, aber es hat allen Anschein, dass Du Dich eben weder eingelesen hast, noch auch nur ansatzweise die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums bemühst. Es braucht schon Eigenaktivitäten. Mehrfachdiskussionen allgemeiner Fragen, die im Forum schon mehrfach und ausgiebig behandelt sind, kann das Forum aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht nicht leisten. Das Forum ist auf die diesbezügliche Unterstützung seiner Mitglieder angewiesen.
Der Widerspruch wurde letzten Monat abgelehnt, ohne überhaupt auf die einzelnen Punkte einzugehen.
...der Beschreibung nach vermutlich ein Schreiben ähnlich diesem
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422
Jetzt kam dieses Schreiben?***
Wie oben angemerkt, handelt es sich dabei um einen FestsetzungsBESCHEID, so wie sie seit September 2014 versendet werden:
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
Optionen der Reaktion werden beschrieben unter
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421
...alles zu finden in den einschlägigsten Foren-Threads.
Jetzt läuft die Zwangsvollstreckung. Wie sollte er jetzt weiter vor gehen?
Woher kommt die These, dass nun die Zwangsvollstreckung laufe?
Die Aussage im FestsetzungsBESCHEID, dass es sich um einen "vollstreckbaren Titel" handelt und somit "eine der Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung gegeben" sei, ist allgemeiner Natur und besagt nicht, dass die Zwangsvollstreckung eingeleitet sei.
Selbst wenn tatsächlich Zwangsvollstreckung eingeleitet sei, so finden sich dazu ebenfalls schon -zgi Beiträge im Forum - und allgemeine Hinweise in den einschlägigen Threads.
Bitte endlich ernsthaft und intensiv mit dem allgemeinen Ablauf und Prozedere beschäftigen...
...dafür sind die Threads ja da ;)
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
Dieser Thread mit dem leider auch nicht aussagekräftigen Titel "Mr. X bittet um Hilfe" bleibt aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.