gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Pastinake am 10. März 2014, 22:53
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Hallo Ihr Lieben,
die Hunde bellen zunehmend lauter. Im Februar drohte man Person A mit Ablauf der Frist mit der Vollstreckung. Im März droht man erneut damit. Mal schauen, ob sie nur bellen oder auch auch beißen können.
Anonymisierte Kopie der beiden Schreiben als Anlage.
Dem Forum zu Dank verpflichtet,
Pastinake
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Hat Person A den vorhergehenden Bescheiden widersprochen und um Aussetzung der Vollziehung gebeten? Falls ja ist nun Zeit, Antrag auf Eilrechtschutz (Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 VwGO) beim zuständigen VG zu stellen!
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Person A hat dem ersten Bescheid (Mai 2013) widersprochen und Aussetzung der Vollziehung beantragt. Auf den Antrag zu Aussetzung der Vollziehung wurde nicht reagiert, es wurde nur veranlasst, dass Person A bis 11.2013 keine Mahnkosten in Rechnung gestellt werden.
Wie und wo kann Person A vorläufigen Rechtsschutz nach § 80 VwGO beantragen? Beim zuständigen VG zur Niederschrift? Wäre die Klage dann der nächste Schritt von Person A?
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Hallo,
Person A hat zwar keine Antwort, eher eine Frage:
A hat 1x die Widerspruchsfrist verpasst und nun den Vollstreckungsbescheid bekommen.
Was jetzt?
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Weitere Infos findet ihr hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6898.msg51463.html#msg51463