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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: toertchen01 am 09. März 2014, 16:58

Titel: Mit altem Namen angeschrieben, muss A antworten?
Beitrag von: toertchen01 am 09. März 2014, 16:58
Hallo,
Person A hat eine Frage, A ist schon immer bei seinen Eltern gemeldet, schon immer. A ist immer durch das Raster gefallen. Vor 2 Jahren hat A sich von seinem Mann scheiden lassen mit dem A in der Oberwohnung in A Elternhaus gewohnt hat. Letztes Jahr im April hat A auch wieder einen Mädchennamen angenommen. Vor 4 Wochen bekam A plötzlich Post von der GEZ aber mit seinem alten Namen......... A hat erst nicht drauf reagiert aber vor einigen tagen hat A erneut Post bekommen, wieder mit altem Namen. Muss A reagieren?

LG
Titel: Re: Mit altem Namen angeschrieben, muss A antworten?
Beitrag von: Roggi am 10. März 2014, 00:12
Falscher Name bedeutet falsche Person, ich würde nicht reagieren. Wobei nicht reagieren auch bei richtigem Namen gut wäre.
Titel: Re: Mit altem Namen angeschrieben, muss A antworten?
Beitrag von: Housebrot am 06. April 2014, 09:34
Vor 4 Wochen bekam A plötzlich Post von der GEZ aber mit seinem alten Namen........
Da möchte ich doch gerne mal wissen wollen, woher die eigentlich die Daten haben.... Kann es sein, dass der Beitragsservice schlichtweg noch Uralt Datenbestände verwursten möchte ?

War da nicht die gesetzliche Pflicht, alte Datensätze nach 12 Monaten zu löschen, wenn diese nicht mehr benötigt
werden ?

Liebe Grüße
Adonis
Titel: Re: Mit altem Namen angeschrieben, muss A antworten?
Beitrag von: Peli am 06. April 2014, 16:57
Stell Dir doch mal vor, dass da ein gieriger Riesendrache über Deinen Wohnsitz fliegt, nach lecker schmeckenden Zweibeinern sucht
und dabei laut einen Namen ruft. Würdest Du Dich wirklich (egal wie Du heißt) mit einem laut vernehmlichen "Hallo hier bin ich!"
melden?

Frage beantwortet ?

Herzliche Grüße

Peli