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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: willywind am 05. März 2014, 21:41
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Hallo,
bin neu hier im Forum und habe mit Interesse schon einige Beiträge gelesen.
Hier mein Anliegen:
Person A und Person B leben in einer Wohngemeinschaft zusammen - schon vor dem 01.01.2013.
Person A studiert, hat sich im Oktober 2011 bei der damaligen GEZ angemeldet, wurde jedoch befreit.
Person B, auch in der WG lebend, hatte keine Rundfunkgeräte angemeldet, musste also auch nicht zahlen.
Am 01.01.2013 hat Person A weiterhin eine gültige Befreiung. Hat somit auch ein "Konto" bei der "GEZ" zahlt aber durch die Befreiung nicht.
Weil ab Datum 01.01.2013 der Beitrag nicht mehr für die Person sondern für die Wohnung bezahlt werden soll, dürfte
Person B eigentlich Ruhe haben, da die Person A befreit ist und ja Person = Wohnung sein sollte ;) oder???
Nun bekam Person B aber auch ein Informationsschreiben, dass ab 2013 bezahlt werden muss und soll Auskunft erteilen.
Wie kann man nun weiter vorgehen?
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Befreiungen werden nur für Ehepartner gewährt, andere Mitbewohner müssen also zahlen. Auskunft würde ich nicht freiwillig erteilen, erst wieder reagieren wenn ein Beitragsbescheid kommt. Abwarten und weiter hier informieren, das Thema hatten wir schon, hier eine prima Zusammenstellung weiterführender Links zu deinen Fragen von unserem Forumsmitglied themob:
Die entsprechenden Themen mit den sich daraus resultierenden Erkenntnissen und Anregungen: ;)
Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html)
Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8127.0.html)
NÖTIGUNG bei der Direktanmeldung (= Zwangsanmeldung) und STRAFANZEIGE? (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html)
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Vielen Dank! :)