gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Maximus21 am 03. März 2014, 12:57
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Hallo,
Person A hat bisher immer noch keine Aufforderung bekommen sich anzumelden bzw. zu bezahlen.
Ist Person A verpflichtet sich selbst anzumelden?
Wie soll Person A sich verhalten? Abwarten und Tee trinken oder selbst anmelden?
Was kann Person A im schlimmsten Fall passieren, wenn sie sich nicht anmeldet und von der Behörde irgendwann angeschrieben wird?
Muss Person A "nur" ab dem 01.01.2013 die Gebühren nachzahlen oder kommt noch ein Bußgeld bzw. Säumniszinsen hinzu.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
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Wenn irgendwann Zwangsangemeldet wird, kommt ein Säumniszuschlag von 8 Euro in einem danach folgenden Beitragsbescheid zum offenen Beitrag hinzu. Gegen einen Beitragsbescheid kann dann immer noch Widerspruch eingelegt werden. Bußgeld wurde bisher nicht verhängt, freiwillig anmelden ist nach derzeitigem Kenntnisstand völlig überflüssig. Ob ab 01.01.2013 rückwirkend gezahlt werden muss, ist ebenfalls zweifelhaft, verlangen werden es diese Betrüger jedenfalls.