gez-boykott.de::Forum

"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: does02 am 28. Februar 2014, 10:06

Titel: 1 Zwangsanmeldung erhalten, Zwei-Personen-Haushalt, wie reagieren?
Beitrag von: does02 am 28. Februar 2014, 10:06
Liebe Anti-GEZ-Kämpfer!!

Ich benötige euren Rat: Person A lebt seit 08/2010 mit Person B in einer gemeinsamen Wohnung. Person B zahlt schon immer brav GEZ. Person A hatte von 08/2012 bis 12/2013 eine 2. Wohnung. Seit 12/2013 hat A diese Wohnung nicht mehr und daher ordentlich abgemeldet. Jetzt bekommt A im Februar 2014 einen freundlichen Brief "Bestätigung der Anmeldung" für die gemeinsame Wohnung mit B rückwirkend ab 01.12.2013.

Frage: Sollte A auf den Gebührenbescheid warten, widersprechen und dann die TN Nr. von B mitteilen. Sollte A sofort der Anstalt die TN Nr. von B mitteilen. Wie sollte A vorgehen, damit die Anstalt nicht auf die Idee kommt, rückwirkend seit 08/2010 zu kassieren? Ich hoffe auf findige Tipps für meinen Freund Person A ;-) Dankeschön!

does02

PS: Leute, wehrt euch!!! GEZ ABSCHAFFEN!!!
Titel: Re: 1 Zwangsanmeldung erhalten, Zwei-Personen-Haushalt, wie reagieren?
Beitrag von: Roggi am 28. Februar 2014, 10:40
Frage: Sollte A auf den Gebührenbescheid warten, widersprechen und dann die TN Nr. von B mitteilen. Sollte A sofort der Anstalt die TN Nr. von B mitteilen. Wie sollte A vorgehen, damit die Anstalt nicht auf die Idee kommt, rückwirkend seit 08/2010 zu kassieren? Ich hoffe auf findige Tipps für meinen Freund Person A ;-) Dankeschön!

does02

PS: Leute, wehrt euch!!! GEZ ABSCHAFFEN!!!
Sollte A auf den Gebührenbescheid warten, widersprechen und dann die TN Nr. von B mitteilen.
Das ist die absolut richtige Vorgehensweise, rechtlich korrekt, moralisch korrekt, ohne Nachteil für A und B.
Titel: Re: 1 Zwangsanmeldung erhalten, Zwei-Personen-Haushalt, wie reagieren?
Beitrag von: koppi1947 am 28. Februar 2014, 11:01
Vor dem 1.01.2013,wäre der Beitragsservice Nachweispflichtig,nicht Person A,was sehr schwierig wäre.
Titel: Re: 1 Zwangsanmeldung erhalten, Zwei-Personen-Haushalt, wie reagieren?
Beitrag von: does02 am 28. Februar 2014, 11:26
Vor dem 1.01.2013,wäre der Beitragsservice Nachweispflichtig,nicht Person A,was sehr schwierig wäre.

Was ist mit dem Zeitraum 01/2013 bis 11/2013? Da hatte A ja zwei Wohnungen inne.  Gruß
Titel: Re: 1 Zwangsanmeldung erhalten, Zwei-Personen-Haushalt, wie reagieren?
Beitrag von: Roggi am 28. Februar 2014, 12:38
Wenn diese Wohnung nicht vom BS abgefragt wird, kein Problem. Unabhängig davon braucht man zu vergangenen Wohnsituationen keine Angaben machen, BS kann also nicht nachweisen dass dort gewohnt wurde.
Titel: Neue Post vom Beitragsservice
Beitrag von: does02 am 09. April 2014, 18:53
Hallo Zusammen!

Habe heute einen neuen (einfachen) Brief mit Datum vom 04.04.2014 aus Köln erhalten:

Zahlung der Rundfunkbeiträge. Fällig sind die Reste seit 01.01.2014 i.H.v. 53,94 EUR sowie neue Beiträge bis 05/2014 i.H.v. 53,94 EUR, mithin insgesamt 107,88 EUR fällig am 15.04.2014.   :o

Naja.... abwarten, und Tee trinken!  8)  Werde weiter berichten!

Bis dann Gruß
Titel: Re: 1 Zwangsanmeldung erhalten, Zwei-Personen-Haushalt, wie reagieren?
Beitrag von: does02 am 15. Juli 2014, 07:32
Hallo Zusammen!

Habe gestern mal wieder Post bekommen, einfacher Brief aus Köln:

Beitrags-/Gebührenbescheid

Jetzt heißt es handelt und ich werde Widerspruch einlegen.

Werde wieder berichten!

Bis dann & Gruß