gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: does02 am 28. Februar 2014, 10:06
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Liebe Anti-GEZ-Kämpfer!!
Ich benötige euren Rat: Person A lebt seit 08/2010 mit Person B in einer gemeinsamen Wohnung. Person B zahlt schon immer brav GEZ. Person A hatte von 08/2012 bis 12/2013 eine 2. Wohnung. Seit 12/2013 hat A diese Wohnung nicht mehr und daher ordentlich abgemeldet. Jetzt bekommt A im Februar 2014 einen freundlichen Brief "Bestätigung der Anmeldung" für die gemeinsame Wohnung mit B rückwirkend ab 01.12.2013.
Frage: Sollte A auf den Gebührenbescheid warten, widersprechen und dann die TN Nr. von B mitteilen. Sollte A sofort der Anstalt die TN Nr. von B mitteilen. Wie sollte A vorgehen, damit die Anstalt nicht auf die Idee kommt, rückwirkend seit 08/2010 zu kassieren? Ich hoffe auf findige Tipps für meinen Freund Person A ;-) Dankeschön!
does02
PS: Leute, wehrt euch!!! GEZ ABSCHAFFEN!!!
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Frage: Sollte A auf den Gebührenbescheid warten, widersprechen und dann die TN Nr. von B mitteilen. Sollte A sofort der Anstalt die TN Nr. von B mitteilen. Wie sollte A vorgehen, damit die Anstalt nicht auf die Idee kommt, rückwirkend seit 08/2010 zu kassieren? Ich hoffe auf findige Tipps für meinen Freund Person A ;-) Dankeschön!
does02
PS: Leute, wehrt euch!!! GEZ ABSCHAFFEN!!!
Sollte A auf den Gebührenbescheid warten, widersprechen und dann die TN Nr. von B mitteilen.
Das ist die absolut richtige Vorgehensweise, rechtlich korrekt, moralisch korrekt, ohne Nachteil für A und B.
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Vor dem 1.01.2013,wäre der Beitragsservice Nachweispflichtig,nicht Person A,was sehr schwierig wäre.
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Vor dem 1.01.2013,wäre der Beitragsservice Nachweispflichtig,nicht Person A,was sehr schwierig wäre.
Was ist mit dem Zeitraum 01/2013 bis 11/2013? Da hatte A ja zwei Wohnungen inne. Gruß
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Wenn diese Wohnung nicht vom BS abgefragt wird, kein Problem. Unabhängig davon braucht man zu vergangenen Wohnsituationen keine Angaben machen, BS kann also nicht nachweisen dass dort gewohnt wurde.
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Hallo Zusammen!
Habe heute einen neuen (einfachen) Brief mit Datum vom 04.04.2014 aus Köln erhalten:
Zahlung der Rundfunkbeiträge. Fällig sind die Reste seit 01.01.2014 i.H.v. 53,94 EUR sowie neue Beiträge bis 05/2014 i.H.v. 53,94 EUR, mithin insgesamt 107,88 EUR fällig am 15.04.2014. :o
Naja.... abwarten, und Tee trinken! 8) Werde weiter berichten!
Bis dann Gruß
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Hallo Zusammen!
Habe gestern mal wieder Post bekommen, einfacher Brief aus Köln:
Beitrags-/Gebührenbescheid
Jetzt heißt es handelt und ich werde Widerspruch einlegen.
Werde wieder berichten!
Bis dann & Gruß