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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: ohnefernsehen am 24. Februar 2014, 19:30
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Hallo allerseits,
wie sollte sich Person A in folgendem theoretischen Fall verhalten:
- A ist ehemaliger Beitragzahler für Radio-only
- A hat alle Zahlungen für "Grundversorgung" seit dem 01.01.2013 eingestellt
- A hat mehrere Zahlungsaufforderungen erhalten
- A hat zwei sogenannten "Beitragbescheiden" in 2013 fristgerecht widersprochen
- A hat eine "Ankündigung zur Zwangsvollstreckung" erhalten und abgeheftet
- A hat Anfang 2014 erneut einen "Beitragsbescheid" erhalten und erneut widersprochen
Nun erhält Person A eine "Zahlungsaufforderung" vom Vollziehungsbeamten seiner Gemeinde - persönlich in den Briefkasten geworfen, wie nett!
Der Zusatz "Pfändungsauftrag" ist auf dem Dokument durchgestrichen, aber im Folgenden steht:
"Die Pfändung können Sie noch abwenden, wenn Sie die Schuldsumme bis spätestens ... auf Konto ... überweisen".
Person A hat bisher immer fristgerecht widersprochen, wenn dies in dem Rechtsbehelf so "angeboten" wurde. Daher geht Person A nicht davon aus, irgend jemanden eine "Summe schuldig" zu sein.
Meine theoretische Frage:
- Wäre dies nur einer weiterer Einschüchterungsversuch der ignoriert werden kann?
- Wäre von Person A ein Schritt gegenüber der Gemeinde nötig? Welcher?
- Müsste Person A nun die Hilfe eines Rechtsanwalts suchen?
Vielen Dank für Lösungstipps zu diesem theoretischen Fall.
"ohneFernsehen"
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Meine theoretische Frage:
- Wäre dies nur einer weiterer Einschüchterungsversuch der ignoriert werden kann?
- Wäre von Person A ein Schritt gegenüber der Gemeinde nötig? Welcher?
- Müsste Person A nun die Hilfe eines Rechtsanwalts suchen?
Vielen Dank für Lösungstipps zu diesem theoretischen Fall.
"ohneFernsehen"
Nein es ist kein Einschüchterungsversuch. Festgesetzte Beitragsbescheide wechseln durch einen Widerspruch nicht automatisch in den Status "aufschiebende Wirkung". Die Summe muss also trotzdem bezahlt werden.
Parallel hätte zum Widerspruch ein Antrag aus Aussetzung der Vollziehung gestellt werden sollen bei der Rundfunkanstalt. Bei Stattgabe hätte dies die aufschiebende Wirkung erreicht bis über den Widerspruch, oder die Klage entschieden wird.
Schritt auf die Gemeinde zugehen, kann nicht verkehrt sein. Vorher überlegen, ob Person A beim VG nicht Antrag auf Gewährung von Eilrechtschutz nach §80 Abs. 5 VwGO stellen will. Sollte sich Person A dazu entscheiden, wäre die Eingangsbestätigung des Verwaltungsgerichts ein guter Kommunikationsgrund mit der Gemeinde (Frist der Gemeinde beachten).
Wenn Geld nicht das größte Problem ist und Person A es sich leisten kann, ich persönlich würde mir einen Anwalt nehmen, würde es mich betreffen.
Hier Themen zu §80 Abs.5 VwGO
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8319.msg59562.html#msg59562
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151
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"Antrag aus Aussetzung der Vollziehung" wurde jedesmal parallel gestellt. Diesem wurde aber - wie nicht anders zu erwarten - nicht statt gegeben.
Danke für die Rückmeldung.
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Dann kannst du jetzt vor deinem zuständigen Verwaltungsgericht Antrag auf Eilrechtschutz stellen. Bzw. solltest du auch!
alles weitere findest du hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6898.msg51463.html#msg51463
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Person A hat Antrag ans Verwaltungsgericht versendet.
Danke für die Unterstützung, noch gibt Person A nicht klein bei :).
"ohneFernsehen"
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Person A hat mittlerweile eine Bestätigung vom VG und die Gegenseite hat 2 Wochen Zeit zur Stellungnahme.
Mal sehen, wie wir diesen theoretischen Fall weiterspinnen können.
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Update:
Das Verwaltungsgericht hat an Person A gemeldet, dass der "Beitragsservice" zusagt, alle weiteren Vollstreckungsmaßnahmen bis zu einer gerichtlichen Klärung auszusetzen.
Person A hat daher der Einstellung der Hauptsache dieses Verfahrens zugestimmt und die Übernahme aller Kosten durch den "Beitragsservice" beantragt.
Soweit so gut.
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Womit wurde der Widerspruch begründet?
Nach derzeit noch geltender Rechtslage löst bereits das Innehaben einer Wohnung eine Beitragspflicht aus -> Wohnsteuer
Völlig egal, ob Radio, TV oder I-Net konsumiert werden.
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Als mein Bruder abstrakte Fragen mit seinem Onkel in einer ähnlichen fiktiven Situation diskutierte hörte seine Schwester ihn sagen .....
Wann hat Person A Beitragsbescheid/e über welche Summe erhalten ?
Wann hat Person A Widerspruch/Widersprüche eingelegt ?
Wann hat Person A Antrag auf aufschiebende Wirkung (für welchen Bescheid) beim ÖR gestellt?
Argumentation grundgesetzwidrig verwendet ?
Widerspruchsbescheid/ Antrag auf aufschiebende Wirkung beschieden – wann zugestellt / für welchen Beitragsbescheid
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Wie hoch ist die Summe die vollstreckt werden soll - aus welchem Beitragsbescheid?
Ist das selbige Summe wie aus dem Beitragsbescheid ?
Verwaltungsgericht: Untätigkeitsklage / Anfechtungsklage / Antrag Aufschiebende Wirkung eingereicht?
Argumentation grundgesetzwidrig verwendet ?