gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: metalbau am 20. Februar 2014, 13:35
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Hallo meine freunde,
Person A hat jetzt die Antwort von ARD auf seinen Widerspruch vom 22.12.13 erhalten.
was soll Person A jetzt tun?
kann man nicht eine "class action" gegen ARD im europäischen Parlament einrichten?
Widerspruch und ARD antwort als anhänge
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Die Antwort kannst du unter "Weitere Informationsbriefe" abheften. Es ist kein Widerspruchsbescheid, sondern bestenfalls eine "wir haben ihre nachricht erhalten" - Antwort. Du wirst in wahrscheinlich 2-3 Monaten eine "Mahnung" über die Beiträge, die via Bescheid festgesetzt wurden erhalten. Erst dann kannst du einen Eilrechtschutz Antrag bei deinem VG stellen.
Falls du innerhalb der nächsten 2-3 Monate tatsächlich einen Widerspruchsbescheid erhalten solltest, kannst du direkt eine Anfechtungsklage erheben.
Anonymisiere deinen Widerspruch noch, unten bei der Unterschrift steht noch dein name :)
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Dies ist ein allgemeins Antwortschreiben - schon mehrfach im Forum behandelt.
Bitte vor dem Einstellen immer auch die Suchfunktion (http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) des Forums nutzen... Danke :police: ;)
Insbesondere bzgl. solch allgemeiner Anfragen bitte auch eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen...
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
...und dort insbesondere
Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422