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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Bernd-das-Brot am 19. Februar 2014, 22:39

Titel: Wie lange kann man sich als Hausbesitzer "wehren"?
Beitrag von: Bernd-das-Brot am 19. Februar 2014, 22:39
Hallo, wollt mich mal vorstellen... Ich bin B. das B. aus B.... ;D

Person X wollte mal fragen, in wieweit Chancen bestehen, sich vor Gebühren jedweder Art zu drücken, wenn Herr X sich vor ca. 2 Jahren ein Eigenheim zugelegt hat, welches unter ungünstigen Umständen bewohnbar wäre. Zwar lebt Herr X seit dieser Zeit auch in dem Haus, aber eigentlich ist es eine Baustelle. Das eigentliche Problem, das Herr X hat, ist die Tatsache, das er wegen der Baustelle chronisch Pleite ist, teilweise von der Hand im Mund lebt, und ihn die öffentlich rechtlichen eigentlich so oder so überhaupt nicht interessieren.....

Herr X hat auch schon regelmäßig Post bekommen. Erst nur Anmelde-Bettelbriefe, dann eine Zwangsanmeldung und kurz danach eine Zahlungsbitte (Von Beitragsbescheid steht nix im Brief.). Bisher hat Herr X jeglichen Kontakt vermieden, mit dem Hintergedanken, das auf der Baustelle eigentlich keine ordentliche Postzustellung mögl. ist, da der Briefkasten leider defekt ist. (Post wird entwendet, die Natur hegt den Lauf der Dinge, usw...)

Wie lange kann Herr X jetzt noch auf der Welle der nicht erhaltenen Post reiten, und wie sind im allgemeinen die Chancen, sich der GEZ mögl. dauerhaft zu entledigen?

MFG B.d.B.a.B
Titel: Re: Wie lange kann man sich als Hausbesitzer "wehren"?
Beitrag von: Auftakteule am 20. Februar 2014, 04:55
Beitragsbescheid abwarten - Widerspruch einlegen - Widerspruchsbescheid abwarten - Klage erheben.

themob hat es sauber aufgelistet (s.Startseite).

Viel Erfolg !
Titel: Re: Wie lange kann man sich als Hausbesitzer "wehren"?
Beitrag von: themob am 20. Februar 2014, 05:43
Hier die entsprechenden Themen mit den sich daraus resultierenden Erkenntnissen und Anregungen:  ;)

Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html)

Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8127.0.html)

NÖTIGUNG bei Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = autom. Anmeldung? (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html)

Wie die Schritte des Widerspruchs etc aussehen, kann man hier nachlesen. Ob es nötig ist, dazu sollte sich Person x in die obigen Themen einlesen und sich ein Bild machen

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.0.html
Titel: Re: Wie lange kann man sich als Hausbesitzer "wehren"?
Beitrag von: chevignon am 22. Februar 2014, 00:20
zusätzlich wäre auch noch zu prüfen, ob das Haus von person X eine Wohnung im Sinne vom RSTV ist.