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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: Philemon am 18. Februar 2014, 14:01
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Ich wende mich an Prof. Kirchhof um ihn zu ersuchen,
nicht nur seine Zustimmung, sondern auch seine
Kritikpunkte am Rundfunkgesetz öffentlich zu machen.
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Hier ist er:
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Hat er in verschiedenen Interviews in den letzten Monaten, wie zum Beispiel diesem hier: http://www.welt.de/politik/deutschland/article123657178/Kirchhof-will-Werbung-bei-ARD-und-ZDF-streichen.html
was möchtest Du denn damit bewirken? Ich frage nur damit ich es besser verstehen kann.
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In dem WELT-Interview wird er wieder als "Vater des Rundfunkgesetzes" bezeichnet.
Es wäre gut, wenn er sich dagegen verwahren würde, da ja seine
Vorschläge garnicht umgesetzt wurden. ZB hatte er vorgeschlagen,
dem Bürger die Möglichkeit der Nichtteilnahme zu lassen.
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Ich finden deinen Brief eine gute Idee. Ob du damit etwas erreichen kannst wird sich zwar zeigen, aber der Versuch und Ansatz ist nicht schlecht.
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Zitat Philemon:
ZB hatte er vorgeschlagen,
dem Bürger die Möglichkeit der Nichtteilnahme zu lassen.
Hallo,
…diesen Passus finde ich leider nicht.
kannst Du mir einen genaueren Hinweis geben.
Danke
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Zitat Philemon:
ZB hatte er vorgeschlagen,
dem Bürger die Möglichkeit der Nichtteilnahme zu lassen.
Hallo,
…diesen Passus finde ich leider nicht.
Nein, so etwas Fortschrittliches steht doch nicht in dem "Gutachten" von Kirchhof (?)
Laut dieser perversen dwdl-Seite hatte Kirchhof den Einfach für Alle-Zwangsbeitrag
sogar verteidigt ( der will doch sicher gerne noch mehr "Gutachten" für ARDZDFDR schreiben!;
Quelle: http://www.dwdl.de/nachrichten/44164/kirchhof_regt_werbeverzicht_von_ard_und_zdf_an/ )
Wirres Zitat:
Kirchhof: "Wir haben nur das rechtlich festgeschrieben, was vorher schon existierte." Heute habe jeder Haushalt Geräte, die zum Empfang von Rundfunk geeignet seien - "vom Radiowecker bis zum Autoradio, ein oder zwei Fernseher, Laptop, Smartphone. Er müsste also eigentlich fünf oder zehn Beiträge bezahlen. Die Geräteabgabe hatte sich real - ohne Gesetzesänderung! - schon verwandelt in eine Haushaltsabgabe", so Kirchhof.
Markus
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So wie ich das verstehe, wollte er die Beweislast umkehren:
Auszug Gutachten Kirchhof:
b. Widerlegbare Vermutung (S. 61)
…
Eine von der tatsächlichen Nutzbarkeit abhängige Entgeltabgabe hingegen fordert einen widerlegbaren Wahrscheinlichkeitsmaßstab, bei dem ein nach den tatsächlichen Verhältnissen nicht Nutzungsfähiger oder ein Nichtempfänger des Angebots die gesetzliche Vermutung widerlegen, sich insoweit von der Beitragspflicht befreien kann.
S. 62.
…
erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen.
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Hallo Philemon,
Dein Brief ist ja ein Apell an das gute Gewissen.
Andere Beteiligte haben ja auch mal solche Art Aufklärungspost erhalten
( z. Bsp.: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7829.msg56629.html#msg56629 ) .
Um das Gewissen von Kirchhof zu erreichen, müsste der erstmal eines haben.
Aber falls er doch antworten sollte, würden wir uns natürlich auch dafür interessieren.
Aber uns braucht er nicht den Schwachsinn erzählen, den er den selbsternannten Medienexperten
von dwdl.de beigebracht hat.
Dass wir alle in unseren Wohnungen angeblich zw. 5 und 10 Rundfunkempfänger hätten
und dass der Zwangsbeitrag pro Haushalt normalerweise zw. 90 € und 180 € monatl. liegen müsste....
Entweder er kommuniziert vernünftig mit uns oder er lässt es bleiben.
Seine Wahl.
Markus
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Zitat Kirchhof Gutachten:
…..erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen.
Hallo Philemon,
…..das geschriebene Wort und die Realität sind zwei
Paar Stiefel.
Das " individuelle Antragsverfahren " erweist sich als
unüberwindbare Hürde.
Dem Beweis, dass Du keine Empfangsgeräte vorhältst,
widersprechen Sie mit dem Hinweis, dass die "Wohnung"
abgabepflichtig ist,
Der Tatsache, dass Du blind und taub bist, entgegnen Sie,
dass Du dafür einen geringeren Beitrag zahlst.
Den Geringverdiener zwingen Sie zur behördlichen Offenbarung
Zitat Antwortschreiben BS :
..und bitte senden Sie uns keine Rentenbescheide und
Einkommensnachweise…..Bescheide von Sozialamt und
Arge etc. sind vorzulegen.
Und wenn ein " Gutachter " in diesem Konsens, flapsig
von einer " Kurtaxe " spricht, weiß man, was man vom Ganzen
zu halten hat.
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Es gibt doch noch mehr Verfassungsrichter a.D.. Wenn wir alle zusammenlegen, koennen
wir vielleicht einen engagieren, der uns ein Gegengutachten verfasst.
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@Philemon:
Hattest Du deinen Brief im Eingangspost eigentlich abgesendet? "UnGEZahlt" hatte auf eine kürzlich gestellte E-Mail Anfrage Antwort von Herrn Dr. Kirchoff erhalten.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10673.msg72681.html#msg72681