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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: skynet am 17. Februar 2014, 18:57
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Hi,
ich hab mich hier schon etwas umgeschaut und irgendwie nicht so recht die passende Antwort auf meine Frage gefunden.
Folgendes Szenario:
Person A ist mit Person B verheiratet. Beide wohnen zusammen und haben bisher keine Gebühren bezahlt.
Nach der Umstellung auf das neue Verfahren 2013 kam auch nichts per Post.
Im Dezember ist das Paar dann in einen neuen Wohnort (anderes Bundesland gezogen). Wenige Wochen nach der Ummeldung kam Post bzgl. Gebühren.
Man solle doch bitte Angaben machen. Der Übliche Kram mit einem Antwortbogen.
Auf dem Antwortbogen kann nun angegeben werden, seit wann man in der Wohnung wohnt.
Wenn das Paar diesen Bogen nun ausfüllen würde, ist dann zu erwarten, dass der Beitragsservice nachbohrt, wo man denn vorher gewohnt hat und dann entsprechend eine Nachforderung ab Jan 2013 droht? Auf dem Bogen gibt man ja letzten Endes nur an, dass für diesen Haushalt noch nichts bezahlt wurde und ab wann man den Haushalt anmelden möchte. Die vorherige Wohnsituation wird nicht abgefragt.
Person A und B planen erst mal die weiteren Schreiben abzuwarten, wollen aber gerne wissen, ob es auf eine Nachzahlung ab Jan 2013 hinausläuft (Vermutung: ja).
Vielleicht hat ja schon jemand ähnliches Szenario kennengelernt.
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Erfahrungsberichte gibt es,meiner Meinung nach, bis jetzt dazu nicht.
Ich gehe aber fest davon aus, dass sie nach einer ersten Zahlung früher oder später auch rückwirkend versuchen werden Geld einzufordern.
Ein wichtiger Aspekt ist folgender: Bis jetzt habt ihr bei denen keine Beitragsnummer zugewiesen bekommen. Diese bezieht sich aber seit 2013 auf DIE Wohnung. Heißt, antwortet ihr jetzt, werden die euch eine Beitragsnummer erstellen und rückwirkend für 2013 Geld einfordern.
Wenn ihr erst auf die Zwangsanmeldung wartet und die damit verbundene Vergabe der Beitragsnummer zu eurer JETZIGEN Wohnung, dann sehe ich gute Chancen, dass ihr nicht rückwirkend zur Zahlung verpflichtet werden könnt.
Mal davon abgesehen, seit ihr sowieso nicht verpflichtet, denen irgendwelche Angaben in der Hinsicht zu geben.
Was ich allerdings nicht weiß ist, in wieweit die bei Umzug alte Meldedaten von den Meldeämtern einholen dürfen.
Weiß da jemand was ?
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Ein wichtiger Aspekt ist folgender: Bis jetzt habt ihr bei denen keine Beitragsnummer zugewiesen bekommen. Diese bezieht sich aber seit 2013 auf DIE Wohnung. Heißt, antwortet ihr jetzt, werden die euch eine Beitragsnummer erstellen und rückwirkend für 2013 Geld einfordern.
Wenn ihr erst auf die Zwangsanmeldung wartet und die damit verbundene Vergabe der Beitragsnummer zu eurer JETZIGEN Wohnung, dann sehe ich gute Chancen, dass ihr nicht rückwirkend zur Zahlung verpflichtet werden könnt.
Das verstehe ich nicht ganz.
Der Antwortbogen bezieht sich ja auf die aktuelle neue Wohnung. Das heißt, wenn man diesen wahrheitsgemäß ausfüllen würde, dann würde die Beitragsnummer sich doch auch diese Wohnung beziehen. Inwieweit gibt es da einen Unterschied zur Zwangsanmeldung?
Ich vermute ja, dass bei Abgabe des Bogens eine Antwort käme, wo gefragt wird, wie man davor angemeldet war bzw. wo man gewohnt hat. Aber, ob das wirklich so gemacht wird, weiß ich natürlich nicht.
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Ich vermute ja, dass bei Abgabe des Bogens eine Antwort käme, wo gefragt wird, wie man davor angemeldet war bzw. wo man gewohnt hat. Aber, ob das wirklich so gemacht wird, weiß ich natürlich nicht.
Im RBStV ist nicht vorgesehen, Fragen nach vergangenen Wohnorten zu stellen oder beantworten zu lassen. Probleme tauchen meistens dann auf, wenn schon das ganze Jahr dort gewohnt wurde, dann ist eine rückwirkende Anmeldung unumgänglich.
Hier ist der RBStV im Internet zu finden, falls etwas unklar geblieben ist:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=19124&aufgehoben=N
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mmmh aber nach §8 Abs 2 müsste die Abmeldung einer Wohnung angezeigt werden:
(2) Das Ende des Innehabens einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist der zuständigen Landesrundfunkanstalt unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Abmeldung).
Da wäre es für mich nur logisch, wenn man zB zum Jahreswechsel umzieht und seine neue Wohnung zum 1.1.2014 anmeldet, dass dann gefragt wird, wo man denn vorher gewohnt hat.
In § 14 steht noch, dass die Meldeämter aktuellen und vorherigen Wohnort übermitteln würden. Das würde dann ja dafür sprechen, dass der Beitrag rückwirkend ab dem 1.1.2013 gefordert wird, da man dort ja auch schon eine Wohnung hatte. Oder nicht?
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Fragen können die, Antworten muss man nicht, weil es nirgedwo steht. Nur wer schon seit 01.01.2013 in der Wohnung wohnt, muss rückwirkend zahlen, die schreiben dann: "Sie sind seit 01.01.2013 in der Wohnnung gemeldet...".
§8 Abs 2 bezieht sich auf eine Wohnung, die angemeldet war, damit man diese abmeldet. Wenn nichts angemeldet war, kann auch nichts abgemeldet werden.
Da der Beitrag Wohnungsbezogen erhoben wird, können die nur denjenigen befragen, der nun in der vorherigen Wohnung wohnt, dieser dürfte kaum die Daten dazu haben. Wenn doch, ist er nicht zur Auskunft verpflichtet. Es fehlt die rechtliche Grundlage zu Befragung.
§9 (1) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann von jedem Beitragsschuldner oder von Personen oder Rechtsträgern, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind und dies nicht oder nicht umfassend angezeigt haben, Auskunft über die in § 8 Abs. 4 genannten Daten verlangen.
Da steht "sind" und nicht "waren", eindeutig dürfen vergangene Fälle nicht abgefragt werden. Auch wenn die Meldeämter vergangene Daten übermitteln, braucht man keine Angaben machen.
Meine Antwort darauf wäre folgendes (Bspw.):
Da ich seit 01.01.2014 in XXXXXX wohne, kann ich keine Angaben zu ihrer Anfrage machen, weil die gesetzliche Grundlage fehlt, um solche Fragen zu stellen oder zu beantworten.
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Vielen Dank für diese umfangreiche Erklärung. Nun ist es für mich wesentlich verständlicher.
Dann ist mir nur noch unklar, worin der Unterschied zwischen der Zwangsanmeldung und einer eigenen Anmeldung über den Antwortbogen besteht.
Beides müsste sich ja auf die neue Wohnung beziehen oder?
Person A wird auf jeden Fall erst mal die weiteren Schreiben abwarten, auch wenn Person B ihm deswegen öfter in den Ohren liegt ;)
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Vielen Dank für diese umfangreiche Erklärung. Nun ist es für mich wesentlich verständlicher.
Dann ist mir nur noch unklar, worin der Unterschied zwischen der Zwangsanmeldung und einer eigenen Anmeldung über den Antwortbogen besteht.
Beides müsste sich ja auf die neue Wohnung beziehen oder?
Person A wird auf jeden Fall erst mal die weiteren Schreiben abwarten, auch wenn Person B ihm deswegen öfter in den Ohren liegt ;)
Der Unterschied ist recht einfach:
Bei der Zwangsanmeldung - Direktanmeldung kommt eine Bestätigung der Anmeldung, OHNE das sich der Betroffene mit seinen Daten, Datum und Unterschrift, im Vorfeld angemeldet hat.
siehe hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html
Die eigene Anmeldung schließt ein Datum und eine Unterschrift ein, die eine Bestätigung zur Anmeldung zur Folge hat
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Der Unterschied ist recht einfach:
Bei der Zwangsanmeldung - Direktanmeldung kommt eine Bestätigung der Anmeldung, OHNE das sich der Betroffene mit seinen Daten, Datum und Unterschrift, im Vorfeld angemeldet hat.
siehe hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html
Die eigene Anmeldung schließt ein Datum und eine Unterschrift ein, die eine Bestätigung zur Anmeldung zur Folge hat
Das habe ich soweit schon verstanden, aber warum sollte bei einer Zwangsanmeldung dann ein anderes Datum gelten als bei einer eigenen Anmeldung?
In beiden Fällen wäre das Datum der Anmeldung doch auf den Einzugstermin (sprich Anmeldetermin vom Meldeamt) bezogen oder nicht?
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Der Unterschied ist recht einfach:
Bei der Zwangsanmeldung - Direktanmeldung kommt eine Bestätigung der Anmeldung, OHNE das sich der Betroffene mit seinen Daten, Datum und Unterschrift, im Vorfeld angemeldet hat.
siehe hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html
Die eigene Anmeldung schließt ein Datum und eine Unterschrift ein, die eine Bestätigung zur Anmeldung zur Folge hat
Das habe ich soweit schon verstanden, aber warum sollte bei einer Zwangsanmeldung dann ein anderes Datum gelten als bei einer eigenen Anmeldung?
In beiden Fällen wäre das Datum der Anmeldung doch auf den Einzugstermin (sprich Anmeldetermin vom Meldeamt) bezogen oder nicht?
Die Direktanmeldung bezieht sich auf kein "Einzugsdatum", lediglich auf das "nicht antworten auf Infopost bzw. dem nicht anmelden bisher" und auf das Datum 1.1.2013, an dem dieses unglaubliche Gesetz in Kraft getreten ist. Daher die offene rückwirkende Forderung von 269.70€ zum 1.1.2013 bei den meisten. In einem nachweisbaren Fall (Berlin) wurde diese Zwangsanmeldung allerdings auch erst zum 1.12.2013 durchgeführt, so das die Forderungssumme viel niedriger liegt. Warum der Unterschied? Niemand weiß es
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Person A hat nun das zweite "Erinnerungs" Schreiben erhalten.
Darin wird überraschenderweise nicht groß gedroht sondern lediglich gebeten, innerhalb der nächsten vier Wochen den Antwortbogen zurück zu schicken.
Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass sollte Person A nicht antworten, davon ausgegangen wird, dass der Haushalt angemeldet werden muss und eine automatische Anmeldung erfolgt.
Person A wird also jetzt mal auf das nächste Schreiben warten und ist gespannt, welcher Termin dort als Beginn der Zahlungspflicht angegeben sein wird.
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Hallo,
bei uns ein ähnlich gelagerter Fall:
Sind im Oktober 2013 umgezogen, hatte bis dahin in der alten Wohnung alle Anfragen strikt ignoriert. Im Frühjahr 2014 kamen nun zwei Briefe. Habe mich dann per Februar 2014 (Erhalt des letzten Schreibens) angemeldet, habe hier die Zahlung unter Vorbehalt und eigenhändige Überweisung gewählt. Nun wurde ich aufgefordert, gemäß Daten des Einwohnermeldeamtes rückwirkend zum 01.10.13 (Bezug der neuen Wohnung) nachzuzahlen. Hoffe natürlich auch, dass für die alte Wohnung keine Nachfrage mehr kommt, sicherheitshalber habe ich das Geld aber eh zur Seite gelegt gehabt.
Sollte sich etwas tun, gebe ich hier mal ein Update.
VG
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Hallo,
bei uns ein ähnlich gelagerter Fall:
Sind im Oktober 2013 umgezogen, hatte bis dahin in der alten Wohnung alle Anfragen strikt ignoriert. Im Frühjahr 2014 kamen nun zwei Briefe. Habe mich dann per Februar 2014 (Erhalt des letzten Schreibens) angemeldet, habe hier die Zahlung unter Vorbehalt und eigenhändige Überweisung gewählt. Nun wurde ich aufgefordert, gemäß Daten des Einwohnermeldeamtes rückwirkend zum 01.10.13 (Bezug der neuen Wohnung) nachzuzahlen. Hoffe natürlich auch, dass für die alte Wohnung keine Nachfrage mehr kommt, sicherheitshalber habe ich das Geld aber eh zur Seite gelegt gehabt.
Sollte sich etwas tun, gebe ich hier mal ein Update.
VG
Vielen Dank für die Info!
Endlich mal jemand mit dem gleichen Problem, der auch beantworten kann, ab wann Geld gefordert wurde. :D
Dann bin ich mal gespannt, ob bei uns mit dem nächsten Brief auch ne Nachzahlung ab Dez 2013 kommt.
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Mein Bruder meinte zum Neffen in einem ähnlichen Fall hat er seiner Schwester gesagt....
Wo gewohnt wurde .... geht die Bande nichts an. Hier geht man davon aus das du so naiv bist,und selbst eine Beitragspflicht
begründest. Vermutlich hast du sicher in einer Wohnung gewohnt wo bereits ein Beitragszahler die Rundfunksteuer bezahlt hat.
Ich würde mich nicht einlassen irgendwelche Angaben in der Sache zu machen (ignorieren.... ) Irgendwann kommt eine Zwangsanmeldung ( ab Dezember Beitragspflichtig ..zahle mal - plaplapla..folgen noch ca 3 Mahnung/Drohbriefe etc) Kann alles ignoriert werden .. Irgendwann kommt BEITRAGSBESCHEID vermutlich für jede Person extra. JETZT MUSS REAGIERT WERDEN. A reicht Widerspruch ein (Begründung... Gibt schon Beitragszahler ..PersonB mit der Beitragsnummer aus der Zwangsanmeldung xxxx). B reicht Widerspruch ein (Begründung... siehe Forum... Rundfunkbeitrag verfassungswidrig). Eine Beitragspflicht ab 2013 kann nicht begründet sein... denn für welche Wohnung ? Habe keine Angst und wehre dich. Denke daran .. die wollen so einfach wie möglich... soviel wie möglich abzocken... deine Argumente interessieren die nicht.
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Mal zur Info für Leute mit ähnlich gelagertem Szenario:
Person A hat gestern einen weiteren Brief erhalten, in dem eine Zwangsanmeldung durchgeführt wurde.
Die Zwangsanmeldung wurde durchgeführt mit dem Starttermin Dezember 2013, also der Monat der Ummeldung von Person A.
Es wird also nicht rückwirkend vom Jan 2013 Geld gefordert. Schon mal gut soweit.
Als Reaktion auf die Zwangsanmeldung soll Person A nun wieder einen Antwortbogen zurückschicken, wo auch die Zahlweise festgelegt werden kann.
Was ist denn als nächstes Schreiben auf die Zwangsanmeldung zu erwarten, wenn Person A nicht reagiert?
Wenn Person A den Antwortbogen ausfüllt, entspricht das quasi einer Bestätigung der Anmeldung, richtig?
Grundsätzlich ist Person A überrascht, dass die Formulierungen in den Schreiben relativ harmlos erscheinen. Weit entfernt von den klassischen Drohbriefen aus Zeiten des alten Gebührenmodells.
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Mein Nachbar sagte zu seinem Neffen in einer ganz ähnlichen Situation...
Es ist völlig belanglos ob du dich anmeldest oder angemeldet wirst....
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9135.msg63671.html#msg63671
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@skynet
Hier sind die nächsten zu erwartenden Briefe nach der Zwangsanmeldung und "nicht reagieren" aufgeführt. Eine Reaktion, wie auch immer würde, wohl als Verifikation der Direktanmeldung eingeordnet werden.
Brief mit Bestätigung der Anmeldung = bekommen
Brief mit Zahlung der Rundfunkbeiträge = bekommen
Brief mit Zahlungserinnerung = bekommen (mit Vermerk das ab sofort nur noch der Beitragsbescheid geschickt wird)
Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html)
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Person A hat ja im April ein Schreiben mit der "Zwangsanmeldung" erhalten.
Eigentlich war Person A darauf eingestellt, dass kurz danach die Zahlungsaufforderung und die weiteren Schreiben eintrudeln.
Bisher ist jedoch kein weiterer Brief eingegangen, was Person A natürlich überrascht.
Ist diese plötzliche Funkstille normal oder hat der Beitragsservice zur Zeit so viel um die Ohren, dass Sie nicht mal Ihre eigenen Zwangsanmeldungen bearbeitet bekommen?
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Ist diese plötzliche Funkstille normal oder hat der Beitragsservice zur Zeit so viel um die Ohren, dass Sie nicht mal Ihre eigenen Zwangsanmeldungen bearbeitet bekommen?
"Normal" ist ja gar nichts, was den "Beitragsservice", den "Rundfunkbeitrag" und ARD, ZDF & Co. anbetrifft... ;)
Sagen wir mal so:
Es ist nicht gerade unüblich, dass es beim "Beitragsservice" von Fall zu Fall z.T. erhebliche Abweichungen in den Bearbeitungsabläufen gibt...
...ich denke, dort herrscht weitestgehendes Chaos und hektische Betriebsamkeit ;) ;D
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Person Q hat eine ähnliche Frage und zwar war Person Q von Janur 2023 bis Augst 2024 in einer Wohnung gemeldet und hat dort auch die netten Briefe erhalten und nicht reagiert. nach umzug wurde die alte Wohnung zwangsangemeldet und rückfordernd ab 2013 Gebühren verlangermieter hat alles vorschriftsgemäß an meine neue Adresse nachgeschickt :-X Nach Anmeldung der neuen Wohnung beim Einwohnermeldeamt, hatten die dann auch meine neue Adresse. Kann ich nun also die Gebühren der alten Wohnung unter den Tisch fallen lassen? wenn a) eine Person die seit Qs EInzug bezahlt, oder
b) falls Q eine andere Person im selben Haus findet, die seit Januar 2013 zahlt, fällt dann alles weg oder gleichen die das ab, dass Q damals dort noch nicht gewohnt habe. Oder können die das dann gar nicht mehr einfordern?? Person Q ist überaus ratlos. Auf den aktuellen Briefen wird nur noch die aktuelle WOhnung genannt auch für Gebühren die der alten WOhnung zugeteilt werden müssten.
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Das einfachste wäre, eine Beitragsnummer von eim anderen Mieter aus den Haus anzugeben. Abgleichen tun die gar nichts. Die gehen dann davon aus, dass es ein einziger Haushalt wäre. Den neuen Brief abheften. Wenn ein Festsetzungsbescheid kommt, Widerspruch einlegen, weil der Betrag falsch ist.
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Person Q meinte eher ob, sie 2 Beitragsnummern benötigt oder eine Nummer reicht, die ab 1/2013 zahlt
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Eine Beitragsnummer reicht. Wofür sollte die zweite Nummer nötig sein? Verstehe die Frage eigentlich nicht so richtig.
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Hi,
das gleiche lief bei mir auch ab. Bin zum 1. Mai 2015 umgezogen. Ab diesem Datum wollen sie auch Geld sehen.
Fragen nach der vorherigen Wohnung wurde nicht gestellt. Warum auch immer, ich weiß es nicht.
Kann aber nur von Vorteil sein.
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Es wurde gemunkelt dass bei anderen Personen die Gez genau bescheid wusste wann eine Wohnung bezogen wurde und eine Nummer, die nicht für den gesamten Zeitraum die gesamte Zahlung abdecken kann, nicht akzeptiert wurde. Aber Probieren geht über Studieren