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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: JasperJ am 14. Februar 2014, 16:20
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Hallo zusammen,
Person A bekommt Bafög, hat damals als A GEZ zahlen sollte (11.12-4.13) sofort seinem bafögbescheid los geschickt. Nun behaupten die das, sie in diesem Bereich, kein Schreiben von A vorliegen haben. A Bekommt sein Bafög schon seit, 1.04.2012 . Seit einem Jahren schreibt A nun immer mit denen hin und her, hat den immer wieder erklärt, dass A den Bafögbescheid abgeschickt hat. Aufeinmal hat A heute eine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt vorliegen von einem Vollziehungsbeamten. Und soll den Betrag sofort zahlen, oder sie fangen an zu pfänden.
Nun Person A's Frage ist das rechtens und kann A irgendwas dagegen tun ? A hat den Bafögbescheid leider nicht mit einem Einschreiben eingesendet, allerdings gibt es Zeugen, der gesehen hat wie A den Brief eingeworden hat.
Danke und Gruß
Jasper
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Ein P-Schutz Konto einrichten und drauf ankommen lassen.
Da anscheinend kein Geld da ist.
Oder bezahlen.
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Wie das wars ? A hat das Geld, aber A sieht es nicht ein zu zahlen, weil A ja den Befreiungsschein eingereicht hat.
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Aber nicht beweisbar oder?
Widerspruch einlegen oder zum Anwalt gehen oder eben zahlen.
A wird weiter hin erpresst und gezwungen zu bezahlen.
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Wie gesagt nur beweisbar, dass eine Person B gesehen hat, wie A den Bescheid abgeschickt hat. Mehr aber nicht, weiß leider nicht ob das vor Gericht genug wäre.
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Wie gesagt nur beweisbar, dass eine Person B gesehen hat, wie A den Bescheid abgeschickt hat. Mehr aber nicht, weiß leider nicht ob das vor Gericht genug wäre.
Wie ist denn die Zahlungsaufforderung gekommen , mit gewöhnlicher Post oder per Einschreiben/Zustellungsurkunde ?
Wenn nur gewöhnlicher Brief , dann mach es doch wie der Beitragsservice. Wenn der Vollzieher kommt , erst mal dummstellen , du weißt von nichts . mein Briefkasten wurde von ihrer Post nicht beehrt. Dann erklärst du ihm , du hast deine Unterlagen zu 100% mit normaler Post verschickt. Anders herum verschickt der Beitragsservice all seine Schreiben , auch wichtige Bescheide , auch nur mit normaler Post und qualifiziert diese als unwiderlegbar zugestellt. Denen ihr Premiumadressdienst der Post ist aber keinem Einschreiben mit Rückschein oder einer Zustellungsurkunde gleich zu stellen.
Behaupte stur und steif die Unterlagen abgeschickt zu haben , die sind im Chaos beim Beitragsservice untergegangen.
Es gibt da auch ein Gerichtsurteil , nachdem durchaus ein geringer Prozentsatz von Briefen im Nirgendwo als verschwunden gelten darf.
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Ja die kamen auch nur mit der normalen Post, naja die ersten hat A ja beantwortet und denen versucht zu erklären, das A gar nichts zahlen muss. Den letzten dann hat A ignoriert, weil A keine Lust mehr auf den Mist hatte.
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@jasperj
Ich meinte , wie ist der Brief mit der Zahlungsaufforderung vom Vollziehungsbeamten gekommen ? Nur mit Normalpost oder ?
Wenn aber schon vorher was wichtiges ignoriert wurde , ist das eh egal , dann hat A wahrscheinlich ohnehin die schlechteren Karten.
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ja genau.
Daher mit jeder Gewalt nicht zahlen oder einfach zahlen.
Und das nächste mal alles richtig machen!
Was hast du den von dieser Bande erwartet???
Gruß