gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: Triskel99 am 13. Februar 2014, 13:59
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Hallo,
kann die GEZ die erhaltenen Beiträge einem Nutzerkonto (Zahlungspflichtigem) zuordnen, wenn dieser aus Versehen
auf das falsche GEZ-Konto überweist? Also wenn zum Beispiel ein Bürger aus Hessen auf das Konto der GEZ in NRW
einzahlt, im Verwendungszweck aber seine Kundennummer angibt? Wäre dies ein erhöhter Verwaltungsaufwand für
die GEZ?
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Falsches Forum, frag mal bei der Rundfunkgebührenzentrale nach.
Die können dir da helfen.
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Triskel99:
Ohne Dir eine Antwort geben zu können: Möchtest Du so wirklich den vollen Rundfunkbeitrag bezahlen um einen erhöhten Verwaltungsaufwand zu erzeugen, der dann irgendwann eine Beitragserhöhung rechtfertigen würde?
Den gewünschten Verwaltungsaufwand erzeugt man am besten mit Widerspruch und Klage. Und ohne Geld zu überweisen.