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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: solec1 am 13. Februar 2014, 08:42
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Person A hat gestern den den Gebühren-/Beitragsbescheid gekriegt.
Der Brief ist von Köln nach Land Brandenburg 11 Tage (!) gegangen.
Deshalb muss Person A so schnell wie möglich ihren Widerspruch schreiben.
Frage 1:
Auf was muss Person A speziell aufpassen? Klar ist, dass der Widerspruch HANDunterschrieben werden muss und als der Eilbrief mit dem Rückschein geschickt werden muss. Was noch?
Frage 2:
Das ARD-ZDF schreibt, dass man der Widerspruch entweder an:
a) Rundfunk Berlin-Brandenburg, Masurenalleee 8-14, 14057 Berlin, oder an:
b) ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln
schickt.
Person A, als BRANDENBURGER BÜRGER, wird den Widerspruch an RUNDFUNK BERLIN-BRANDENBURG schicken.
Die Begründung:
a) Der Gebühren-/Beitragsbescheid ist von "Rundfunk Berlin-Brandenburg" unterschrieben.
b) Die Rundfunkstaatsverträge sind separat in jedem Bundesland gültig. Deshalb schreibt Person A an zuständige ARD-ZDF-Abteil.
c) Ein eventuelles Vorfahren vor dem Gericht sollte im Land Brandenburg stattgefunden werden, nicht in Köln.
Richtig?
Kann aber sein, das es keine praktische Rolle spielt, ob Person A ihren Widerspruch nach Berlin oder nach Köln schickt, oder?
Frage 3:
Person A hat die Absicht, ihren Widerspruch gleichzeitig an Verwaltungsgericht schicken und es dem ARD-ZDF mitteilen.
Es geht nicht um eine offizielle Klage, sondern nur um eine sichere Kopie für Verwaltungsgericht.
Die Begründung:
Das ARD-ZDF hat schon früher der Person geschrieben, dass sie nachdem eventuellen Widerspruch sich an Verwaltungsgericht wenden kann.
Das sieht wie eine Voraussetzung aus, als ob der Widerspruch unabhängig vom alles (zB. Argumentation) NEGATIV erkannt wird.
Der Brief wurde so undeutlich geschrieben, dass Person A nicht sicher ist, ob sie zuerst den Widerspruch macht und später eine eventuelle Klage an Gericht, oder soll sie gleichzeitig den Widerspruch an ARD-ZDF und die Kopie an Verwaltungsgericht schicken.
Außerdem, falls das ARD-ZDF sieht, das die Kopie des Widerspruchs an Verwaltungsgericht wandert, weißt es Bescheid, dass der Widerspruch kein Witz ist...
Was meinen liebe Forum-Mitglieder?
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Auf was muss Person A speziell aufpassen? Klar ist, dass der Widerspruch HANDunterschrieben werden muss und als der Eilbrief mit dem Rückschein geschickt werden muss. Was noch?
Kann sie es "vorab per Fax" mit einem Gerät schicken, dessen Bericht eine Kopie des Schreibens macht?
Dann würde ich es per Fax und dann mit normaler Post schicken. Am besten ist es aber, die Sache
persönlich da zu bringen. Die Fax-Nummer vom RBB findet man in der Web-Seite Rundfunkbeitrag.de.
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht vergessen. Im selben Schreiben.
Person A, als BRANDENBURGER BÜRGER, wird den Widerspruch an RUNDFUNK BERLIN-BRANDENBURG schicken.
Das ist richtig so und dazu braucht man keine Begründung.
Person A hat die Absicht, ihren Widerspruch gleichzeitig an Verwaltungsgericht schicken und es dem ARD-ZDF mitteilen.
Nein. Besser nicht. Erst wenn man klagen darf, sich an Gericht wenden.
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Person A sagt: Danke!
1) Die Kopie an Verwaltungsgericht schickt Person A NICHT.
2) Sicher schickt Person A der Widerspruch als der Eilbrief mit dem Rückschein.
Ob auch "per Fax", hat Person A Zweifel:
- es wäre schwer das Fax zu diesem Zweck zu nutzen bei der Firma, wo Person A arbeitet;
- sagt nicht später ARD-ZDF, dass im Fax-Widerspruch die Unterschrift ungültig ist ?
3) Was ist der "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" ???
Können Sie es hier kurz formulierren?
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Ob auch "per Fax", hat Person A Zweifel:
- es wäre schwer das Fax zu diesem Zweck zu nutzen bei der Firma, wo Person A arbeitet;
- sagt nicht später ARD-ZDF, dass im Fax-Widerspruch die Unterschrift ungültig ist ?
Ich sagte beides. Normaler Brief und per Fax mit dem Vermerk: "vorab per Fax".
Im Prinzip sollte eine Fax allein genügen, aber sie können den Empfang leugnen. Auch den Empfang des Briefes.
A soll es so tun, wie ihr am besten erscheint.
3) Was ist der "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" ???
Können Sie es hier kurz formulierren?
Auch wenn widersprochen wird, schuldet man den Beitrag weiter.
Um ihn während des Verfahrens nicht zahlen zu müssen, muss man etwas mehr tun als Widersprechen und klagen.
Zuerst also Widersprechen, und dabei Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Siehe:
http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__80.html (http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__80.html)
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@ solec1
Hier ein Beispiel für Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7277.msg54116.html#msg54116 (#12)
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Wäre es genug, wenn Person A einfach nur den folgenden Satz kopiert?
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung ihres Gebührenbescheids vom 01.02.2014 nach § 80 (4) VwGO, bis über meinen Widerspruch vom 14.02.2014 entschieden wurde.
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Person A hat noch Zweifel, ob es wirklich eine gute Idee wäre, den "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" zu schreiben.
Person A wurde beim ARD-ZDF-Beitragsservice zwangsangemeldet.
Person A ist im Dezember 2009 von der GEZ abgemeldet.
Am 31.12.2013 hatte Person A mit der GEZ keinen Vertrag und hat nichts dem ARD-ZDF unterschrieben.
Deshalb ist Person A der Meinung, dass in ihrem Fall der neue Rundfunkstaatsvertrag einfach große Rechtlosigkeit ist.
Person A meint, dass ihres Beitragskonto und alle bis heute vom ARD-ZDF berechnete Kosten (Beitrage + Säumniszuschlag) illegal sind.
Würde es der "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" dem ARD-ZDF nicht bedeuten, als ob Person A sowohl das Beitragskonto als auch die Kosten akzeptiert hätte ???
Meinen Sie, dass das ARD-ZDF auf den "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" beachtet ???
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Vielleicht schreibt Person A seine Bedenken in der Form
"Eine Anerkennung der Rechtmäßigkeit des Beitragsbescheides, Rundfunkbeitrags und Rundfunkbeitragsstaatsvertrags geht mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ausdrücklich nicht einher."
mit in den Brief?
In der Antwort auf mein Widerspruchsschreiben wurde mit keinem Wort auf den Antrag auf Aussetzung eingegangen. Irritiert mich aber nicht, die schreiben ja was sie wollen. Der Antrag wurde nachweislich aber gestellt. Und bei mir ist seit über 1/2 Jahr nichts weiter passiert.
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wäre es eine gute Idee, wenn Person A den Satz ganz am Ende, als "PS", schreibt, zB.:
PS1. Die Kopie des Widerspruchs wird auch per Fax geschickt.
PS2. Eine Anerkennung der Rechtmäßigkeit des Beitragsbescheides, Rundfunkbeitrags und Rundfunkbeitragsstaatsvertrags geht mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ausdrücklich nicht einher.
Person A ist sicher, dass unabhängig vom alles, das ARD-ZDF weitere Briefe schickt und die Beitragskosten werden höher und höher...
Im Januar hat das ARD-ZDF der Person A mitgeteilt, dass sie "in Kürze" den richtigen Bescheid kriegt.
Und am 12. Februar hat Person A wirklich den in den Briefkasten gefunden - nach 11 Tage, der Brief vom Köln hat das Datum 01.02.2014.
Am 6. Februar hat aber Person A einen "normalen" Brief (schon den 9-ten) vom Köln bekommen.
Der Brief hat auch das Datum 01.02.2014 (ist nur 5 Tage gegangen). Im Brief möchte weiter das ARD-ZDF das Geld...
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Ich schreibe in die Briefe unten rechts unter meine Unterschrift : Vorab per FAX an: 'faxnummer'
Das andere würde ich in den Brieftext möglichst weit unten einbauen. Ist aber reine Geschmackssache, hauptsache es steht drin.
"PS" benutzt man eigentlich nur, wenn man in einem fertigen, handschriftlichen oder mit Schreibmaschine geschriebenen Brief etwas vergessen hat.
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Dann schreibt Person A beide bisherige "PS1" und "PS2" als die zwei letzten Sätze des Briefes. Es stört den Inhalt eher nicht.
Ist eine gute Idee, die Kopie des Briefs/Widerspruchs per Fax möglicherweise gleichzeitig mit dem "analog" Brief? (an dem selben Tag) zu schicken?
Oder wäre nicht schlecht, per Fax (und per Email) 2-3 Tage später zu schicken? - schon zusammen mit der Bestätigungsquitung aus der Post?
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Also, die Bestätigungsquittung ist für Person A gedacht, ich würde Beweismaterial für mich behalten.
Vorab per Fax, damit es schnell ankommt (zum Fristen einhalten) und dann per Einschreiben, so kenne ich das Vorgehen.
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Person A sieht es anders: zuerst der "analog" Brief mit der originallen Unterschrift und ein bisschen später - nur zur Sicherheit - Fax oder/und Email.
Die Begründung:
Person A hat im Forum einige Antworten auf Beitragsbescheid vom ARD-ZDF gelesen.
Ziemlich oft schreibt das ARD-ZDF, dass ein Widerspruch NICHT gültig ist, weil er KEINE RICHTIGE UNTERSCHRIFT hat!
Einige Leute haben einfach eine Email oder ein Fax geschickt OHNE ELEKTRONISCHE SIGNATUR.
Das heißt, die Email und Fax waren in Wirklichkeit NICHT UNTERSCHRIEBEN.
Person A hat auch keine elektronische Signatur.
Darum möchte sie vor allem den "analog" Brief schicken.
2-3 Tage später sieht man auf der Postinternetseite, dass der Brief das Ziel erreicht hat.
2-3 Wochen später kriegt man den Rückschein zurück.
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Person A hat mir erlaubt ihren Widerspruch hier zu legen.
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Der Widerspruch ist gut begründet und für eine Klage sollten die Argumente ebenfalls gut genug sein. Und bitte beachten, es wurde noch nicht festgestellt, dass der RBStV gegen irgendwelche Artikel verstösst. Aus diesem Grund wurden Widersprüche bisher abgelehnt, Grundgesetzverstösse können die nicht erkennen usw. Erst in einer Klage können diese Argumente dazu führen, dass der Widerspruchsbescheid aufgehoben wird, wenn das Gericht den Argumenten folgt. Wobei ich einige Argumente sehe, die das Gericht schwerlich abweisen kann, besonders wenn es gegen das Gewissen und die Würde geht. Das Gewissen kann kein Gericht beurteilen, wohl aber das miese Programm.
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Person A sagt: "Vielen Dank für Kommentar!"
Noch heute schickt Person A den Widerspruch an Berlin-Brandenburg-ARD-ZDF-Deutschlandradio.
Aus meiner Sicht die Neuigkeit fürs ARD-ZDF ist, dass die Hauptargumente nicht nur auf dem Grundgesetz und auf der Verfassung des Landes Brandenburg basieren, sondern vor allem auf der "Charta der Grundrechten der Europäischen Union".
Zwar ist die Charta in Polen (und Großbrittanien) nicht so gültig wie in anderen EU-Mitglieder-Staaten, ist aber Person A gleichzeitig polnischer und deutscher Bürger, und - vor allem - EU-Bürger.
Was ich aber persönlich im Widerspruch von der Person A finde sind... die Eingenschaften der Datei! - bitte öffnen Sie die "Widerspruch_Person_A.pdf" Datei drücken Sie: "Datei => Eingenschaften".
Das hat Person A wirklich gut gesmacht:
Titel: Widerspruch gegen den Beitragsbescheid
Betreff: boykott GEZ
Verfasser: ARD-ZDF-Deutschlandradio
Schlüsselwörter: Beitragsservice, Gebühren-/Beitragsbescheid, Demokratie oder Diktatur?
"Demokratie oder Diktatur?" - es ist ja immer eine gute Frage...
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Der Widerspruch von der Person A ist schon beim ARD-ZDF-DR-Berlin-Brandenburg in Berlin.
Person A hat schon sowohl den Rückschein (sehen Sie unten) als auch die BestätigungsEmail von der Deutsche Post.
Deshalb schickt Person A ihren Widerspruch weder per Fax noch per Email.
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Viel Erfolg!
Ich mache es auch so, Fax habe ich sowieso nicht.
Das muß doch genügen.
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Zwar hat Person den Rückschein und die Email von der Deutschen Post, dass ihrer Widerspruch schon in Berlin ist... bleiben aber kleine Zweifel.
Der Rückschein bestätigt "nur", dass Person A einen Eilbrief geschickt hat und dass er das Ziel erreicht hat.
Das ist aber keine Bestätigung, was für einen konkreten Inhalt der Brief hatte...
Werden die ARD-ZDF-Mitarbeiter nicht so frech, dass sie zB. den Widerspruch "verlieren" und behaupten, dass sie etwas anders oder leeren Briefumschlag gekriegt haben ???
Person A hat kein Vertrauen zum ARD-ZDF.
Wäre es gut zB. eine Email mit dem Widerspruch dem ARD-ZDF zu schicken? (Fax ist eher der Person A nicht möglich)
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Den Widerspruch einfach von einer zweiten Person abzeichnen lassen und schon sollte das vor Gericht ausreichend sein,mit Rückschein.
So sollte es auch für alle Personen von A-Z gemacht werden,die irgendwelche Befreiungen(z.B. H IV Bescheide)versenden,dann gibt es eine zweite Person,die alles bezeugen kann.
So kann ich das Person A und allen weiteren nur empfehlen.
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danke... und trotzdem, nur zur Info für Person A: wo kann man in Deutschland ein Fax schicken?
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Eine bei mir nahegelegene Aral-Tankstelle hat ein öffentliches Faxgerät. Ob alle eins haben weiß ich nicht. Ansonsten haben sowas oftmals Copyshops, Internetcafes und Postämter.
Die Idee mit der zweiten Unterschrift ist doppelt gut, wenn ein lustloser Beitragsservicemitarbeiter das sieht, hat er vielleicht plötzlich etwas mehr lust.
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CopyShop war sehr gute Idee! Person A hat gestern beim CopyShop ihren Widerspruch per Fax geschickt.
Komisch ist, dass das CopyShop 20 Meter vom... Verwaltungsgericht liegt!
Wäre es nicht besser (statt das Fax zu schicken) gleich den Widerspruch dem Verwaltungsgericht bleiben :)
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Wenn man doch schon in der Nähe ist, kann man bei den Gerichten alles abgeben. Da gibt es normalerweise einen Pförtner, der den Eingang des Schreibens bestätigt mit Stempel und Unterschrift. Man kann Porto sparen. Der Stempel kam aufs Schriftstück, damit ist dokumentiert, dass die Frist gewahrt wurde.
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Person A wartet schon [N] Wochen auf einen Widerspruchsbescheid vom Berlin-Brandenburg-ARD-ZDF.
Person A hat keine Lust 6 oder 12 Monaten, oder ewig zu warten.
Person A hat die Absicht, ein Brief von GEZ-Köln (von Frau Z) so zu nutzen, um das ganze "Theater" schneller bis zum Ende zu führen.
DER BRIEF VON KÖLN, [Datum1]:
Sehr geehrte Person A,
Wenn Sie keine oder zu wenig Beiträge zahlen, erstellen wir in Kürze einen Beitragsbescheid.
Hiergegen können Sie Widerspruch erheben und erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
Im Wege eines Klageverfahrens können Sie anschließend vor dem Verwaltungsgericht prüfen lassen, ob Ihre Auffassung zutreffend ist.
Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Frau Z
DIE EVENTUELLE ANTWORT VON PERSON A:
An
Frau Z
Abteilung Recht und Personal
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Antwort zum Schreiben vom [Datum1]
Sehr geehrte Frau Z,
den Beitragbescheid habe ich erst am [Datum2] erhalten - trotzdem er
das Datum [Datum2 minus 11 Tage] trägt.
Können Sie mir bitte klären, warum die Briefe von Köln nach Brandenburg einen so langen Postweg von 11 Tagen Dauer haben?
Ich bin der Meinung, dass es nur 2 Möglichkeiten gibt:
- entweder werden die Briefe vom "ARD ZDF Deutschlandradio" mit einem falschen Datum verschickt (die Schreiben werden ca 10 Tage zurück datiert)
- oder die Briefe werden mit zirka 10 Tagen Verspätung in Köln eingeworfen und abgeschickt.
Das Ziel dabei ist klar: die Bürger haben nicht einen Monat Zeit um einen Widerspruch oder eine Klage einzubringen, sondern nur - wie zB. ich - höchstens 20 Tage.
Eine solche Vorgehensweise des "ARD ZDF Deutschlandradio" hat einen objektiven Tatbestand (lat."actus reus") und muss deshalb dem Gericht mitgeteilt werden.
Nach Ihrem Hinweis vom [Datum1] habe ich am [Datum3] meinen Widerspruch gegen den Gebühren-/Beitragsbescheid an "Rundfunk Berlin-Brandenburg, Masurenallee 8-14, 14057 Berlin) erhoben.
Am [Datum4] war mein Widerspruch schon in Berlin eingegangen - sehen Sie bitte die Bestätigung von [Name eines RBB-Mitarbeiters].
Im Schreiben vom [Datum1] haben Sie mir erklärt, dass "ich einen rechtsmittelfähigen Bescheid erhalte" nachdem ich meinen Widerspruch eingereicht habe.
Könnten Sie mir bitte klar antworten, wie lange ich auf diesen Bescheid warten muss?
In [Land], wo ich zusammen mit meiner Familie lebe, sieht das Gesetz 1 Monat vor, in dem eine Institution/eine Behörde/eine Verwaltung/ein Amt/ein Unternehmen einem Bürger eine Antwort zukommen lassen muss.
Für den Fall, dass sich ein Sachverhalt komplizierter darstellt, wird dem Bürger immer nach spätestens 1 Monat ein Bescheid zugestellt, in dem erklärt wird, dass die Antwort verspätet zugestellt wird und warum.
Spätestens aber nach 3 Monaten muss eine abschließende klärende Antwort erfolgen.
Ist das in Deutschland anders geregelt?
Auf einen Widerspruchsbescheid vom "Rundfunk Berlin-Brandenburg" warte ich nun schon [N] Wochen. Werde ich darauf etwa für immer warten müssen?
Falls der "Rundfunk Berlin-Brandenburg" meinen Widerspruch nicht versteht oder Probleme hat, eine richtige juristische Antwort zu
formulieren, ist es vielleicht hilfreich, sich gleich an das zuständige Verwaltungsgericht zu wenden?
Hier wäre dann schon die Adresse des zuständigen Gerichts:
Verwaltungsgericht
[Adresse]
[Tel.]
[Fax.]
Mit freundlichen Grüßen
Person A
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Was meinen Sie dazu?
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Jede unnötige Mühe ist Schwachfug und belastet die persönlichen Zeitkonten...
Die Schweinereien bezüglich des Versandes sind bekannt (Stichwort Postcode), der Belustigungsservice ist keine rechtsfähige Einheit und kann damit auch keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen, jedes Schreiben, welches man anfertigt, daß kein Widerspruchsschreiben gegen einen B e s c h e i d ist, wäre reine Zeitverschwendung.
Ist einfach so, und noch was: Leute die sich nicht tot stellen bis zum Bescheid scheinen die Uhr des sozialistischen Ganges schneller gehen zu lassen.
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Die "Provokation" (der Brief an Frau ...) war die gute Idee.
Person A hat praktisch gleich den Widerspruchsbescheid gekriegt!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.15.html#lastPost - irgendwo am 13.Mai 2014, ca.17 Uhr
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Ich bin der Meinung, dass es nur 2 Möglichkeiten gibt:
- entweder werden die Briefe vom "ARD ZDF Deutschlandradio" mit einem falschen Datum verschickt (die Schreiben werden ca 10 Tage zurück datiert)
- oder die Briefe werden mit zirka 10 Tagen Verspätung in Köln eingeworfen und abgeschickt.
Das Ziel dabei ist klar: die Bürger haben nicht einen Monat Zeit um einen Widerspruch oder eine Klage einzubringen, sondern nur - wie zB. ich - höchstens 20 Tage.
Nur zur Info: Nein, diese Rechnung stimmt nicht ;)
Entscheidend für den Fristbeginn ist üblicherweise die
*Bekanntgabe* = das tatsächliche *Zustellungsdatum*...
...nicht aber das "Erstellungsdatum2 und auch nicht das "Versanddatum" eines Bescheides.
Außerdem ist "der Zugang und der Zeitpunkt des Zugangs im Zweifel durch die "Behörde" nachzuweisen" so ungefähr das Paragrafendeutsch...
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html
Viele lassen sich unnötig unter Druck setzen...
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Jetzt ist das konkrete Beispiel:
- der Widerspruchsbescheid - 25.04.2014
- der Poststempel auf dem Briefumschlag - 8.05.2014
- geliefert wahrscheinlich am 9.05.2014 oder 12.05.2014
- gefunden im Briefkasten am 13.05.2014 (9-12.05.2014 war der Empfänger nicht zu Hause)
Theoretisch wird die Zeit, die Klage zu erheben bis 8.06.2014 (geliefert am frühesten am 9.05.2014), oder sogar bis 12.06.2014 (gefunden am 13.05.2014, die Abwesenheit des Empfängers 9-12.05.2014 gut dokumentiert), oder?
Wäre aber am nicht besten, die Klage schon bis 24.05.2014 zu erheben, oder?
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"Fristen sind dazu da, um genutzt zu werden - aber nicht verstreichen zu lassen" ;)
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Die Frist beginnt mit Zustellung (Umschlag mit Poststempel/Data-Matrx-Code aufheben), nicht mit dem Datum des Schreibens.
Generell wird von einer Zustellungsdauer von 2 Tagen ausgegangen.
Die Frist würde also am 10.05.2014 beginnen und am 10.06.2014 enden.
Natürlich kann man auch bis zum 25.05. Klage erheben. Man hätte aber bis zum 10.06. dafür Zeit. Inwiefern man Fristen ausreizen mag, bleibt jedem überlassen. Es spielt aber natürlich in die Hand des Gegners, wenn man Fristen verstreichen lässt ... und man muss sich ja nicht unbedingt vorwerfen lassen man würde unsauber und schlampig arbeiten ... das kann der Beitragsservice ohnehin viel besser ;)