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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: alaca90 am 12. Februar 2014, 18:12

Titel: Muss Person A in diesem Fall zahlen?
Beitrag von: alaca90 am 12. Februar 2014, 18:12
Guten Tag,
folgender Fall liegt an: Person A zieht innerhalb des selben Ortes zurück zu Eltern, welche keinen Beitrag zahlen, da noch kein Brief mit der Aufforderung kam.

Person A bekommt einen Brief vom Beitragsservice mit einem Anmeldeformular.

Person A hat nach dem abgebrochenen Studium Oktober 2012 angefangen in einem 400/450€-Job zu arbeiten, bis er sein neues Studium im April 2014 antritt, wenn er zugelassen wird. Kindergeld für Person A wird gezahlt bis er im Januar 2015 25 Jahre alt wird.

Vater von Person A war bis 2013 arbeitslos und Person A musste nach dem abgebrochenen Studium zum Jobcenter, wo Person A freiwillig eine Verzichtserklärung bezüglich staatl. Sozialleistungen ausgefüllt hat.

Frage ist jetzt: kann Person A in einem gesonderten Formular des Beitragsservices Köln Widerspruch einlegen, da er freiwillig auf staatl. Sozialleistungen verzichtet?

Vielen Dank im Vorraus!