gez-boykott.de::Forum

Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: individuum am 10. Februar 2014, 19:58

Titel: Urteile Rundfunkbeitrag
Beitrag von: individuum am 10. Februar 2014, 19:58
Hallo

Da ich mich neben dem Beitragsservice auch für das Arbeitsrecht interessiere, habe ich soeben
einen Favoriten unter meinen Lesezeichen gefunden.

Dort werden u.a. auch die neusten Urteile im Bereich Rundfunkbeitrag ausgeschrieben.

Evtl. können diese ja beim Erstellen eines Widerspruchs helfen bzw verhindern das man falsche Argumente benutzt  :police:

http://www.kostenlose-urteile.de/topten.rundfunkbeitragsrecht.htm (http://www.kostenlose-urteile.de/topten.rundfunkbeitragsrecht.htm)

Schönen Abend noch
Titel: Re: Urteile Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Bedrängter am 11. Februar 2014, 09:52
Der Eilantrag des VG Stuttgart wurde schon besprochen. Eilanträgen wird nur stattgegeben, wenn Rechtsprechung höherer Gerichte offensichtlich plausibel für den vorliegenden Fall herangezogen werden kann. Da ja der Staatsvertrag neu ist, kann dem schon aus diesem Grund nicht stattgegeben werden.

Es ist aber grundsätzlich gut, eine weitere Recherchequelle zur Verfügung zu haben.
Titel: Re: Urteile Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Icke Berlin am 14. Februar 2014, 20:23
wow, das ist ja ernüchternd!
Ich wusste nicht, dass es schon VG-Urteile gibt, die so vernichtend sind und den
öffentl. Rechtlichen absolute Notwendigkeit bescheinigen.

Und dann noch der Freibrief, Gleichbehandlung und Entscheidungsfreiheit beseitigen zu dürfen.

Bin tiefst schockiert.

Dann hat sich unsere Gegenwehr doch eigentlich erledigt. (
Titel: Re: Urteile Rundfunkbeitrag
Beitrag von: noTV am 14. Februar 2014, 20:43
Nein, es sind keine wegweisende Urteile.
Und einen Trumpf gibt es auch noch, der baldige Untergang des Finanzsystems (Crash) und deren Eliten.
Das ist gewiss.

Titel: Re: Urteile Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Bürger am 15. Februar 2014, 00:14
Dann hat sich unsere Gegenwehr doch eigentlich erledigt. (
Unfug - die geht erst noch richtig los ;)

Wer wird sich denn von ein paar Lautäußerungen in diesem Falle eher unbedeutender unterinstanzlicher Verwaltungsgerichte aus der Ruhe bringen lassen... ;)

Ermano Geuer (Popularklage vor dem höherinstanzlichen Bayerischen Verfassungsgerichtshof) dazu:

FAZ.net, 06.02.2014
Rundfunkbeitrag - Wir zahlen alle zweimal
Der Passauer Jurist Ermano Geuer klagt vor dem Bayerischen Verfassungsgericht gegen den Rundfunkbeitrag.
Am 25. März wird verhandelt. Glaubt er wirklich, dass ARD und ZDF Probleme kriegen? Ein Gespräch.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-wir-zahlen-alle-zweimal-12786767.html

Zitat
FAZ:Das Verwaltungsgericht Bremen hat gerade festgestellt, der Rundfunkbeitrag werde zu Recht erhoben. Grundsatz: Jeder empfängt Rundfunk, in der Wohnung oder im Betrieb, deshalb kann der Staat einen Beitrag erheben: keine Steuer.

Ermano Geuer: Das mag das Verwaltungsgericht Bremen so sehen, ändert aber meiner Meinung nach nichts an den Erfolgsaussichten der Klage. Man muss sich das Ganze auch aus der Sicht des Praktikers ansehen. Wenn das VG Bremen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Abgabe gehabt hätte, dann hätte es - da es dann die Regelung nicht einfach verwerfen darf - die Regelung dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen müssen.

Eine solche Vorlage ist an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft und erfordert vom Gericht einen stark erhöhten Begründungsaufwand. Zugleich hat das VG Bremen ja den Rechtsweg an das Oberverwaltungsgericht Bremen zugelassen.
Wäre die Sache ganz klar, hätte es dieses nicht gemacht.
Es ist also alles offen.
Es handelt sich um eine juristische Einzelmeinung.
Titel: Re: Urteile Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Icke Berlin am 15. Februar 2014, 11:58
Ok, danke, das baut wieder etwas auf.

Warum muss man überhaupt die ÖR zwangsfinanzieren, nur wenn die Möglichkeit des Empfangs besteht.
(Ich meine, welche Rechtsgrundlage hat das?)
Dann müssten doch alle sender was bekommen.
Und vor allem:
Warum müssen Firmen das bezahlen?

Außerdem bin ich durch die Aufklärung der Machenschaften des ÖR psychisch dermaßen belastet,
dass ich schon beim aus versehen landen auf einem dieser Kanäle regelrecht Schmerz- und Übelkeitsanfälle
bekomme. Für ein Trauma bezahlen müssen.....?

Die sind zu groß, zu mächtig und zu arrogant!
Titel: Re: Urteile Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Bedrängter am 15. Februar 2014, 12:48
Dann hat sich unsere Gegenwehr doch eigentlich erledigt. (
Bitte keine Demotivation.
Titel: Re: Urteile Rundfunkbeitrag
Beitrag von: seppl am 15. Februar 2014, 13:39
Icke Berlin -  der erste bekannte Fall von ÖR-Burnout?  :o

Diagnose:
starke psychische Belastung schon bei kurzzeitigem Einfluss von ÖR Programmen
mit einhergehenden Schmerz- und Übelkeitsanfällen
vorhergehende traumatische Erlebnisse
vergewaltigungsähnliches Empfinden bei Zahlung der Beiträge.

Typische Symptome sind auch:
Sinnlosigkeitsempfinden  ("Dann hat sich unsere Gegenwehr doch eigentlich erledigt")
Eindruck von Übermächtigkeit der Probleme ("Die sind zu groß, zu mächtig und zu arrogant!")

Sofort kompletten Rundfunkkonsum einstellen! Frische Luft und Bewegung! ;)
Suggestivkraft von positiven Gedanken erkennen (Unrecht kann auf Dauer nicht zu Recht werden; Nur wenn ich mich wehre, kann sich etwas ändern; Ich stehe nicht alleine da, etc...) 

Gute Besserung!
Titel: Re: Urteile Rundfunkbeitrag
Beitrag von: mickschecker am 15. Februar 2014, 20:16

Und vor allem:
Warum müssen Firmen das bezahlen?


Für diese Krönung des Nonsens gibt es einfach keine plausible Erklärung !
Vielleicht begründet das der allwissende öffentlich-rechtliche Rundfunk so :
Jede Firma haftet für ihre Beschäftigten.. Diese haben gefälligst ihren ersten Satz Augen und Ohren der Haushalts/Wohnungsabgabe daheim zu lassen und für die Arbeit in der Firma ihren zweiten Satz Augen und Ohren der Firmen/Betriebsstättenabgabe mitzubringen.
--- Eine "vorsichtige" Vermutung könnte sein : Schließlich müssen ja auch noch all jene mit zur Kasse gebeten werden , die im Zuge der Haushalts/Wohnungsabgabe "schamlos" durch die Lappen gehen. Positiver Nebeneffekt für den gierigen nimmersatten örR : Alle in Arbeit stehenden Zahler der Haushalts/Wohnungsabgabe werden über die Zahlung der Firmen/Betriebsstättenabgabe indirekt nochmals geschröpft. Denn kein Firmenchef ist so hinter dem Mond und lässt diese unsinnigen Mehrkosten allein auf sich sitzen. Er spart dafür zuerst an den Ausgaben für seine Beschäftigten (Nachfragen um Lohnerhöhungen wird so zögerlicher entsprochen ...) , sowie an nötigen Investitionen für ein besseres Betriebsklima (sanitäre Einrichtungen , Pausenräume ...) Ganz sicher spart er nicht an dem Teil des Betriebsergebnisses , welches zu seinem Gunsten zu Buche schlägt.
Das ist auch mit der Grund  , warum sich in dieser Hinsicht noch viel zu wenig Widerstand regt. Keiner ist direkt spürbar in seinem Geldbeutel davon betroffen.
Perfekt ausgeklügelte perfide Strategie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und prima funktionierende Gelddruckmaschine.

Titel: Re: Urteile Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Bürger am 15. Februar 2014, 21:39
Perfekt ausgeklügelte perfide Strategie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und prima funktionierende Gelddruckmaschine.

nutzungsunabhängige pauschale Betriebsstättenabgaben
der Kommunen, der Länder, der Privat-Wirtschaft...

...spätestens da sind wir wieder beim Thema (versteckte Zweck-)Steuer-Finanzierung - unter dem Deckmantel eines Beitrags.

Inakzeptabel³
Unhaltbar³
Titel: Re: Urteile Rundfunkbeitrag
Beitrag von: mickschecker am 15. Februar 2014, 22:25
Einziger Sinn und Zweck der Betriebsstättenabgabe ist doch letzten Ende nur die maximal mögliche Gewinnoptimierung des Rundfunkbeitrages.
Dazu ist denen jede noch so widersprüchliche Begründung und Erschaffung einer noch so kuriosen Rechtsgrundlage willkommen.
Das war auch schon vorher bei der Rundfunkgebühr so : Ein Fernsehgerät und/oder Radio , nur ein Zahler und mehrere nicht zahlende Mitbenutzer.
Das gleiche ab 2013 wieder bei der Rundfungabgabe : Eine Wohnung/ein Haushalt , nur ein Zahler pro Wohnung , aber mehrere nicht zahlende Mitbewohner.
Dieses ungenutzte nicht unbeträchtliche Potential von rechtmäßigen Nichtzahlern aber Mitnutzern konnte man beim örR einfach nicht so brach liegen lassen. Es musste damals wie heute eine Lösung her : Die heißt jetzt Betriebsstättenabgabe .(wie vorher weiß ich jetzt nicht genau)
Damit werden zumindest alle in Arbeit stehenden und durchs Zahlernetz gefallen Mitnutzer noch abgefangen und indirekt (siehe mein vorher gehender Beitrag) mit zur Zahlung heran gezogen. Obwohl es dafür nicht die geringste Rechtfertigung gibt !
Das Gesetz dazu ist jedenfalls keine Rechtfertigung für diesen Irrsinn an verbranntem Hirn.
Für die vielen Millionen Rentner fehlt denen leider noch die passende Lösung in Form einer zweiten indirekten Abkassiervariante.  Im Schnitt jeder zweite Rentner (angenommen in der Mehrzahl Rentnerehepaarhaushalte) ist nicht zahlender Mitbewohner. Welch ein herber Verlust an möglichen Mehreinnahmen !? Der Oberfinanzfuzzi vom örR ist hier wohl am Ende seines Lateins ?
Man gönne es auch den vielen Rentnern , sie zahlen brav und anstandslos so wie es sich gehört und es ihnen über Jahrzehnte hinweg glaubhaft gemacht werden konnte. Damals gab es auch noch keine Privaten und kein Internet , der örR hatte noch das Medienmonopol , hatte !
Titel: Re: Urteile Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Bedrängter am 15. Februar 2014, 22:57
Icke Berlin -  der erste bekannte Fall von ÖR-Burnout?  :o

Diagnose:
starke psychische Belastung schon bei kurzzeitigem Einfluss von ÖR Programmen
mit einhergehenden Schmerz- und Übelkeitsanfällen
vorhergehende traumatische Erlebnisse
vergewaltigungsähnliches Empfinden bei Zahlung der Beiträge.

Typische Symptome sind auch:
Sinnlosigkeitsempfinden  ("Dann hat sich unsere Gegenwehr doch eigentlich erledigt")
Eindruck von Übermächtigkeit der Probleme ("Die sind zu groß, zu mächtig und zu arrogant!")

Sofort kompletten Rundfunkkonsum einstellen! Frische Luft und Bewegung! ;)
Suggestivkraft von positiven Gedanken erkennen (Unrecht kann auf Dauer nicht zu Recht werden; Nur wenn ich mich wehre, kann sich etwas ändern; Ich stehe nicht alleine da, etc...) 

Gute Besserung!
Müsste eigentlich auch in die Rubrik "Gesundheitsschädlichkeit des Fernsehens"!
Titel: Re: Urteile Rundfunkbeitrag
Beitrag von: itsfivetotwelve am 01. März 2014, 15:33
Ich habe gestern die Ablehnung meiner Widersprüche erhalten. 6-Seiten dünnpfiff. Ich darf jetzt auch klagen. Werde aber jetzt folgende Strategie fahren, nachdem schon einige negative Urteile gefällt wurden. Das Urteil des Passauer Juristen muß auf den Tisch. Ich werde meine Überweisungen an den Beitragsservice mit "Zahlung unter Vorbehalt" versehen. Sollte das Urteil für uns eine neue Möglichkeit aufzeigen, dann werde ich den Kampf wieder aufnehmen. Ich frage mich desweiteren, warum man eigentlich keinerlei rechtlichen Schritte der Gegengutachter sehen kann. Wenn nicht Juristen und Rechtsgelehrten ein Loch in die Wand klopfen können, wer dann. Die Bananenrepublik "Deutschland" zeigt sich am Fall "Rundfunkbeitrag" in vollster Blüte und zeigt auf, daß es längst nicht mehr nur um den Rundfunkbeitrag geht. Viel schlimmer ist für mich die Erkenntnis, daß wir eben keine freie Presse im Lande haben. Es ist nahezu sinnlos zu glauben, man würde bei Spiegel, Focus, Zeit, Taz oder sonst noch wo Verbündete haben, denn die hängen alle irgendwie am Staatstropf. Leser (zum Überleben) scheinen die gar nicht mehr zu gebrauchen. Es scheint auch nur ganz, ganz wenige betroffene Bürger zu interessieren, genauso wenig wie die eigene Ausbeutung am Arbeitsplatz und die Vernichtung der Sparvermögen von Kleinanlegern durch den Staat.

http://www.nachdenkseiten.de

Titel: Re: Urteile Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Peer_Gynt am 01. März 2014, 15:57
@ ItsFiveToTwelve:
Nutze doch die Fristen aus, also 1 Monat für die Klage, dann mehrere Monate 1. Instanz.
Selbst für die 2. Instanz brauchst du noch keinen RA, die Kosten sind überschaubar; und das ganze wird Jahre dauern...

Zur Zahlung unter Vorbehalt habe ich zugefällig gerade hier geschrieben:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8533.msg60488/topicseen.html#msg60488

Ich gebe mit Nachdruck zu bedenken, dass ich es für praktisch und juristisch für ausgeschlossen halte,
gezahlte Beiträge und auch Unter-Vorbehalt-Gezahlte Beiträge zurückzuerhalten.


Aber dies hier ist ein anderer Thread; mache bitte gegebenenfalls ein eigenes neues Thema hierzu auf.
Titel: Re: Urteile Rundfunkbeitrag
Beitrag von: itsfivetotwelve am 01. März 2014, 16:00
Ja, ich werde doch klagen. Ich hatte ein kleines Burnout. Allein die Frechheit mit den Säumniszuschlägen.
Und wenn das Klagegeld futsch sein sollte, dann habe ich es zumindestens versucht.
Titel: Re: Urteile Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Bürger am 01. März 2014, 16:25
Ja, ich werde doch klagen. Ich hatte ein kleines Burnout. Allein die Frechheit mit den Säumniszuschlägen.
Und wenn das Klagegeld futsch sein sollte, dann habe ich es zumindestens versucht.

Exakt! Gute Einstellung! :)

Kurze Erfahrung noch:

Person XYZ hatte bereits im
- September 2013(!)
- form- und fristgerecht und
- nur mit *einem* examplarischen Aspekt kurz und knapp begründet
Klage eingereicht - allerdings unter dem
- "ausdrücklichen Vorbehalt einer ausführlichen Begründung in einem gesonderten Schriftsatz".

...wozu Person XYZ bisher (schon 6 Monate lang!) aber weder gekommen ist noch dazu aufgefordert worden wäre und wohl noch weitere Wochen bis Monate Zeit hätte :)

ARD-ZDF-GEZ haben seit 01.01.2013 *keinen* müden Cent mehr von Person XYZ gesehen.
All das auch ohne dass der "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" auch nur ansatzweise bearbeitet worden wäre.
Bisher alles ohne Folgen, Sanktionen o.ä.

Darüber hinaus würde Person XYZ notfalls die Aussetzung des Verfahrens beantragen bis zur Entscheidung der Popularklage am Bayerischen Verfassungsgerichtshof - und das kann ebenfalls noch Monate dauern, auch wenn die Verhandlung für den 25.03.2014 angesetzt ist.

Auch Antrag auf Fristverlängerung sollte für Person XYZ möglich sein.
Machen ja die Rundfunkanstalten auch alle Nase lang.

Und die Verwaltungsgerichte haben offensichtlich auch kein gesteigertes Interesse an solcherlei Verfahren.
Die waren schon vor der Neuregelung mit ganz anderen Dingen hoffnungslos überlastet.
Daher ja auch die ewigen Verfahrensdauern...

Wozu sollte Person XYZ zum jetzigen Zeitpunkt die eigene Klage mehr als nötig vorantreiben und eine unbedeutende, unterinstanzliche Entscheidung *vor* der *höherinstanzlichen* Entscheidung forcieren...?

Jegliche umfangreiche Klageausarbeitung erachtet Person XYZ unter vorgenannten derzeitigen Voraussetzungen vorerst als vertane Liebesmüh.

Stattdessen legal auf Zeit spielen - und gleichzeitig die ungerechtfertigt und mit dubiosen Methoden eingeforderten finanziellen Mittel vorenthalten...
...darüber hinaus aber parallel weiter *aktiv* dagegen vorgehen, verbreiten, aufklären...
Das ist das derzeitige Credo von Person XYZ ;)

PS:
Sollte die "Aussetzung der Vollziehung" noch nicht in "Sack und Tüten" sein, dann vorsorglich vielleicht noch mal mit dem Thema
- "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" bei der Landesrundfunkanstalt bzw. im abschlägigen Falle mit dem
- "Antrag auf Eilrechtsschutz"/ "Antrag auf Anordnung der Aussetzung der Vollziehung" beim Verwaltungsgericht
beschäftigen...
Titel: Re: Urteile Rundfunkbeitrag
Beitrag von: itsfivetotwelve am 01. März 2014, 17:10
Danke, Bürger. Klingt gut. Werde ich auch so machen.
Es besteht echt noch Hoffnung für das Land. Nicht wegen den gekauften Politikern und deren HelfersHelfer. Sondern wegen den Bürgern.
Titel: Re: Urteile Rundfunkbeitrag
Beitrag von: Unterstützer am 02. März 2014, 22:35
Kurze Erfahrung noch:

Person XYZ hatte bereits im
- September 2013(!)
- form- und fristgerecht und
- nur mit *einem* examplarischen Aspekt kurz und knapp begründet
Klage eingereicht - allerdings unter dem
- "ausdrücklichen Vorbehalt einer ausführlichen Begründung in einem gesonderten Schriftsatz".

...wozu Person XYZ bisher (schon 6 Monate lang!) aber weder gekommen ist noch dazu aufgefordert worden wäre und wohl noch weitere Wochen bis Monate Zeit hätte :)

Das war ein sehr elegantes Vorgehen von Person XYZ und hervorragend geeignet um
a) rein formal die Klagefrist zu wahren und
b) mehr Zeit zur Formulierung der Begründung zu haben.
Ich habe das eben nachgesehen und gefunden, dass das so machbar ist, sogar komplett ohne Begründung und dem Verweis auf Begründung in gesondertem Schriftsatz, wie oben geschrieben.

Nochmal: sehr elegant. Ich bin entzückt.
Titel: Re: Urteile Rundfunkbeitrag
Beitrag von: gezetti am 09. April 2014, 14:46
Ich habe keine Gründe angegeben, allerdings kam postwendend die Aufforderung innerhalb von 4 Wochen die Gründe nachzureichen.

Entweder kommt es auf das Gericht an, oder es ist besser die Gründe in Stichpunkten darzulegen und darauf zu verweisen, dass eine ausführliche Begründung noch nachgereicht wird (so würde ich es das nächste Mal machen).

Wie auch immer: 4 Wochen Zeit gewonnen, in der viel passieren kann.