gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: MaBaIng. am 09. Februar 2014, 12:38
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folgender fiktiver Sachverhalt:
person A zieht wegen neuer Arbeit in eine andere Stadt um und wohnt zur Miete bei person B. Das Miethaus gehört der Person B, die auch in dem Mietobjekt wohnt, aber in anderer Wohnung ^^. Zwischen A und B besteht ein fernes Verwandtschaftsverhältnis, die Miete wird immer bar bezahlt, es wird KEIN Mietvertrag zw. A und B abgeschlossen. Person A hat sich bei Meldewohnamt xyz mit der aktuellen Adresse bei B angemeldet, zwecks neuer KFZ-Zulassung. Person A wird demnächst einen Beitrag-Bescheid von G** bekommen.
Frage: Person B bezahlt G**, was würde passieren wenn Person A damit argumentieren würde, dass er nur ein kleines Zimmer in B's Wohnung hat (kommt ja vor) und ist daher vom G** befreit, da für diesen Haushalt schon gezahlt wird? Würde sich G** auf das Spielchen einlassen? Die sind ja nicht dumm oder?
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Selbstversrändlich sind die nicht dumm. Aber hellsehen können die auch nicht, und die Zeiten der GEZ-Spitzel sind auch vorbei. Wenn das Zimmerchen nicht über einen eigenen Eingang verfügt, gehört es zum Haushalt des Beitragszahlers, Person A kann das Anmeldeformular ausfüllen und die Beitragsnummer des Beitragszahlers angeben und ist nicht Zahlungspflichtig. Wenn das Zimmerchen wie eine Wohnung über einen eigenen Eingang verfügt, ist es anmeldepflichtig, das sollte man dem B-Service melden, weil die sonst zu unrecht kein Geld bekommen und wenn sowas rauskommt ist damit zu rechnen, dass 8 Euro Säumniszuschlag zu den gesamten rückwirkend geforderten Beiträgen verlangt wird, verzinst mit knallharten 6 %. Also kein Risiko eingehen, ehrlich währt am längsten.
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verzinst mit knallharten 6 %. Also kein Risiko eingehen, ehrlich währt am längsten.
Wo kommt die Zahl, also 6%, her?
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Aus den Satzungen der Landesrundfunkanstalten.