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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: alabaster am 07. Februar 2014, 18:05
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Hallo,
ich habe gerade die Auflistung von Stephan Imm auf refrago.de gelesen:
http://www.refrago.de/Welche_Klagen_gegen_den_neuen_Rundfunkbeitrag_gibt_es.frage42.html
Er listet dort alle bisherigen Klagen (also zumindest natürlich die "großen", Verfassungsklagen) und schreibt auch den Sachstand dazu. Dabei fiel mir auf, dass schon verhältnismäßig viele Klagen gescheitert sind. In den Begründungen wurde gerne darauf hingewiesen, dass der Weg durch die Instanzen zu beschreiten sei. Und auch, dass die Gerichte keine Einschränkung der Informationsfreiheit oder auch keine Ungleichbehandlung gesehen haben. Bei mir hat die Auflistung den Eindruck hinterlassen, dass die Klagerei nicht so große Aussicht auf Erfolg hat. Und es scheint mir vorprogrammiert, dass man um anwaltliche Unterstützung nicht umhinkommt (und dass es daher teuer für jeden einzelnen wird). Wie seht Ihr denn das?
Gruß, alabaster
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Welche der neuen mustergültig eingereichten Klagen zum Rundfunk-"Beitrag" sind denn gescheitert?
Du musst dir die Art der Klagen und die Begründungen genauer ansehen. Einige Kläger versuchen hier vorschnell den normalen Weg über die Verwaltungsgerichte (VG) zu überspringen und landen wieder am Start, siehe VDGN.
Hier die Antwort von Geuer in der FAZ zu VG Bremen:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-wir-zahlen-alle-zweimal-12786767.html
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Wer von der Ungerechtigkeit überzeugt ist, versucht sie zu bekämpfen. Deutschland wäre immer noch durch eine Mauer getrennt, hätten so viele nicht gekämpft.
Vielleicht sollte man sich mal ein paar Gedanken über die Hintergründe machen und sich dann fragen, ob man damit einverstanden ist, was mit den Rundfunkbeiträgen gemacht wird die jeder bezahlen muss:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6427.msg48831.html#msg48831
http://www.online-boykott.de/de/
http://www.online-boykott.de/de/1001-gruende
http://filmundfernseh.wordpress.com/ Besonders interessant für Menschen, die Ihre eigen Firma haben und sich auf dem freien Markt dem Wettbewerb stellen müssen
Wenn jetzt dann noch jemand dabei ist und sagt: Jawohl, dafür zahle ich gerne, halte meine Füße still und lehne mich gemütlich auf meine Couch zurück: Der ist dann falsch hier >:D
Zu der allgemein gestellten Frage. Das ÖRR System wird langfristig kippen - und jeder kann seinen Teil dazu beitragen. Eine grundlegende Reform wird umgesetzt werden müssen. Was aber noch niemand weiß: Wann
Ermano Geuer sagt es richtig in seinem Interview mit der FAZ:
Das ist die alles entscheidende Aussage, über die wir uns einfach mal ALLE im klaren sein müssen, bevor jeder den Kopf hängen lässt, weil das eine oder andere VG die Verfassungswidrigkeit / Steuer oder auch andere Gründe verneint.
FAZ:Das Verwaltungsgericht Bremen hat gerade festgestellt, der Rundfunkbeitrag werde zu Recht erhoben. Grundsatz: Jeder empfängt Rundfunk, in der Wohnung oder im Betrieb, deshalb kann der Staat einen Beitrag erheben: keine Steuer.
Ermano Geuer: Das mag das Verwaltungsgericht Bremen so sehen, ändert aber meiner Meinung nach nichts an den Erfolgsaussichten der Klage. Man muss sich das Ganze auch aus der Sicht des Praktikers ansehen. Wenn das VG Bremen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Abgabe gehabt hätte, dann hätte es - da es dann die Regelung nicht einfach verwerfen darf - die Regelung dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen müssen.
Eine solche Vorlage ist an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft und erfordert vom Gericht einen stark erhöhten Begründungsaufwand. Zugleich hat das VG Bremen ja den Rechtsweg an das Oberverwaltungsgericht Bremen zugelassen. Wäre die Sache ganz klar, hätte es dieses nicht gemacht. Es ist also alles offen. Es handelt sich um eine juristische Einzelmeinung.
Quelle wie oben genannt: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-wir-zahlen-alle-zweimal-12786767.html
Nicht an dem Erfolg zweifeln - An den Erfolg glauben und sich aktiv daran beteiligen - so wie es die Möglichkeiten einem erlauben
Scheuklappen weg - Augen auf - über die Hintergründe informieren
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In den Begründungen wurde gerne darauf hingewiesen, dass der Weg durch die Instanzen zu beschreiten sei. Und auch, dass die Gerichte keine Einschränkung der Informationsfreiheit oder auch keine Ungleichbehandlung gesehen haben.
Ja, auch die Bürger müssen sich an geltendes Recht halten und an der richtigen Stelle mit den richtigen Gründen klagen.
Bei mir hat die Auflistung den Eindruck hinterlassen, dass die Klagerei nicht so große Aussicht auf Erfolg hat.
Diesen Eindruck haben viele, weil viele der Klagenden den falschen Weg gewählt haben. Wenn ich ein Problem mit meinem Chef habe, gehe ich auch erstmal direkt zu ihm und versuche das in vernünftigem ton persönlich zu klären, anstatt beim Betriebsrat wegen Satanismus 'rumzunörgeln.
Und es scheint mir vorprogrammiert, dass man um anwaltliche Unterstützung nicht umhinkommt
Was faktisch falsch ist, wie auch schon an anderer Stelle beschrieben. In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht braucht man keinen Anwalt. Das Gericht ist sogar verpflichtet, falsche Formulierungen juristischer Laien in deren Interesse auszulegen.
http://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/klageverfahren/klageschrift_03/index.php
(und dass es daher teuer für jeden einzelnen wird).
Auch das ist faktisch völlig falsch. Die Gebühren sind in diesem Forum beschrieben und belaufen sich in der ersten Instanz auf weniger als 200 €. Bereits die Haushaltsabgabe für letztes Jahr deckt diesen Betrag. Im Übrigen gibt es sowas wie Prozesskostenhilfe.
Ich habe ein Rechtschutzversicherung auch mit Verwaltungsrecht, die den Fall bei 150 € Selbstbeteiligung übernimmt.
Wie seht Ihr denn das?
Ich habe die letzte Woche geschätzt 40 Stunden an meiner 9-Seitigen Klage geschrieben. Ich bin berufstätig und habe das teilweise bis spät in die Nacht gemacht. Sowohl an der Rechtmäßigkeit als auch am Erfolg meiner Klage habe ich nicht den geringsten Zweifel. Vielleicht nicht in erster Instanz, aber weiter oben bestimmt.
Ansonsten kann ich dazu nur sagen: Hier im Forum steht wie's geht. Die Wege stehen offen, die Kosten sind gering.
WORAUF WARTEST DU?
Willst Du erst, dass jemand anders Dir bescheinigt, dass Du Erfolg haben wirst, bevor Du den ersten Euro investiert hast und die erste Zeile Widerspruch / Klage, etc. geschrieben hast?
Kämpfe für Deine Freiheit. solange Du noch kannst. Wie schon oft gesagt:
Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur wieder auf.
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Nach Gera sehr schlecht,
nach München sehr gut.
Die Sache mit der Eidesstattlichen Versicherung wird ja auch noch im Forum geprüft. :)
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Hallo.
Ich werde freiwillig nichts an den BS oder den örR zahlen, egal wie die Erfolgschancen sind.
Und falls irgendwann ein echter Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung kommt werde ich dagegen Widerspruch einlegen (und so denen gezwungenermaßen das erste Mal meine Existenz schriftlich bescheinigen) und wenn ein negativer rechtskräftiger negativer Widerspruchsbescheid kommt beim Verwaltungsgericht dagegen klagen, und evtl. sogar auf meine Kosten mit Anwalt in Berufung gehen, falls die Klage keinen Erfolg hat.
Ich stand mal vor Gericht, angeklagt wegen zu schnell fahren mit Motorrad. Es gab überhaupt keine Beweise, kein aussagekräftiges Foto, keine Zeugen. Der Richter hat mich trotzdem verurteilt mit den Worten "Wenn Sie immer noch glauben, dass Sie nicht gefahren sind, können Sie ja in Berufung gehen...". >:(
So funktioniert nämlich in Deutschland das Rechtssystem: Den urteilenden Richtern wird damit ein Stück ihrer Verantwortung genommen, da jemand der Recht (und das nötige Kleingeld) hat, ja bei einem Fehlurteil in Berufung gehen kann.
Da, wenn der Klage stattgegeben würde, das mit einem immensen Papierkram an eine höhere Instanz weitergegeben werden müsste, urteilen die Richter also vorraussichtlich meistens so wie man das beim Urteil von Gera gesehen hat ("Man kann ja in Berufung gehen wenn mann immer noch meint im Recht zu sein und das nötige Kleigeld für die Gebühren und den Anwalt hat"). Auch haben die Richter Angst vor Präzedenzfällen, auf die sich die anderen berufen könnten, wenn sie gegen diesen staatlich durchsetzten Runfunkapparat klagen wollen. Das möchten die m.E. so lange es geht vermeiden.
Ich habe mehrere Richter in meinem Bekanntenkreis, da gibt's solche und solche, penible oberkorrekte weltfremde Paragraphenbenutzer mit Realitätsverlust und andererseits aber auch klar und sachlich vernünftig denkende Menschen, mit denen man auch ganz lustig zusammen mal ein paar Bier trinken kann.
Wenn genug Leute die Zahlung verweigern, Widerspruch einlegen und klagen wird sich irgendwann was tun, der einzelne wird m.E. untergebuttert. Die Masse machts.
Seit ca. 25 Jahren zahle ich nichts an diesen Verein und habe das auch nicht in Zukunft vor.
Frei 8)
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Wenn diese Einstellung alle hätten,wären wir schon ein Stück weiter.Wie sagte man immer,ein Streichholz kann man leicht brechen,aber ein ganzes Bündel nicht.
In Deutschland meckert und beschwert sich jeder Mensch über alles und nichts,aber niemand hat den A....in der Hose aufzustehen und etwas dagegen zu tun.
In allen anderen Ländern der Welt haben die Menschen mehr Mut und wehren sich,nur der Deutsche Bürger nicht.
Ich habe zwar noch keinen Bescheid,aber ich klage 100 % tig,man kann mich verbiegen,aber nicht brechen.
Meine Spruch kennt Ihr ja,"Wir sind das Volk"
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Wenn alle, die mit dem RBStV nicht einverstanden sind, zumindest erstmal Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegen würden, wären wir schon viel weiter, denn gerade weil es so ungewöhnlich ist, wenn sich viele wehren, hat der Widerspruch einiges an Gewicht und die darauffolgende Klage noch viel mehr. Hier ist deutlich, dass jede Stimme zählt, auch wenn es nachher nur insgesamt tausend Stimmen sind.
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Naja, ich wollte hier eigentlich nicht nur diejenigen hören, die die Weisheit gepachtet haben:
Bei mir hat die Auflistung den Eindruck hinterlassen, dass die Klagerei nicht so große Aussicht auf Erfolg hat.
Diesen Eindruck haben viele, weil viele der Klagenden den falschen Weg gewählt haben. Wenn ich ein Problem mit meinem Chef habe, gehe ich auch erstmal direkt zu ihm und versuche das in vernünftigem ton persönlich zu klären, anstatt beim Betriebsrat wegen Satanismus 'rumzunörgeln.
Gut, dass Du schon jetzt weisst, dass Du den richtigen Weg gewählt hast. Ich halte es für wahrscheinlich, dass Verbände und Unternehmen, die Verfassungsklage etc eingereicht haben, vorher mehr Aufwand als Deine 40 Stunden und mehr Know-How in Form von Anwälten investiert haben.
Und es scheint mir vorprogrammiert, dass man um anwaltliche Unterstützung nicht umhinkommt
Was faktisch falsch ist, wie auch schon an anderer Stelle beschrieben. In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht braucht man keinen Anwalt. Das Gericht ist sogar verpflichtet, falsche Formulierungen juristischer Laien in deren Interesse auszulegen.
Wäre gut, wenn Du meinen Text mal gelesen hättest. Das mit der ersten Instanz ist mir bewusst. Wie ich anfangs geschrieben habe, ist es m.E. durchaus wahrscheinlich, dass man eben mit der ersten Instanz nicht auskommen wird und man aus diesem Grunde ggf. einen Anwalt und einige Kosten einplanen muss. Wie "karlsruhe" hier schon schrieb, kann das Urteil in Gera da schon nachdenklich stimmen. Das zeigt zumindest die Berechtigung meiner Fragen.
WORAUF WARTEST DU?
Willst Du erst, dass jemand anders Dir bescheinigt, dass Du Erfolg haben wirst, bevor Du den ersten Euro investiert hast und die erste Zeile Widerspruch / Klage, etc. geschrieben hast?
Keine Ahnung, warum Du hier mit Großbuchstaben irgendwelche Aufforderungen schreibst. Du weisst doch überhaupt nicht, was ich bereits unternommen habe oder noch unternehmen werde. Das steht in diesem Thread auch gar nicht zur Debatte. M.E. ist die Klagerei bezüglich des Rundfunkbeitrags nach wie vor eine Sache mit offenem Ausgang ("Vor Gericht und auf hoher See...") und da freue ich mich über sachlichen, niveauvollen Input von Leuten, die Abwägen, Argumente und Fakten bringen etc. Ein "Du hast keine Ahnung und ich bin der tolle Typ, der natürlich erfolgreich klagen wird", interssiert mich wenig.
alabaster
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Hallo Roggi,
Wenn alle, die mit dem RBStV nicht einverstanden sind, zumindest erstmal Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegen würden, wären wir schon viel weiter,
ganz meiner Meinung.
Hier ist deutlich, dass jede Stimme zählt, auch wenn es nachher nur insgesamt tausend Stimmen sind.
Die Argumentation aus Gera hebt ja gerade darauf ab, dass hier nur eine kleine Anzahl von Leuten ungerecht behandelt wird und dass der Staat über solche Kleinigkeiten hinweggehen darf. Nach der Argumentation wären tausend Klagen vermutlich nur ein Tropfen auf dem heissen Stein, wäre gut, wenn das deutlich mehr wären. M.M.n. bleibt es spannend, mindestens bis Mitte Mai (München).
Ich habe nach Zwangsanmeldung und Zahlungsaufforderung nichts mehr von der GEZ gehört. Ich kann mir vorstellen, dass die ein Interesse daran haben, noch nicht zu viele Leute zum Klagen zu bringen (indem sie einfach noch keine Beitragsbescheide schicken). Beim Bundesverfassungsgericht gibt's das ja öfter, dass Lösungen als "nicht verfassungsgemäß" eingestuft werden und dann eine Übergangsfrist gesetzt wird, in der die Lösung dann doch noch weiter praktiziert werden darf. Wenn das hier genauso läuft, kann die GEZ in der Zeit dann vermutlich locker noch abkassieren.
alabaster
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Wenn diese Einstellung alle hätten,wären wir schon ein Stück weiter.Wie sagte man immer,ein Streichholz kann man leicht brechen,aber ein ganzes Bündel nicht.
Meine Spruch kennt Ihr ja,"Wir sind das Volk"
Diesem Spruch "Wir sind das Volk" voran ging auch der Spruch "Keine Gewalt". Auch er hat der 89er Revolution mit entscheidend zum Erfolg verholfen. Damit wurden 28 Jahren Unrecht ein Ende gesetzt.
Nur frage ich mich : Das Unrecht GEZ (inkl.Beitragsservice) währt bereits mehr als die doppelte Zeit. Helfen da noch gute Worte oder ein Spruch wie "Keine Gewalt"..... Geduld ist nicht ewig belastbar wie ein Gummiband.
Gott sei Dank , gibt es jetzt seit dem 25.03. wieder einen Funken Hoffnung.
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Diesen Eindruck haben viele, weil viele der Klagenden den falschen Weg gewählt haben. Wenn ich ein Problem mit meinem Chef habe, gehe ich auch erstmal direkt zu ihm und versuche das in vernünftigem ton persönlich zu klären, anstatt beim Betriebsrat wegen Satanismus 'rumzunörgeln.
Gut, dass Du schon jetzt weisst, dass Du den richtigen Weg gewählt hast. Ich halte es für wahrscheinlich, dass Verbände und Unternehmen, die Verfassungsklage etc eingereicht haben, vorher mehr Aufwand als Deine 40 Stunden und mehr Know-How in Form von Anwälten investiert haben.
Der eingeflossene Aufwand ist letztendlich für das Ergebnis unerheblich.
Beispiel Filme: Es gibt richtig teuer produzierten Müll, den keiner sehen will und richtig gute, erfolgreiche Produktionen mit geringem Budget.
Und ja, ich bin mir verdammt sicher, dass ich den richtigen Weg gewählt habe. Ich sage auch nicht, dass alle anderen Wege oder Dein Weg falsch sind.
ABER: Jede Klage, die nicht auf dem rechtlich korrekten Weg eingereicht wird, wird höchstwahrscheinlich wegen Formfehlern etc. abgewiesen. Diese abgewiesenen Klagen sind Geschenke für die Rundfunkanstalten, da sie damit die Bevölkerung verunsichern, was - wie an Deinem Beispiel erkennbar - auch hervorragend funktioniert.
Und es scheint mir vorprogrammiert, dass man um anwaltliche Unterstützung nicht umhinkommt
Was faktisch falsch ist, wie auch schon an anderer Stelle beschrieben. In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht braucht man keinen Anwalt. Das Gericht ist sogar verpflichtet, falsche Formulierungen juristischer Laien in deren Interesse auszulegen.
Wäre gut, wenn Du meinen Text mal gelesen hättest. Das mit der ersten Instanz ist mir bewusst. Wie ich anfangs geschrieben habe, ist es m.E. durchaus wahrscheinlich, dass man eben mit der ersten Instanz nicht auskommen wird und man aus diesem Grunde ggf. einen Anwalt und einige Kosten einplanen muss. Wie "karlsruhe" hier schon schrieb, kann das Urteil in Gera da schon nachdenklich stimmen. Das zeigt zumindest die Berechtigung meiner Fragen.
Was Du von anderen (z.B. mir) erwartest, in diesem Fall Sachlichkeit, solltest Du selbst auch beherzigen.
Ich habe Deinen Text gelesen, mehr als einmal.
Sicherlich sind Deine Fragen berechtigt. Allerdings beinhaltet Dein Text auch eine negative Erwartungshaltung zugunsten der Rundfunkanstalten. Menschen sind Herdentiere. Deine negative Haltung vermittelt Anderen den Eindruck, dass Klagen mit hohen Kosten sowie Anwaltszwang verbunden sind und die Aussichten auf Erfolg gering sind.
Das habe ich schon sehr oft erlebt und die "negative Verunsicherung" nützt im Wesentlichen der Gegenseite und deswegen habe ich so genervt reagiert.
Gruß
Spiky
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Ich kann nur für mich sprechen. Klage vor 4-Wochen eingereicht. Außer einer Äußerung zum Streitwert wurde ich noch nicht gehört. Der ÖR-Sender wurde aber aufgefordert binnen 3-Wochen sämtliche Schriftstücke mit mir dem Gericht vorzulegen. Klingt doch erst einmal für mich: Jetzt haben die plötzlich viel Zeit.
Ich glaube nicht, daß Vertreter der ÖR-Rundfunkanstalt persönlich vor Gericht erscheinen werden.
Wie sehe ich die Erfolgsaussichten: Gut bis sehr gut, je weiter ich die Instanzenleiter aufsteige. Vielleicht gelingt es ja irgendwann die Großmedien dazu anzutreiben, mitzuhelfen. Aber ich glaube immer mehr, die werden auch schon jetzt mit Beitragsgeldern (durch die Hintertür) vom ÖR gesponsert.
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vorweg, alle Threads und Beiträge des Forums habe ich nicht gelesen, es sind einfach zu viele, sollte ich mich also wiederholen, dann bitte ich um Entschuldigung.
Ich glaube nicht, dass ein Richter in einer höheren Instanz die Rundfunkgebühr als verfassungswidrig ansehen wird. Damit würden ja quasi ein kompletter Wirtschaftszweig von ?wieviel war das? 7Milliarden pro Jahr? und damit auch viele Arbeitsplätze und dranhängende Wirtschaft, auf einen Schlag platt gemacht werden. Das wäre an anderer Stelle ebenso wieder ein gesellschaftliches Desaster und ich glaube von daher wird einfach entgegen aller Gutachten immer wieder herauskommen, dass das alles so passt. Maximal werden Subbereiche für unrechtmäßig erachtet. Das könnte bei Unternehmen anfangen, womit aber die Bürger nicht entlastet werden. Ansonsten könnten evtl. Einzelfall-Klagen Marke "dieser Beitragszahler ist nicht zu belasten" herausspringen. Wobei sobald es da einen Präzedenzfall geben würde, viele auf diesen Zug aufspringen und von daher dies vermutlich auch nicht stattfinden wird.
Meiner Meinung nach bräuchte es nach wie vor eine sinnvolle Reformation der ÖRR. Prinzipiell finde ich die ÖRR-Idee auch nicht verkehrt, die da im GG verankert ist. Nur ist imho die Umsetzung unglücklich sowie fragwürdig. Eine Steuer dafür wäre glaube ich sinnvoll, und wenn diese sozial gerecht gestaltet wird, sollte es auch kein Problem geben, wie z.B. dass Einkommensschwache ( Rentner, Azubis etc. ) belastet werden. Wozu Unternehmen die Gebühr zahlen sollen frage ich mich auch, wenn schon jeder Haushalt zahlen soll, und damit jeder Bürger zur Kasse gebeten wird, ist es ja eh eine Mehrfachbelastung... weil mehr als zu einem Moment etwas schauen, kann eh keiner.
Bei einer Umgestaltung fände ich wichtig, dass die Unabhängigkeit der ÖRR evtl. mit einem transparenten-Entscheidungssystem kontrolliert wird, so dass man da demokratisch einseitiger/gesteuerter Berichterstattung entgegen wirkt. Eventuell ist ja die gefühlte - noch nachzuweisende - gezielte Meinungsmanipulation/einseitige Berichterstattung ein möglicher Klagepunkt, immerhin die Entscheidung bzgl. des ZDFs und den parteizugehörigen Entscheidungsträgern war ja richtungweisend. Wenn man dann noch Geschichten hinzunimmt, dass sobald jemand dort ernsthaft Journalismus betreibt auf die Finger bekommt (müsste man *leider* auch wieder recherchieren), hätte man evtl. einen guten Ansatzpunkt eine wirkliche Reformation einzuklagen :)
Dazu noch Verschlankung der ÖRR (wozu braucht es so viele Sender mit Wiederholungen, unnötigen Sendungen und teuren Talkshow-Moderatoren) mit einer damit verbundenen Senkung der Gesamtkosten so dass es vielleicht auf 5€ im Monat kommen würde (nach derzeitigem Gebührenmodell mit Steuer wäre das bestimmt wieder anders).
das so als Idee,
einen schönen Sonntag noch
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Mal eine andere Sichtweise.
Wie weit bist Du?
Widerspruch oder schon Klage?
Für diese Inhalte gibt es sicher keine Textbausteine?
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Naja ich bin über eine Firma zahlend (17,xy€ / Q) und ansonsten wohl erstmal zwangsangemeldet und werde den Bescheid-Warte-Widerspruchsweg wohl einschlagen.
Textbausteine gibt es tatsache noch nicht (von mir gefunden), aber bis mal ein Bescheid kommt sollte der 15.05. ja eingetreten sein wo es viel. ein helfendes Urteil gibt. Ansonsten gilt es nat. dann mal nachzurecherchieren was man bzgl. Bemängelung der Unabhängigkeit der ÖRR herausfinden kann.
Wie gesagt die Grundidee finde ich eine Gute, ich denke mal die GG-Philosophen hatten sich damals eine propagandafreie Presse von erhofft. Ich für mich, auf nicht Steuerbasis fände wohl 5€/Monat ok, würde aber nat. längere Internetzugänglichkeit besonders von Berichterstattungen/Dokus fordern ...mit einer Art Unveränderungssicherheit, wenn man an 1984 denkt, wo einfach alte Berichte geändert werden ;)
und wie ich heute gesagt bekam ist es auch so, dass ja auch die Anstalten, die die privaten kontrollieren von der GEZ bezahlt werden, damit nicht jegliche sinnvolle Grenze überschritten wird. Also es hängt da einiges an Rattenschwanz dran, nicht nur die Programme die keiner schauen will. ...kein Richter wird das komplett kippen, das wäre schon eine Art GAU im Land.
hm hab gerade gesehen es gibt auch einen alternativ-Modelle-Thread im Forum, mal sehen was da so steht. schönen Abend und einen guten Start in die Woche
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Prinzipiell finde ich die ÖRR-Idee auch nicht verkehrt, die da im GG verankert ist.
?!??!
Bitte mach Dir mal die Mühe, nimm das Grundgesetz zur Hand und benenne - auch für Dich selbst - den Grundgesetz-Artikel, in welchem die "ÖRR-Idee" verankert sein soll.
Diesen gibt es nämlich nicht ;)
Die Aussage, dass es sich bei ARD-ZDF-GEZ quasi um eine "Institution" von "Verfassungsrang" handele, ist eine von ARD-ZDF-GEZ erfolgreich in die Köpfe der Menschen hineinsugggerierte Mär, die sich leider hartnäckig hält.
Dies ist der einzige mir derzeit bekannte Artikel, der nur ansatzweise etwas diesbezügliches erwähnt:
"Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die
- Pressefreiheit und die
- Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film
werden gewährleistet.
Eine Zensur findet nicht statt."
Der sogenannte "öffentlich-rechtliche Rundfunk" genießt selbt per diesem Grundgesetz-Artikel *keine Sondervorrechte*...
...und zwar weder vor dem privaten Rundfunk, noch vor der (ebenfalls privaten!) Presse oder anderen Medien.
Genaugenommen ist er dort nicht einmal explizit erwähnt... ;)
Der ör-Rundfunk ist genauso viel oder wenig "allgemein zugänglich" wie auch der private Rundfunk, die (ebenfalls private!) Presse oder all die anderen anderen Medien.
Nur eben *zwangsfinanziert*!
Was bitte soll am ör-Rundfunk "allgemeiner zugänglich" sein?
Er war all die Jahrzehnte offiziell *nur* nach dem Pay-TV-Prinzip durch Zahlung einer Geräteabgabe ("allgemein") "zugänglich".
Und - rhetorische Frage:
Wie "allgemein zugänglich" ist ein Rundfunk ohne Empfangsgerät?!??! ;)
Dies, und weshalb "allgemein zugänglich" nicht "frei" und schon gar nicht "kostenfrei" (sind ja auch ARD, ZDF & Co. nicht!) bedeutet, ist hier und an vielen anderen Stellen gut nachzulesen.
Weitere Ausführungen und weitere diesbezügliche Debatte u.a. besser hier:
DWDL reagiert dünnhäutig auf die Wahrheit
(Debatte über die Legitimation von ARD-ZDF-GEZ)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7512.msg55235.html#msg55235
Gute Unterhaltung ;)
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ah, danke, da schaue ich mal deinen Lese/Denkanstoß nach.
herrje, noch mehr zu lesen :)
Aber hm, vielleicht kann man das in einem Widerspruch verwenden
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Hallo zusammen!
Ich habe diesen Thread gerade eben gefunden, mit Spannung durchgelesen und ihr macht mir Mut weiter zu machen.
Ich persönlich komme aus BW und weiß nicht wirklich wie es da ist mit Widersprüchen gegen die GEZ... Soll ja je nach Bundesland anders sein.
Hier wurde schon eine Zeitlang nichts geschrieben, gibt es bei den laufenden Prozessen irgendwelche Fortschritte?
Ich persönlich zahle seit dem 04.2013 nix mehr an die GEZ. Da kam allerhand, Mahnungen, Drohungen, Zwangsvollstreckungen, etc... Auf meinen Widerspruch wurde erst beim 2. Mal reagiert, haben den natürlich mit sehr viel Gelaber, von wegen rechtskräftig und dieser und jener Paragraph, zurückgewiesen. Wenn jemand möchte, kann ich den Brief einscannen oder abtippen. Gut zumindest steht da jetzt eine Adresse des zuständigen Verwaltungsgerichts in Freiburg. Bin mir jetzt nicht sicher was ich machen muss, muss bis zum 09.06.14 reagieren.
Habe gehofft, dass diese beiden Urteile im Mai etwas mehr Licht ins dunkel bringen, sieht aber wohl nicht so aus, bin da auch kein Profi.
Lohnt es sich weiterzumachen? Wie soll ich argumentieren?
Vielen Dank für eure Unterstützung!
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Es lohnt sich weiterzumachen. Als Argument kann alles angeführt werden, was persönlich gegen sein Rechtsempfinden verstösst, auch wenn es vor den Verfassungsgerichten der Länder abgewiesen wurde. Es gibt noch das Bundesverfassungsgericht, dort ist hoffentlich weniger Amigo, weniger Filz und etwas mehr Respekt vor dem Grundgesetz vorhanden als in von mir nicht näher bezeichneten örR-dominierten "Hallen der Gerechtigkeit zu Gunsten des örR".
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Laut bisheriger Klagen, geringe Erfolgschance.
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Und wenn man mal Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen einen Richter erstatten würde, weil er die bisherigen Urteile bestätigt, obwohl der Rundfunkstaatsvertrag in mehreren Fällen gegen geltendes Recht verstößt?
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Ach, dann lässt er seinen Bruder über sich richten...der macht das schon. :o
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Bin nun vor das Verwaltungsgericht gegangen, hier ist das Ergebniss:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg69845.html#msg69845 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg69845.html#msg69845)
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Person A war hochmotiviert. Gestern die Zwangsanmeldung geschickt bekommen und eben deshalb jetzt nochmal am belesen gewesen. Nachdem A sich hier einiges im Forum gepfiffen hat ist A jedoch ziemlich enttäuscht.
Also zahlen muss Person A so oder so?
Anscheinend gibt es zwar die Möglichkeit des Aufstands, aber nicht die Möglichkeit sich davor wirklich zu schützen..
Person A könnte jetzt auf den Beitragsbescheid warten, Widerspruch einlegen, auf den Widerspruchsbescheid Klage erheben und dann?
Was kommt dann auf A zu? Trotzdem blechen, aber extra Nerven, Zeit und evtl Geld gebraucht??
Klingt zwar edelmütig aber unrentabel.
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... Gestern die Zwangsanmeldung geschickt bekommen ...
Meine Zwangsanmeldung ist über ein Jahr her.
Seither immer nur Bettel- bzw. Drohbriefe,
dazu noch nicht einmal Einschreiben.
Davon lasse ich mich nicht einschüchtern, habe bisher nicht einmal geantwortet.
Und sollten die schwerere Geschütze auffahren, dann tue ich das auch!
Mir geht es um´s Prinzip - wie kommen die dazu, mir ihren Mist aufzudrängen?
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Klingt zwar edelmütig aber unrentabel.
Es geht - das dürfte jedem aufmerksamen Leser des Forums erkenntlich sein - weder um "Edelmut" noch um "Rentabilität"...
...sondern ums nackte Überleben unser aller essenzieller Grundrechte!!!
Insofern ist Widerstand eigentlich allererste Bürgerpflicht.
Mit dem Widerstand bietet sich bei regulärer Vorgehensweise sehr wohl die Möglichkeit des (vorläufigen und evtl. dauerhaften) "Schutzes".
Risiko besteht immer - egal was man tut ;)
Weiter darüber hinauszudenken käme reiner Spekulation gleich.
Die Entscheidung muss jeder für sich selbst fällen:
Kämpfen - oder gleich verlieren (und zwar für immer) ;)
Person A sollte sich besser weiter einlesen, dann "verkürzen" sich die "Aussichten" auch nicht so sehr... ;)
Mutmacher u.a. auch unter
Aufsatz in Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Heft 5/2014 [Bölck]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10385.0.html
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Also zahlen muss Person A so oder so?
Anscheinend gibt es zwar die Möglichkeit des Aufstands, aber nicht die Möglichkeit sich davor wirklich zu schützen..
Es gibt aber immerhin die Möglichkeit , das ganze Affentheater mitzuspielen und so lange wie möglich hinaus zu zögern.
Und das beläuft sich bei so manchem hier schon über 2 Jahre , bald könnten es 3 werden. Darum geht es doch , sein hart und vor allem redlich verdientes Geld nicht einem unredlich agierendem Inkassoverein BS und dessen Auftraggeber ÖRR widerstandslos in den gierigen Rachen zu werfen.
Je mehr dies begreifen , desto mehr wird es auch dem ÖRR dämmern , dass sein Dasein einem Verfallsdatum unterliegt. Er verliert irgendwann die Nerven und greift zu unzivilisierten Maßnahmen um mit der Macht der Gewalt oder dem direkten Diebstahl vom Konto an die immer größer werdende Summe von vorenthaltenen Beiträgen zu kommen. Dies wird er hoffentlich tunlichst vermeiden , denn das wäre dann das absolute Negativimage , was er am wenigsten gebrauchen kann.
Die vielen braven , treudoofen Zahlschafe sollen doch nicht auch noch aus ihrem Schlaf geweckt werden und eventuell auf dumme Gedanken umschwenken.
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Hallo,
Person A könnte jetzt auf den Beitragsbescheid warten, Widerspruch einlegen, auf den Widerspruchsbescheid Klage erheben und dann?
vorher hast Du noch die Möglichleit, Dich gegen die Zwangsanmeldung zu wehren, das ist m.E. alles andere als ein redliches Verfahren. Dazu gibt es einen Thread, guckst Du z.B. hier:
Strafanzeige wegen Nötigung, versuchtem Betrug, Sittenwidrigkeit und versuchter Beitrags - Gebührenerschleichung (§§ 240, 263 STGB und weitere)
Das ist aber durchaus experimentell, d.h. welchen Erfolg das bringt, ist m.M.n. schwer einzuschätzen. Andererseits gilt bei vielen Dingen hier: Je mehr Leute sich intensiv wehren, desto eher passiert etwas in die richtige Richtung und desto eher sehen entsprechende Kreise (Richter, Politiker), dass man das ggf. nicht einfach weiterhin durchwinken kann. Z.B. hat "die Linke" in Berlin schon mal offiziell angefragt, wie viele Widersprüche und Klagen denn schon laufen:
http://www.linksfraktion-berlin.de/nc/fraktion/abgeordnete_16te_wp/detail/zurueck/gabriele-hiller/artikel/widersprueche-gegen-den-rundfunkbeitrag/ (http://www.linksfraktion-berlin.de/nc/fraktion/abgeordnete_16te_wp/detail/zurueck/gabriele-hiller/artikel/widersprueche-gegen-den-rundfunkbeitrag/)
D.h. die Anzahl der Widersprüche und Klagen wird schon als Indikator gesehen, ob da Handlungsbedarf besteht.
Gruß, alabaster
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Bitte lasst uns hier nicht weiter in Details bzgl. des Klagewegs gehen und
somit nicht zu sehr vom eigentlichen Thema abkommen, das da lautet
"Wie schätzt Ihr denn real die Erfolgsaussichten einer Klage?"
Danke :) :police:
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Die Aussichten vor den Instanzengerichten sind praktisch gleich Null. Des gibt nur zwei Varianten: mit oder ohne Zulassung der Berufung. In der Kernfrage: Ist für die Trivialinhalte, die das Programm dominieren und die inzwischen nur noch von einer Minderheit real geschaut werden, die Typisierung verfassungsrechtlich zulässig?
Es wird erst das Bundesverfassungsgericht sein, das sich ernsthaft mit dieser Frage befassen wird. Alle anderen werden vorher die Urteilsbegründungen aus Bayern und Rheinland-Pfalz abtippen.
Wenn das BVerfG ebenfalls alles total okay findet, dann gibt es nur noch den
EGMR. Dort erst sehe ich reale Chancen.
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Die Klagen werden Erfolg haben, weil das was hier passiert, gelangt es erst mal aufs internationale Parkett eine Lachnummer hoch 10 ist. Allerdings scheint mir das Bild derart komisch, dass ich im Ernst vermute dass sehr viel hier faul und nicht plausibel ist. Weil ein normaler Politiker sowas eigentlich nicht macht. Auch das Bild bei den Richtern ist komisch. Wohin fließt das Geld????? Bei all den vielen Fernsehkonserven, die doch längst bezahlt sein sollten??
Also sollten irgendwann dunkle Kanäle ans Licht kommen sollte man die Anzeige gestellt haben. Ist eigentlich das Naheliegenste.
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Die Aussichten vor den Instanzengerichten sind praktisch gleich Null.
@ahgee
Sorry, dass ich hier und heute schon zum zweiten Mal widerspreche ;) ...aber:
Noch ist das rein spekulativ, denn z.B. das VG Freiburg bastelt beim dortigen "Musterverfahren" nun schon seit Monaten an einem Urteil bzw. Ergebnis...
...und man darf aufgrund des im Forum dokumentierten Verhandlungslaufs sowie der späteren telefonischen Nachfrage durchaus der Hoffnung sein, dass dort eine (hoffentlich fundierte)
Richtervorlage ans Bundesverfassungsgericht ausgearbeitet wird...
Berichterstattung im Forum
VG Freiburg - 02.04.2014 - Verwaltungsklage, Prof. Dr. jur. Koblenzer (Gutachtenersteller + Fachmann!)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8639.msg62394.html#msg62394
Zudem sind die Themen der Grundrechte und insbesondere auch das Thema des fehlenden Beitrags-Charakters bisher auch in den Klagen augenscheinlich (nicht oder nicht ausreichend repräsentiert worden - vgl. insbesondere...
Aufsatz in Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Heft 5/2014 [Bölck]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10385.0.html
Beides ist auch in BY & RP nicht bzw. nicht ausreichend thematisiert worden...
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Verstehe das mit den Klagen irgendwo nicht. Die Absetzung eines freiwilligen Rundfunkbezahlsystems war bis dato verfassungswidrig, wie kommte es dass es dieses jetzt plötzlich nicht mehr ist? Ist es möglich dass an einer Verfassung der Zahn der Zeit nagt???? Mit der Rechtsprechung die bis zur Änderung des Zahlsystems galt, lässt sich die Änderung also nicht rechtfertigen. D.h. die Rechtsprechung selbst, die Verfassung wurde geändert bzw wird signifikant anders interpretiert und das kann nicht sein. Dazu bedarf es Gesetze. Dann, Grundrechte gehen den andern Rechten voraus. D.h. sie leiten sich nicht aus dem Verwaltungsrecht ab.
Bemerkung zum Beitragsrecht. Ich las in Analogbeispielen, dass ein signifikanter wirtschaftlicher Vorteil sich für Beitragszahler ergeben muss, ist aber bei den ÖR nicht der fall. Ferner dürfen Beiträge nicht zum bloßen Unterhalt von etwas erhoben werden, wenn ich das richtig verstehe. Siehe Wikipedia und Beiträge. Egal ob Steuern Beiträge Abgaben, es gibt eine zu Grunde liegende Philosophie die die Gerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit betrifft siehe Wikipedia und Steuern und die wird schwer verletzt.
Das ganze ist derart absurd, dass ich vermute, dass sehr viel faul ist, kein normal denkender Politiker macht so was. Das erinnert ja schon bald an einen Staatsstreich bzw. Coup. Auch diese Schablonenartigen Richterurteile sind komisch. Mir scheint sehr viel faul zu sein.
Steht hier jemand unter Druck? Das könnte man erst klären wenn man die Verträge die die ÖR eingingen analysiert hat. Vielleicht sind die Verträge die bestimmte Leute eingingen so unverhältnismäßig wie die Gebührenbelegung auf Betriebe Behörden, Häuser, Datchen Autos, aber diese Prüfung scheint mir SAche der Staatsanwälte zu sein...
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Nachdem ich mich jetzt seit Wochen gezwungenermaßen intensiv mit dem Rundfunkbeitrag beschäftige bin ich zu dem Schluss gekommen, dass mit der Justiz Deutschlands offenbar keine Abhilfe erreicht werden kann.
Laut Informationen hier http://www.rossmann.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen/rundfunkbeitrag.html (http://www.rossmann.de/unternehmen/presse/pressemitteilungen/rundfunkbeitrag.html), Ziffer 2., habe dm statt EUR 94.000 jetzt EUR 266.000 zu zahlen,
Douglas statt EUR 70.000 jetzt EUR 393.000,
REWE statt EUR 330.000 jetzt 1,5 Mio.,
die Bahn-Tochter DB Netz statt EUR 26.000 jetzt EUR 472.000,
die Stadt München statt EUR 60.000 jetzt EUR 350.000,
Kindertagesstätten (!) der Stadt Köln statt EUR 4.170 jetzt EUR 49.000.
Warum hört man nichts von Gegenwehr dieser im Vergleich zu Privatpersonen potenteren Körperschaften? Warum hört man nichts mehr dazu, ob und wie Rossmann weiter vorgeht? Bei der Stadt Köln, die sich anfangs gewehrt hat, gibt es offensichtlich eine interne abweichende Regelung. Wahrscheinlich sind vielerorts bei den Großen irgendwelche internen Vereinbarungen getroffen worden. Das passt zu der Intransparenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Stillhalteabkommen mit den Großen, die private Allgemeinheit wird planmäßig geschröpft.
Laut einem Beitrag in der Frankfurter Allgemeine "Untersättlich" habe ein früherer GEZ-Geschäftsführer bei einer Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag im Sommer 2011 von sich gegeben, die Ministerpräsidenten hätten gefordert, dass der Gebührenertrag um ein Prozent steigen und einige hunderttausend Betriebe und Fahrzeuge zusätzlich in der Bestand zu heben seien.
Es ging so eindeutig nicht um ein einfacheres gerechteres Gebührensystem, sondern allein um Geld, mehr Geld. Es ging darum, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf ewig von möglichen finanziellen Einbußen freizustellen, insbesondere aus demoskopischen Gründen. Auf Haushalte wurde abgestellt, weil es immer mehr Singlehaushalte gibt.
Die lachen über die Bemühungen der Privatpersonen. Unsere Anrufung der Justiz geht planmäßig regelmäßig ins Leere.
Das Bundesverfassungsgericht hat wegen der fehlenden "Staatsferne" auch keinen unverzüglichen Riegel vorgeschoben, sondern dem Moloch freundlich Aufschub gewährt. Es ist ein einziger Wahnsinn, die einzige wirkliche Chance die wir haben ist möglicherweise die EU-Kommission.
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Hallo miteinand,
Warum hört man nichts von Gegenwehr dieser im Vergleich zu Privatpersonen potenteren Körperschaften? Warum hört man nichts mehr dazu, ob und wie Rossmann weiter vorgeht? Bei der Stadt Köln, die sich anfangs gewehrt hat, gibt es offensichtlich eine interne abweichende Regelung. Wahrscheinlich sind vielerorts bei den Großen irgendwelche internen Vereinbarungen getroffen worden. Das passt zu der Intransparenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Stillhalteabkommen mit den Großen, die private Allgemeinheit wird planmäßig geschröpft.
ja, das Abwägen und Stillhalten der Konzerne, für die es jährlich um 6stellige Summen geht, wundert mich auch...
Die lachen über die Bemühungen der Privatpersonen. Unsere Anrufung der Justiz geht planmäßig regelmäßig ins Leere.
Gestern ist das "Massenverfahren in Potsdam" gelaufen, Thread dazu hier:
Massenverfahren gegen Rundfunkbeitragskritiker in Potsdam, Termin am 19.08.2014, 10.00 Uhr
alle Klagen wurden alle zusammen abgewiesen:
http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2014/08/massenhinrichtung-der-beitragskritiker.html (http://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2014/08/massenhinrichtung-der-beitragskritiker.html)
Es ist ein einziger Wahnsinn, die einzige wirkliche Chance die wir haben ist möglicherweise die EU-Kommission.
Den Eindruck habe ich mittlerweile auch, habe aber auch noch eine Funken Hoffnung, dass das BVG zumindest die >200 EUR im Jahr anders bewertet, als noch den Grundbeitrag (60EUR im Jahr), als es um die Internetnutzung ging.
alabaster
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... habe aber auch noch eine Funken Hoffnung, dass das BVG zumindest die >200 EUR im Jahr anders bewertet, als noch den Grundbeitrag (60EUR im Jahr), als es um die Internetnutzung ging.
Stimmt, danke für den Gedankenanstoß. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Verhältnismäßigkeit der PC-Gebühr ausdrücklich mit der geringeren Höhe der Grundgebühr begründet (BVerwG, Urteil vom 27.10.2010, Az. 6 C 12/09, RdNr. 48). Wie hier eine plötzliche Wertsteigerung auf das Dreifache in der Sekunde von 31.12.2012 auf 01.01.2013 begründet werden soll, ist äußerst fraglich.
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So, bei Person A mal wieder eine Aktualisierung. Leider keine erfreuliche. :-[
Person A hat einen Brief vom Obergerichtsvollzieher gekriegt. Ihm wurde von Beitragsservice mitgeteilt er solle doch bitte das Ganze eintreiben...
Ich nehme an, da kann Person A nicht viel dagegen machen, wenn A nicht möchte dass die bei ihm auftauchen und das Spielzeug seines Sohnes pfänden... :-\
Person A hat mit seiner Aktion leider absolut nix erreicht... Außer dass A mittleirweile so viele Zusatzkosten hatt wie A denen eigentlich schuldet... *seufz*
Und muss jetzt doch Zahlen... Oder was meint ihr? ::)
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Da es hier um den SWR geht, bitte in jedem Fall mit den durch das LG Tübingen beanstandeten formalen Mängeln des Vollstreckungsersuchens vertraut machen:
LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.msg72287.html#msg72287 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.msg72287.html#msg72287)
Auch im vorliegenden Fall ist die Gläubigerbezeichnung unzureichend und ein Säumniszuschlag auf den Erstbescheid erhoben.
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Also nunmal keine Panik. Niemand pfändet das Spielzeug von seinem Sohn. ;)
Person A hat doch eine Klage vor dem VG Freiburg laufen. Wie ich nachlesen konnte hatte A mit Klageeinreichung bereits einen Antrag auf Eilrechtsschutz gestellt. Das war natürlich verfrüht und deshalb wurde der auch abgelehnt und dir die Kosten aufgebrummt.
Jetzt wäre der Antrag nach §80 http://dejure.org/gesetze/VwGO/80.html gerechtfertigt und würde auch bewilligt werden.
Inwieweit A jetzt nochmals die Möglichkeit hat einen Antrag bei Gericht zu stellen entzieht sich meiner Kenntnis. Mein gesunder Menchenverstand sagt mir allerdings, dass A dieses Recht nachwievor zusteht, weil jetzt Eile geboten ist, um eine drohende Vollstreckung abzuwehren.
Zusätzlich kann man in dem Antrag nach §80 das Vollstreckungsersuchen nach Vorlage des LG Tübingen http://openjur.de/u/708173.html wegen Formfehlern angreifen. Vielleicht sehen dann die Verwaltungsrichter am VG Freibung, mit welch geistig Kind sie es beim BS zu tun haben.
Die sind ja schon zu blöd um ein Vollstreckungsersuchen formal korrekt zu erstellen.
Stell Kontakt zum GV her oder A geht selbst vorbei und nimmt Kopien von der Klageeinreichung des VG Freibung mit und teilt ihm mit, dass ein Antrag wegen Eilrechtsschutz beim VG gestellt wurde.
Dann wird hier gar nix vollstreckt und Person A kann mit seinem Sohn weiter Autorennbahn spielen. ;) :D
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Die Aussichten vor den Instanzengerichten sind praktisch gleich Null.
@ahgee
Sorry, dass ich hier und heute schon zum zweiten Mal widerspreche ;) ...aber:
Noch ist das rein spekulativ, denn z.B. das VG Freiburg bastelt beim dortigen "Musterverfahren" nun schon seit Monaten an einem Urteil bzw. Ergebnis...
...und man darf aufgrund des im Forum dokumentierten Verhandlungslaufs sowie der späteren telefonischen Nachfrage durchaus der Hoffnung sein, dass dort eine (hoffentlich fundierte)
Richtervorlage ans Bundesverfassungsgericht ausgearbeitet wird...
Berichterstattung im Forum
VG Freiburg - 02.04.2014 - Verwaltungsklage, Prof. Dr. jur. Koblenzer (Gutachtenersteller + Fachmann!)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8639.msg62394.html#msg62394
Zudem sind die Themen der Grundrechte und insbesondere auch das Thema des fehlenden Beitrags-Charakters bisher auch in den Klagen augenscheinlich (nicht oder nicht ausreichend repräsentiert worden - vgl. insbesondere...
Aufsatz in Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Heft 5/2014 [Bölck]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10385.0.html
Beides ist auch in BY & RP nicht bzw. nicht ausreichend thematisiert worden...
Kann PersonX, das als offene grundlegende Behandlungssache in einem Widerspruch verwenden, sicher schon...oder? Klar was soll dagegen sprechen...widersprechen können die im Prinzip nicht. Status: Person X musste bisher noch nichts widersprechen...
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Da es hier um den SWR geht, bitte in jedem Fall mit den durch das LG Tübingen beanstandeten formalen Mängeln des Vollstreckungsersuchens vertraut machen:
LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.msg72287.html#msg72287 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.msg72287.html#msg72287)
Auch im vorliegenden Fall ist die Gläubigerbezeichnung unzureichend und ein Säumniszuschlag auf den Erstbescheid erhoben.
Vielen Dank leonardodavinci und Konspirativ!
Person A Hat jetzt den Beschluss von LG Tübingen durchgelesen und ja, sorry, sehr viel Gerichtsblabla und noch weniger Ahnung auf seiner Seite. Aber soviel hat A da raus entziffert: Das Vollstreckungsersuchen ist ungültig und wird abgelehnt. Ist ja in seinem Fall genauso formlos und so. Person A hat heute um 14h einen Termin mit dem Gerichtsvollzieher, kann A ihm das Teil einfach auf den Tisch knallen und sagen er soll das Schreiben zurückgehen lassen sonst gehe ich dagegen vors Gericht und bekomme recht?
Und dann so schnell wie möglich beim VG Freiburg anrufen, sich auf seinen Fall beziehen und sagen dass A jetzt dringend Hilfe braucht? Geht das überhaupt Telefonisch? Nach Freiburg gurken ist von hier aus etwas blöd, fast 100km über ländliche Gegend...
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Da es hier um den SWR geht, bitte in jedem Fall mit den durch das LG Tübingen beanstandeten formalen Mängeln des Vollstreckungsersuchens vertraut machen:
LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.msg72287.html#msg72287 (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.msg72287.html#msg72287)
Auch im vorliegenden Fall ist die Gläubigerbezeichnung unzureichend und ein Säumniszuschlag auf den Erstbescheid erhoben.
B würde vor dem Termin mit dem GV beim VG anrufen und denen mitteilen, dass bei A trotz Klage Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Seine Frage sollte sich vornehmlich darauf beziehen, ob ein Antrag auf Eilrechtsschutz nach §80 Abs. 5 VwGO noch möglich ist, weil bei A bereits ein Antrag früher abgelehnt wurde. Jetzt sei dieser jedoch gerechtfertigt, weil Vollstreckungsmassnahmen drohen.
Je nachdem was das Gericht sagt, würde B das beim GV ansprechen, die Vollstreckung ablehnen, die möglichen Formfehler nach Urteil Tübingen ansprechen (Urteil ausdrucken und mitnehmen), die Zweitschrift des Vollstreckungsersuchens aushändigen lassen und zusammen mit dem Antrag auf Eilrechtsschutz beim VG Freiburg einreichen.
Außerdem würde B sich vom GV zuallererst seinen Ausweis bzw. Legitimation zeigen lassen, als was er denn überhaupt tätig wird (Freiberufler oder beamtet). Leider sieht man im Vollstreckungsersuchen nicht, wer die ausstellende Vollstreckungsbehörde ist (geschwärzt)?
Seit August 2012 sollen GV nicht mehr Beamte sein, sondern nur noch als Privatpersonen bzw. selbständige Unternehmer tätig werden (§1 Gerichtsvollzieherordnung wurde abgeschafft). Das wiederum hat zur Folge, dass GV´s rechtlich nicht mehr dazu in der Lage sind, noch irgendwelche Vollstreckungshandlungen vornehmen zu können und zu dürfen.
Das betrifft insbesondere die Abnahme zur eidesstattlichen Versicherung. Also nicht einschüchtern lassen und den GV erstmal auf seine Rechte und Pflichten hinweisen.
Viel Glück! :)
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In diesem fiktiven Fall würde Person X das Urteil des LG Tübingen bei einer Auseinandersetzung mit dem GV wie folgt nutzen:
Rn. 12
die Voraussetzungen für die verfahrensgegenständliche Zwangsvollstreckung liegen nicht vor
Rn. 13-19
13 1.
14 Gläubigerin der Forderung, derentwegen das Vollstreckungsersuchen gestellt wurde, ist gemäß § 10 RBStV der Südwestrundfunk - Anstalt des öffentlichen Rechts - als örtlich zuständige Landesrundfunkanstalt. Gläubigerin ist nicht - wie in den Entscheidungen des Gerichtsvollziehers angegeben - ein „Südwestrundfunk ARD ZDF Deutschlandradio“ und auch nicht - wie in dem angefochtenen Beschluss des Amtsgericht Nagold angegeben - ein „ARD ZDF Deutschlandradio, vertreten durch den Vorstand, Beitragsservice. Schon das Fehlen des richtigen Gläubigers in den angefochtenen Entscheidungen führt zu deren Aufhebung.
15 Dieser Fehler wurde maßgeblich durch die Antragstellerin selbst verursacht, da bereits hier keine korrekte Gläubigerbezeichnung gemacht wurde. Im Vollstreckungsersuchen sind lediglich die vollständigen Daten des mit der Beitreibung befassten Beitragsservice als nicht rechtsfähiger Verwaltungsgemeinschaft (§ 10 VIII RBStV) angegeben. Der Name der Gläubigerin erscheint nur - ohne weitere Daten (Rechtsform, Anschrift, Vertretung) neben dem Beitragsservice im Kopf des Ersuchens auf; außerdem endet das Ersuchen mit „freundlichem Gruß Südwestrundfunk“. Korrekt hätte die Gläubigerin umfassend und eindeutig angegeben werden müssen, ebenso hätte klargestellt werden müssen, dass der nicht rechtsfähige Beitragsservice lediglich im Vollstreckungsverfahren eine Forderung des Südwestrundfunks für diesen geltend macht.
16 Die Gläubigerin wollte vorliegend nicht selbst als Vollstreckungsbehörde handeln, sondern sich des Gerichtsvollziehers gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung bedienen, § 16 III LVwVG BW.
17 2.
18 Als Titel wurde gemäß § 801 ZPO i.V.m. § 16 III LVwVG BW ein Vollstreckungsersuchen vorgelegt. Dieses Ersuchen war jedoch als Titel unzureichend.
19 a) Gemäß §§ 16 III, 15 IV Nr. 1 LVwVG BW muss das Ersuchen die Vollstreckungsbehörde unzweideutig (vgl. LG Ulm, 2 T 61/78, 22.12.1978 selbst bei elektronischer Herstellung) bezeichnen. Vollstreckungsbehörde ist der Südwestrundfunk als Anstalt des öffentlichen Rechts, der sich zur Durchführung der Vollstreckungshandlungen des nicht rechtsfähigen Beitragsservice bedient. Das Vollstreckungsersuchen bezeichnet jedoch die Vollstreckungsbehörde zum einen nicht ausdrücklich, zum andern nur unvollständig („Südwestrundfunk“ ohne Hinweis auf Stellung als Gläubigerin und Vollstreckungsbehörde sowie ohne Angaben der Rechtsform, der Vertretung und der Anschrift).
Bei Problemen mit dem GV darauf verweisen, dass man sich im Zweifel an das Vollstreckungsgericht wenden werde, um die Umstände prüfen zu lassen.
Rn. 26-27
26 4.
27 Insgesamt müsste danach das Vollstreckungsersuchen folgende weiteren Voraussetzungen erfüllen: Vorausgehen müsste ein Beitragsbescheid als formaler Verwaltungsakt, der Beitragspflicht und Beitragshöhe feststellt bzw. festsetzt. In diesem Verwaltungsakt wäre die Beitragsgläubigerin namentlich umfassend und korrekt anzugeben, ebenso die Rechtsgrundlagen und der vorgesehene Rechtsbehelf. Der Bescheid selbst müsste vorliegend somit eindeutig den Südwestrundfunk (Anstalt des öffentlichen Rechts) als Beitragsgläubiger bezeichnen.
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Vielen Dank leonardodavinci für die genauen Stellen!
Wegen dem weiter oben, nun, er ist vom Amtsgericht hier vor Ort, daher wohl doch legitimiert, aber A wird sich bei ihm erkundigen und ihn darauf ansprechen, er scheint etwas älter zu sein, vom Telefonat zu urteilen, hoffentlich fängt er nicht mit dem üblichen Mist an.
Das VG Freiburg hat A leider nicht mehr erreichen können, spricht aber wohl nichts dagegen es mal anzusprechen, mal sehen was er dazu meint.
Person A hat gleich den Termin, drückt A die Daumen, normal ist A nicht so der Mensch der vor Staatspersonen Selbstsicher rüberkommt, aber irgendwann mal muss man damit ja anfangen. ;)
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... normal bin ich nicht so der Mensch der vor Staatspersonen Selbstsicher rüberkommt, ...
Denk einfach dran: Der ist auch "nur" ein Mensch wie du
(er hat nur einen anderen Job und evtl. andere Ansichten).
Frei 8)
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Letztendlich ist es egal ob der fürs Amtsgericht tätig ist oder nicht. Sollte er beamtet sein, dann hat er auch besondere Sorgfaltspflichten. Dazu gehört, dass er auf alle Fälle das Vollstreckungsersuchen auf Formfehler zu prüfen hat. Macht er diesbezüglich einen Fehler und will trotzdem vollstrecken, dann ist die Vollstreckung sowieso erstmal vom Tisch. Deshalb würde ich auch das Urteil Tübingen erst aus dem Hut zaubern, wenn der GV anfängt rumzuzicken.
Ich gehe aber mal stark davon aus, dass er einsichtig sein wird und das Ersuchen an den BS zurück schickt. Ansonsten Eilrechtsschutz beim VG Freiburg beantragen.
Edit "Bürger":
Dieser Thread ist spätestens seit dieser Fallbeschreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8256.msg77279.html#msg77279
die erst mal nichts direkt mit dem Kernthema "Wie schätzt Ihr denn real die Erfolgsaussichten einer Klage?" zu tun hat, aus dem Ruder gelaufen und muss jetzt aufwändig moderiert und daher vorübergehend geschlossen werden.
Bitte macht es den Moderatoren und der Übersichtlichkeit des Forums nicht so unnötig schwer und achtet bitte alle mit uns gemeinsam darauf, tendenziell abschweifende/ themenfremde Beiträge oder allgemeine, bereits mehrfach behandelte Anfragen/ Diskussionen und auch anderweitig regelwidrige Beiträge zu vermeiden und meldet solche Beiträge auch an die Moderatoren mit dem Link "Moderator informieren" rechts unter jedem Beitrag, damit zeitnah eingeschritten werden kann.
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Danke :police: