gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: themob am 07. Februar 2014, 12:59
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Bei den zur Zeit eintreffenden Briefen, hier Zwangsanmeldung - offiziell Direktanmeldung, gibt es immer wieder dieselben Fragen.
Hier wird nur aufgezeigt, was möglich ist. Keine Rechtsberatung oder verbindliche Aussage darüber, wie man vorgehen "muss".
Die Entscheidung muss jeder selbst für sich treffen
Briefe
Bestätigung der Anmeldung = informativer Charakter + Antwortbogen
rechtliche Grundlage dieser "Direktanmeldung" zur Zeit unklar
Hier wird das Thema besprochen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7737.msg58931.html#msg58931
An dieser Stelle noch keinen Widerspruch einlegen
Auf den Antwortbogen kann man reagieren, aber VORSICHT, es ist letztendlich eine "Verifizierung" der Daten durch die geleistete Unterschrift.
Sehr schön zu sehen, was die Rundfunkanstalten versuchen, da in der "Bestätigung der Anmeldung" so darüber geschrieben wird: Mit dem Antwortbogen können Sie uns auch eine Einzusgermächtiung erteilen
Das dadurch die Bestätigung der Anmeldung sozusagen "nachträglich bestätigt sowie die Datensätze verifiziert werden" - durch ausfüllen, Datum und Unterschrift sowie zurücksenden, verheimlicht man geflissentlich. So kennen wir die Rundfunkanstalten. Immer noch die Hintertür zur Hintertür suchen und finden.
Es ist ebenfalls ein weiteres Indiz dafür, dass die rechtliche Grundlage dieser "Direktanmeldung" fehlt. Warum sonst sollten die Rundfunkanstalten "Antwortbögen" mitschicken?
Alternative - evt.l Feststellungsklage
Thema Feststellungsklage: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8127.msg59022.html#msg59022
Wir haben das Gefühl: Wo kein Kläger da kein Richter, also machen sie munter so weiter
Sollte man sich unverbindlich mit Köln in Verbindung setzen, könnte es sein: Na endlich meldet er/sie sich. Das gilt es zu berücksichtigen, wenn man die Meinung vertritt, ein Telefonanruf kann das Problem lösen.
Zahlung der Rundfunkbeiträge = informativer Charakter
an dieser Stelle noch keinen Widerspruch einlegen
Zahlungserinnerung = informativer Charakter
an dieser Stelle noch keinen Widerspruch einlegen
Gebühren-/Beitragsbescheid
WICHTIGES Schreiben, Rechtsbehelfsbelehrung lesen (Fristwahrung) - Widerspruch einlegen mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
(Oder direkt klagen - einige Bundesländer sehen dies vor, genaues steht aber in der Rechtsbehelfsbelehrung)
Beispiel wie Gebühren-/Beitragsbescheid aussehen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html
Zusammenfassung Dokumentation - Möglichkeiten - Lösungsansätze:
Bestätigung der Anmeldung
nicht reagieren und warten bis ein Gebühren-/Beitragsbescheid kommt
Feststellungsklage evtl. möglich - entsprechende Recherche muss jeder selbst durchführen., gegeben falls Anwalt kontaktieren -
Sozialleistungsempfänger etc. können evtl. einen Beratungsschein beantragen, Auskunft erteilt in der Regel das Amtsgericht oder der Anwalt
(http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/gez0.jpg)
Antwortbogen zur Bestätigung der Anmeldung
sollte man reagieren auf diese 2 Antwortbögen, verifiziert und bestätigt jeder die "Bestätigung der Anmeldung" im nachhinein
(http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/gez3.jpg) (http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/gez4.jpg)
Zahlung der Rundfunkbeiträge
Reine Information - abheften
(http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/gez1.jpg)
Aktualisierung am 15.4.2014 mit Ergänzung des nächsten informativen Brief
Zahlungserinnerung - ebenfalls informativer Charakter, mit dem netten Hinweis das diese Briefe in Zukunft durch festgesetzte Beitragsbescheide ersetzt werden. Also weiter abwarten bis der Beitragsbescheid kommt.
(http://online-boykott.de/ablage2/public/direkt/gez7.jpg)
Gebühren-/Beitragsbescheid = rechtlich verbindlicher Verwaltungsakt (Rechtsbehelfsbelehrung beachten)
Beispiel wie ein Gebühren-/Beitragsbescheid aussieht: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.msg55273.html#msg55273
Widerspruch mit Begründung und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Von der Bestätigung zur Anmeldung über Zahlung der Rundfunkbeiträge bis zum Erhalt Gebühren-/Beitragsbescheid vergeht einige Zeit.
Jeder hat die Möglichkeit, sich über das Thema Widerspruch, Begründung, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung mit Hilfe der Suchfunktion hier zu informieren sowie vorzubereiten.
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Aktualisiert und erweitert um das Thema "Antwortbogen" - Beispiele zum Thema Direktanmeldung und Briefe als Dokumente angefügt
Möchte jemand über die Vorgehensweise der Rundfunkanstalten zum Thema Direktanmeldung - Zwangsanmeldung diskutieren, bitte ein neues Thema dafür eröffnen.
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Aktualisiert um Zusatzinfo 1 des 19. KEF Berichts vom 26.2.2014
Zitat:
• Wie beim einmaligen Abgleich mit den Meldebehörden werden auch bei dem regelmäßigen Abgleich mit den Meldebehörden Direktanmeldungen vorgenommen. Da die Anstalten diese Direktanmeldungen ebenfalls nicht geplant hatten, haben sie dafür in der Anmeldung keinen Betrag angesetzt. Beim einmaligen Abgleich melden die Anstalten auch direkt aufgrund der amtlichen Meldedaten an. Solche Direktanmeldungen erfolgen in den Fällen, in denen der Beitragsschuldner seiner gesetzlichen Auskunftspflicht zu beitragsrelevanten Angaben nicht nachkommt. Durch die Direktanmeldungen wird eine Verbreiterung der Beitragsbasis erzielt. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat ermittelt, dass durch Direktanmeldungen 900.000 Wohnungen für 2013 bis 2016 erfasst werden können. Die Kommission schließt sich dieser Einschätzung an und ermittelt auf dieser Basis für 2013 bis 2016 bei Direktanmeldungen Rundfunkbeiträge von 776,7 Mio. €. Aufgrund von beitragsbefreiten und -teilbefreiten Wohnungen erwartet die Kommission Beitragsausfälle von 243,7 Mio. €, so dass die Kommission nach Abzug dieser Beitragsausfälle für 2013 bis 2016 bei Direktanmeldungen, die aus dem einmaligen Datenabgleich mit den Meldebehörden resultieren, mit Rundfunkbeiträgen von 533,0 Mio. € rechnet.
Da die Anstalten diese Direktanmeldungen nicht geplant hatten, haben sie dafür in der Bedarfsanmeldung keinen Betrag angesetzt.
Bei den Zuschätzungen stützt sich die Kommission im Wesentlichen auf die Festlegungen des Rundfunkstaatsvertrags. Danach besteht bei Wohnungen die Beitragspflicht seit dem Tag des Einzugs in die Wohnung. Damit ist für diese Anmeldungen überwiegend der Zeitpunkt der Umstellung auf das neue Beitragsmodell (1. Januar 2013) relevant. Die Kommission geht daher davon aus, dass sämtliche mit dem einmaligen Abgleich angemeldete Wohnungen auf den 1. Januar 2013 beitragspflichtig werden. Dies gilt auch für jene Wohnungen, die erst mit den Daten der vierten und letzten Teillieferung der Meldebehörden im September 2014 erfasst werden.
• Wie beim einmaligen Abgleich mit den Meldebehörden werden auch bei dem regelmäßigen Abgleich mit den Meldebehörden Direktanmeldungen vorgenommen. Da die Anstalten diese Direktanmeldungen ebenfalls nicht geplant hatten, haben sie dafür in der Anmeldung keinen Betrag angesetzt.
Quelle: http://www.kef-online.de/inhalte/presse/Zusatzinformation1-Rundfunkbeitraege.pdf
Nicht geplant?
Könnte auch bedeuten, die rechtliche Grundlage dieser Direktanmeldungen wurde auch nicht geplant, da nicht vorhanden nach bisherigen Erkenntnissen.