gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Alibaba44 am 07. Februar 2014, 12:52
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Hallo,
ich hoffe andere Betroffene können mir bezüglich dieses ****ßvereins GEZ oder Beitragsservice mal eine Einschätzung geben.
Also Person A ist im November 2013 aus seiner Wohnung ausgezogen. Im Januar 2014 kam dann ein Schreiben des Beitragsservice, um die fälligen Gebühren einzufordern. A hat erklärt seit November keinen zahlungpflichtigen Haushalt mehr zu haben (an As neuem Wohnort wird bereits bezahlt). Darauf folgt ein Schreiben, dass die Gebühren trotzdem fällig sind, da nicht rechtzeitig abgemeldet wurde (angeblich §7 Abs. 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Gibt es Hoffnung für A und was muss A tun um die Gebühren nicht zahlen zu müssen?
Vielen Dank
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(2) Die Beitragspflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung, der Betriebsstätte oder des Kraftfahrzeugs durch den Beitragsschuldner endet, jedoch nicht vor dem Ablauf des Monats, in dem dies der zuständigen Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist. Das Innehaben eines Kraftfahrzeugs endet mit dem Ablauf des Monats, in dem die Zulassung auf den Beitragsschuldner endet.
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Mein Nachbar sprach in ähnlicher Situation zu seinem Neffen: Liegt gegen A ein vollstreckbarer Beitragsbescheid vor... dumm gelaufen.
Wenn nicht..... könnte A sich tot stellen bis Beitragsbescheid eintrifft und reagiert dann mit Widerspruch wegen Verfassungswidrigkeit ( alles andere macht keinen Sinn warf sein Schwager in der Situation ein..."habe mich vergessen abzumelden etc...ist belanglos ).
Motto - Angemeldet in Wohnung - Zahlungspflichtig