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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Schoorsch am 04. Februar 2014, 19:25

Titel: Auf Schreiben vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice nicht antworten.
Beitrag von: Schoorsch am 04. Februar 2014, 19:25
Hallo,

Person A hat mal eine Frage:

Was passiert wenn auf die Schreiben (kein Einschreiben!) vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice nicht reagiert wird?

Nach meinem Wissensstand muß der "Absender" dem "Empfänger" nachweisen das der "Empfänger" das/die Schreiben erhalten hat.  Das geht meines Erachtens nur durch direkte Übergabe oder Einschreiben mit Rückschein.

Also erst auf ein Einschreiben warten, dann Widerspruch einlegen und den Klageweg beim  Verwaltungsgericht gehen.

Wäre das nicht eine Möglichkeit?

Gruß Schorsch
Titel: Re: Auf Schreiben vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice nicht antworten.
Beitrag von: Noch_ein_GEZappter am 05. Februar 2014, 16:56
Ja, natürlich. Der Beitragsservice macht das üblicherweise genauso, warum also nicht?
Titel: Re: Auf Schreiben vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice nicht antworten.
Beitrag von: Mietzekatz am 05. Februar 2014, 17:11
http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=link1022086_1021958

Guck mal hier. Die wissen schon was mit ihren Sendungen passiert.
Titel: Re: Auf Schreiben vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice nicht antworten.
Beitrag von: Bürger am 05. Februar 2014, 17:26
http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=link1022086_1021958
Guck mal hier. Die wissen schon was mit ihren Sendungen passiert.

"Premium"-Versand ist meines Wissens nach kein "Zustellungsnachweis" ;)

Data Matrix Code auf den Briefen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5368.msg47880.html#msg47880

Inwiefern "Vogel-Strauß-Politik" eine "Möglichkeit" ist, muss jeder selbst entscheiden...

Widerspruch trotz abgelaufener Frist noch möglich?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7844.msg56790.html#msg56790

Es zählt an sich das Zustellungsdatum. Also könnte Person A am besten sofort noch Wiederspruch einlegen. Sollte die Aussage kommen, das der Wiederspruch nicht innerhalb der richtigen Frist erfolgt ist, kann Person A sich den Nachweis des genauen Zustellungsdatum erbringen lassen.
Sehe ich auch so :)

Ansonsten gilt wohl die Zustellungsfiktion, dass ein Schreiben 3 Tage nach Aufgabe bei der Post als zugestellt gelten soll, wenn ich das richtig verstanden habe.

"Zustellungsfiktion"... gilt nur eingeschränkt ;)

Siehe hierzu u.a. unter
Beitragsbescheid nicht erhalten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7639.msg55668.html#msg55668
sowie
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7599.msg55426.html#msg55426


[...]
Bernd Höcker
Erste Hilfe gegen den neuen Rundfunkbeitrag
www.gez-abschaffen.de/erstehilfe.htm

Zitat
Frist verpasst?

Es kann sein, dass Ihnen eine Fristversäumnis vorgeworfen wird, obwohl Sie noch gar keinen Bescheid erhalten haben.
Fordern Sie dann die Rundfunkanstalt dazu auf, den Empfang des Schreibens zu beweisen.
Um die Beweispflicht der Rundfunkanstalt deutlich zu machen, zitieren Sie den Bundesgerichtshof (BGH).

Der BGH hat nämlich über die Heranziehung von Anscheinsbeweisen im Falle von angeblich zugestellten Einschreibebriefen folgende Aussage getroffen:

Es sei schließlich ganz und gar typisch, dass Einschreibebriefe ihren Adressaten erreichen, und dennoch werde ein Anscheinsbeweis nicht zugelassen, weil es in 266 von 1 Million Fällen vorkomme, dass Einschreibesendungen verlorengingen (BGHZ 24, 308, 312 ff.). Der Anscheinsbeweis sei nicht schon dann geführt, wenn zwei verschiedene Möglichkeiten eines Geschehensablaufs in Betracht zu ziehen sind, von denen die eine wahrscheinlicher ist als die andere (ebenda).


Dies steht so auch EXPLIZIT im von ARD-ZDF-GEZ herangezogenen
§41 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__41.html

Zitat
§ 41 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
[...]
(2) Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. [...]
Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist;
Im Zweifel hat die Behörde den
- Zugang des Verwaltungsaktes und den
- Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.

Titel: Re: Auf Schreiben vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice nicht antworten.
Beitrag von: Auftakteule am 05. Februar 2014, 18:33
Lustige Beobachtung:
Einschreib-Rückschein-Widersprüche benötigen satte 14 Tage vom Absender zur GEZ.
Gebührenbescheid im komplett neutralen Umschlag benötigt 3 Tage.
Titel: Re: Auf Schreiben vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice nicht antworten.
Beitrag von: Mietzekatz am 05. Februar 2014, 18:55
Wie meinst du das? Meinst du 14 tage bis du das rosa Empfangszettelchen in den Händen hãlst? Datum, wann es tatsächlich zugestellt wurde und der Empfang quittiert wurde, steht ja drauf bzw kannst du online mit der Einschreibennummer nachvollziehen.
Titel: Re: Auf Schreiben vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice nicht antworten.
Beitrag von: Auftakteule am 05. Februar 2014, 19:14
Ja. Auf dem Zettelchen steht das Zustelldatum. Zugestellt wurde 14 Tage nachdem ich es zur Post gebracht hatte. Und ich bin ganz sicher, daß das nichts mit der Postzustellung zu tun hat (weil 2x das ganze).
Titel: Re: Auf Schreiben vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice nicht antworten.
Beitrag von: Mietzekatz am 05. Februar 2014, 19:27
Die sind restlos überfordert glaube ich.

Aber das ist wirklich seltsam.... dafür zahlst du ja als Kunde extra mehr, damit du einen Nachweis über den Eingang hast und laut Post sollen Einschreiben auch in 1 bis 2 Werktage n zugestellt werden....
Titel: Re: Auf Schreiben vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice nicht antworten.
Beitrag von: Auftakteule am 05. Februar 2014, 19:47
eben......