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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: riluma am 03. Februar 2014, 18:55

Titel: Befreiung durch Erhalt von BAB ?
Beitrag von: riluma am 03. Februar 2014, 18:55
Hallo !Person A lebt zur Zeit mit seiner Freundin in einer eigenen Wohnung.
Person A+ B  sind beide Auszubildende und nur B bezieht BAB.
Die brühmten Schreiben bekommen A+B immer doppelt, also jeder .
Sind A+B beide von der GEZ-Gebühr durch ihren Erhalt von BAB befreit oder nur B und A muss blechen ?
Titel: Re: Befreiung durch Erhalt von BAB ?
Beitrag von: Roggi am 03. Februar 2014, 23:34
Hallo !Person A lebt zur Zeit mit seiner Freundin in einer eigenen Wohnung.
Person A+ B  sind beide Auszubildende und nur B bezieht BAB.
Die brühmten Schreiben bekommen A+B immer doppelt, also jeder .
Sind A+B beide von der GEZ-Gebühr durch ihren Erhalt von BAB befreit oder nur B und A muss blechen ?
Nur Person B ist befreit. Person A muss blechen.

Das Thema hatten wir heute schon einmal hier, bitte alle Posts genau durchlesen damit keine Fehler passieren:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8187.msg58840.html#msg58840