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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: JohnSmith am 30. Januar 2014, 04:34
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Mein erster Post, schönen guten Tag. Ich habe die Suchfunktion ausgiebig benutzt, diverse Threads gelesen - leider half mir dies nicht weiter. Auch lese ich noch immer im Internet "wenn dich ein Brief im Jahr 2013/2014 erreicht, musst du zahlen!". Ich bin jedoch der Meinung, es muss eine andere Lösung geben.
Es geht um zwei Personen, Person A und Person B mit Kind:
- Person A und Person B wohnen im gleichem Haus in Stadt B, haben aber keine Wohngemeinschaft, jede Person hat eine eigene Wohnung.
- Beide personen sind primär bei ALG-2 gelistet, beide arbeiten ab und an Ehrenamtlich/Selbstständig. Verdienst ist jeweils unter 10.000 EUR/Jahr
- Person A wohnt in diesem Haus seit Nov 2009, Person B seit Mai 2010 (Kind kam im September 2010).
- Person A benutzt nur Internet, hat kein DVB-T/S/C/IP-TV (Anbieter hat IP-TV als Programmpaket, Router ist dafür nicht ausgelegt).
- Person B benutzt einen DVB-T Receiver, sieht aber nur ca 45min pro Tag Fernsehen (Kinderprogramm). Sowohl Radio als auch Fernseher sind selten in Benutzung.
- In den Wohnungen beider Personen geht kein(!) Antennenanschluss. Dieser ist nicht im Rahmen von Betriebskosten abgedeckt und muss separat beantragt werden (Kosten von ca 10-15 EUR/Monat). Die Firma K von DG hat diese Leitungen auch bei zahlenden Kunden mehrmals abgetrennt (Begründung: Schwarzseher), die Antennenanlage geht seit Jahren nicht mehr, Satellitenschüssel anbringen ist weder möglich, noch erlaubt, Terrestrischer Empfang mehr als miserabel (nur mit <35dB Verstärker möglich).
- Person A hat ein Smartphone, benutzt dieses aber via WLAN, zum telefonieren, SMS und MP3 anhören - RADIO App nicht vorhanden. Person B hat ein altes Klapphandy und MP3 Player (ohne Radio).
- Person A hat im Jahr 2010 das erste mal einen Brief der GEZ erhalten. Nach recherchen was man tun kann, hat Person A den Brief ohne weiteren Daten ausgefüllt, vermerkt (als es noch möglich war) "Geräte sachgerecht entsorgt", auf den Rückumschlag "Porto zahlt Empfänger" geschrieben und zurück geschickt - kein Einschreiben. Person A war nie bei der GEZ angemeldet - es kamen keine Forderungen.
- Person B war bei der GEZ vor 2010 angemeldet wegen eines Formfehlers (der Elternteil hat den "Klinkenputzer" herein gelassen). Seit 2010 zahlt sie nicht mehr, ist nach meinem Wissensstand auch nicht mehr angemeldet. Seit Einzug in die aktuelle Wohnung (Juni 2010) kam kein Brief der GEZ.
- Beide Personen können Aufgrund von ALG-2 eine Befreiung durchführen - sehen aber keinen Grund darin Angriffsfläche zu bieten.
- Beide Personen sind nicht mit dem Rundfunkbeitrag einverstanden. Das Programm ist einfach nicht mehr informativ, in dieser Stadt zu "links" politisch und zu reißerisch.
- Beide Personen können sich eine Richterliche Einigung nicht leisten, ferner noch sind sie nicht gewillt den Streß auf sich zu nehmen. Sachgerechte und Stressfreie Klärung bevorzugt.
Aktuelle Sachlage:
Das Haus in dem Person A und Person B wohnen, hat rundum ein jeweils namentlich adressiertes Schreiben der GEZ erhalten (Schreiben von Person A ist zum Zeitpunkt dieses Posts 2 Tage alt, Adressiert auf 27. Januar). In diesem wird der "Beitragspflichtige" darüber informiert, dass die Daten vom Einwohnermeldeamt abgeglichen wurde (Person A war sich sicher, das "nicht" zuzulassen - nur für mögliche Ahnenforschung! Daten wurden also illegal weiter gereicht).
Desweiteren wird in dem Schreiben gebeten, den Antwortbogen aus zu füllen, und innerhalb von vier Wochen wieder zurück zu schicken. Es gibt keine Rechtsfolgenbelehrung, nur Informationen was eine Wohnng ist, was die Beitragspflicht ist, und das diese bei Anmeldung "Rückwirkend ab 01.01.2013" gilt.
Der Antwortbogen kann nur noch als "Zustimmung" ausgefüllt werden. Auch hier wird darauf hingewiesen, wenn man die Wohnung schon länger bewohnt, muss man bis Einschließlich Januar 2013 Rückwirkend zahlen. Auf der Rückseite sollen SEPA Daten angegeben werden, und in welchem Turnus gezahlt werden soll. Auch ist ein Aktenzeichen(!) aufgeführt. Keine Möglichkeit auf selbstständige Überweisung (war 2010 noch möglich - es wird dazu gelernt).
Das ganze soll an den Beitragsservice in Köln zurück geschickt werden (somit wäre der NDR zuständig). Online ist dies auch möglich - bin aber rechtlich und privat sehr Skeptisch dem gegenüber.
Meine Fragen nun:
- Was ist theoretisch möglich, um den Beitrag zu entgehen?
- Wie kann und sollte Sachgerecht auf dieses Schreiben (bzw. Folgeschreiben) reagiert werden? (siehe oben: Thematik Richterliche Einigung und "Warten")
- Gibt es schon "Pauschal-Lösungen", bei denen nach ersten Schreiben keine Antwort der GEZ mehr kommt?
- Wie kann nachträglich veranlasst werden, dass keine(!) Daten mehr an die GEZ weiter geleitet werden? (Standarschreiben an Einwohnermeldeamt?)
Da auf langer Sicht keine "Fernsehsteuer" zu den Kabelanschluss Gebühren, TV Anbietern und Internet gewünscht ist, wird nach einer möglichs Stressfreien und schnell abschließenden Lösung gesucht. Keine Konfrontation (sprich: Warten, wenn nötig Widersprechen, Anwalt, etc), keine Rückzahlungen, keine Anwälte. Wenn möglich, soll das ganze noch im Keim erstickt werden.
Über Hilfe würden sich Person A und Person B freuen.
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Ein Update zu Person B:
Person B war nur in der Zeit bis ca 2006/2007 bei der GEZ gemeldet. Dort wohnte Sie in Wohnung C (die der Bruder übernommen hat). Noch vor Umzug in Wohnung D hat Person B Aufgrund von Auftragsarbeit in unterschiedlischen Städten gearbeitet. Nach Mitte/Ende 2007 nur noch in Stadt B. Genaue Adresse der Person war somit nie richtig feststellbar. Das Elternhaus wurde auch nicht angeschrieben.
Person B ist seit mindestens 2008 weder von der GEZ angeschrieben, noch ist von Person B Geld vom Konto abgegangen. Das erste Schreiben kam parallel zu Person A's schreiben.
Beide Personen sind nicht gewillt(!) zu zahlen für etwas, dass sie nicht benutzen oder gar zustimmen.
Beide Personen sind nicht mit dem Schreiben einverstanden, ein "Lastschrift Verfahren" durch zu führen (wenn, dann nur eigene Überweisung um Betrug vorzubeugen).
Beide Personen benötigen Zeitnahen Rat. Die Fragen stehen im ersten Post.
Um Hilfe wird gehofft und gebeten.
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Da es nur für 2 Monate eine rückwirkende Befreiung gibt, müsste eine Person rückwirkend vom 01.01.2013 bis 01.11.2013 zahlen. Dieses Geld ist in einer Klage, die mit 105 Euro zubuche schlägt, besser angelegt. Also ist die beste Strategie:
sich erst wehren, wenn ein Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung kommt, alle anderen Schreiben ignorieren.
Gegen diesen Beitagsbescheid, entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite, Widerspruch einlegen. Die andere Person kann sich, wenn erforderlich, danach auch anmelden und die Beitragsnummer von der widersprechenden Person angeben und braucht nichts weiter unternehmen, weil sie nicht der beitragspflichtige Inhaber der Wohnung ist.
Über Widersprüche kann man sich hier im Forum umfassend informieren, mein Beispiel hier als Anhang in diesem Thread:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7277.msg54116.html#msg54116
Es fallen jetzt nur die Kosten für den Einschreibebrief an. Eine Klage ist noch nicht möglich wegen der Verzögerungstaktik seitens örR.
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Nun gut, Person A und Person B haben aber noch einem Ass im Ärmel:
Die Befreiungsbescheide der GEZ (ALG-II), die bist zu dem 01.01.2013 locker zurück reichen - diese sind aber immer Zeitlich begrenzt (auf ein halbes bis ein ganzes Jahr) Insofern wäre das meiner Meinung nach keine Problematik.
Problematisch sehe ich folgendes:
- Person B war bereits bei der GEZ, in der Zeit von 2007 bis 2013 wurde nicht gezahlt (da nicht angeschrieben, keine Mahnung, kein nichts), dies könnte die GEZ als Rückzahlungsgrund nutzen - wenn Person B überhaupt noch gelistet ist
- Person A war nie bei der GEZ (siehe oben: Rückbrief mit Information "keine Technik vorhanden/Sachgerecht entsorgt" und zurück mit "Porto zahlt Empfänger"
Desweiteren habe ich die Problematik mit der "Anmeldung". Person A und Person B sind nicht an der GEZ interessiert, wollen auch nicht angemeldet sein. Auch künftiges Zahlen wird nicht akzeptiert (Gründe, siehe oben). Sofern also ein Einschreiben mit Rückschein durchgeführt wird (8EUR glaube ich), dann hat die GEZ allerlei Angriffpunkte.
Auch ist im Rückantwort-Schreiben keine Möglichkeit gegeben, selbst zu Überweisen (um Betrug von GEZ aus zu schließen). Es gibt keine Widerspruchsmöglichkeit (ich habe etwas im Forum gelesen - meist werden Widersprüche abgewiesen, warum soll man sich immer wieder widerholen?). Bzw. auf was soll Widerpruch eingelegt werden? Das man nicht mit dem Beitrag Einverstanden ist? Geht das überhaupt von Anfang an (laut Forum, müssen erst Zahlungsbescheide abgewartet werden - dann ist man aber schon angemeldet!).
Nicht auf die offiziellen Schreiben zu Antworten, bzw. auf "Anmeldung und Klage" warten, ist genau das, was Person A und B nicht möchten: Rechtliche Schritte. Sie wollen einfach nur ihre Ruhe haben und diesen Betrug nicht mitmachen, auch gar nicht erst gelistet sein.
Bezüglich der Alternativen für die GEZ:
Ich war der Meinung, dass die ARD/ZDF das Verschlüsseln von Sendern schon so ziemlich genau zu Ende 2014/Anfang 2015 im DVB Netz festgelegt hat. Sobald HD Streams Massenware werden? Warum dann mehrmals zahlen?
Danke soweit.
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Man kann sich eine Weile wegducken, aber irgendwann kommt ein Beitragsbescheid. Darauf muss zwangläufig reagiert werden. Es besteht die möglichkeit, dass vorher höchstrichterliche Urteile gefällt werden, dann kann dementsprechend gehandelt werden. Mit etwas Glück braucht nichts mehr nach dem Urteil unternommen werden. Die Ungerechtigkeiten kann kein Richter mehr schönreden, also gehe ich davon aus, dass der Zwangsbeitrag in der jetzigen Form nicht weiterbesteht. Nachzahlungen sind unwahrscheinlich, wer bisher nicht gezahlt hat ist im Vorteil. Rückforderungen an örR werden mühselig bis unmöglich, besser nicht zahlen und mit Widerspruch wehren um Zeit zu schinden. Durch die vielen Rückmeldungen hier ist ersichtlich, dass Zwangsanmeldungen zur Zeit massenhaft erfolgen. Ein Widerspruch wird grundsätzlich abgelehnt, sonst gäbe es sofort unzählige Nachahmer. Trotzdem ist es nötig, um sich zu wehren.
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Gut gut... also Zusammengefasst:
Einfache Variante - zurück schreiben, auf folgendes hinweisen:
a) Eigene Überweisung nicht möglich, Lastschrift wird nicht gewährt
b) Auf Nicht-Nutzung bzw. Nonverständnis des Systems hinweisen - auf technische defizite werden ja meist nicht reagiert (SmartPhones = Fernsehen, MP3 Player = Radio, PC/Internet = Fernsehen - auch wenn man nur Zeitung ließt)
c) falls nötig, alte Freistellungen von Jobcenter anfügen
Falls darauf Antwort kommt "sie haben zu zahlen"
1) Erneut auf "nein" pochen
2) Widerspruch einlegen (siehe Vordrucke)
3) Anwälte vorneweg Kontaktieren
Nicht-Einfache Variante:
- Schreiben Aussetzen bis Schreiben kommt, dass "Kosten" zu tilgen sind
Darauf Antworten:
1) Widerspruch einlegen (Vordrucke)
2) Wenn nötig Anwälte kontaktieren
Beide Lösungen sind meines Erachtens nicht passabel.
Beide Lösungen involvieren immense Kosten (Einschreiben).
Immerhin weiß ich, dass bei "verschlampten" Daten die Kosten nicht bis 2007 Rückwirkend eingetrieben werden können. Neue Vereinigung, neue Spielregeln (bis maximal 01.01.2013!).
Leider kann ich die Meinung mit den Gerichtsurteilen nicht teilen. Bis sich etwas tun wird, werden leider noch viele Jahre vergehen. Und die Politik(!) ist nicht bemüht, ein zu greifen. Unterschriftenaktionen haben bis dato auch nichts gebracht. Es gab auch kein Volksentscheid. All dies lässt nicht darauf schließen, dass die GEZ auf kurz oder lang wegfallen wird. Leider.
Über eine etwas andere Variante als die "Aussitzen" Methode würde ich mich trotzdem freuen.
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Jeder sollte die Gründe nennen, die ihm wichtig sind. Die Antworten von denen können schon als Beweis in einer möglichen Klage verwendet werden, um zu zeigen, wie wenig deren Vorgehen mit Rechtstaatlichkeit zu tun hat. Jobcenter- oder andere Befreiungen sind dementsprechend auch beizufügen, um seltsame Antworten von denen zu erhalten. Einfache Anmeldeschreiben können ohne Porto abgeschickt werden, wenns nicht ankommt: deren Problem, ist aber noch nicht passiert. Nur Widersprüche sollten zur Sicherheit per Einschreiben verschickt werden. Es reicht aber die billigste Variante, man bekommt eine Trackingnummer und kann im Internet die Sendung nachverfolgen, Rückschein ist also nicht erforderlich. Einen Anwalt braucht man noch nicht, mit einer Rechtsschutzversicherung wäre es aber überflüssig auf den zu verzichten. Eine einfache, kostenlose Variante gibt es nicht, um sich zur Wehr zu setzen, würde jeder sofort machen, das haben die schon im Vorfeld verhindert.
Variante 3 wäre auf nichts reagieren, wenn man ein P-Konto hat, ist aber nur was für Leute, die auch die Nerven und die Erfahrung mit solchen Angelegenheiten haben.
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Also im Grunde genommen (ganz einfachste Variante):
- zurück schreiben mit "Nein" und "Begründung"
- angeben: Einzugsermächtigung wird nicht stattgegeben
Falls darauf Antwort kommt:
- ALG2 Bescheinigungen zuschicken
Falls Geld eingefordert wird:
- Widerspruch / Anwalt
In allen Fällen, schreiben aufheben.
Im Grunde genommen muss man sich also der "Gebühren Einzugs Zentrale" beugen, auch wenn man nie Kunde war. Man wird "auf Lebenszeit" also immer mit dieser Vereinigung zu tun haben - während sich die Politik und der Bund (z.B. Verbraucherschutz) weigert etwas zu tun.
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Im Grunde genommen muss man sich also der "Gebühren Einzugs Zentrale" beugen, auch wenn man nie Kunde war. Man wird "auf Lebenszeit" also immer mit dieser Vereinigung zu tun haben - während sich die Politik und der Bund (z.B. Verbraucherschutz) weigert etwas zu tun.
Ja, auch beim Offenbarungseid!
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Moment - beim Offenbarungseid geht es ja meist schon um "Schulden".
Person A und B ist aber kein(!!!) Kunde dieser Vereinigung. Möchten sie auch nicht sein.
Warum soll ich dann einen "Eid" ablegen? Die Kunden haben keine Verträge und möchten auch selbige nicht abschließen. Sie werden dazu gezwungen.
Riesen Unterschied zwischen "Freiwillig" und "Gezwungenermaßen".
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Moment - beim Offenbarungseid geht es ja meist schon um "Schulden".
Person A und B ist aber kein(!!!) Kunde dieser Vereinigung. Möchten sie auch nicht sein.
Warum soll ich dann einen "Eid" ablegen? Die Kunden haben keine Verträge und möchten auch selbige nicht abschließen. Sie werden dazu gezwungen.
Riesen Unterschied zwischen "Freiwillig" und "Gezwungenermaßen".
Dazu muss nur eines beachtet werden. Die Rundfunkstaatsverträge behalten solange Ihre Gültigkeit, bis sie revidiert, einkassiert oder angepasst wurden (wobei dann wahrscheinlich immer noch genug Punkte bestehen bleiben werden, mit denen ich z.B. nicht einverstanden wäre).
Hat man gefunden, was an welcher Stelle man nicht will, bleibt nichts anderes übrig als zu klagen.
z.B.: Keinerlei Reaktionen = Zwangsanmeldung
Wenn jemand kein "Zwangskunde" werden möchte, muss er sich den Passus im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag durchlesen und gegen eine Zwangsanmeldung klagen. Ob eine Zwangsanmeldung rechtlich überhaupt haltbar ist, so wie die es machen + noch den einen oder anderen Grund, die Person A/B einfallen zu diesem Zeitpunkt. Es ist wie immer: Solange kein Kläger, solange kein Richter der darüber entscheidet
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Also ist der Rat noch immer:
Nicht reagieren bis es zur Klage kommt.
Beide Varianten (Anmelden unter Vorbehalt - gibt es dafür noch passable Vordrucke? - und "Zwangsanmeldung") sind also nicht gerade passabel.
Schöne Schlupflöcher, die Vereinigung hat.
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Das Problem sind nicht Ratschläge. Das Problem ist das Person A/B sich entscheiden müssen, dazu reicht es zu wissen, was Sie wollen.
Wenn der Personenkreis sagt: Will kein Kunde werden, auch nicht zwangsangemeldet.
Dann brauch Person A/B nicht über Zahlung unter Vorbehalt nachdenken oder ins Spiel bringen.
Oder einfach nochmal den Samstag Abend nutzen und ausdiskutieren bis es zu einer Entscheidung kommt.
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Mein Vorschlag: Person A, B und B´s Kind machen ein Foto, auf denen der ausgestreckte Mittelfinger zu sehen ist.
Dieses Foto wird mit dem Vermerk an den BS geschickt: Kommt und holt euch die Kohle, wenn ihr euch traut!
Denn so, wie ich die Sache sehe, leben A u. B unter der Pfändungsgrenze.
Der Betrugs"service" bzw. die Rundfunkanstalten sollten mal von uns mehr reinen Wein eingeschenkt bekommen!
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Hallo JohnSmith, Hallo themob.
Es ist schwierig diese "Idiotie" einem Normal denkenden klar zu machen aber vereinfacht gesagt gilt:
§ 1 ÖRR hat immer Recht.
§ 2 Und wenn nicht, tritt automatisch § 1 in kraft.
So etwas ist nur durch Entziehung der Mittel aufzuhalten...!
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Ich möchte die 2 letzten Kommentatoren mal generell um eines bitten:
Wenn hier jemand ein Thema aufmacht um gewisse "Lösungswege" aufgezeigt zu bekommen, sind diese Art von Kommentaren komplett respektlos und zeugen von Ignoranz dem Ratsuchenden gegenüber. Zudem am Ursprungsthema komplett vorbei.
Solltet ihr mal selbst ein Thema aufmachen, in dem Ihr um "Lösungsansätze" nachfragt, dann wünsche ich euch nur solche Kommentare wie eure 2 letzten. Vielleicht denkt ihr dann mal nach, bevor Ihr schreibt.
Es ist weder Idiotie noch helfen solche Aussagen wie §1 zu 2 zu 1.
Vereinfacht gesagt gilt: Die Verträge existieren, ob es einem passt oder nicht. Wer dagegen vorgehen will, kann es auf verschiedene Wege versuchen. Der eine braucht keine Hilfe und geht seinen Weg, der andere fragt hier nach, um zu Entscheidungen zu kommen.
Entziehung der Mittel führt zwangsläufig zu einem Klageverfahren, außer man will sich in die Schlange derer einreihen, die irgendwann jammern und meckern warum böse GV oder Vollstreckungsbeamte sich "plötzlich" melden. Und nicht jeder ist in der "glücklichen" Lage, nichts zu haben oder mit den Konsequenzen leben zu wollen.
Entziehung der Mittel, mit durchschlagendem Erfolg müsste zur Folge haben, dass Millionen von Zwangszahlern sofort Ihre Zahlungen einstellen. Wunschtraum und damit in absehbarer Zeit unrealistisch.
Also bleiben nur die Möglichkeiten, auf jeden hier, der seinen fiktiven Fall schildert, sachbezogen einzugehen und Lösungswege aufzuzeigen. Aber ich glaube Respekt, Akzeptanz und Achtung sind für den einen oder anderen Fremdworte.
Einfach mal vermehrt auf das Thema des Erstellers, sachgerecht und zielführend eingehen. Manchmal hilft es auch, einfach nichts zu schreiben, anstatt am Thema vorbei.
Bitte damit wieder sachbezogen auf das Thema von John Smith zurück. Off Topic wird kommentarlos gelöscht ab jetzt..
Hallo JohnSmith, Hallo themob.
Es ist schwierig diese "Idiotie" einem Normal denkenden klar zu machen aber vereinfacht gesagt gilt:
§ 1 ÖRR hat immer Recht.
§ 2 Und wenn nicht, tritt automatisch § 1 in kraft.
So etwas ist nur durch Entziehung der Mittel aufzuhalten...!
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Wenn der Personenkreis sagt: Will kein Kunde werden, auch nicht zwangsangemeldet.
Dann brauch Person A/B nicht über Zahlung unter Vorbehalt nachdenken oder ins Spiel bringen.
Ich denke es ist eindeutig, wenn Person A und B sagen "wollen wir nicht". Aber Person A und B müssen somit trotzdem mit der GEZ Kontakt aufnehmen, nicht "warten" bis Zahlungsaufforderungen kommen und dann warten bis der Kuckuck vor der Tür steht. Selbst bei ALG-2 Empfängern findet dieser etwas.
Also ist ein Kontakt mit der GEZ unabwendbar.
Es muss auf jeden Fall das Kreuz bei "Wohnung schon vor 01.01.2013 bezogen" gesetzt werden. Und eine Unterschrift. Dann noch ein Extra Schreiben, mit
"Wollen wir nicht, auch keine Einzugsermächtigung wird nicht gewährt. Wenn Zwangsangemeldet - dann Rechtliche Schritte".
Die rechtlichen Schritte sind scheinbar unabwendbar. Als ALG-II Empfänger auch nicht handhabbar (Kosten!).
Schriftverkehr... immer wieder Schriftverkehr...
Viel interessanter, eigentlich sogar schlimmer finde ich die Information für den "Beitragsschulder" auf der ersten Seite des Antwortschreibens. Hier wird sofort(!) davon ausgegangen, dass man "Schulden hat" (demzufolge: negativ SCHUFA Eintrag sofort möglich, Zwangsvollstreckung, etc - offene Türen und Tore). Auf der zweiten Seite in der Fußzeile wird ja auch von "Mandatsreferenzen" gesprochen.
Letztendlich, auch wenn man kein Kunde bei der GEZ bis dato war, ist man immer "Schuldner". Für was?! Person A hatte nie einen Vertrag mit denen, Person B wurde nach 2007 nicht weiter belangt. Im Englischen heißt das immer so schön "shady people". In der Tat ist dies mehr als Dubios.
Warum damit immer noch durchgekommen wird, ist jenseits meiner Vorstellungskraft.
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Zum Thema "Lösungswege": in ein paar Monaten werden wohl die Ersten Urteile eintrudeln.
Wäre schön, wenn ein Gericht die Unzulässigkeit der Zwangssteuer erkennen würde.
Es wäre auch hilfreich, wenn ein Gericht die Sache weiterreichen würde, evtl. bis zum EU-Gerichtshof.
Denn solange wir kein entgültiges Urteil in der Hand haben, können wir mit einem Verweis darauf die Zahlung verweigern.
Aber was, wenn alle Gerichte gegen uns urteilen?
Eigentlich unmöglich, denn unsere Wirtschaftsordnung fußt darauf, dass jeder mit seinem sauer verdienten Geld tun und lassen kann, was ihm beliebt.
Es gibt da dieses Ding, heißt "Vertragsfreiheit" usw.
Andererseits hängt an dem Moloch "öffentlich-rechtlicher Rundfunk" eine Menge Macht, Einfluß und nicht zuletzt Geld!
Kann gut sein, das die Gerichte nicht das tun, was eigentlich Rechtens wäre, sondern das, was den Status Quo erhält - wäre nicht das Erste Mal.
Schließlich hat schon ein Bruder von unserem ach-so-unabhängigen VGH dem Staatsfunk ein Gefälligkeitsgutachten geliefert!
Was machen wir, wenn sich die Gerichte gegen uns stellen???
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Ich denke es ist eindeutig, wenn Person A und B sagen "wollen wir nicht". Aber Person A und B müssen somit trotzdem mit der GEZ Kontakt aufnehmen, nicht "warten" bis Zahlungsaufforderungen kommen und dann warten bis der Kuckuck vor der Tür steht. Selbst bei ALG-2 Empfängern findet dieser etwas.
Kontakt aufnehmen bedeutet, dass der Beitragsservice eine eindeutige Bestätigung hat, dass da jemand wohnt. Es erfolgt keine Zwangsanmeldung, weil man sich freiwillig meldet. Wobei Zwangsanmeldung eine Umschreibung ist für einen Formalen Vorgang:
RBStV §2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner)
ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die 1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder 2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
Damit ist klar, dass für die Wohnung eine Beitragsnummer vergeben werden muss. Es ist aber nicht klar, wer die Beitragsnummer bekommt, weil der Beitragsservice sich nicht den Mietvertrag anschaut. Deshalb bekommt jeder eine Beitragsnummer zugeordnet, der dort gemeldet ist. Der Beitragsservice weiß nicht, wieviele Wohnungen dort sind und ob die Leute zusammenwohnen oder nicht. Deshalb bekommen beide diese Schreiben, immer wieder alle paar Monate. Wenn man sich nicht meldet, dauert es also einige Monate, bis ein Zwangsverfahren eingeleitet wird. Bisher ist das noch nicht vorgekommen, das kann daran liegen, dass es mit einem großen Risiko für den Beitragsservice verbunden ist, denn es gibt viele Möglichkeiten und Gründe, dass die Leute sich nicht anmelden müssen, z.B. wenn schon jemand für eine Wohnung zahlt und der andere ist nichtanmeldeplichtiger Mitbewohner. Auch sowas können die nicht feststellen, nur wenn der nichtanmeldepflichtige denen mitteilt, das der Wohnungsinhaber mit der Beitragsnummer xxxxxxx schon zahlt, wird nicht weiter belästigt. Dieses mitzuteilen ist im Gesetz aber nicht vorgesehen, der Beitragsservice müsste tausende Leute überprüfen lassen, von teuren Beamten, um festzustellen, dass einige sich nicht anmelden müssen und einige sich hätten anmelden müssen. Die zu Unrecht überprüften würden aufschreien, weil dieses Verhalten aus GEZ-Zeiten nicht mehr vorkommen soll. Die erwischten können danach immer noch Widerspruch einlegen gegen den Beitragsbescheid, es wäre also trotz enormen Aufwand noch keine sichere Einnahmequelle. Dennoch verschicken die auf gut Glück an diese Leute Beitragsbescheide. Daraufhin ist nach derzeitigem Kenntnisstand eine Reaktion nötig, damit der Beitragsbescheid nicht rechtskräftig wird: zahlen oder Widerspruch einlegen.
Also ist ein Kontakt mit der GEZ unabwendbar.
Es muss auf jeden Fall das Kreuz bei "Wohnung schon vor 01.01.2013 bezogen" gesetzt werden. Und eine Unterschrift. Dann noch ein Extra Schreiben, mit
"Wollen wir nicht, auch keine Einzugsermächtigung wird nicht gewährt. Wenn Zwangsangemeldet - dann Rechtliche Schritte".
Gegen dieses Vorgehen kann nicht rechtlich vorgegangen werden, nur gegen einen Beitragsbescheid. Deshalb gar nicht reagieren, bis ein Beitragsbescheid kommt. Erst gegen diesen Beitragsbescheid Widerspruch einlegen und gleichzeitig die andere Person anmelden auf diese nun unausweichliche Beitragsnummer, damit diese im gleichen Haushalt lebende Person sich nicht weiter rumärgern muss. Oder eben nicht anmelden, um den Beitragsservice zu Fehlern zu verleiten, was wiederum hilfreich in einer Klage ist. Nur eine Person ist Inhaber der Wohnung und haftet für alle anderen, egal ob dieser Inhaber zahlt oder Widerspruch einlegt.
Die rechtlichen Schritte sind scheinbar unabwendbar. Als ALG-II Empfänger auch nicht handhabbar (Kosten!).
Schriftverkehr... immer wieder Schriftverkehr...
Die rechtlichen Schritte sind leider nicht abwendbar, als Bezieher eines geringen Einkommens sollte es möglich sein, Gerichtskostenhilfe zu bekommen. Auch hier gilt: nicht abwimmeln lassen, weil keine Aussicht auf Erfolg bestünde, sondern folgendes Argument verwenden: Das Geschäftsmodell der örR
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8091.msg58303.html#msg58303
Viel interessanter, eigentlich sogar schlimmer finde ich die Information für den "Beitragsschulder" auf der ersten Seite des Antwortschreibens. Hier wird sofort(!) davon ausgegangen, dass man "Schulden hat" (demzufolge: negativ SCHUFA Eintrag sofort möglich, Zwangsvollstreckung, etc - offene Türen und Tore). Auf der zweiten Seite in der Fußzeile wird ja auch von "Mandatsreferenzen" gesprochen.
Hört sich schlimmer an als es ist, in dem Gesetz und dem Anmeldeformular ist keine Schufa-Klausel enthalten, also kein Eintrag möglich. Mandatsreferenz ist sowas wie die Einzugsermächtigung im neuen SEPA-Lastschriftverfahren. Beitragsschuldner ist nunmal deren Vokabular, irgendeinen Namen müssen die vergeben, ist im Anmeldeformular aber nicht enthalten. Wenn es im Antwortbogen enthalten ist, machen die das, um Druck auszuüben, es ist rechtlich nicht relevant wenn man nicht angemeldet ist.
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Also im Grunde genommen, soll Person A und Person B nun gar nichts tun - sprich, Briefe ignorieren. Bis "Zahlungsauffoderungen" kommen.
Diese können dann mit Widerspruch und später Rechtlichen Schritten gehandhabt werden (Variante 1, Zwangsanmeldung)
Oder man knickt ein und sagt "lasst uns in Ruhe", schickt die ALG Bescheide (aber noch immer keine Zustimmung zu Lastschrift Verfahren) und gut (Variante 2, Freiwillig).
Solange nicht geantwortet wird, weiß die GEZ also nicht, dass diese Wohnung besetzt ist, wer der Ansprechpartner ist. Dies hat aber die Folge irgendwann rechtlich aktiv zu werden.
Antwortet man jedoch, und reagiert "Freiwillig", so hat man auch den Zapfen, weill dann die GEZ Türen und Tore für allerlei Abzock Varianten öffnet.
Ich muss gestehen - ich bin noch immer verwirrt, was nun letztendlich am Sinnvollsten ist (am besten Stichpunktartig), und womit man den wenigsten Streß hat.
Zum Thema "Lösungswege": in ein paar Monaten werden wohl die Ersten Urteile eintrudeln.
Wäre schön, wenn ein Gericht die Unzulässigkeit der Zwangssteuer erkennen würde.
Es wäre auch hilfreich, wenn ein Gericht die Sache weiterreichen würde, evtl. bis zum EU-Gerichtshof.
Denn solange wir kein entgültiges Urteil in der Hand haben, können wir mit einem Verweis darauf die Zahlung verweigern.
Das Problem ist, wann(!) werden diese Urteile fallen bzw. zur Verfügung stehen? Bis dahin läuft noch viel Wasser den Berg herunter. Und es gehen ja auch schon viele negative Gerüchte zur GEZ "Zwangszahlung" um (Pfändungen, etc).
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Gerichtsverhandlung für Ermano Geuers und Rossmanns Klage ist am 25. März, aber wann die Urteile kommen weiß man nicht, das Wort Sommer wurde gemutmaßt. Wem ALGII zusteht, bekommt nur 2 Monate Rückwirkend den Beitrag erlassen, Jan. bis Nov. 2013 wäre zu bezahlen. Da kann man das Geld besser in eine Klage investieren, die aber vermutlich nicht nötig wird, weil der Beitragsservice diese Klagen blockiert/verhindert/verschleppt. Die warten auch auf diese Urteile, sieht nicht gut aus für die, wenn die noch für jede verlorene Klage zahlen müssten, wäre es teuer für den Beitragsservice. Wenn das Urteil gegen uns ist, holen die sich das Geld sowieso bei jedem. Das können die nach normalem Verjährungsprinzip, übrigens das einzige was bei denen normal ist.
Was Stressiger ist, muss jeder selbst entscheiden.
Ich würde nicht antworten, mich nicht freiwillig anmelden. Auf einen Beitragsbescheid würde ich mit Widerspruch und Klage reagieren.
Klagen kostet 105 Euro, an Beiträgen hat man schon einiges mehr gespart bisher. Die zukünftigen Beiträge würden auch Geld kosten und können mit in die Rechnung einbezogen werden.
Ich halte den RBStV für unhaltbar, es sind noch NIEMALS vernünftige Gründe DAFÜR genannt worden, aber Hunderte DAGEGEN. Der einzige Grund, der dafür spricht, ist: es ist derzeit gültiges Gesetz. Etwas dünn, um mich zu versklaven. Aber: nur wer sich zur Wehr setzt, behält sein Geld, niemand rechnet damit, dass die was an uns zurückzahlen müssen, weil sie es nicht können.
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So, heute kam dann Brief 2 von der ehemaligen GEZ bei Person A an - Person B hat diesen noch nicht erhalten. Datiert ist dieser auf den 26.02.2014 - erhalten am 28.02.2014
In diesem Brief steht erneut das Standard Geplänkel. U.a. das (ich zitiere)
Vor einiger Zeit haben wir Sie darübe rinformiert, dass seit Januar 2014 für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag zu zahlen ist.
Da wir unter Ihrem Namen für diese Wohnung kein Beitragskonto finden konnten, haben wir Sie um einige Angaben gebenten. Ihre Antwort liegt uns noch nicht vor.
Daher bitten wir Sie nochmals, zu prüfen:
Zahlen Sie ode eine Mitbewohnering bzw. ein Mitbewohner bereits den Rundfunkbeitrag für diese Wohnung - oder ist eine Anmeldung erforderlich?
Senden Sie uns bitte den Antwortbogen ausgefüllt und unterschieben, innerhalb von vier Wochen zurück. Anm., der erste Brief war auf 27.01. datiert, somit die vier Wochen noch nicht aufgebraucht - und eine Karenzzeit von 1 Woche auch nicht einberechnet - die Schreiben werden also immer agressiver
Selbstverständlich werden die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen eingehalten. Für Ihre Angaben können Sie auch unseren Online-Service antworten[punkt]rundfunbeitrag[punkt]de nutzen. Vielen Dank.
Bitte bedenken Sie, dass Sie gesetzt verpflichtet sind, uns Auskunft zu geben. Details zum neuen Rundfunkbeitrag finden Sie auf der Rückseite und unter <adresse Rundfunkbeitrag>.
Sollten Sie nicht innerhalb von vier Wochen antworten, gehen wir davon aus, dass eine Anmeldung für diese Wohnung erforderlich ist. Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung mit Zahlungsinformationen.
Haben Sie in der Zwischenzeit schon geantwortet, brauchen Sie nichts mehr zu unternehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Dieses Schreiben hat erneut keinen Rechtsfolgen-Behelf.
Ein paar Punkte die sehr störend sind.
- Termine werden immer kürzer (Vier Wochen Antwortfrist, innerhalb 4 Wochen werden Sie angemeldet)
- Die Dreistigkeit zu schreiben, "Sie sind gesetztlich verpflichtet uns Auskunft zu geben" - diesen Gesetzestext möchte ich gerne lesen, wo das steht! Inkl. Folgen bei Unterlassung.
- Es wurde die Drohung ausgesprochen, ohne Erlaubnis/Einverständniserklärung, die Wohnung der in Frage kommenden Person an zu melden.
Frage(n):
Sollte es nun zu einem Widerspruch kommen (davon gehe ich nun aus), welcher Anwalt oder welches Gerichte wäre ein Ansprechpartner?
Und was kommt alles auf die Personen A und B zu?
Bei ALG-2 Empfängern gibt es ja noch immer die Möglichkeit, auch Rückwirkend (meiner Meinung nach, auch ist dies möglich, da alle Schreiben vorhanden) sämtliche Befreiungsschreiben ein zu reichen. Person A und B sehen dies jedoch nicht ein. Für etwas Zahlen was die Personen nicht zustimmen, etc.
5 EUR/Monat wäre eine Sache - sofern darin auch Grundgebühren für Kabelanschluss abgedeckt wären. 18EUR, dafür dann auch noch bedroht werden - ist ein anderes Thema.
Danke erneut.
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Es wird nach 4 Wochen eine "Bestätigung der Anmeldung" ins Haus flattern. Hier kann alles nachgelesen werden zu diesem Thema. Also noch genügend Zeit sich die nötigen Infos zu holen.
Wenn Person A sich die folgenden Themen durchliest, weiß Person A was kommt. Nimmt eventuell einen vorhandenen Druck von den Schultern da man ja den Inhalt kennt.
Hier die entsprechenden Themen mit den sich daraus resultierenden Erkenntnissen und Anregungen: ;)
Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html)
Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8127.0.html)
NÖTIGUNG bei Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = autom. Anmeldung? (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html)
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Soweit habe ich schon nachgelesen - und insoweit auch erst mal Danke für die Antwort.
Die Frage ist nur... wenn es zu einem Gerichtlichen Prozess kommt.. wer ist dafür Zuständig?
Sollte Person A/B einen Anwalt konsultieren? Falls ja, wen könnte man diesbezüglich zu Rande ziehen?
Auch habe ich diverse sehr diffamierende Kommentare seitens der GEZ gelesen. Dies ist eigentlich Grundlage für eine Anzeige (Beleidigung, üble Nachrede).
Das ist so gesehen eine echt üble Spirale - die ich persönlich nicht haben möchte. Und ich bin mir Sicher, Person A und B auch nicht.
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Welches Verwaltungsgericht in Frage kommt, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Gebühren-Beitragsbescheid oder im Widerspruchsbescheid. In manchen Bundesländern kann auch nach einem Gebühren-Beitragsbescheid direkt Klage erhoben werden.
Beispiel was in den Rechtsbehelfsbelehrungen steht, kann man hier nachlesen:
Beitragsbescheid: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html
Widerspruchsbescheid: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.0.html
Wer einen Anwalt hinzuziehen kann, sollte es zumindest in Erwägung ziehen. Fachrichtung Verwaltungsrecht
In der näheren Umgebung des Wohnortes mal nachsehen. Ich persönlich würde ein persönliches Gespräch bevorzugen, daher dieser Tip.
Für wen ein persönliches Gespräch nicht wichtig ist: http://www.anwalt.de/rechtsanwalt/gez.php und mal nachsehen
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@TE JohnSmith, ich werde aus dir nicht schlau.
Du stellst Fragen über Fragen, auf Antworten gehst du kaum ein, überwiegend ignorierst du sie.
Du gibst dich unwissend und verwirrt, deine Terminologie ist aber sehr fachspezifisch.
Du willst dich nicht wehren, fragst aber immer wieder nach Beitrags-Vermeidungsstrategien.
Es gibt aber keine Vermeidungsstrategien. Nur Entscheidungen! Nämlich die Entscheidungen über freiwilliges Zahlen,
über Nichtzahlen unter Nutzung der Alg2-Befreiungsmöglichkeiten und über Nichtzahlen aus Prinzip.
Diese zwei Sätze drücken den ganzen Threadverlauf aus:Bei ALG-2 Empfängern gibt es ja noch immer die Möglichkeit, auch Rückwirkend (meiner Meinung nach, auch ist dies möglich, da alle Schreiben vorhanden) sämtliche Befreiungsschreiben ein zu reichen. Person A und B sehen dies jedoch nicht ein. Für etwas Zahlen was die Personen nicht zustimmen, etc.
Denn zum einen habe ich den Eindruck von Beratungsresistenz, indem du trotz eindeutiger Antworten die nur 2monatige rückwirkende Befreiung ignorierst,
zum anderen erscheint es mir als Forum-Beschäftigungstherapie, wenn es sinngemäß immer wieder heißt: "Person A und B sehen dies jedoch nicht ein."...
Ich sehe für A und B nur zwei praktikable Möglichkeiten:
Entweder stellt ihr unter Verwendung der Alg2-Rundfunkbeitrag-Befreiungsbescheides einen Befreiungsantrag und akzeptiert, wie TheMob es schon mehrfach schrieb, dass von Jan. bis Nov. 2013 die Beiträge nachzuentrichten sind (wobei jetzt der März 2014 beginnt und wobei natürlich auch das Ausstellungsdatum des letzten Alg2-Bescheides relevant ist),
oder ihr stellt den Befreiungsantrag, wartet den Beitragsbescheid für Jan. bis Nov./jetzt Dez. 2013 ab, legt fristgerecht Widerspruch ein und entscheidet dann später, ob ihr gegebenenfalls Klage vor dem VG einlegen wollt.
Die Klage unter gleichzeitiger Verwendung der Beiträge für 2013 als Gerichtsgebühren halte auch ich für die sinnvollste Entscheidung.
Alle anderen Fragen, Ergänzungsfragen, Alternativfragen und Ungläubigkeitsfragen führen nach meiner Überzeugung zu keinem anderen Ergebnis.
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Für alle Empfänger von Alg2, Grusi und sonstigen Sozialgeldern (außer Wohngeld) reiche ich hier
zur rückwirkenden Befreiung § 4 Abs. 4 Satz 1 und 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages vom 07.06.2011 nach:
"(4) Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats, zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids nach Absatz 7 Satz 2 gestellt wird. Wird der Antrag erst zu einem späteren Zeitpunkt gestellt, so beginnt die Befreiung oder Ermäßigung mit dem Ersten des Monats, der der Antragstellung folgt. ..."
Quelle: http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=6&showdoccase=1&doc.id=jlr-RdFunkBeitrStVtrBYpP4&st=null
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Ich verstehe die Aversion nicht. Ich denke, Fragen sind gerade in diesem Forum erlaubt - jetzt ist es "unangehm" für dich (Peer_Gynt). Auch habe ich mich mit fast jedem Post bedankt.
Ich denke ich hatte eigentlich von Post 1 an klar gemacht, dass es "Nichtzahlen aus Prinzip" sein wird, aber Person A und B keine Lust haben auf Anwaltsgerenne.
Deswegen möchte ich noch immer schriftlich gerne bestätigt haben, wo steht, dass eine Befreiung nur "Rückwirkend für 2 Monate ist" (oh, ews wird das Rundfunkbeitragsgesetz von 2011 zitiert - das IMO in dieser Form nicht mehr gültig ist - neue Verwaltung, etc). Hier liefere ich auch wieder das Beispiel, dass wenn Person A und Person B "Befreiungsbescheide" bis über 01.01.2013 hinaus haben - sie diese in der Theorie nutzen könnten(!) - und die GEZ hätte dies zu akzeptieren.
Auch weiß ich noch immer nicht, wo bitteschön schriftlich geschrieben steht (Paragraph, etc), dass Person A und B gesetzlich dazu VERPFLICHTET sind, Auskunft zu geben (von Anfang an!). Sei es von sich aus, oder auf Anforderung.
Du hast selbst nur 6 Posts (Peer_Gynt), scheinst aber im Thema gut bewandert zu sein. Wie ich in einen der Beitrage lesen kann. (siehe Post vom 27. Februar, Thematik 2. Widerspruch).
Ich denke, ich werde Personen A und B raten, einen Anwalt zu konsultieren. Hier geht es immerhin auch um Verträge, mit denen die Personen nicht einverstanden sind. Demzufolge ist es wirklich Sinnvoller einen rechtlich versierten Menschen ein zu schalten.
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Fragen über Fragen
Antworten hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8295.msg59353.html#msg59353
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Deswegen möchte ich noch immer schriftlich gerne bestätigt haben, wo steht, dass eine Befreiung nur "Rückwirkend für 2 Monate ist" (oh, ews wird das Rundfunkbeitragsgesetz von 2011 zitiert - das IMO in dieser Form nicht mehr gültig ist - neue Verwaltung, etc). Hier liefere ich auch wieder das Beispiel, dass wenn Person A und Person B "Befreiungsbescheide" bis über 01.01.2013 hinaus haben - sie diese in der Theorie nutzen könnten(!) - und die GEZ hätte dies zu akzeptieren.
Auch weiß ich noch immer nicht, wo bitteschön schriftlich geschrieben steht (Paragraph, etc), dass Person A und B gesetzlich dazu VERPFLICHTET sind, Auskunft zu geben (von Anfang an!). Sei es von sich aus, oder auf Anforderung.
Ich denke, ich werde Personen A und B raten, einen Anwalt zu konsultieren. Hier geht es immerhin auch um Verträge, mit denen die Personen nicht einverstanden sind. Demzufolge ist es wirklich Sinnvoller einen rechtlich versierten Menschen ein zu schalten.
Generell ist es immer ratsam, sich die aktuell gültige Gesetzeslage anzusehen: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&st=null&doc.id=jlr-RdFunkBeitrStVtrBYrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs) (es ist derselbe Link wie von Peer_Gynt - einfach mal den Text lesen, dann wird man feststellen das es nicht einfach ein Gesetz aus 2011 ist sondern der aktuell gültige Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - vor dem 1.1.2013 gab es keine "Beitragsgesetze" sondern "Gebührengesetze", was wiederum zeigt, dass man sich leider nicht die Mühe gemacht hat, den verlinkten Beitrag zu lesen - siehe Fußnoten am Anfang des Gesetzestext)
Thema 2 Monate rückwirkend
§4 Abs.(4) Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats, zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids nach Absatz 7 Satz 2 gestellt wird. Wird der Antrag erst zu einem späteren Zeitpunkt gestellt, so beginnt die Befreiung oder Ermäßigung mit dem Ersten des Monats, der der Antragstellung folgt. Die Befreiung oder Ermäßigung wird für die Gültigkeitsdauer des Bescheids befristet. Ist der Bescheid nach Absatz 7 Satz 2 unbefristet, so kann die Befreiung oder Ermäßigung auf drei Jahre befristet werden, wenn eine Änderung der Umstände möglich ist, die dem Tatbestand zugrunde liegen.
Thema Auskunft
§ 8 Anzeigepflicht
(1) Das Innehaben einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich schriftlich der zuständigen Landesrundfunkanstalt anzuzeigen (Anmeldung); Entsprechendes gilt für jede Änderung der Daten nach Absatz 4 (Änderungsmeldung). Eine Änderung der Anzahl der im Jahresdurchschnitt des vorangegangenen Kalenderjahres sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Absatz 4 Nr. 7 ist jeweils bis zum 31. März eines Jahres anzuzeigen; diese Änderung wirkt ab dem 1. April des jeweiligen Jahres.
(2) Das Ende des Innehabens einer Wohnung, einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist der zuständigen Landesrundfunkanstalt unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Abmeldung).
(3) Die Anzeige eines Beitragsschuldners für eine Wohnung, eine Betriebsstätte oder ein Kraftfahrzeug wirkt auch für weitere anzeigepflichtige Beitragsschuldner, sofern sich für die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug keine Änderung der Beitragspflicht ergibt.
§ 14 Übergangsbestimmung
(1) [1] Jeder nach den Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages als privater Rundfunkteilnehmer gemeldeten natürlichen Person obliegt es, ab dem 1. Januar 2012 der zuständigen Landesrundfunkanstalt schriftlich alle Tatsachen anzuzeigen, die Grund und Höhe der Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag ab dem 1. Januar 2013 betreffen, soweit die Tatsachen zur Begründung oder zum Wegfall der Beitragspflicht oder zu einer Erhöhung oder Verringerung der Beitragsschuld führen.
(2) [1] Jede nach den Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags als nicht privater Rundfunkteilnehmer gemeldete natürliche oder juristische Person ist ab dem 1. Januar 2012 auf Verlangen der zuständigen Landesrundfunkanstalt verpflichtet, ihr schriftlich alle Tatsachen anzuzeigen, die Grund und Höhe der Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag ab dem 1. Januar 2013 betreffen.
(7) Bestandskräftige Rundfunkgebührenbefreiungsbescheide nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 und 9 bis 11 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages gelten bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit als Rundfunkbeitragsbefreiungen nach § 4 Abs. 1.
(8 ) Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach § 5 Abs. 7 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages endet zum 31. Dezember 2012. Soweit Einrichtungen nach § 5 Abs. 3 bei Inkrafttreten dieses Staatsvertrages nach Art. 7 Abs. 2 Satz 1 des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages von der Rundfunkgebührenpflicht nach § 5 Abs. 7 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages befreit waren, gilt für deren Betriebsstätten der Nachweis nach § 5 Abs. 3 Satz 3 als erbracht.
Thema Befreiung und nachträgliche Befreiung
Hier ein Link zu einem Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 19.2.2013
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2013/27_K_1684_12urteil20130219.html
Schlagworte: Rundfunk Befreiung Antrag Auslegung Nachweis nachholen nachreichen
Normen: RGebStV § 6 Abs 1 S 1 Nr 3 RGebStV § 6 Abs 2 RGebStV § 6 Abs 5 RGebStV § 6 Abs 6 S 1
Leitsätze: Zur Auslegung eines Schreibens, mit dem sich der Rundfunkteilnehmer gegen eine Zahlungserinnerung wendet und vorträgt, laufend auf Sozialleistungen angewiesen zu sein, als Befreiungsantrag.
Zur Zulässigkeit des Nachreichens des erforderlichen Nachweises.
Das Forum und seine Mitglieder kann unter dem Aspekt: Hilfe zur Selbsthilfe angesehen werden
Rechtlich versierte Menschen, sprich RA einzuschalten, ist ja jedem sein gutes Recht. Nur würde ich mich persönlich im Vorfeld über alle relevanten Hintergründe informieren. Dazu muss jeder unterscheiden zwischen "persönlicher Meinung" und aktuell gültige "Gesetzeslage" mit Quellenangabe die die Aussage unterstreichen bzw. nachweisen, die es gilt nach Fehlern abzusuchen, die eine Klage sinnvoll erscheinen lassen. Dazu gehört die Überzeugung, dass dieser oder jener Punkt fragwürdig erscheint. (Egal ob man Nichtnutzer ist, aus religiösen oder Gewissensgründen kein TV konsumiert, weniger als Grundsicherung zur Verfügung hat usw. usw.)
Umso mehr Hintergundinfos ich habe, desto mehr erfolgt ein Gespräch auf Augenhöhe (Wissensstand) mit einem Rechtsanwalt und zeigt ihm gegeben falls das man nicht völlig unbedarft an die Sache ran geht.
Ich denke ein guter Anfang ist es, sich den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und in Verbindung die Satzung zum Verfahren der Leistung des Rundfunkbeitrags der zuständigen Rundfunkanstalt durchzulesen und zu verinnerlichen. Danach kann jeder immer noch entscheiden ob er zum Anwalt geht oder einen Verwaltungsakt (Beitragsbescheid) abwartet und Widerspruch einlegt.
Google nutzen für: Satzung des (Name Rundfunkanstalt) über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge
Der RBB hat es sogar geschafft, ein komplettes PDF Dokument (http://www.rbb-online.de/content/rbb/rbb/unternehmen/der_rbb/rundfunkbeitrag/rundfunkbeitragsstaatsvertrag.file.html/130314-Rundfunkbeitragsstaatsvertrag-Rechtsgrudlagen-rbb.pdf) zu schnüren, wo beides vereint aufgeführt ist.
Nichtzahlen aus Prinzip ist ja schon mal ein guter Anfang. Bis der Gebühren-/Beitragsbescheid kommt, hat man genug Zeit sich in die Materie einzuarbeiten, um zumindest den Widerspruch ohne Anwalt verfassen zu können.
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Ich habe und werde keinen Vertrag mit diesem Verein unterzeichnen.Da die Rechtswidrigkeit dieses angeblichen Staatsvertrages mehrfach durch Gutachten nachgewiesen wurde,erwarte ich vom Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung und notfalls vom Europäischen Gerichtshof.
Da sich in vielen Entscheidungen das Bundesverfassungsgericht keine Laus mehr in den Pelz setzt,gibt es viele Entscheidungen an den Europäischen Gerichtshof weiter.
Ich persönlich gehe davon aus,dass es auch in diesem Falle so ausgehen wird.
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Wenn nicht die Klagen an Hoher Stelle von "Pro GEZ'lern" (die ja bekanntlich in Ämtern sitzen) von vorneherein abgeschmettert werden.
Anbei Danke an themob für die Ausführlichen Informationen.
Ich selbst bin "nicht" Einverstanden mit dem "Rundfunk-Gesetz", dass man ohne Aufforderung seine Informationen einreichen muss. Dies ist (meiner Meinung nach) ein Relikt aus den 50er Jahren, wo mit Koffer-Radios behauptet wurde, man könnte "Triangulieren wo Empfänger von Radio/Fernsehern" sitzen (als ehemaliker Kommunikationselektroniker kann ich zumindest kommentieren, dass dies nur bei Sendern funktioniert, jedoch nicht bei Empfängern).
Ich habe gestern Person A geraten, mit Anwälten Kontakt auf zu nehmen - dieser Wartet nun auf Antwort (hat diverse in der Landeshauptstadt angeschrieben). Parallel dazu werden wir uns noch einmal die Widerspruchs-Schreiben genauer ansehen.
Anbei auch danke für das Gerichtsurteil zur Thematik "Rückwirkende/Fortlaufende Befreiung". In manchen Fällen (kommt auf die Thematik an) ist dies also doch möglich. Auch dies werde ich einmal weiter leiten.
Auch habe ich mir den gepinnten Thread zur Thematik "Betrugsversuch im Schreiben" durchgelesen. Diesem kann ich auch nur zustimmen. Hierbei werden Fristen gekürzt, Vertuscht, Gedroht, etc. Insofern ist eine Ablehung der GEZ aus mehreren Gründen (Zahlungsverweigerung, Bedrohung, zu etwas gezwungen werden, wass man nicht will) durchaus berechtigt.
Der "Timer" ist nun bei "Tag 2" (immerhin zählen diese Schreiben bei Widersprüchen immer ab Erhalt, nicht ab "Ausstellung"). Wir lassen uns überraschen, was sich noch weiter ergibt.
Auch werde ich mir noch einmal diverse Thematiken zu "Schuldeneintreibern" lesen. Dank Hinterhältigkeit der GEZ, ist schnell ein Eintrag wegen "Schulden" bei der SCHUFA hinterlegt und der Kuckuk ist heutzutage schnell unterwegs. Ein Grund mehr, warum ich den "gläsernen Menschen" absolut verabscheue. Und es eine Unverschämtheit finde, trotz ankreuzen beim Bürgeramt "keine Daten weiter zu geben", trotzdem Daten weiter verkauft werden.
Danke für die Antworten.
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So, nun bräuchte ich dann doch noch mal Hilfe:
Person A hat am 03.04.2014 ein Schreiben des "Beitragsservice" bekommen, dass dieser Aufgrund von sogenannten nicht Kommunizieren mit Beitragsnummer Rückwirkend zum 01.01.2013 angemeldet wurde. Der "Beitrag" für die Wohnung beträgt monatlich den bekannten Betrag, die Rundfunkbeiträge sind in der Mittes eines Dreimonatszeitrumes für jeweils drei Monate zu zahlen. Alles weitere sollte dann via Zahlungsaufforderung kommen.
Wie gewohnt, kein Rechtsbehelf.
Am 09.04.2014 (heute) fischt Person A nun einen Brief aus dem Briefkasten. Hierbei handelt es sich um "Zahlung von Rundfunkbeiträgen". Diese sind zum 15.04.2014 fällig. Berechnet werden 269,70EUR für den Zeitraum 01.2013 bis 03.2014 (15 Monate). Es wird um Überweisung gebeten.
Auf der Rückseite dieses Schreibens steht:
- Eine Information falls sich die Kontaktdaten geändert haben
- Wichtige Informationen zum Betragskonto (mit Unterpunkt allgemeine Hinweise, u.a. "Bei Nichtzahlung können die Rundfunkbeitrage in Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden. Daneben können in Ordnungswidrigkeitenverfahren Geldbußen von bis zu 1000 EUR verhängt werden. Gesetzlich zur Auskunft verpflichtet sind Beitragsschuldner und Personen oder Rechtsträger, bei denen Anhaltspunkte vorliegen, dass sie Beitragsschuldner sind (§9 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstraatsvertrag). Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum der Beitragspflicht betreffen", und Unterpunkt "im Privaten Bereich").
- Unterpunkt "Im nicht privaten Bereich" mit Staffelübersicht der Beiträge.
Die zweite Seite ist im oberen Teil mit Überweisungsschein, im Mittelteil mit Änderung der Anschrift und Zahlungsweise. Desweiteren wird von Gläubiger-Identifikationsnummer gesprochen. Auf dessen Rückseite ist die Infomation zu SEPA Überweisungen.
Auf keinen der Schreiben habe ich den Satz gelesen "gegen dieses Schreiben kann innerhalb von 1 Monat Widerspruch eingelegt werden"
Person B hat noch immer weder Zahlungsaufforderung noch Androhung der Zwangsanmeldung bekommen.
Zusammengefasst:
Ich denke mal, dies ist nun die sogenannte "Zahlungsaufforderung" mit einem mehr als unterirdischen Rechtsbehelf. (nur Drohungen)
Person A ist noch immer auf dem Standpunkt diese Abzocke nicht zu unterstützen, auch hat diese Person nicht zugestimmt einen "Zwangsvertrag" ab zu schließen. Also gibt es nun nur noch zwei Möglichkeiten:
1) Widerspruch und selbst klagen
2) Anwalt mit Themenschwerpunkt Verwaltungsrecht einschalten
Ist meine Annahme so nun korrekt?
Gibt es mittlerweile Rechtssprechungen GEGEN den neuen "Beitragsservice"?
Wie kann nun weiter gehandelt werden?
Immerhin ist der Termin zur Zahlung schon am kommenden 15.04. fällig.
Erneut danke, an all diejenigen, die sich Mühe machen um zu helfen.
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Person A braucht nicht reagieren, gegen Zahlungsaufforderungen kann und braucht nichts unternommen werden. Also weiterhin abwarten, bis ein Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung kommt. Darauf muss mit einem Widerspruch reagiert werden, ein Anwalt ist dafür noch nicht nötig.
Am 15.05.2014 wird das Urteil zur Klage von Ermano Geuer erwartet, danach dürfte Klarheit darüber herrschen, ob der Beitrag eine unzulässige Steuer ist oder nicht.
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Alles klar - also weiterhin auf "Taube Ohren Modus", währenddessen schon mal einen passenden Anwalt (Verwaltungsrecht) für alle Eventualitäten suchen.
So agressiv wie die GEZ bei Person A gehandelt hat (schreiben teilweise INNERHALB von 1 Monat, zu kurzfristige Zahlungsaufforderungen), denke ich kommt die nächste Aufforderung zum 19.04.2014. Ist eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei, dann darauf entweder ein Dreizeiler "Ein Anwalt wird Sie kontaktieren", oder eines von vielen verfügbaren Widersprüchen hier im Forum.
Auf das Urteil zu der Klage von Herrn Geuer bin ich gespannt.
Ich denke jedoch, die Klage wird leider abgewiesen. Zu viele Pro-GEZ Lobbyisten im System.
Danke für die Information.
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Also ich muss dies noch mal nach oben schieben.
Heute läuft für Person A die Fälligkeit der Zahlung des Beitrages ab.
(Schreiben vom 04.04. erhalten 09.04., Fälligkeit zum 15.04. - Zahlung der Rundfunkbeiträge)
Wie bereits zwei Posts weiter oben erwähnt, war nicht zu erkennen, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung angefügt war. Lediglich auf der Rückseite stand etwas von (zusammengefasst): "wenn nicht gezahlt wird, können Geldbußen fällig sein"
Das irritiert mich nun ein wenig.
Ist dies nicht die Rechtsbehlsbelehrung? Auch wenn diese mehr als dürftig ist.
So oder so hat Person A schon Kontakt mit Anwälten aufgenommen, ist beim Amtsgericht Ende des Monats (Beratungshilfe). Aber nur zur Sicherheit - hätte ein Widerspruch geschrieben werden müssen? Oder muss man wirklich auf die ersten Mahnungen warten, wo hoffentlich eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei steht (in Form von einer Seite o.ä.).
Wie gesagt... ab diesem Schreiben ist Person A offiziell angemeldet, soll zahlen im Turnus von 3 Monaten, der Überweisungsschein war mit bei und(!) dieser Dreizeiler auf der Rückseite des Hauptschreibens. In Sachen Geldeintreiben sind die Jungs ja relativ schnell, in Sachen Abweisen von Widersprüchen noch viel schneller.
Ich hoffe ich habe da nichts falsch verstanden.
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Absolute Entwarnung.
Dies ist noch die Vorstufe. Zahlungserinnerung inform : Zahlung der Rundfunkbeiträge.
Auf der Rückseite ist auch bei mir vermerkt, die Drohung:
Bei Nichtzahlung ........Geldbußen bis zu 1.000,- € verhängt werden.
Erst wenn das ganze: Gebühren-/Beitragsbescheid heißt
läuft mit der Rechtsbehelfsbelehrung die Frist von 1 Monat/4 Wochen.
Aber ein Ende ist in Sicht: 15.5.14 Urteilsverkündung in München :)
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Noch mal zur Übersicht, wie "Bescheide" und deren "Rechtsbehelfsbelehrungen" in echt aussehen:
BeitragsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html
WiderspruchsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.0.html
Steht nicht "Bescheid" drauf und ist auch keine "Rechtsbehelfsbelehrung", die ebenfalls als solche auch bezeichnet ist, enthalten, so ist es kein "Bescheid", sondern eine eher informative Zahlungsmitteilung o.ä. ;)
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Eine Rechtsbehelfsbelehrung klärt darüber auf, dass binnen 1 Monat nach bekanntgabe Widerspruch gegen den Beitragsbescheid zu richten ist an: Adresse des Beitragsservice oder der umseitig genannten Landesrundfunkanstalt. Überschrift ist "Rechtsbehelfsbelehrung" und ist bisher zumeist auf der Rückseite abgedruckt, schlecht lesbar in hellgrau. Auf Seite 1 steht eindeutig "Gebühren/Beitragsbescheid" als Überschrift. Solche Beitragsbescheide folgen normalerweise jedes Quartal neu, jedesmal muss widersprochen werden. Alle anderen Zahlungsaufforderungen können als höfliche Form der Nötigung bezeichnet werden, worauf nicht reagiert werden muss.
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Nachdem nichts dergleichen auf dem Schreiben steht (was es eigentlich meiner Meinung nach von Anfang an sollte "Sie können Widerspruch einlegen", das dieser Grundsätzlich immer abgelehnt wird, egal wo, ist mittlerweile Standard), bin ich auf das neue Schreiben gespannt.
Danke für die Information.
Und erneut - ich hoffe auf positiven Ausgang der Klage, ich denke jedoch, dass die Realität anders aussehen wird.
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Ich muss diesen Thread leider erneut nach oben bringen, da mich die Schreiben von Person A langsam irritieren.
Ich hoffe der Dateianhang funktioniert, natürlich sind die Briefe editiert.
Dies ist mittlerweile die zweite Rechnung/Zahlungsaufforderung, erneut mit der Angabe "Zu zahlen innerhalb von 2 Wochen" (Erhalten am 04.05., datiert auf 02.05. zu zahlen bis 15.05.).
Mittlerweile war Person A beim Amtsgericht in Stadt B. Diese meinte aber "solange Sie keine Eigenbemühungen vorweisen, können wir Ihnen nicht helfen". Soweit ich das verstanden habe, sind diese Schreiben ja nur "Informationen". Allerdings ist man bereits ungefragt angemeldet, und somit automatisch Schuldner. Auch wenn man dem Vertrag nicht zustimmt (keine Antwort = keine Zustimmung / heutzutage nichts mehr Wert, wie es scheint). Wenn die Schulden nicht beglichen werden, wird dies in der SCHUFA vermerkt. Was sich im Moment nicht schlimm anhört, für viele die aber auf Hilfe angewiesen sind (oder wirklich mal Notfalls einen Kredit brauchen) schlichtweg aufgeschmissen sind.
Meine Frage nun an die Leser hier:
Der Termin für einen möglich Widerspruch würde zum 02.06. auslaufen. Bis dahin könnte eine neue Zahlungsaufforderung kommen.
Wie kann nun Sachgerecht reagiert werden?
Ich kann noch immer keinen gültigen Rechtsbehelf erkennen, außer die Information "wenn Sie nicht zahlen - dann Strafe".
Wenn ich die Nachrichten auch richtig verfolgt habe, so wurde das Gerichtsverfahren in München abgeschmettert. Wir sind also noch immer auf den gleichen Stand: "du schaust illegal - du hast eine Wohnung - DU musst Zahlen". Aber nicht, wenn Nachrichten sowohl in Printmedien und in Filmmedien zensiert werden. Und eine Zensur dank der abgeschnittenen Netzneutralität ist mittlerweile sehr präsent.
Die Nachrichten im anderen Sub-Forum Bereich irritieren mich, um ehrlich zu sein.
Über jede Form von Hilfe wäre ich dankbar.
PS:
Person B ist mittlerweile umgezogen. Diese hat seit Monaten keine Schreiben mehr bekommen, nur die Info "Wohnen Sie hier? Falls ja, müssen(!) Sie sich anmelden!". Mir unverständlich wer wie und wie oft angeschrieben wird.
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Es gelten immer noch die Antworten 36 - 38 ;)
Reine Information ohne rechtlichen Charakter
Bürger in Antwort 37 gibt die Aufklärungslinks um zu vergleichen.
Roggi weist ebenfalls auf die Rechtsbehelfsbelehrung und die wichtigen 4 Wochen hin.
Hier in diesem Thema ist ebenfalls eine chronologische Abfolge zu sehen. Auch hier der aktuelle Status der "Zwangsanmelder" ohne jegliche Reaktion: Der Beitragsbescheid wird abgewartet. http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html
Person A sollte sich auf den nächsten Brief schon mal einstellen: Die Zahlungserinnerung - ebenfalls ein informativer Brief (siehe im verlinkten Thema)
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Ich habe mich einmal weiter im Forum umgesehen.
Dank des Abschmetterns der Klage aus München, scheinen ja totalverweigerer mehr und mehr gezwungen zu werden, doch zu zahlen. Die Horrorgeschichten mit diversen Verwaltungsgerichten sind da schon sehr Aussagekräftig. All dies kann hohe Kosten verursachen.. Kosten die weder Person A noch Person B tragen kann - Ratenzahlungen (quasi wie Kredit) schon gar nicht. Insofern Negativeinträge bei SCHUFA und Co vorprogrammiert. Eine Privatinsolvenz würde auch viele mögliche Private Dinge (Kredite, Selbstständigkeit, etc) kaputt machen.
Dieser Beitrags-Service bringt die Leute in Probleme, dass es nicht mehr schön ist.
Ich verstehe irgendwo, dass die ehemalige GEZ nicht "nur" für das Fernsehen einen Bildungsauftrag umgesetzt hat. Zumindest in der Bundeshauptstadt (u.a. auch Hilfe bei Offline Medien - Politische Bildung). Aber die Methoden sind nicht in Ordnung und das System mehr als Veraltet im digitalen Zeitalter. 5EUR/Monat sind gerade noch okay, 18EUR nicht!
Und die fast schon Mafia-Ähnliche Handhabung (Drohung, Klagen, etc) schon gar nicht.
Insofern:
Widerspruch? Kein Widerspruch?
Immerhin sind die Schreiben zugegangen. Ausreden mit "nicht erhalten" zählt ja leider nicht. Und nun ist Person A angemeldet.
Die ganze Thematik ist kompliziert und mit viel Aufwand verbunden.
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Vorab: Die bisherigen Urteile kann man in der Pfeife rauchen ;)
Widerspruch? Kein Widerspruch?
Immerhin sind die Schreiben zugegangen. Ausreden mit "nicht erhalten" zählt ja leider nicht. Und nun ist Person A angemeldet.
Nochmal:
Ob obige Schreiben und wann diese zugegangen sind, ist erst mal irrelevant.
Dennoch sollte sich Person XYZ auch mit diesen Infos vertraut machen:
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html
Entscheidend sind aber allenfalls offizielle, rechtsmittelfähige BeitragsBESCHEIDE, gegen die Person XYZ dann zu gegebenem Zeitpunkt form- und fristgerecht Widerspruch einlegen sollte, sofern sie mit der Regelung nicht einverstanden ist.
Noch mal zur Übersicht, wie "Bescheide" und deren "Rechtsbehelfsbelehrungen" in echt aussehen:
BeitragsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html
WiderspruchsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.0.html
Steht nicht "Bescheid" drauf und ist auch keine "Rechtsbehelfsbelehrung", die ebenfalls als solche auch bezeichnet ist, enthalten, so ist es kein "Bescheid", sondern eine eher informative Zahlungsmitteilung o.ä. ;)
Widerspruch auf lediglich informative Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung (ähnlich den oben dargestellten) sind zwecklos.
Person XYZ wird erfahrungsgemäß noch Wochen bis Monate Zeit haben, bis nach der voraussichtlich folgenden ZahlungsERINNERUNG irgendwann mal ein BeitragsBESCHEID eingeht.
Bis dahin gilt: Keine Panik auf der Titanic ;)
Ruhe bewahren & gut einlesen.
Eine versuchsweise Übersicht über die wichtigsten Links gibt's hier:
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html
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Entscheidend sind aber allenfalls offizielle, rechtsmittelfähige BeitragsBESCHEIDE, gegen die Person XYZ dann zu gegebenem Zeitpunkt form- und fristgerecht Widerspruch einlegen sollte, sofern sie mit der Regelung nicht einverstanden ist.
...
Person XYZ wird erfahrungsgemäß noch Wochen bis Monate Zeit haben, bis nach der voraussichtlich folgenden ZahlungsERINNERUNG irgendwann mal ein BeitragsBESCHEID eingeht.
Bis dahin gilt: Keine Panik auf der Titanic ;)
Ruhe bewahren & gut einlesen.
Ja, aber das ist es ja was mich so verwirrt.
Weder Person A oder B sind damit einverstanden mit dem neu auferlegten Beitrag. Es geht hier um einen (Knebel)Vertrag ohne positive Zusage der Vertragsauferlegten. Immerhin ist es keine Steuer, die bereits in den zu zahlenden Steuern verrechnet wird - sondern etwas, was separat bezahlt werden muss.
Beide Personen hätten zwar Bescheide für die GEZ seitens ALG-2. Aber wie schon in anderen Threads zu lesen, sind diese weder wirksam (Rückwirkend), und man würde diesem Nonsense ja weiterhin zustimmen. Widersprüche von Anfang an fruchten nicht, sind auch nicht empfohlen weil rechtlich nicht abgesichert. Da hat sich der neue "Beitragsservice" ein schönes Schlupfloch gebaut.
Im Grunde genommen muss(!) gewartet werden, bis die Panik regelrecht da ist, es dann teilweise um viel Geld geht (Streitwerte unter 1000EUR lohnen meist nicht), um Schulden und Schuldeneinträge, etc. Das System/Prinzip ist doch vollkommen kaputt, finde ich.
Wenn die Möglichkeit zu reagieren bestehen würde(!), dann würde ich an Stelle von Person A dies tun. Eben weil mir das Anhäufen von Schulden einfach mal nicht Koscher ist. Ich habe Erfahrungen mit Krediten/Schulden, die mühselig über etwas mehr eine Dekade abgezahlt werden mussten - und ich bin froh da raus zu sein. Ich wünsche niemanden so etwas. Besonders nicht, wenn man sowieso schon kaum Geld hat.
Aber nein, sowohl unsere verlogene Politik (die selbst keine Beiträge zahlen), als auch unser Rechts-System sind Pro-GEZ.
Danke trotzdem soweit.
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Ja, aber das ist es ja was mich so verwirrt.
Weder Person A oder B sind damit einverstanden mit dem neu auferlegten Beitrag. Es geht hier um einen (Knebel)Vertrag ohne positive Zusage der Vertragsauferlegten. Immerhin ist es keine Steuer, die bereits in den zu zahlenden Steuern verrechnet wird - sondern etwas, was separat bezahlt werden muss.
Beide Personen hätten zwar Bescheide für die GEZ seitens ALG-2. Aber wie schon in anderen Threads zu lesen, sind diese weder wirksam (Rückwirkend), und man würde diesem Nonsense ja weiterhin zustimmen. Widersprüche von Anfang an fruchten nicht, sind auch nicht empfohlen weil rechtlich nicht abgesichert. Da hat sich der neue "Beitragsservice" ein schönes Schlupfloch gebaut.
Nicht der "Beitragsservice" hat sich hier ein "Schlupfloch" gebaut (diesen "lediglichen" Buhmann und Erfüllungsgehilfen sollten wir ohnehin zugunsten der Aufmerksamkeit gegenüber den wahren Untätern nicht so vordergründig beachten), sondern die
POLITIK hat in KOOPERATION mit der JUSTIZ einen FREIBRIEF für ARD, ZDF & Co. erstellt und die
BÜRGER zu lediglichen BEITRAGSSCHULDNERN degradiert.
Und man wird genötigt, sich dieses ungewollten, aufgenötigten Status nur durch "Rechtsmittel" zu erwehren.
*Das* ist fürwahr krank!!!
Und genau dagegen richtet sich der zunehmend zunehmende Protest.
Wir alle sind als ehemalige Teilnehmer und Nicht-Teilnehmer eiskalt über einen Kamm geschoren zu undifferenzierten, mitunter sogar mehrfachen(!) *BeitragsSCHULDNERn* (bitte immer auf der Zunge zergehen lassen!!!) erniedrigt worden.
Anders kann man es nicht sehen. Anders kann man es nicht ausdrücken.
Dranbleiben! Weitermachen!
Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!
"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."
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Ich habe bekannte aus dem sogenannten "ehemaligen Osten" von denen ich weiß, das es dort eine Abgabepflicht für das Fernsehen und Radio gab. Das selbiges für Propaganda genutzt wurde, war kein Geheimnis. Aber dort hat es funktioniert, und hat nicht die Welt gekostet im Vergleich zu jetzt.
So wie das System aktuell(!) ist, ist es nicht fair geregelt. In den letzten Jahren hat man einfach PC's und SmartDevices als "TV und Radio" deklariert. Mit der aktuellen Sachlage kann jeder der quasi eine Höhle besitzt, zur Kasse gebeten werden. Egal ob man Fernsehen/Radio empfangen kann oder nicht. Egal ob man überhaupt das Medium "Öffentlich Rechtliche" nutzen möchte. "Theoretisch ist es möglich - also zahle!"
Auch stellt sich die GEZ bis heute als "Geldeintreiber für Fernsehen und Radio" hin - es gab nie(!) Aufklärung, für was das Geld noch benutzt wurde. Es gab nie(!) Aufklärung, warum bestimmte Shows immer teurer bzw. bestimmte Redakteure oder Moderatoren immer reicher wurden, die Qualität jedoch nachlies, aktiv Zensur betrieben wurde (siehe Akif Pirinçci, siehe Politik zusammenschnitte aus dem Kontext gerissen, siehe "Pro Linksgerichtete" Nachrichten). Es gab Streit wegen den Fußball-Übertragungen (komischerdings, nur Herren-Fußball - nie etwas anderes), die Politik Debatten laufen nur noch auf Phoenix (wenn überhaupt, teilweise nur noch auf Eins Plus - was Analog nicht mehr empfangbar ist), und auch nur noch Zeitbegrenzt. Die Kritik reißt nicht ab.
Und weil wir von der Digitaltechnik reden:
DVB-T2 (Terrestrisch HD) ist noch immer nicht umgesetzt - angeblich braucht dies zu viel Bandbreite, dabei laufen die Sender schon auf minimaler Qualität, parallel mit anderen Sendern auf dem gleichen Kanal. Die Radio/Fernsehnutzer werden gezwungen, immer mehr in den Digitalen Bereich zu gehen (Abschaltung Analog, Abschaltung DVB-C/T/S v1). Aber DAB (Digital Audio Broadcast) ist auch noch ein Fremdwort hier. Es müssen neue Geräte angeschafft werden (Extra Kosten). Es geht noch immer das Gerücht um, dass sowohl das Kabel als auch das Terrestrische Netz noch mehr Sender verschlüsselt werden sollen (primär Free TV, also noch mehr Geld abzapfen), etc.
Das System ist veraltet. Die Öffentlich Rechtlichen haben im Vergleich zur Konkurrenz (dem Internet und Streaming Systemen) den Anschluss verpasst - aber wollen ein Stück von dem Kuchen, indem sie alle "Smart" Geräte und PC's als Fernseher deklarieren. Von der GEMA rede ich in dem Fall nicht nicht! Aber das ist Schizophren!
Und weil das noch nicht genug ist... nun sind Streaming Services immer mehr im kommen, und die Internet Service Provider (ISP's) drosseln wieder die Leitungen (sogenannte Fair Flatrates) ab Juni 2014. Wie Anfang 2000er, wo die Flatrate das erste mal aufkam - aber auch keine richtige Flatrate war. Und keinen interessierts.
Viele Ideen - sehr schlechte Umsetzungen zu lasten von uns Usern. Wir sind nur Geldgeber.
Und wir ändern NIE etwas an der Politik (siehe aktuelle Wahlen), also wird sich nie etwas ändern bei den Lobbyisten. Im Gegenteil, die Propaganda ist schlimmer denn je, und die Netzneutralität seit Jahren gefährdet.
Wehren in der Tat - aber nicht so (erst warten bis Klage droht, dann Widerspruch und Anwalt).
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Nun ist es soweit.
Person A hat heute (10 Juni 2014) einen erneute Zahlungserinnerung, dateiert auf 01.06., bekommen.
In dieser steht (O-Ton)
"Zu Ihrer Information: Künftig erhalten Sie keine Zahlungsaufforderungen mehr, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist. Die Rundfunkbeiträge setzen wir dann jeweils per Gebühren-/Beitragsbescheid fest, mit dem ein Saumniszuschlag erhoben wird".
Erneut wird um Lastschriftverfahren gebeten, Auf der Rückseite stehen wie gewohnt wichtige Hinweise zur Thematik Zahlungsaufforderungen. Nicht mal eine Halbe Seite lang. Nachdem hier auch steht, das dieses Schreiben sich immer auf die ERSTE Ausstehende Zahlung bezieht, denke ich, dass Person A in weniger als Zwei Wochen ERNEUT ein schreiben bekommt.
Dieses Schreiben ist dann das ominöse mit dem Rechtsbehelft auf den Widerspruch eingelegt werden kann (und soll). Sofern ich das richtig verstehe.
Frage erneut hierzu:
Was ist mit SCHUFA Einträgen?
Offiziell ist man ja nun Schuldner, und dies könnte Negativ-Einträge verursachen oder nicht?
Hat bereits jemand Erfahrungen damit?
Ansonsten muss ich mich mal durch die bekannten Musterschreiben wühlen, was die meist benutzen und wirkungsvollsten Klauseln sind. Selbstverständlich wird dies abgewehrt, aber immerhin kann dann nach dem Widerspruch ein Anwalt mit Beratungshilfe zu Rande gezogen werden.
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Ich denke, nun ist es wirklich so weit.
Person A hat heute einen neuen GEZ Brief aus dem Briefkasten gezogen. Datiert auf den 01.08.2014, erhalten am 13.08.2014 (!).
Dieser heißt nun "Gebühren-/Beitragsbescheid", und es wird mit "Einleitung von Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen" gedroht, wenn nicht umgehend der festgesetzte Betrap PLUS 8 EUR "Saümniszuschlag" beglichen wird.
Eine Kopie ist diesem Post angehangen. Seite 3 und 4 sind die typischen SEPA Zahlscheine.
Fragen:
- Wie kann Person A bestätigen, dass dieser Brief erst zum 13.08.2014 im Briefkasten war?
- Wie kann Person A nun sachgerecht vorgehen (ich denke - Widerspruch)?
- An wen wird dies Gerichtet (Rundfunk Berlin-Brandenburg oder Deutschlandradio Köln?)
- Kann Person A angeben, dass vorhergegangene Briefe nicht eingegangen sind? (in letzter Zeit wurden oft in Briefkästen eingebrochen)
- Gibt es im Moment neue Informationen zu Klagen, bestimmte Klauseln die IMMER funktionieren?
Person A hat auch schon versucht einen Beratungsgutschein wegen dieser Thematik zu bekommen, ist aber abgewiesen worden, da eine "Abweisung des Widerspruchs" gehfehlt hat - sprich die Eigenbemühungen. Somit kann noch kein Anwalt eingeschaltet werden.
Person A ist überfragt, und hat im Moment auch nicht die Ruhe und Geduld um sich vernünftig(!!!) mit der Thematik zu befassen. Arbeit hat einfach mehr Vorrang als GEZ Drohungen. Eine Eskalation (mit Pfändung, etc) ist jedoch nicht ausschließbar - was gerne verhindert werden möchte.
Ich persönlich habe mich mal durch die Gepinnten Threads gewühlt - komme aber auch auf keinen Grünen Zweig. Viel Text, viel herumreden, keine expliziten Aussagen was funktioniert. Hilfe in dieser Richtung wäre also sehr zuvorkommend.
Danke.
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- Wie kann Person A bestätigen, dass dieser Brief erst zum 13.08.2014 im Briefkasten war?
Person A muss gar nicht "bestätigen", wann das Schreiben zugestellt = bekanntgegeben wurde.
Im Zweifel muss dies der Absender/ die "Behörde" selbst tun - kann dies aber bei normalem Postversand eigentlich gar nicht ;)
Person braucht im Widerspruch auch gar nicht anzugeben, wann das Schreiben zugegangen ist.
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html
- Wie kann Person A nun sachgerecht vorgehen (ich denke - Widerspruch)?
Das steht immer selbsterklärend in der Rechtsbehelfsbelehrung...
...dergemäß meist der Widerspruch der reguläre, "offizielle" Weg wäre (nur wenige Bundesländer, in denen direkt geklagt werden kann, weichen davon ab):
"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. [...]"
Widerspruch 2014 - Ein Ansatz...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html
Da der Widerspruch - wie auch in der Rechtsbehelfsbelehrung beschrieben - "keine aufschiebende Wirkung" hat, stellt Person A gleichzeitig mit dem Widerspruch auch Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung".
Auch dies ist in vorgenanntem Link mit erwähnt.
- An wen wird dies Gerichtet (Rundfunk Berlin-Brandenburg oder Deutschlandradio Köln?)
Auch das steht selbsterklärend in der Rechtsbehelfsbelehrung...
"Der Widerspruch ist [...] einzulegen bei der umseitig genannten Landesrundfunkanstalt unter
- der Anschrift des für sie tätigen Beitragsservice ... Köln ...
oder
- der umseitig genannten Anschrift der Landesrundfunkanstalt"
- Kann Person A angeben, dass vorhergegangene Briefe nicht eingegangen sind? (in letzter Zeit wurden oft in Briefkästen eingebrochen)
Warum sollte das nötig sein?
Auch hier gilt: Im Zweifel müsste die Gegenseite "den Zugang und den Zeitpunkt des Zugangs nachweisen" (vgl. VwVfG und obigen Link zu Fristwahrung/ Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen)
Vorhergehende Schreiben sind aber ohnehin üblicherweise ohne Rechtsbehelfsbelehrung und daher wohl eher informativen Charakters.
Der Bescheid ist die erstmalige rechtskräftige Aufforderung zur Zahlung.
Vorherige Schreiben sind daher üblicherweise irrelevant.
- Gibt es im Moment neue Informationen zu Klagen, bestimmte Klauseln die IMMER funktionieren?
Der Widerspruch muss nicht vollständig begründet sein.
Sich insbesondere auf die Grundrechte zu berufen, scheint naheliegend zu sein.
Person A mache sich jetzt erst mal noch keine Gedanken über Klagegründe, die "IMMER funktionieren" würden.
Das Widerspruchsverfahren ist derzeit eher ein Alibi-Verfahren, was das Verfahren in die Länge zieht.
Jeder Widerspruch, der sich gegen die (Un-)Rechtsgrundlage des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" an sich wendet (und nicht gegen offensichtlich falsch ergangene Bescheide o.ä.), wurde bisher und wird auch weiterhin abgelehnt werden, da die (un-)Rechtmäßigkeit der (un-)Rechtsgrundlage nur durch ein Gericht, und nicht durch die "Behörde"/ "öffentlich-rechtliche Anstalt" selbst festgestellt werden kann...
Widerspruch 2014 - Ein Ansatz...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html
Ich persönlich habe mich mal durch die Gepinnten Threads gewühlt - komme aber auch auf keinen Grünen Zweig. Viel Text, viel herumreden, keine expliziten Aussagen was funktioniert.
"Explizite Aussagen, was funktioniert", wird Person A erst hier und anderswo finden, *wenn* etwas "funktioniert" hat... ;)
Es "funktioniert" ja anscheinend schon recht gut, dass sich viele "problemlos" im Widerspruchs-/ Klageverfahren befinden.
Und doch möge sich Person A bitte eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen...
...das würde so einige Grundsatzfragen erübrigen :police: :) Danke.
Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html
Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html
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Danke noch mal dafür. Also ein Widerspruch. Falls Abweisung (was garantiert der Fall sein wird), Anwalt zu rate ziehen.
Wie sieht es derzeit mit Gerichtsurteilen aus?
Bis dato habe ich nur das gefunden, mit den gravierenden Fehlern in den Schreiben der Rundunkanstalt.
Was ist mit den Massenklagen die sich um Mai angekündigt hatten?
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Urteile in 1. Instanz gab es aus Potsdam, Gera, Bremen und kürzlich aus Greifswald. Über die Suchfunktion wird man fündig. Die entscheidene Frage: Willst Du lieber Zeit oder Geld investieren? Die gewünschte eierlegende Wollmilchsau hat hier noch keiner gesichtet. ;)
Das Berliner VerwG lässt seine Fälle derzeit offenbar liegen - was ja nicht das schlechteste ist. Bei Dir ist jedoch offenbar erst das Widerspruchsverfahren an der Reihe, um sich mit dem Klageverfahren zu beschäftigen hast Du also noch viel Zeit Dich einzulesen. (In der 1. Instanz braucht man nicht unbedingt einen Anwalt, aber die Motivation sich mit der Thematik selbst auseinanderzusetzen. Auch mit Anwalt sollte man sich Gedanken über die individuellen Grundrechtsverletzungen machen).
Welche "Massenklagen" aus dem Mai meinst Du? Vermutlich meinst Du die Massenverhandlung, denn Klagen muss jeder selber. Hier der Hintergrund dazu: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10596.0.html - das ist am Dienstag, 18.8. um 10 Uhr. (Öffentliche Verhandlung, kannst Du Dir also anschauen).
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Persönlich möchte ich WEDER Zeit noch Geld investieren - Person A und B (die nicht weiter angeschrieben wurde, da u.a. auch Umzug) haben auch weder Zeit noch Geld für diesen Unfug. Sie wollen die "ehemalige" GEZ einfach nur los haben.
Die Urteile über die Suchfunktion... naja, hat das Forum nicht global eine Auflistung für Urteile?
Ich denke, parallel (also nach Abweisung des Widerspruchs) einen Anwalt zu konsultieren ist nicht schlecht. Wird doch jetzt schon von SCHULDnern gesprochen - Schulden die diese Personen nicht angehäuft haben, weil sie keinen VERTRAG unterschrieben, sondern aufgezwungen bekommen haben (welcher Paragraph war das noch mal im Vertragsrecht?). Das ist definitiv über das Verwaltungsrecht gehandhabt.
Ich denke Person A wird sich an den Schreiben von Roggi orientieren. Dieses ist Neutral (ja, ich habe die Horror-Geschichten mit dem Gefängnis und Co gelesen).
Ist es in diesem Zusammenhang okay zu erwähnen, dass die ARD/ZDF ja bereits MEHRMALS eine Verschlüsselung für HD-TV streams geplant hatte? Ich habe das einmal ein wenig verfolgt als ehemaliger Kommunikations Elektroniker. FreeTV ist ja verschlüsselt im DVB-S/C Netz, aber nur teilweise im DVB-T/I/M (Terrestrisch, Internet, Mobil) - und limitiert von der Senderanzahl her. Allerdings mit immer mehr Sendern die auf "Verschlüsselung" setzten (iin Berlin z.B. dieses Media-Thek-Dingens Konzept was über das Internet gesteuert wird).
In England mit der BBC ist dieses System ja auch Standard. (ohne Set-Top Box, kein Fernsehen - Radio wird über Steuern finanziert)
Wie gesagt... wäre das System FAIR geregelt (Freiwillig!) und würde weitaus weniger kosten, wäre es kein Thema. Aber 18EUR/Monat Aufzwingen(!) für etwas was nicht mal im Ansatzt genutzt wird (und wenn, dann Privatsender die vom "Rundfunk-Beitrag" nichts sehen, und die "Papiervarianten"/Magazine/Aufklärung vom Rundfunkbeitrag sind einfach zu wenig!), zusätzlich zu Kabelnetzgebühren, und Entschlüsselungsgebühren - ist nicht okay. Und schon gar nicht, wenn dann in den Zeitungen gelesen wird, dass ein gewisser gelockter Herr "Wetten Dass" wieder aufleben lassen möchte.
- An wen wird dies Gerichtet (Rundfunk Berlin-Brandenburg oder Deutschlandradio Köln?)
Auch das steht selbsterklärend in der Rechtsbehelfsbelehrung...
"Der Widerspruch ist [...] einzulegen bei der umseitig genannten Landesrundfunkanstalt unter
- der Anschrift des für sie tätigen Beitragsservice ... Köln ...
oder
- der umseitig genannten Anschrift der Landesrundfunkanstalt"
Moment, das irritiert mich dann doch.
Der Beitragsservice geht von Köln aus. Die Landesrundfunkanstalt ist jedoch der RBB (Rundfunk Berlin Brandenburg).
Was wäre am effektivsten?
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- An wen wird dies Gerichtet (Rundfunk Berlin-Brandenburg oder Deutschlandradio Köln?)
Auch das steht selbsterklärend in der Rechtsbehelfsbelehrung...
"Der Widerspruch ist [...] einzulegen bei der umseitig genannten Landesrundfunkanstalt unter
- der Anschrift des für sie tätigen Beitragsservice ... Köln ...
oder
- der umseitig genannten Anschrift der Landesrundfunkanstalt"
Moment, das irritiert mich dann doch.
Der Beitragsservice geht von Köln aus. Die Landesrundfunkanstalt ist jedoch der RBB (Rundfunk Berlin Brandenburg).
Was wäre am effektivsten?
Wer weiß schon, was am "effektivsten" wäre ::)
Es ist faktisch wurstegal. BS sind die beiden linken Hände der LRA.
Meine persönliche Devise:
Ich will dem BS gar keine Existenzberechtigung zusprechen, kommuniziere ausschließlich mit der LRA. BS wird allenfalls - wenn ich die Güte habe - zur Kenntnis in den Verteiler gesetzt.
Eine Frage der eigenen Überzeugung(en) - und ist auch schon mehrfach im Forum erörtert worden... ;)
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Wenn Person A dann noch betrachte, das der SFB nicht mehr existiert, die "Ideologien" jedoch noch auf diese Zeit basieren... dann macht der reine Kontakt mit dem RBB doch am meisten Sinn. Solange es mit Einschreiben/Rückschein ist.
Letztendlich ist ja der BS nur ein "Oberbegriff" und jede "Institution" arbeitet Regional unabhängig (siehe Horror-Geschichten bezüglich nicht-Zahler und sogenannte Beleidigungen).
Person A dankt erst mal für die Info.
Dann wird die Tage ein Schreiben aufgesetzt (erneut, basierend auf Roggie's, eventuell mit dem Zusatz der Verletzung des Vertragsrechts). Weiter ausführen muss A ja nicht (z.B. Gründe warum Alternativen besser wären), außer A plant so die Rundfunkanstalt aus der Reserve zu locken um mit möglichen Rechtlichen Schritten weiter vor zu gehen.
Noch hat Person A Zeit. Es kann also auch noch Feedback zum Schreiben eingeholt werden.