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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: solec1 am 28. Januar 2014, 09:42

Titel: Der 8-te Brief vom ARD-ZDF Beitragsservice Köln
Beitrag von: solec1 am 28. Januar 2014, 09:42
Person A hat schon 8-ten (!) Brief vom ARD-ZDF Beitragsservice Köln gekriegt.

Das interessanteste ist ganz unten: "Wenn Sie keine oder zu wenig Beiträge zahlen, erstellen wir in Kürze einen Beitragsbescheid.
Hiergegen können Sie Widerspruch erheben und erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
Im Wege eines Klageverfahrens können Sie anschließend vor dem Verwaltungsgericht prüfen lassen, ob Ihre Auffassung zutreffend ist".

Neu ist, dass das ARD-ZDF seine Adresse erstes Mal gibt (Freimersdorfer Weg 6) und der Brief unterschreiben wird (Frau ... + die Unterschrift).

Das ist aber schon 8-ter Brief vom BEITRAGSERVICE KÖLN - vom Berlin-Brandenburg-ARD-ZDF hat A bis heute nichts bekommen.

DAS WICHTIGSTE: soll A jetzt einfach warten, bis A einen richtigen Beitragsbescheid bekommt ? (und dann schreibt A seinen Widerspruch)
Titel: Re: Der 8-te Brief vom ARD-ZDF Beitragsservice Köln
Beitrag von: solec1 am 28. Januar 2014, 13:27
Das ist der 8-te Brief.
Titel: Re: Der 8-te Brief vom ARD-ZDF Beitragsservice Köln
Beitrag von: Noch_ein_GEZappter am 28. Januar 2014, 15:53
Vielen Dank für die Information und das Bild des Briefs.
Titel: Re: Der 8-te Brief vom ARD-ZDF Beitragsservice Köln
Beitrag von: Bedrängter am 28. Januar 2014, 16:03
Sie scheinen beschäftigt zu sein.
Titel: Re: Der 8-te Brief vom ARD-ZDF Beitragsservice Köln
Beitrag von: xrw am 28. Januar 2014, 16:05
Krass, gut 4 Monate für so eine Antwort (da haben sie offenbar noch keinen passenden Textbaustein dafür gehabt, und es hat sich tatsächlich wer die Mühe gemacht, einen halbwegs passenden zu schreiben). "In Kürze" muss man dann wohl auch in Monaten messen. Aber was Anderes als Warten wird dir da wohl nicht übrig bleiben.
Titel: Re: Der 8-te Brief vom ARD-ZDF Beitragsservice Köln
Beitrag von: PersonX am 28. Januar 2014, 16:09
Irgendwas an dem Schreiben ist anders als bei den Infopostbriefen und Bescheiden, welche bisher im Umlauf sind.

Es fehlt ganz deutlich der Verweis auf die zuständige Rundfunkanstalt. Ob das jetzt immer so ist, oder auch genau andersherum, dass nur die zustädnige Rundfunksanstalt angeben wird? Warten wir es ab.
Titel: Re: Der 8-te Brief vom ARD-ZDF Beitragsservice Köln
Beitrag von: solec1 am 28. Januar 2014, 16:15
Person A hat aber im September 2013 ZWÖLF Argumente gegeben, warum sie nicht bezahlt.
Das ARD-ZDF hat nach 4 Monaten nur einen Argument gewählt (die Hauptwohnung in Polen) und 11 andere (=wichtigere) Argumente ignoriert.

Die Frage, warum alle Briefe vom Beitragsservice Köln und nicht vom Berlin-Brandenburg (wo die Person A lebt) kommen, bleibt aber offen.

 
Titel: Re: Der 8-te Brief vom ARD-ZDF Beitragsservice Köln
Beitrag von: Bedrängter am 28. Januar 2014, 16:25
Irgendwas an dem Schreiben ist anders als bei den Infopostbriefen und Bescheiden, welche bisher im Umlauf sind.

Es fehlt ganz deutlich der Verweis auf die zuständige Rundfunkanstalt. Ob das jetzt immer so ist, oder auch genau andersherum, dass nur die zustädnige Rundfunksanstalt angeben wird? Warten wir es ab.
Könnte damit zusammenhängen, daß er im Ausland wohnt und er sich außerhalb der Gebietskörperschaft RBB befindet. Man will wohl "Druck" abarbeiten, der bei den Inländern auferhalten bleibt.
Titel: Re: Der 8-te Brief vom ARD-ZDF Beitragsservice Köln
Beitrag von: xrw am 28. Januar 2014, 17:00
Die Rundfunkanstalt wird doch praktisch nie genannt, solang es nicht rechtlich notwendig ist. Das ist ja bloß ein irrelevantes informelles Schreiben.
Titel: Re: Der 8-te Brief vom ARD-ZDF Beitragsservice Köln
Beitrag von: ZWIEBELCHEN am 28. Januar 2014, 20:22
Wohnsitz im Ausland!?
 
Genau das ist das Problem, oder auch nicht?  Der Sch...vertrag hat keine Geltung ausserhalb D.

Also, sich auf EU-Recht berufen, hier teilabmelden = Hauptwohnsitz im Ausland und Postanschrift, ab sofort, ausschliesslich nur noch im Ausland, von daher müssen auch deine Schreiben kommen.
Das sollte dem BS. nachweislich mitgeteilt werden.






Titel: Re: Der 8-te Brief vom ARD-ZDF Beitragsservice Köln
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 28. Januar 2014, 22:50
Genau!
Melde dich nur noch in Polen!
Die Abmeldung dahin senden kombiniert mit der Abmeldung vom BS (Begründung Abmeldung aus Deutschland)!
Für die Vergangenheit wird es nichts lösen aber für die Zukunft kommst du aus dem System raus!
Problem gelöst!
Dann sollen sie den Gerichtsvollzieher nach Polen entsenden!
Titel: Re: Der 8-te Brief vom ARD-ZDF Beitragsservice Köln
Beitrag von: solec1 am 29. Januar 2014, 07:51
Die kleine Klärung:
Person A lebt/wohnt gleichzeitig in Polen (mit Familie) und Deutschland (alleine; sie hat 0,8-Arbeitsstelle in einer Firma in Brandenburg).
Person A verbringt praktisch jede Woche in Deutschland und in Polen (zB. 3-4 Tage wöchentlich in jedem Land).
Person A ist zwar Pole, aber polnischer und deutscher Bürger (sie hat doppelte Staatsangehörigkeit).
Wegen der Arbeit in Deutschland, soll/muss die Person A in Deutschland angemeldet werden.

Person A hat in Vergangenheit, bis Dezember 2009, die GEZ bezahlt.
Dann hat sie formell vom GEZ abgemeldet (indem sie alle Rundfunkgeräte weggeschmiessen hat) und ab 2010 hatte sie mit GEZ keine Verbindung.

Im Mai 2013 hat Person A den ersten Brief vom ARD-ZDF-Beitragsservice Köln gekriegt, wo steht, dass das ARD-ZDF die Adresse von Person A vom Einwohnermeldeamt übernommen hat.
Person A hat das Einwohnermeldeamt schriftlich gefragt, warum das Amt ihre Adresse dem Unternehmen aus einem anderen Bundesland ohne Information und ohne Zustimmung gegeben hat. Das Einwohnermeldeamt hat leider bis heute der Person A nicht geantwortet.

Person A vermutet, dass es möglich wäre, dass das ARD-ZDF lügt - die Adresse war ganze Zeit (seit Dezember 2009) in der GEZ-Base gehalten und anfangs 2013 vom ARD-ZDF "einfach" übernommen.
Deshalb kriegt die Person A ganze Zeit die Briefe vom Beitragsservice Köln (und ARD-ZDF-Berlin-Brandenburg hat bis heute keine Aktion zur Person A angefangen).
Das ist aber nur eine Vermutung.
Titel: Re: Der 8-te Brief vom ARD-ZDF Beitragsservice Köln
Beitrag von: ZWIEBELCHEN am 29. Januar 2014, 11:55
Dein Hauptwohnsitz befindet sich in Polen bei deiner Familie. Da Polen zur EU gehört und seit 2007 auch zum Schengenraum bist du Grenzgänger, der hier in Deutschland lediglich arbeitet. Du solltest dich beim Einwohneramt erkundigen und eine Teilabmeldung machen, dafür bekommst du in der Regel auch eine schriftliche Abmeldung von denen, die du dann dem BS schicken kannst.
Möglicherweise ist es inzwischen auch so, dass du als EU - Grenzgänger, der alle paar Tage in seine Heimat zurück fährt, gar nicht mit Wohnung gemeldet sein musst?
 
Titel: Re: Der 8-te Brief vom ARD-ZDF Beitragsservice Köln
Beitrag von: solec1 am 29. Januar 2014, 12:22
So einfach ist es nicht... Person A ist auch formal Deutscher - mit der deutschen Adresse im Personalausweis. Üblich arbeitet die Person A in Deutschland von Dienstag bis Freitag und übernachtet hier 3 Nächte wöchentlich.
Trotz die gemietete Wohnung praktisch ganz leer ist, wird es der Person A stark empfohlen, sie weiter zu mieten...
Weil zB. die Person A in Deutschland angemeldet ist, kann sie ihre Reisen zwischen Deutschland und Polen als Arbeitskosten in die Steuererklärung eintragen. 
Titel: Re: Der 8-te Brief vom ARD-ZDF Beitragsservice Köln
Beitrag von: Rochus am 29. Januar 2014, 15:19
Auffällig in dem Schreiben ist tatsächlich die überaus plüschig klingende Stimme. Man möchte wohl im Ausland nicht den Eindruck erwecken, dass man hier im Inland mit dem Knüppel gegen Zahlungsunwillige vorgeht.

Solec, würdest Du wohl die anderen Argumente auch einmal hier auflisten, falls es nicht zu persönlich sein sollte?
Titel: Re: Der 8-te Brief vom ARD-ZDF Beitragsservice Köln
Beitrag von: solec1 am 29. Januar 2014, 15:43
Solec, würdest Du wohl die anderen Argumente auch einmal hier auflisten...?

Hallo,
Du kannst meine bisherige Posten sehen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6013.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6149.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6799.0.html

Wenn ich aber meinen Widerspruch schicken würde, wird der Anfang folgend:

Als polnischer, deutscher (brandenburger) und EU-Bürger bin ich vom „ARD ZDF Deutschlandradio” Unternehmen in meinen Rechten verletzt.
In meinem Fall bricht der neue Rundfunkgebührenstaatsvertrag, auf dem das Unternehmen ab 1. Januar 2013 basiert, acht Artikel der „Charta der Grundrechte der Europäischen Union”, nämlich:
a) Artikel 1 – Würde des Menschen
b) Artikel 6 - Recht auf Freiheit und Sicherheit
c) Artikel 7 - Achtung des Privat- und Familienlebens
d) Artikel 8 - Schutz personenbezogener Daten
e) Artikel 10 - Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
f) Artikel 11 - Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
g) Artikel 21 – Nichtdiskriminierung
h) Artikel 38 - Verbraucherschutz

Die genaue Begründung lege ich hier, wenn ich wirklich meinen Widerspruch schicke.
Titel: Re: Der 8-te Brief vom ARD-ZDF Beitragsservice Köln
Beitrag von: Roggi am 29. Januar 2014, 17:18
Da fehlt noch einiges:

Artikel 5
Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit.

Dass wir wie Sklaven ohne Rechte behandelt werden, steht ausser Frage, es gibt nur leider keine Definition dafür in diesem Gesetz.

Artikel 16
Unternehmerische Freiheit
Die unternehmerische Freiheit wird nach dem Gemeinschaftsrecht und den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten anerkannt.

Die örR handeln zwar nach einzelstaatlichen Rechtsvorschriften, aber nicht nach einzelstaatlichen Gepflogenheiten, wie sie in Deutschland üblich sind für "Unternehmen, die Fernseh- und Radioprogramme verbreiten".

Artikel 20
Gleichheit vor dem Gesetz
Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich.

Wer Rundfunk nicht nutzt, kann davon nur träumen. Ein einsamer Rentner mit geringer Rente wird beitragsmäßig nicht gleichgestellt mit dem reichen Villenbesitzer, der einige erwachsene Kinder in seinem Haushalt wohnen hat. Dieser Renter darf sich zu Recht benachteiligt fühlen.

Artikel 48
Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte
(1) Jede angeklagte Person gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

Wir wurden alle schuldig gesprochen, Rundfunk zu nutzen. Keine Ausnahme! (betrifft nicht die Beitragszahlung).
Titel: Re: Der 8-te Brief vom ARD-ZDF Beitragsservice Köln
Beitrag von: solec1 am 30. Januar 2014, 12:50
Danke!
Die EU-Charta besteht aus 54 Artikeln.
"Meine" 8 Artikeln machen 15%.
Wenn ich noch 4 weitere "Deine" nehme, macht es zusammen 22% der Charta!
Nicht zu viel? :)
Das zeigt aber die ganze Rechtlosigkeit des neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrages...
Titel: Re: Der 8-te Brief vom ARD-ZDF Beitragsservice Köln
Beitrag von: solec1 am 07. Februar 2014, 15:24
Gestern hat Person A schon 9-ten Brief von Köln gekriegt.
Das "ARD ZDF DR"möchte das Geld für 9 Monaten + 8 Euro zusätzlich, zusammen etwa 170 Euro.
Das steht aber praktisch nur: "Ihr Beitragsservice ARD ZDF DR", praktisch nicht mehr...