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Archiv => Archiv => Pressemeldungen Januar 2014 => Thema gestartet von: Uwe am 22. Januar 2014, 17:48
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Umstrittene Förderung
Private Sender sollen Gebühren-Spritze erhalten
(http://img.welt.de/img/config_master_header/orig119665048/2750009143/dw-logo.jpg)
Von Ulrich Clauß
Der Chef der Landesmedienanstalten will bundesweit Privatsender über den Rundfunkbeitrag subventionieren. Ausgerechnet in Bayern ist das schon Praxis. Kritiker sehen die "Büchse der Pandora" geöffnet.
So beschloss der Bayerische Landtag bereits vor gut einem Jahr im Rahmen einer Änderung des Landesmediengesetzes, diese Förderung deutlich zu erhöhen: " ... auf bis zu 8 Millionen Euro im Jahr 2013 und jeweils bis zu 10 Millionen Euro in den Jahren 2014 bis 2016", heißt es im Gesetzestext.
mehr auf:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article124114788/Private-Sender-sollen-Gebuehren-Spritze-erhalten.html
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sehr schön, dann gründe ein jeder einzelne einen Radio Sender und fordere seine Unterstützung, wenn alle zahlen und alle gefördert werden, wird es ein NULL Summenspiel, aber mal ehrlich irgendwie sollte das Volk diese Verbrecher, welche so etwas beschlossen haben, beschließen oder verabschieden wollen verjagen, denn das kann doch nicht sein, wenn ein Unternehmer sich entschließt etwas zu unternehmen um damit wirtschaftlich Erfolg zu haben, dieser aber nicht eintritt, dann hat er als Unternehmer dafür gerade zu stehen und nicht die Öffentlichkeit
Wenn wir erstmal so anfangen, dann können Bäcker (* beliebige andere von öffentlichen Interesse) ebenso Unterstützung verlangen, weil Brot (passende andere Ware) verkaufen im öffentlichen Interesse ist, es möchte schließlich keiner Hunger leiden. Wobei Nahrung ein Grundbedürfnis ist, Rundfunk nicht.
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Rundfunk ist ein Luxusartikel!
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Amen
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Ja.
Und als nächstes kommt der öffentlich-rechtliche Europarundfunk mit ein und derselben Nachricht auf 200 Sendern.
Der wird dann finanziert mit dem Antidiskriminierungsbeitrag. Von uns.
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Antidiskriminierungsbeitrag,
welch schöne Wortbildung, früher dachte ich immer das ein Rundfunkbeitrag das ist, was ausgestrahlt wird, in diesem Sinne könnte man auch ein Tonband senden, welches dem vermeintlichen Wert der Forderung entspricht, dann kann es ausgestrahlt werden.
Warum sollte der öffentlich rechtliche Rundfunk überhaupt mit finaziellen Mitteln gefördert werden. Sollte ein Richter wirklich entscheiden, dass dieser Rundfunk in dieser Form nötig ist, kann die Rundfunkanstallt sicherlich mit der Arbeitskraft jedes einzelnen Teilnehmers, welche 2h pro Monat ausmacht mehr anfangen, als mit den etwa 18,- € pro Wohnung, es sollte doch möglich sein, somit auch für Hartz4 Emfänger und anderen welche bisher befreit werden dann auch Ihren Beitrag in Form einer Arbeit zu erfüllen, wenn dieser Rundfunk für die öffentlichkeit so notwendig ist. Das sollte doch dann ebenso im öffentlichen Interesse der Personen sein, welche bisher bereitwillig die ca. 18,- zahlen. Naja, ist spät heute, und ich schon wieder böse Gedanken habe.