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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Twen123 am 22. Januar 2014, 17:12

Titel: Person A erhält 4. Brief mit Androhung von Zwangsanmeldung
Beitrag von: Twen123 am 22. Januar 2014, 17:12
Hallo,

Person A erhält seit Anfang September Briefe vom Beitragsservice.
Diese wurden bisher ignoriert, weggeheftet und keine weiteren Schritte eingeleitet.

Diese Woche kam wieder ein schreibe jedoch mit dem Hinweiß, dass eine Zwangsanmeldung durchgeführt wird wenn Person
A bis in 4 Wochen keine Auskunft erteilt.

Wie gilt es sich nun für Person A zu verhalten?

Danke und Gruß
Titel: Re: Person A erhält 4. Brief mit Androhung von Zwangsanmeldung
Beitrag von: PersonX am 22. Januar 2014, 19:11
abwarten, kommt etwas mit Rechtsbelehrung -> Wiederspruch -> abwarten -> kommt die Ablehnung des Wiederspruchs -> Klage einreichen ungefähr so, der Weg ähnlich bereits behandelt in

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7797.0.html
Titel: Re: Person A erhält 4. Brief mit Androhung von Zwangsanmeldung
Beitrag von: Twen123 am 22. Januar 2014, 20:21
abwarten, kommt etwas mit Rechtsbelehrung -> Wiederspruch -> abwarten -> kommt die Ablehnung des Wiederspruchs -> Klage einreichen ungefähr so, der Weg ähnlich bereits behandelt in

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7797.0.html

Vielen Dank.
Dann warte ich erst einmal vier Wochen ab.
Sollte also keine automatische Anmeldung erfolgen?
Titel: Re: Person A erhält 4. Brief mit Androhung von Zwangsanmeldung
Beitrag von: PersonX am 22. Januar 2014, 20:34
doch die wird wohl erfolgen, scheint sicherlich bei einigen ehr zu passieren, schließlich sind diese Schreiben bereits seit Anfang 12/2013 unterwegs.

Person A wird dazu eine Info und eine Zahlungsaufforderung bekommen, wenn da keine Rechtsbelehrung dabei ist, allgemeiner Tenor dann warten, irgendwann kommt eine Mahnung, wenn da eine Rechtsbelehrung dabei ist -> Wiederspruch, falls nicht, irgendwann sollte ein Beitragsbescheid mit Rechtsbelehrung folgen, jetzt Wiederspruch, dann folgt seitens der Landesrundfunkabteilung eine Ablehnung, ab hier kann Klage eingereicht werden. In einigen Bundesländern kann auch bereits ohne Wiederspruch direkt Klage gegen den Beitragsbescheid erhoben werden. Wie genau eine Rechtsbelehrung auszusehen hat, bzw. ob bei dem Schreiben, welches Person A bekommen wird dabei ist, kann nach einem Vergleich mit bereits hochgeladenen Schreiben ermittelt werden, bzw. Die Dokumente zur Bewertung scanen, persönliches unkenntlich machen und hochladen.

Möglich ist das auf Mahnungen direkt versucht wird zu vollstrecken, da auch Wiederspruch mit Hinweis auf fehlenden Beitragsbescheid bzw. nochmals prüfen im Forum, ob es da noch andere Wege gibt.
Titel: Re: Person A erhält 4. Brief mit Androhung von Zwangsanmeldung
Beitrag von: Twen123 am 22. Januar 2014, 21:01
doch die wird wohl erfolgen, scheint sicherlich bei einigen ehr zu passieren, schließlich sind diese Schreiben bereits seit Anfang 12/2013 unterwegs.

Person A wird dazu eine Info und eine Zahlungsaufforderung bekommen, wenn da keine Rechtsbelehrung dabei ist, allgemeiner Tenor dann warten, irgendwann kommt eine Mahnung, wenn da eine Rechtsbelehrung dabei ist -> Wiederspruch, falls nicht, irgendwann sollte ein Beitragsbescheid mit Rechtsbelehrung folgen, jetzt Wiederspruch, dann folgt seitens der Landesrundfunkabteilung eine Ablehnung, ab hier kann Klage eingereicht werden. In einigen Bundesländern kann auch bereits ohne Wiederspruch direkt Klage gegen den Beitragsbescheid erhoben werden. Wie genau eine Rechtsbelehrung auszusehen hat, bzw. ob bei dem Schreiben, welches Person A bekommen wird dabei ist, kann nach einem Vergleich mit bereits hochgeladenen Schreiben ermittelt werden, bzw. Die Dokumente zur Bewertung scanen, persönliches unkenntlich machen und hochladen.

Möglich ist das auf Mahnungen direkt versucht wird zu vollstrecken, da auch Wiederspruch mit Hinweis auf fehlenden Beitragsbescheid bzw. nochmals prüfen im Forum, ob es da noch andere Wege gibt.

Hätte Person A nicht gedacht, dass es da so viele unterschiedliche Varianten der Briefgestaltung gibt.
Dann wartet Person A am besten ab und meldet sich wenn es Neuigkeiten gibt.
Titel: Re: Person A erhält 4. Brief mit Androhung von Zwangsanmeldung
Beitrag von: Twen123 am 06. März 2014, 18:12
Ich hole diesen Thread nun hervor.

Person A wurde im Februar durch Zwang einfach angemeldet und hat diese Woche nun ein Anschreiben mit offenen Zahlungen + einen Überweisungsträger erhalten. Da keine Rechtsbelehrung enthalten war muss hier aktuell nicht reagiert werden, richtig?

Wie sieht diese Belehrung aus. Gibt es davon Screenshots?

Vielen Dank!
Titel: Re: Person A erhält 4. Brief mit Androhung von Zwangsanmeldung
Beitrag von: themob am 06. März 2014, 18:18
Gebühren-/Beitragsbescheide im Überblick (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html) dort sind auch Rechtsbehelfsbelehrungen zu sehen

Ansonsten zum Thema Zwangsanmeldung:

Hier die entsprechenden Themen mit den sich daraus resultierenden Erkenntnissen und Anregungen:  ;)

Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html)

Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8127.0.html)

NÖTIGUNG bei Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = autom. Anmeldung? (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html)

PS: Alle warten nur auf den oder die Gebühren-/Beitragsbescheide als Resultat aus der Zwangsanmeldung - Direktanmeldung - Bestätigung der Anmeldung - Zahlung der Rundfunkbeiträge
Titel: Re: Person A erhält 4. Brief mit Androhung von Zwangsanmeldung
Beitrag von: Twen123 am 06. März 2014, 18:31


Vielen Dank für deine Links!
Ich werde mich jetzt noch genauer einlesen wie man vorgehen kann/muss/sollte.

So sieht mein Schreiben aus:
(http://s7.directupload.net/images/140306/temp/ppr5tayt.jpg) (http://www.directupload.net/file/d/3553/ppr5tayt_jpg.htm)

(http://s14.directupload.net/images/140306/temp/b4tm5its.jpg) (http://www.directupload.net/file/d/3553/b4tm5its_jpg.htm)

Die Rückseite ist doch nicht die Rechtsbelehrung, oder?
Titel: Re: Person A erhält 4. Brief mit Androhung von Zwangsanmeldung
Beitrag von: themob am 06. März 2014, 18:48


Vielen Dank für deine Links!
Ich werde mich jetzt noch genauer einlesen wie man vorgehen kann/muss/sollte.

Die Rückseite ist doch nicht die Rechtsbelehrung, oder?

Sorry, aber es wurde doch der Link genannt, wo eine Rechtsbehelfsbelehrung zu sehen ist.

Gebühren-/Beitragsbescheide im Überblick (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html) dort sind auch Rechtsbehelfsbelehrungen zu sehen

Hat Twen123  es miteinander verglichen?  ;)

Der Brief "Zahlung der Rundfunkbeiträge" ist ebenfalls hier zu sehen und wird erklärt: Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html)

Titel: Re: Person A erhält 4. Brief mit Androhung von Zwangsanmeldung
Beitrag von: Twen123 am 06. März 2014, 19:09
Hallo,

nein, habe ich bis grade eben noch nicht gelesen.
Jetzt aber und ich habe auch eine Antwort gefunden.

Vielen Dank themob.

Dann wird ja in spätestens vier Wochen die Rechtsbelehrung bei Person A eintreffen.  :-[

In der Zeit kann die Person sich ja schonmal die Karten legen, wie sie weiter vorgehen will.
Titel: Re: Person A erhält 4. Brief mit Androhung von Zwangsanmeldung
Beitrag von: urm am 08. März 2014, 00:14
Hi,

weiß jemand, was sich in diesem Brief verbirgt?
Der Brief wiegt ziemlich genau 15,50g.

(http://abload.de/img/2014-03-0800.06.32x4kmp.jpg)

Davor war "Bestätigung der Anmeldung" eingegangen.
Titel: Re: Person A erhält 4. Brief mit Androhung von Zwangsanmeldung
Beitrag von: stillerleser am 08. März 2014, 10:57
Dann dürfte es die Zahlungsforderung sein, laut Betreff "Zahlung der Rundfunkbeiträge" mit Aufstellung des Kontos.
Um auf Nummer sicher zu gehen sieh doch bitte selbst hinein und sieh meine Äußerung als schlichte persönliche Vermutung meinerseits, auf die du dich nicht berufen wirst.
Titel: Re: Person A erhält 4. Brief mit Androhung von Zwangsanmeldung
Beitrag von: Twen123 am 08. März 2014, 11:55
Ich behaupte mal, dass es der selbe Brief ist wie bei mir oben.
Warum willst du ihn nicht öffnen?
Titel: Re: Person A erhält 4. Brief mit Androhung von Zwangsanmeldung
Beitrag von: urm am 08. März 2014, 22:47
Person A habt gerade eine neue Wohnung bezogen. Die Ummeldung erfolgt aber erst am Montag.
Deshalb hätte Ainteressiert, welche Art von Brief das ist. (Rechtlich relevant oder nicht?)
Falls nein, würde der Brief natürlich von einer anderen Person zurückgesandt werden mit dem dezenten Hinweis: Verzogen!

Dann sollen die nochmal meine Adresse rausfinden.

A wäre sogar von dem Beitrag befreit, da A als Student Bafög erhählt. Trotzdem möchte A nicht mit diesen Leuten kommunizieren.

Soll also dieser Brief absichtlich einer Rechtsbehelfsbelehrung ähneln?

Schade, dass im Thema "Gebühren-/Beitragsbescheide im Überblick" auch die Adresszeilen komplett entfernt wurden. Sonst könnte man z. B. sehen, welche Zeichen mit welchen Buchstaben verwendet werden. Und welches Porto für einen Brief bezahlt wurde (Einschreiben, Standard, Infopost, ...).
A hat deshalb extra die ersten Ziffern, Porto und DV03 im Adressfeld lesbar gelassen.
Titel: Re: Person A erhält 4. Brief mit Androhung von Zwangsanmeldung
Beitrag von: Roggi am 08. März 2014, 23:26
Wenn der Brief zurückgesendet wird, spielt der Inhalt keine Rolle, es wurde nicht dafür unterschrieben. Meistens geht es nicht so schnell mit den wichtigen Beitragsbescheiden, es folgen offensichtlich mehrere Zahlungserinnerungen. Wenn Person A umzieht, hat sie noch ein As im Ärmel: zu vergangenen Wohnsituationen braucht man keine Angaben machen. Das Gesetz bezieht sich nur auf die Gegenwart, nicht wer "bewohnte" oder "gemeldet war" ist Beitragsschuldner, sondern derjenige, wer "die Wohnung bewohnt" oder "gemeldet ist":
Zitat
RBStV
§2 im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner)
ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung
selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
Weiterhin ist nirgendwo ein Paragraph zu finden, dass jemand zu vergangenen Wohnsituationen Auskunft erteilen muss. Nur die Beitragspflicht beginnt mit dem ersten des Monats des Innehabens der Wohnung (§7 Abs.1), aber das können die nicht mehr feststellen ausser an den Meldedaten der Meldebehörde, aber dann fehlt immer noch die persönliche Anmeldung beim Beitragsservice.
Titel: Re: Person A erhält 4. Brief mit Androhung von Zwangsanmeldung
Beitrag von: Twen123 am 09. März 2014, 01:47
Hallo, der Threadersteller hat ausversehen alle Buchstaben unerkenntlich gemacht.

Auf dem Schreiben stand aber auch P DV 03
Titel: Re: Person A erhält 4. Brief mit Androhung von Zwangsanmeldung
Beitrag von: Twen123 am 20. März 2014, 21:32
Hallo Zusammen,


Gemäß Erfahrungen mit dem Beitragsservice wird Person A in rund 2 Wochen den Beitragsbescheid erhalten.
Laut dem Erste-Hilfe Artikel (http://www.gez-abschaffen.de/erstehilfe.htm) muss auf diesen Bescheid fristgerecht reagiert werden.
Was sollte Person A dort idealerweise reinschreiben? Gibt es dafür vielleicht auch Vorlagen bzw. Beispiele.
Ist im Bundesland Bremen der Widerspruch gegenüber der Rundfunkanstalt überhaupt möglich?

Danke für die hilfreichen Antworten. :)
Titel: Re: Person A erhält 4. Brief mit Androhung von Zwangsanmeldung
Beitrag von: dimon am 20. März 2014, 22:24
Hallo

Ob der Widerspruch in Bremen zulässig ist oder direkt geklagt werden kann wird auf dem Beischeid drauf stehen. Deinen Widerspruch kannst du gestalten wie du lustig bist, der wird sowieso abgelehnt.

Ganz wichtig ist noch, dass du in deinem Widerspruch noch den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellst.

Es gibt im Forum viele Beispiele wie man einen Widerspruch schreibt. Theoretisch hat man mehr Chansen von einem Asteroiden getroffen zu werden, als dem stattgegeben wird.

hier noch was zum Lesen http://www.gez-abschaffen.de/erstehilfe.htm
Titel: Re: Person A erhält 4. Brief mit Androhung von Zwangsanmeldung
Beitrag von: Twen123 am 20. März 2014, 22:26
Achso, dann warte ich mal auf den Bescheid ab und was da drauf steht.

Danke für den Link. Den habe ich in meinem Beitrag auch zitiert und mich darauf bezogen ;-)
Titel: Re: Person A erhält 4. Brief mit Androhung von Zwangsanmeldung
Beitrag von: Twen123 am 14. Mai 2014, 20:39
Heute bekam Person A eine Zahlungserinnerung.

In diese stand, dass zukünftigt keine Zahlungsaufforderungen mehr übermittelt werden, wenn das Beitragskonto einen Rückstand aufweist.
In Zukunft wird ein Gebühren-/Beitragsbescheid festgesetzt und ein Säumniszuschlag erhoben.

Ist das neu, bzw. wann kommt denn das Schreiben, welches Person A widersprechen muss?
Das wäre dann ja der Beitragsbescheid, der auf der Rückseite eine Rechtsbelehrung beinhaltet, richtig?

Danke für eure Hilfe.
Titel: Re: Person A erhält 4. Brief mit Androhung von Zwangsanmeldung
Beitrag von: Bürger am 14. Mai 2014, 21:06
Ist das neu, bzw. wann kommt denn das Schreiben, welches Person A widersprechen muss?
Das wäre dann ja der Beitragsbescheid, der auf der Rückseite eine Rechtsbelehrung beinhaltet, richtig?
Richtig, vermutlich in ein paar Wochen ;) ...Beispiele hier

BeitragsBESCHEIDE im Überblick
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html
Titel: Re: Person A erhält 4. Brief mit Androhung von Zwangsanmeldung
Beitrag von: Frei am 14. Mai 2014, 21:44
Hallo.

Heute bekam Person A eine Zahlungserinnerung. ...
Person F aus Niedersachsen bekam heute auch genau so einen Brief (siehe Anlage), etwa 2 Monate nach der Zwangsanmeldung. Das aufgedruckte Datum auf dem Brief war der 2. Mai, der Posteingang hier im Briefkasten war der 14. Mai.

Frei 8)
Titel: Re: Person A erhält 4. Brief mit Androhung von Zwangsanmeldung
Beitrag von: eds am 28. Mai 2014, 15:23
Wenn der Brief zurückgesendet wird, spielt der Inhalt keine Rolle, es wurde nicht dafür unterschrieben. Meistens geht es nicht so schnell mit den wichtigen Beitragsbescheiden, es folgen offensichtlich mehrere Zahlungserinnerungen. Wenn Person A umzieht, hat sie noch ein As im Ärmel: zu vergangenen Wohnsituationen braucht man keine Angaben machen. Das Gesetz bezieht sich nur auf die Gegenwart, nicht wer "bewohnte" oder "gemeldet war" ist Beitragsschuldner, sondern derjenige, wer "die Wohnung bewohnt" oder "gemeldet ist":
Zitat
RBStV
§2 im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner)
ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung
selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
Weiterhin ist nirgendwo ein Paragraph zu finden, dass jemand zu vergangenen Wohnsituationen Auskunft erteilen muss. Nur die Beitragspflicht beginnt mit dem ersten des Monats des Innehabens der Wohnung (§7 Abs.1), aber das können die nicht mehr feststellen ausser an den Meldedaten der Meldebehörde, aber dann fehlt immer noch die persönliche Anmeldung beim Beitragsservice.

Da ich nun auch einen frei erfundenen Fall beschreibe, bei dem Person E und Person J am 24.05.2014 (Wohnung A) den "ersten Kontakt" mit dem Beitragsservice hatten. Vorher wurde nie unter der Adresse von Wohnung A gezahlt bzw. beide haben generell noch nie einen Beitrag bezahlt bzw. waren angemeldet. Würde ich gerne meine Gedanken bezüglich einer Ummeldung mal freien Lauf lassen:

Theoretisch wäre es doch für E und J kein Problem, sich bei den Eltern von E (Wohnung B) rückwirkend zum 01.05. (dortiges Meldeamt genehmigt bis zu 3 Monate rückwirkend) umzumelden und dann wieder auf die nächste Post des BS zu warten, oder? Ist diese Vorgehensweise denn pragmatisch? Wann würde man denn wieder Post erwarten?

Denken wir noch weiter:
Ist es danach dann wieder möglich, sich auf die - dann natürlich seitdem ungenutzte Wohnung A - umzumelden und dann wieder auf Post zu warten?

Habe ich in diesem Gedankenspiel etwas vergessen oder nicht optimal beschrieben?