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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Kalender => Thema gestartet von: Uwe am 22. Januar 2014, 10:19

Titel: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: Uwe am 22. Januar 2014, 10:19
Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: karlsruhe am 18. März 2014, 07:20
Geht jemand hin?
Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: Uwe am 18. März 2014, 17:46
Hier zum hören:

Muss den Link erstmal rausnehmen, da erst noch was Rechtliches geklärt werden muss.

Klage gegen Beitragsbescheid Verwaltungsgericht Gera 18.03.2014.mp3
Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: FLCL am 18. März 2014, 20:03
Vielen Dank, es läuft gerade an.

Hat es jemand schon durch und kann etwas dazu sagen?
Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: Uwe am 18. März 2014, 20:19
Klage abgewiesen. >:(

Vielen Dank, es läuft gerade an.

Hat es jemand schon durch und kann etwas dazu sagen?
Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: FLCL am 18. März 2014, 20:32
Ich hab mich da jetzt im Schnelldurchlauf durchgeklickt.

Interessant, dass die die Kosten für den Beitragsservice mit der Abwasergebühr verglichen werden ???.

Soviel mein Laienverständnis da mitbekommen hat wurde durchgehend dem Herrn alles aberkannt was er vorbrachte bzw. in ein ganz anderes Licht "gestellt". Aber das war wohl auch zu erwarten.

Die Aussicht auf Prozesskostenhilfe wurde zwar erwähnt aber gleich so dargestellt, dass es keinen Erfolg haben wird (PKH gibts nur, wenn Aussicht auf Erfolg ist).

Ich hatte gehofft, dass wenigstens irgendwo etwas angenommen wird aber mal wieder gilt: Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.

Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: karlsruhe am 18. März 2014, 20:39
Ich habe es gerade in normaler Laufzeit durch, mir Notizen gemacht, aber es muss sich ersteinmal setzen,
bin noch etwas sprachlos.
Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: FLCL am 18. März 2014, 20:45
Würdest du, wenn es die Zeit/der Aufwand erlaubt, die Notizen hier reinsetzen?
Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: karlsruhe am 18. März 2014, 21:06
Ich werde zunächst auf meinen eigenen Beitrag vom 6.2.14, hier zu finden unter Zahlen, Daten Fakten zum Rundfunkbeitrag eingehen, und die Zahlen korrigieren:

Ausschnitt aus meinem Beitrag vom 6.2.14:

Anknüpfungspunkte der Beitragspflicht:

…........Hintergrund ist, dass in Deutschland nahezu in allen Wohnungen und Betriebsstätten

die Möglichkeit zum Rundfunkempfang besteht.

(Billigend wird in Kauf genommen, dass dies für bis zu 1% nicht zutrifft, bei 80 000 000 Bewohner der BRD = sage und schreibe für 800.000 ! )

>>>> 800.000 x 17,98 € = 14.384.000,-- € x 12 = 172.608.000,-- € pro Jahr !!!

( wirklich bessere Einsatzmöglichkeiten für diesen jährlichen Betrag: Pflegenotstand, Umwelt etc.)

das Gleiche mit den nun neuen Zahlen:

es wird billigend in Kauf genommen, dass dies für bis zu 10% nicht zutrifft.

>>> 8.000.000 x 17,98 € = 143.840.000,--€ x 12 = 1.726.080.000,--€ pro Jahr!!!!!!!!!!

(Wenn ich die Stellen richtig gezählt habe, sind wir damit doch in dem Milliardenbereich?)

bessere Einsatzmöglichkeit bleiben für mich wie schon oben benannt.

Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 18. März 2014, 21:34
Interessant, dass die die Kosten für den Beitragsservice mit der Abwasergebühr verglichen werden ???.

Abwasser zahlt man aber nach Nutzung!

…........Hintergrund ist, dass in Deutschland nahezu in allen Wohnungen und Betriebsstätten

die Möglichkeit zum Rundfunkempfang besteht.

So weit ich weiß, man hat nie wegen der Möglichkeit gezahlt, sondern wegen des Teilnehmerstatus,
begründet durch das Bereithalten eines Empfangsgerätes. Mittlerweile ist die "abstrakte Möglichkeit"
kostenpflichtig gemacht worden.
Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: wimmerma am 18. März 2014, 22:16
Schon nach wenigen Minuten steht wohl fest, dass sich das Gericht im Vorfeld nicht im Geringsten mit der Materie auseinandergesetzt hat.

Gutachten sind scheinbar unbekannt und werden kurz überflogen. Gut zu wissen.
Der Mann wird ohne juristischen Beistand zerlegt. Anwalt scheint mir daher schon Pflicht!

Wenn zur Sprache kommt, dass Fr. Terschüren kein Dr. jur. ist, kommt ein "Ah ja, das wusste ich nicht". Ein non-juristisches Gutachten ist dann scheinbar nichts mehr wert...

Da kommt wieder die alte Leier mit PC und der "Möglichkeit" , Livestreams zu nutzen...
Interessiert doch keinen Dachdecker mehr beim neuen Rundfunkbeitrag...

Sachlicher Grund gegen das Argument der Verletzung der Gleichheitsgrundsatz ist, dass der Aufwand, wie er Jahrzehnte vorher betrieben wurde, zu hoch wäre, zu prüfen, wer ein Empfangsgerät besitzt. Und natürlich die Sicherung des Finanzierungsbedarfes...
Man biegt und biegt, bis es passt...

Nach 30 Minuten werde ich vom Gericht vermutlich nur noch noch Argumente hören, warum der Beitrag notwendig und wichtig ist.

32:27. Die Richterin glaubt, den Herrn "überzeugt" zu haben...hab ichs doch gewusst.

Brauch man gar nicht weiterhören...Kein kritisches Hinterfragen der Grundlagen der Finanzierung, kein Auseinandersetzen mit dem Thema, wie es eigtenlich ein VErw.G tun sollte.

...der Nächste bitte.





Titel: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: copenfan am 18. März 2014, 23:37
Als ab Minute 30 die Vertreter des ÖR zu Worte kommen musste ich ausschalten, ansonsten wäre es zu akutem Brechreiz gekommen  >:(

Aber interessant, was mir hier in Bayern mit meiner Klage ohne anwaltlichen Beistand geblüht hätte, hätte nicht Herr Geuer die Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Auf jeden Fall bleibt festzuhalten. Wer eine mündliche Verhandlung zum Thema hat: Vorbereiten, vorbereiten, vorbereiten! Alles zusammenschreiben, was man in seiner Klage anspricht, eventuell noch ein paar neue Argumente oder "Joker" in der Hinterhand halten, damit man vor Gericht möglichst gut dasteht.

Trotzdem natürlich ein großes DankE an den Kläger, der sich wohl als einer der ersten getraut hat, diese Ungerechtigkeit in einer mündlichen Verhandlung gerichtlich anzufechten.
Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: Frei am 18. März 2014, 23:39
Moin.

Eine interessante Verhandlung. Danke für's Einstellen!

Die Klage gegen den Bescheid wurde begründet mit...
1. Beitrag = Steuer (Gutachten von Fr. Terschüren)
2. Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz § 3 GG.

5:1.
Fünf Beklagte/Richter gegen einen Kläger.

So wie sich das für mich anhörte hatte die Richterin schon von Anfang an ihre gefestigte Meinung, und sie verhält sich m.M. dementsprechend voreingenommen und nicht neutral bei der Fragestellung gegenüber dem Kläger. Es hört sich m.E. oft sogar so an, als sei die Richterin die Anwältin der beklagten Partei!

Der Kläger betont, dass er nur eine Wohnung hat, kein TV nutzt, und pauschal dafür bezahlen soll, dass er den ÖRR nutzt bzw. nutzen kann.

Richterin: Wenn man einen PC hat kann man Mediatheken des ÖRR nutzen.

Richterin: Verstoß gegen § 3 GG nur, wenn derjenige, der diese Unterscheidung vorgenommen hat, damit ohne sachlichen Grund vorgegangen ist, in dem Fall willkürlich gehandelt hat. (...) Fraglich, dass das willkürlich ist. Eher sachlicher Grund, dass es erheblichen Verwaltungsaufwand macht, zu unterscheiden wer den ÖRR nutzt oder wer nicht...
(Waren die 17,50 €/Monat nicht auch völlig willkürlich, "weil's eine runde Summe ist"...?)

Richterin: Anderer Fall ist nicht mit Ihrem vergleichbar, wenn der z.B. Kläger ein Unternehmen mit vielen Mitarbeitern und Filialen hätte...
(Wahrscheinlich damit man Schlecker irgendwann Recht geben kann...? )

Richterin: Vergleich bezüglich § 3 GG nur von Wohnungs-Bewohner A mit Rundfunkgerät und Wohnungs-Bewohner B ohne Rundfunkgerät...

Richterin: Alle haben die Möglichkeit den ÖRR zu nutzen.

Vertreter ÖRR: Es wird in Kauf genommen, dass 10% den ÖRR nicht nutzen, ...

Richterin: Ob 1, 5 oder 10%, drüber müssen wir nicht streiten und ist irrelevant...
(Gibt's da eine sachlich begründete Obergrenze, oder ist das willkürlich festgesetzt...?)

Richterin: Man darf lt. Gleichbehandlungsgrundsatz keine unsachlichen Gründe für eine ungleiche Behandlung ansetzen, Grundsatz der Handhabbarkeit, Personen ohne TV müssen es einfach hinnehmen, wer kein Geld hat kann sich ja befreien lassen...

Richterin: Früher war es eine Gebühr für eine Leistung, heute ist es die grundsätzliche Möglichkeit für eine Leistung, Vergleich mit Beispiel für die Nutzung einer Straße...

...

Richterin: Wenn Sie in Berufung gehen, sollten Sie erstmal einen Kassensturz machen, da Sie einen Rechtsanwalt brauchen, und der Widerspruch muss ausreichend Aussicht auf Erfolg haben...
(Schlecker z.B. hat Geld und Anwälte...)

...


Wenn ich das alles höre könnte ich kotzen. >:(

Und sowas nennt sich Rechtsstaat, wo von Richtern die Gesetze so verbogen werden bis das passt. Passend für die hochbezahlten Mitarbeiter des ÖRR, Passend für große Firmen wie Schlecker, passend für Politiker, passend für diejenigen die die Gesetze gemacht haben, passend für die die Geld haben. Gab's sowas ähnliches hier nicht schonmal...?

Vielleicht ist die Willkürlichkeit ohne sachlichen Grund bezüglich § 3 GG ein Ansatzpunkt...!?

Frei  8)
Titel: Re:Gera:Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: mickschecker am 19. März 2014, 06:32
Interessant , wie so etwas laufen kann und sicher auch in anderen,weiteren Fällen so laufen wird.  Es triftet in die Sinnlosigkeit ab , in das Fertigmachen des Klägers durch sture , weltfremde und voreingenomme Richter.
Falls ich jemals meinen Widerspruchsbescheid erhalte , so werde ich nun wahrscheinlich nicht mehr klagen. Die 105 Euro kann ich auch für anderen Müll ausgeben.
Es gibt auch noch eine andere Form des Widerstandes. Zunächst der Versuch meiner "gütlichen Einigung" mit dem dann irgendwann auftauchenden GV.
Ich werde ihm diesen Mitschnitt vorspielen und dann bitten ohne jedes weitere Handeln wieder zu gehen .
Wahrscheinlich wird das nicht fruchten. Dann kommt die zweite härtere Gangart ins Spiel.
Das ganze wird videotechnisch festgehalten ....., zur eventuell weiteren Verwendung.
jetzt wird es langsam und endlich Zeit , sich nicht mehr zum Lolli machen zu lassen , von diesem Rechtsverbiegerstaat.
Ich warte aber erst mal den 25.03. ab , ich hoffe stark auf Ermano Geuer.
Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: power-dodge am 19. März 2014, 08:52
So eine Lösung wäre doch mal was:

http://www.youtube.com/watch?v=Onk4SDBh6IM
Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: Viktor7 am 19. März 2014, 10:31
Was lernen wir aus dieser Verhandlung:

Die Richter können durchaus voreingenommen sein und sich zum Anwalt der Gegenseite machen. Auch Richter können komplett keine Ahnung von der Thematik haben.

Vorbereitung ist alles, zur not liest man in der mündlichen Verhandlung die Argumente vom Zettel ab.

Die Begründungen sollten persönliche Betroffenheit aufzeigen!

Die Verletzung des Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz für nicht betroffene kann im Rahmen der Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof verwendet werden. Die Ungleichbehandlung vor dem Verwaltungsgericht sollte persönlich begründet werden.

Gerätebezug gilt seit dem 1.1.2013 nicht mehr. Nur die Inhaberschaft einer Wohnung zählt!
Die 10% Regel für "alle über den Kamm scheren" können wir damit erschlagen, dass wir argumentieren, zu der Gruppe der Wohnungsinhaber zu gehören, die ungleich behandelt wird und diese aus den folgenden Personen besteht:

- keine Geräte oder
- nur Privat-Radio-Hörer,
- Personen, die keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben oder diese ablehnen,
  aus diversen persönlichen Gründen meiden. Persönliche Gründe für die Ablehnung der ÖRR
  Programme können u.a. die folgenden sein:
  - Verbreitung interessegetriebener Meinungen,
  - bewusste Ablenkungen,
  - Falschaussagen,
  - bewusste Beschuldigungen,
  - Hetze,
  - Bagatellisierungen,
  - bewusstes Aufbauschen,
  - Verbreitung der Belanglosigkeiten und
  - die Gesundheit schädigende Berieselung/Passivität.

Wir sind dann in der Gruppe der Wohnungsinhaber, die weitaus größer als 10 % der Bevölkerung beträgt und gegenüber der Gruppe die ö.-r. Programme sehen möchte, ungleich behandelt wird. Daher verletzt der Rundfunkbeitrag den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz und ist verfassungswidrig.
Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: Sebastian am 19. März 2014, 10:40
Ich wollte grade sagen.
Wir hatten über ein Jahr zeit Argumente zu finden. Mit 2 Anknüpfungspunkten zu klagen kann doch nur in einer Niederlage enden. Der ÖRR hat Millionen(!) zur Verfügung um mit Anwälten und Rechtsverbiegern um sich zu werfen.
Man muss sich gründlich mit dem Thema beschäftigen, denn alle Argumente des ÖRR fußen auf - meiner meinung nach - falschen Vorstellungen und Rechtsgedanken. Ohne ausführliche Klageschrift und Zueigenmachen der Argumente kann das auch nix werden.

Wir haben nun gelernt, dass ein Richter die Arbeit der sachgerechten und vorallem objektiven Schlichtung NICHT machen wird. Wir müssen das tun! Ich werde meine Klage am Monat einreichen. Vorher werde ich nochmals gründlich alle Quellen durcharbeiten und mich auf eine eventuelle mündliche Verhandlung vorbereiten.

Nur mit gut recherchierten Argumenten und Fakten kann man etwas bewegen!
Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 19. März 2014, 10:43
Da kommt wieder die alte Leier mit PC und der "Möglichkeit" , Livestreams zu nutzen...
Interessiert doch keinen Dachdecker mehr beim neuen Rundfunkbeitrag...

Da lohnt sich die Entscheidung des BVerfG, über die PC Gebühr nicht zu entscheiden, zu lesen

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20120822_1bvr019911.html (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20120822_1bvr019911.html)

Zwar wird die PC Gebühr mit der Finanzierung des ach so wichtigen öffentlich rechtlichen Rundfunks rechtfertigt,
aber nicht ganz, höchstwahrscheinlich weil eine Rechtfertigung mit nur der Finanzierung sogar Mord und Raub rechtfertigen würde.

Die "Bereithaltung eines PC zum Empfang" stelle "sachliches Differenzierungskriterium". Stellt das Innehaben
einer Wohnung ein sachliches Differenzierungskriterium dar?
Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: Roggi am 19. März 2014, 11:17
Nur mit gut recherchierten Argumenten und Fakten kann man etwas bewegen!
Deshalb mein Rat, immer alles genau in der Klage vorzubringen.
Keine Fragen stellen: Niemand wird sie beantworten. Stattdessen Fakten aufschreiben:
Z.B. nicht fragen, warum es ungerecht ist, sondern schreiben, warum es ungerecht ist.
Keine Links aufschreiben, sondern die entsprechenden Seiten komplett ausdrucken und anheften, wenns sein muss Anlage 1 bis 100.
Alle vernichtenden Gutachten ausarbeiten und die relevanten Textstellen ausdrucken.
Paragraphen ausschreiben und Gerichtsurteile halbwegs komplett ausdrucken, so dass der Sinn verstanden wird ohne weitere recherche seitens der Richter.
Persönliche Betroffenheit darstellen: ich lehne zutiefst ab, ich bin nicht Sklave der demokratieschädlichen Rundfunkanstalten, ich werde benachteiligt, mein Geld wird nicht entsprechend den Gesetzlichen Vorgaben verwendet usw.
Ein Richter muss quasi erkennen können, dass es sich um eine himmelschreiende Ungerechtigkeit handelt und nicht mehr anders urteilen können, als dem Kläger recht zu geben.
Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 19. März 2014, 11:23
Ein Richter muss quasi erkennen können, dass es sich um eine himmelschreiende Ungerechtigkeit handelt und nicht mehr anders urteilen können, als dem Kläger recht zu geben.

Ein Richter, der glotzt, wird wie jeder Mensch, der glotzt, kaum Verständnis für Menschen haben, die nicht glotzen. Wir gelten für sie tatsächlich als Exoten, die keinen Minderheitsschutz verdienen. Wir werden ausgebeutet, um das Glotzen der anderen zu finanzieren.
Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: Roggi am 19. März 2014, 11:36
Ein Richter, der glotzt, wird wie jeder Mensch, der glotzt, kaum Verständnis für Menschen haben, die nicht glotzen. Wir gelten für sie tatsächlich als Exoten, die keinen Minderheitsschutz verdienen. Wir werden ausgebeutet, um das Glotzen der anderen zu finanzieren.
Auch dieses muss doch irgendwie in ein Argument in einer Klage einzuarbeiten sein. Es wurde auf Beitrag umgestellt, um Schwarzseher zu vermeiden, weil dadurch Ungleichbehandlung der Zahler vermieden werden sollte. Obwohl jeder seine Empfangsgeräte abmelden konnte, schien es also ungerecht, da hat man eine Lösung gewählt, die noch mehr Profit verspricht, aber nicht mehr Gerechtigkeit für den Büger, sondern nur für örR.
Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 19. März 2014, 11:52
32:27. Die Richterin glaubt, den Herrn "überzeugt" zu haben...hab ichs doch gewusst.

Das ist sehr interessant. Auch die GEZ und die Politiker glauben, die Leute mit ihrem nicht stichhaltigen Argumente zu überzeugen. Es sind die ewigen Argumente: kostenpflichtige Möglichkeit, Solidaritätsbeitrag, wie Straßen und Abwasser, usw. Es sind Argumente, die nur durch Rundfunk verblödete Menschen überzeugen können. Ein Richter, der wie ein "normaler Mensch" glotzt (mehr als 4 Stunden am Tag), hat kaum Zeit, sich mit richtigen Argumenten zu beschäftigen. Wir, Exoten, die Rundfunk nicht konsumieren, verdienen nicht mal richtige Argumente.

Ich kann nur wiederholen: diese Abgabe, die Art, wie sie entstand und verteidigt wird, untergräbt das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat.

Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: Viktor7 am 19. März 2014, 13:36
Zu der 10 % Regel der Ungleichbehandlung der Gruppen (Gleichheitssatz aus Art. 3):
Zitat

Aus dem GUTACHTEN über DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS erstattet im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof Bundesverfassungsrichter a. D.

In nunmehr gefestigter Rechtsprechung betont das Bundesverfassungsgericht insbesondere für das Steuerrecht, dass der Abgabengesetzgeber bei der Regelung von Massenvorgängen des Wirtschaftslebens einen Typisierungsraum habe. Die Gesetze „müssen, um praktikabel zu sein, Sachverhalte, an die sie dieselben steuerrechtlichen Folgen knüpfen, typisieren und dabei die Besonderheiten des einzelnen Falles vernachlässigen. Die wirtschaftlich ungleiche Wirkung auf die Steuerzahler darf allerdings ein gewisses Maß nicht übersteigen. Vielmehr müssen die steuerlichen Vorteile der Typisierung im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen175. Art. 3 Abs. 1 GG ist erst verletzt, wenn für die gleiche Behandlung verschiedener Sachverhalte – bezogen auf den zu regelnden Sachverhalt und seine Eigenart – ein vernünftiger, einleuchtender Grund fehlt176.
Der allgemeine Gleichheitssatz ist nicht schon dann verletzt, wenn der Gesetzgeber Differenzierungen, die er vornehmen darf, nicht vornimmt177. Es bleibt grundsätzlich ihm überlassen, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, die er also im Rechtssinn als gleich ansehen will178. Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt auch insoweit seine Präzisierung jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs179.

Eine solche Kopfsteuer verstieße aber offensichtlich gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil sie die Menschen mit gleichen Zahlungspflichten belegt, obwohl ihre Fähigkeit zu zahlen unterschiedlich ist.

wonach „alle Staatsbürger“91 ohne Unterschied verpflichtet sind, „im Verhältnis ihrer Mittel zu allen öffentlichen Lasten“ nach Maßgabe der Besteuerung beizutragen92.


Was lernen wir aus dieser Verhandlung:

Die Richter können durchaus voreingenommen sein und sich zum Anwalt der Gegenseite machen. Auch Richter können komplett keine Ahnung von der Thematik haben.

Vorbereitung ist alles, zur not liest man in der mündlichen Verhandlung die Argumente vom Zettel ab.

Die Begründungen sollten persönliche Betroffenheit aufzeigen!

Die Verletzung des Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz für nicht betroffene kann im Rahmen der Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof verwendet werden. Die Ungleichbehandlung vor dem Verwaltungsgericht sollte persönlich begründet werden.

Gerätebezug gilt seit dem 1.1.2013 nicht mehr. Nur die Inhaberschaft einer Wohnung zählt!
Die 10% Regel für "alle über den Kamm scheren" können wir damit erschlagen, dass wir argumentieren, zu der Gruppe der Wohnungsinhaber zu gehören, die ungleich behandelt wird und diese aus den folgenden Personen besteht:

- keine Geräte oder
- nur Privat-Radio-Hörer,
- Personen, die keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben oder diese Ablehnen,
  aus diversen persönlichen Gründen meiden. Persönliche Gründe für die Ablehnung der ÖRR
  Programme können u.a. die folgenden sein:
  - Verbreitung interessegetriebener Meinungen,
  - bewusste Ablenkungen,
  - Falschaussagen,
  - bewusste Beschuldigungen,
  - Hetze,
  - Bagatellisierungen,
  - bewusstes Aufbauschen,
  - Verbreitung der Belanglosigkeiten und
  - die Gesundheit schädigende Berieselung/Passivität.

Wir sind dann in der Gruppe der Wohnungsinhaber, die weitaus größer als 10 % der Bevölkerung beträgt und gegenüber der Gruppe die ö.-r. Programme sehen möchte, ungleich behandelt wird. Daher verletzt der Rundfunkbeitrag den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz und ist verfassungswidrig.
Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: Redfox am 19. März 2014, 14:18
Ich kann nur wiederholen: diese Abgabe, die Art, wie sie entstand und verteidigt wird, untergräbt das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat.

In Zeiten, wo auch das Völkerrecht nur selektiv berücksichtigt wird (vgl. Kosovo, Irak, Afghanistan mit der Krim) gilt das Recht des Stärkeren und wir haben halt die beste Demokratie die man für Geld kaufen kann. So lange der Michel das akzeptiert wird sich nichts ändern.

Hoffen wir, dass der Bayer. Verfassungsgerechtshof dies differenzierter sieht als ich befürchte.
Titel: Re:Gera:Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: abgezockter1984 am 19. März 2014, 16:52
Es gibt auch noch eine andere Form des Widerstandes. Zunächst der Versuch meiner "gütlichen Einigung" mit dem dann irgendwann auftauchenden GV. ... Ich warte aber erst mal den 25.03. ab , ich hoffe stark auf Ermano Geuer.
Genau das ist auch meine Taktik. Nachdem mein Widerspruchsbescheid entsprechend schlecht ausfiel und aus gesundheitlichen/familiären Gründen meine Mutter den Rundfunkbeitrag für mich über ihr Girokonto bezahlt hatte, konnte ich gegen den ersten Beitragsbescheid eh nicht mehr viel anrichten und muss nun den zweiten Beitragsbescheid abwarten und neu beginnen. Inzwischen konnte ich meine Mutter jedoch überzeugen, dass sie mir nicht mehr "hilft" und ich glaube, dass sie es versteht im Sinne von "Leben und Leben lassen" oder "Das Leben ist ein Spiel". Auch ich werde es alleine aus Bequemlichkeitsgründen und Gründen der Taktik zu meinen anderen finanziellen Problemen, die ich in den letzten Jahren angehäuft habe ohnehin auf eine Pfändung hinauslaufen lassen. Den GV werde ich also mit oder ohne GEZ in jedem Fall kennenlernen. Da führt bei mir eh kein Weg mehr vorbei. Also wäre ein Gerichtsprozess gegen die GEZ nur ein teures aber tolles Vergnügen. Einen Gerichtsprozess gegen ein Inkassobüro habe ich erst letzten Monat nach nur 30 Minuten gewonnen. Für mich sind Gerichtsprozesse einfach nur ein Mittel zum Zweck und machen in gewissen Hinsicht wirklich sehr viel Spaß.
Titel: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: Nico am 19. März 2014, 17:08
Hallo Leute,

ich war der Kläger gestern und war ehrlich gesagt ziemlich überrumpelt, als die Richterin mir zu Beginn meine dreiseitige Ausführung zum Kopieren wegnahm und ich fortan ohne schützenden Zettel gegen diese Profis da saß...  :-[ hab bei Gericht noch keinen erreicht, um zu erfahren wie es ausging, aber es liegt wohl auf der Hand...  :-\

Gibt's irgendwelche Anwälte, die für wenig Geld bis zum Bundesverwaltungsgericht mitgingen? Nach dem von der Richterin empfohlenen "Kassensturz" stelle ich fest, dass mich das bisherige Engagement nämlich ziemlich genullt hat... (je nachdem, wie viel die mir jetzt für den Gerichtstermin abknüpfen wollen).

Wo bekommt man diesen Mitschnitt her?

MfG

Nico
Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: Helmut Enz am 19. März 2014, 17:14
Hallo Leute,

ich war der Kläger gestern und war ehrlich gesagt ziemlich überrumpelt, als die Richterin mir zu Beginn meine dreiseitige Ausführung zum Kopieren wegnahm und ich fortan ohne schützenden Zettel gegen diese Profis da saß...  :-[ hab bei Gericht noch keinen erreicht, um zu erfahren wie es ausging, aber es liegt wohl auf der Hand...  :-\

Gibt's irgendwelche Anwälte, die für wenig Geld bis zum Bundesverwaltungsgericht mitgingen? Nach dem von der Richterin empfohlenen "Kassensturz" stelle ich fest, dass mich das bisherige Engagement nämlich ziemlich genullt hat... (je nachdem, wie viel die mir jetzt für den Gerichtstermin abknüpfen wollen).

Wo bekommt man diesen Mitschnitt her?

MfG

Nico

Herzlich willkommen, Nico,

Du bist einer der Vorkämpfer.
Respekt!
Wir können alle aus der Verhandlung lernen.

Gruß

Helmut Enz

PS.: War das eine Einzelrichterin?
Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: wimmerma am 19. März 2014, 18:05
Hallo Nico,

Die haben dich wirklich sauber auflaufen lassen.

Die Unterlagen "Wegnehmen" und den Bürger dann feinst säuberlich "überzeugen", dass der Beitrag total supi ist.
Wenn wenigstens für 10 min. unterbrochen worden wäre, damit Du die Dokumente vorliegen hast...Frechheit.

So geht man richtig mit dem "Volk" um. Bravo.

Wir werden uns, dank deiner Vorarbeit, besser auf die kommenden Verfahren einstellen können. Du hast nun leider die erste Abfuhr bekommen.



Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: Lefty am 19. März 2014, 18:38
Hallo Nico, zunächst mal Respekt, dass du dich alleine in die Höhle des Löwen getraut hast. Dank des Mitschnitts können wir uns jetzt mental auf die Situation vor Gericht einstellen. Ich glaube, die meisten von uns hatten noch nie etwas mit der Justiz zu tun. Für mich wird die Klage nur ein symbolischer Akt, da der sogenannte "Rundfunkbeitrag" verwaltungsrechtlich gut abgesichert ist. Von den Verwaltungsgerichten erwarte ich in dieser Hinsicht nichts. Die einzige Chance sehe ich darin, dass der Zwangsbeitrag vom Verfassungsgericht gekippt wird. Aber auch da wird es vermutlich so ablaufen, dass die Wirtschaft sich Sonderkonditionen einklagt und der kleine Willy weiter löhnt. Warten wir mal das Ergebnis des Geuerverfahrens am 25.03. ab.

Lefty


Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: 503 am 20. März 2014, 00:05
Ich hab mich da jetzt im Schnelldurchlauf durchgeklickt.

Interessant, dass die die Kosten für den Beitragsservice mit der Abwasergebühr verglichen werden ???.

Zitat
Die gesicherte Vorteilslage sei erst begründet, wenn die vorhandenen Baulichkeiten auch tatsächlich an die öffentliche Einrichtung angeschlossen seien.

Eine Beitragspflicht des Grundstücks des Klägers ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass dem Kläger auf der Grundlage von §33 BauGB eine Baugenehmigung erteilt worden ist. Die vom Beklagten u.a. unter Berufung auf ein Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 02. Februar 2005 - 8 A 11150/04 - (NVwZ 2005, 1448 - zitiert nach juris) vertretene Auffassung, die bestandskräftige Baugenehmigung vermittle dem Außenbereichsgrundstück des Klägers eine gesicherte Bebaubarkeit und damit einen Vorteil im beitragsrechtlichen Sinne unabhängig von einem tatsächlichen Anschluss der auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten, geht fehl.
http://openjur.de/u/342495.html

Wohnung = Baugenehmigung
TV-Gerät = einem tatsächlichen Anschluss

Gesetzlich vermutete Tatsachen bedürfen keines Beweises (§ 292 ZPO). Allerdings ist der Beweis des Gegenteils zulässig, solange es sich nicht um eine unwiderlegbare Vermutung handelt. Die Unwiderlegbarkeit muss jedoch im Gesetz ausdrücklich angeordnet sein, ansonsten ist von einer widerlegbaren Vermutung auszugehen(§292 Satz 1 ZPO).

Bei Leistung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks handelt sich um aufgedrängte Leistung(Bereicherung), weil die Senderverschlüsselung heutzutage technisch kein Problem darstellt. Von einer aufgedrängten Bereicherung spricht man, wenn eine Bereicherung gegen den Willen des Bereicherten erfolgt und für ihn kein Interesse oder Wert hat. Die aufgedrängte Bereicherung kann bei der Unmöglichkeit der Herausgabe einen Anspruch auf Wertersatz wegen Unbilligkeit des Anspruchs ausschließen.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk darf kein Monopol auf TV-Geräte haben!
Verschlüsseln und gut ist.
Ein Ge­mein­schafts­pro­jekt: Eine SmartCard für Alle (Private / Sky / öffentlich-rechtliche / Kabelnetzbetreiber /...)
Akzeptanz erreicht man nicht durch Zwang

Die Senderverschlüsselung führt zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung/Kostenreduzierung. Die Senderverschlüsselung hat auch noch einen positiven Nebeneffekt – keine Benachteiligung Einzelner.
Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: karlsruhe am 20. März 2014, 07:06
Tag 2 nach Gera

Die Eindrücke haben sich setzen können. Nach dem Lesen der Beiträge im Forum und meiner eigenen Notizen, wie geht es jetzt weiter?

(http://Fahrplan)

- Gebühren-/Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung

- Widerspruch

- Widerspruchsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung

- Klage mit Antrag auf Aussetzung des Vollziehung §80(4) VwGO

- Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht

!!!!!!Keine Gebührenbescheide, solange das Verfahren läuft.!!!!!!!!

Wieso muss man eigentlich seine eigenen Notizen, Unterlagen etc. hier den Richtern zur Verfügung stellen (Zitat des Klägers aus der Verhandlung: „jetzt habe ich nichts, voran ich mich festhalten kann“)

Die eigenen Notizen sind am besten in Klarsichthüllen aufgehoben, diese schützen die kostbaren Blätter vor Verschmutzung. Wichtige Passagen sind mit Textmarker hervorgehoben. Büroklammern
 erleichtern  das Wiederfinden markanter Begründungen. Auch mit kleinen Klebezetteln lässt sich Wichtiges markieren und schnell wiederfinden. Eselohren, wenn sie dem schnellen Auffinden dienen, sind nicht als „unfein“ zu bezeichnen.

An das eine oder andere Blatt dieser Notizen kann der auf der Rückseite angetackerte Gesetzestext im vollständigen Wortlaut, zum besseren Verständnis dienen, da auf der Vorderseite nur als §-Zahl vermerkt.

Und die Verhandlung schreitet fort, Verhandlungspause für die Kopien, falls überhaupt notwendig, da die Richter sich anhand der eingereichten Klageschrift  ja sicher ihre eigenen Notizen erstellt  haben.


Nur mit gut recherchierten Argumenten und Fakten kann man etwas bewegen!
Deshalb mein Rat, immer alles genau in der Klage vorzubringen.
Keine Fragen stellen: Niemand wird sie beantworten. Stattdessen Fakten aufschreiben:
Z.B. nicht fragen, warum es ungerecht ist, sondern schreiben, warum es ungerecht ist.
Keine Links aufschreiben, sondern die entsprechenden Seiten komplett ausdrucken und anheften, wenns sein muss Anlage 1 bis 100.
Alle vernichtenden Gutachten ausarbeiten und die relevanten Textstellen ausdrucken.
Paragraphen ausschreiben und Gerichtsurteile halbwegs komplett ausdrucken, so dass der Sinn verstanden wird ohne weitere recherche seitens der Richter.
Persönliche Betroffenheit darstellen: ich lehne zutiefst ab, ich bin nicht Sklave der demokratieschädlichen Rundfunkanstalten, ich werde benachteiligt, mein Geld wird nicht entsprechend den Gesetzlichen Vorgaben verwendet usw.
Ein Richter muss quasi erkennen können, dass es sich um eine himmelschreiende Ungerechtigkeit handelt und nicht mehr anders urteilen können, als dem Kläger recht zu geben.


Damit läßt sich sicher eine ordentliche Klageschrift herstellen.

Wir haben ja jetzt Zeit, da keine Gebührenbescheide, solange das Verfahren läuft.
Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden
Beitrag von: Nico am 20. März 2014, 07:50
Weil es weiter oben hieß, wir hätten so viele Argumente, es wäre Blödsinn mit zwei vermutlichen GG-Verstößen vor Gericht zu ziehen, muss ich sagen: ich hatte die Klage letztes Jahr eingereicht und mit der Begründung, die ich in Foren gelesen hatte. Auf die muss ich mich ja dann auch im Prozess beziehen und nicht auf mehr. Rundumschlag ist doch dann nicht mehr möglich, oder?

Hab wegen des Urteils beim Gericht gestern keinen mehr erreicht, war zu lange auf Arbeit. Probiere es nachher nochmal... die fünf Richter haben jeweils eine Kopie meiner Unterlagen. Da hatte ich auch die wichtigsten Zitate drin und diverse Quellen... war eigentlich zum Vortragen gedacht, was mir ja verunmöglicht wurde. Ich dachte auch, dass es mehr um die Beitrags-/Steuergeschichte gehen wird, aber die wurde ja schnell abgebügelt.

Zur Situation vor Gericht (da ich da mittels PM um Details gebeten wurde):

Zwei BILD-Reporter, ungefähr ein Dutzend junge Leute (augenscheinlich Studenten), zwei vom MDR und fünf Richter waren da. Mehr habe ich nicht mitbekommen...

Ach, und die Bild hat es aufgegriffen, ich versuch das mal in den Anhang zu bringen...
Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: Sebastian am 20. März 2014, 08:36
vgl. hypothetische Klage in

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6776.msg61006.html#msg61006

dort wurde bis jetzt alles zusammengetragen, was Person A an Punkten finden konnte. Soweit möglich, mit Beweismaterial untermauert. Person A ist jedoch noch in der "Feintuning"-Phase, eine abschließende Klage wird ende der Woche erwartet ;)

Liebe Grüße

PS: Großartig, dass du dich gewehrt hast. Einer könnte jetzt das ganze Verfahren erneut anstrengen, Beitragsbescheid abwarten, Widerspruch, das ganze Rahmenprogramm, nur diesmal mit dem Wissen aus der letzten Verhandlung :)
Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 20. März 2014, 10:04
Gibt's irgendwelche Anwälte, die für wenig Geld bis zum Bundesverwaltungsgericht mitgingen? Nach dem von der Richterin empfohlenen "Kassensturz" stelle ich fest, dass mich das bisherige Engagement nämlich ziemlich genullt hat... (je nachdem, wie viel die mir jetzt für den Gerichtstermin abknüpfen wollen).

Die Bemerkung der Richterin finde ich abstoßend. Leider brauchen Richter nichts für das Unrecht zu zahlen, die sie fördern.
Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: Yuminae am 20. März 2014, 13:43
Man kann auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin einlegen, wenn die tatsächlich so stark voreingenommen war. Vielleicht muss man das wie die Strafverteidiger im Zschäpe Prozess machen und erstmal Unmengen an Anträge stellen - und sei es auch die Befangenheit des Richters, weil er selbst GEZ Gebühren widerstandslos bezahlt ohne sich Gedanken zu machen warum.

Ein Link dazu: http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/streitfall-des-tages/streitfall-des-tages-wenn-richtern-alles-egal-ist-seite-all/7398690-all.html

Wenn man nämlich Pech hat (und bei den Gebühren ist das der Fall) kann der Richter sagen: Nö, keine Berufung zulässig wegen § http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__124.html - denke aber nicht, dass das Richter tun. Passiert aber öfters bei Amtsgerichten, wenn der Streitwert zu niedrig ist, kann der Richter auch die Revision versagen.
Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: Viktor7 am 20. März 2014, 15:06
>> Ein weiterer Ansatzpunkt für die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes <<

Gleichheitsgrundsatz -  Anspruch auf Abwehr von gleichheitswidriger Belastung durch Gesetze
(siehe auch http://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/Professoren/fr11_ProfGroepl/Vergangene_Semester/lehre08/AO08.pdf)

1. Pflicht für Gesetzgeber aus Art. 3 GG: "Gleiches muss gleich behandelt werden"

aber:

2.  "Muss Ungleiches auch stets ungleich behandelt werden?
Bei ungleichen Sachverhalten Differenzierungspflicht nur,
wenn tatsachliche Ungleichheit so groß, dass sie bei einer am
Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht
unberücksichtigt bleiben darf."


Ungleiche Sachverhalte:

1) Personen die öffentlich-rechtliche Programme tatsächlich vollumfänglich nutzen. Dies ist nicht mit dem Vorhandensein von Geräten gleichzusetzen.

2) Personen die nur teilweise öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen (nur TV oder nur Radio)

3) Personen die keine Geräte haben, nur Privat-Radio-Hörer sind, nur Privat-, Pay-TV Zuschauer sind, die das TV Gerät als Bildschirm für DVD-, Blu-ray, YouTube, … Filme/Spiele/Fotos und anderes nutzen, Personen die Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und ö.-r. freies Internet zur Information nutzen und die keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben oder diesen ablehnen.

Die Gruppen der Wohnungsinhaber von 2) und 3) werden gegenüber der Gruppe 1) gleich behandelt und zwangsweise zur Kasse gebeten, obwohl der Sachverhalt "die Nutzung der öffentlich-rechtlichen Programme", ungleich ist.  Die finanziellen Mittel der Wohnungsinhabergruppen 2) und 3) werden geplündert und die eigene Wahl der Medien untergraben. Daher verletzt der Rundfunkbeitrag den Gleichheitssatz aus Art. 3 Grundgesetz und ist verfassungswidrig.
Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: Roggi am 20. März 2014, 22:48
Wenn das Gericht die unabhängigen, vernichtenden Gutachten von Terschüren usw. nicht anerkennt, dann frage ich mich, was für eine Sauerei da abläuft, wenn das Gericht die von örR gekauften und in Auftrag gegebenen Gutachten von Kirchhof anerkennt. In der Pressemittteilung vom Bayrischen Verfassungsgerichtshof wird ebenfalls der Text eines von örR bezahlten Mannes verwendet: Schneiders Buch über die Typisierung.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8749.msg61495.html#msg61495
Wenn schon keine unabhängigen Gutachten zugelassen werden, dann sollten diese gekauften Gutachten erst recht nicht zugelassen werden dürfen, noch befangener kann ein Gericht gar nicht sein.
Man muss also seine Argumente selbst soweit ausarbeiten, dass das Gericht die Paragraphen nur noch auf Richtigkeit prüfen muss. Das wird man denen doch hoffentlich zumuten können, dass die lesen, was in der Abgabenordnung oder im Grundgesetz steht, wenn man das in die Klage reinbringt.
Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: Viktor7 am 20. März 2014, 22:58
Wenn das Gericht die unabhängigen, vernichtenden Gutachten von Terschüren usw. nicht anerkennt, dann frage ich mich, was für eine Sauerei da abläuft, wenn das Gericht die von örR gekauften und in Auftrag gegebenen Gutachten von Kirchhof anerkennt. In der Pressemittteilung vom Bayrischen Verfassungsgerichtshof wird ebenfalls der Text eines von örR bezahlten Mannes verwendet: Schneiders Buch über die Typisierung.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8749.msg61495.html#msg61495
Wenn schon keine unabhängigen Gutachten zugelassen werden, dann sollten diese gekauften Gutachten erst recht nicht zugelassen werden dürfen, noch befangener kann ein Gericht gar nicht sein.
Man muss also seine Argumente selbst soweit ausarbeiten, dass das Gericht die Paragraphen nur noch auf Richtigkeit prüfen muss. Das wird man denen doch hoffentlich zumuten können, dass die lesen, was in der Abgabenordnung oder im Grundgesetz steht, wenn man das in die Klage reinbringt.

RA Geuer wird es dem Gericht am 25.03.2014 vorlesen - sicher ist sicher!  ;)
Titel: Re:Gera:Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: mickschecker am 20. März 2014, 23:29

RA Geuer wird es dem Gericht am 25.03.2014 vorlesen - sicher ist sicher!  ;)
Und ich werde ganz genau zuhören , was die geehrten Richter darauf gedenken zu antworten.
Natürlich vorausgesetzt einen Platz im gelobten Saal der Gerechtigkeit ergattert zu haben.
Ein kleines elektronisches Wunderwerk der audiotechnischen Speicherung könnte auch hier hilfreich zur Anwendung kommen.
Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: SchwarzSurfer am 20. März 2014, 23:40
Gesetzlich vermutete Tatsachen bedürfen keines Beweises (§ 292 ZPO). Allerdings ist der Beweis des Gegenteils zulässig, solange es sich nicht um eine unwiderlegbare Vermutung handelt. Die Unwiderlegbarkeit muss jedoch im Gesetz ausdrücklich angeordnet sein, ansonsten ist von einer widerlegbaren Vermutung auszugehen(§292 Satz 1 ZPO).
Problem ist wie man Beweist dass man keinen ÖR empfängt. Argument ist ja dass er omnipräsent ist, also notfalls empfangen wird wenn der Nachbar sein Radio zu laut aufdreht.
Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: Viktor7 am 21. März 2014, 13:35
... Problem ist wie man Beweist dass man keinen ÖR empfängt. ...

Wie beweist man jemandem, dass er ohne Führerschein ein Auto fährt? Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!

Eine interessante Frage wäre, ob der Kläger Argumente noch vor der Urteilsverkündung nachreichen kann?

Wenn ja, würde ich diese hier noch nachreichen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5634.msg61545.html#msg61545
Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: Uwe am 24. März 2014, 22:20
Klage gegen Rundfunkbeitrag erfolglos

(http://www.kostenlose-urteile.de/layout/2011SpLA.original/images/plistaLogo_KLU.png)

Gesetzgeber ist aus Gründen der Verwaltungs­vereinfachung zur Pauschalierung der Abgabentatbestände befugt.

Das Verwaltungsgericht Gera hat die Klage einer Privatperson gegen einen Rund­funk­beitrags­bescheid abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts führen die zwangsläufig erfassten Wohnungen, in denen keinerlei Empfangsgeräte vorgehalten werden, zu keinem relevanten Gleichheitsverstoß, da der Gesetzgeber aus Gründen der Verwaltungs­vereinfachung zur Pauschalisierung der Abgabentatbestände befugt ist.

mehr auf:
http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Gera_3-K-55413-Ge_Klage-gegen-Rundfunkbeitrag-erfolglos.news17924.htm
Titel: Re: Gera: Am 18. März soll die erste Klage zum Rundfunkbeitrag verhandelt werden.
Beitrag von: Viktor7 am 24. März 2014, 23:51
Klage gegen Rundfunkbeitrag erfolglos

(http://www.kostenlose-urteile.de/layout/2011SpLA.original/images/plistaLogo_KLU.png)

Gesetzgeber ist aus Gründen der Verwaltungs­vereinfachung zur Pauschalierung der Abgabentatbestände befugt.

Das Verwaltungsgericht Gera hat die Klage einer Privatperson gegen einen Rund­funk­beitrags­bescheid abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts führen die zwangsläufig erfassten Wohnungen, in denen keinerlei Empfangsgeräte vorgehalten werden, zu keinem relevanten Gleichheitsverstoß, da der Gesetzgeber aus Gründen der Verwaltungs­vereinfachung zur Pauschalisierung der Abgabentatbestände befugt ist.

mehr auf:
http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Gera_3-K-55413-Ge_Klage-gegen-Rundfunkbeitrag-erfolglos.news17924.htm

Rechtsbeugung und Verrat von Mio. Bürgern, die öffentlich-rechtliche Staatssender nicht sehen wollen und ihre Multi-Medien-Geräte nicht wegen dem öffentlich-rechtlichen Klamauk und Manipulationen unterhalten.

Unser Kampf geht weiter.