gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: itsfivetotwelve am 18. Januar 2014, 11:54
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Heute habe ich den dritten Beitragsbescheid erhalten und daraufhin meinen 3ten-Widerspruch per ePost-(Einschreibe? mit Rückschein) abgesendet. Ich habe in diesem Widerspruch betont, daß ich mit dem zuständigen Verwaltungsgericht die Klageverschleppung besprechen werde und schon mal angekündigt, daß die am Ende auch von mir eine Kostenrechnung serviert bekommen.
Ich werde keine Untätigkeitsklage einreichen, sondern ich werde nur auf Beitragsbescheide reagieren und auf den Bescheid meines Widerspruches. Da dann aber mit Klage, wenn nötig!