gez-boykott.de::Forum
"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: projektnrw am 18. Januar 2014, 10:02
-
Hallo,
Person A ist beruflich von Montags bis Freitags unterwegs und hat gestern eine Vollstreckungsankündigung in seinem Briefkasten gefunden.
Das Schreiben kommt von seiner Stadt mit Datum 13.01.2014.
Person A soll innerhalb von 10 Tagen 185,40€ auf eines von drei angegebenen Konten überweisen.
Im Forderungsschlüssel/-Bezeichnung steht folgendes:
Rundfunkgebühren 07.12 - 06.13 Betrag: 184,82 plus 0,58€ Porto
Person A möchte nichts zahlen und gerne Widerspruch einlegen. Leider findet A in dem Schreiben keine Beschreibung zur Möglichkeit eines Widerspruchs.
Alle Schreiben der GEZ hat A bisher nicht beachtet. Im Nachhinein vielleicht eine dumme Entscheidung nichts zu unternehmen.
Wie soll A nun vorgehen?
Langsam bekommt A doch Angst, dass es schlimmer wird.
Gruß
-
Wie soll A nun vorgehen?
Zunächst diese Summe zahlen, mit irgendeiner Bemerkung, dass A es für Unrecht hält und nicht freiwillig tut.
Untersuchen, für welche Zeiträume Bescheide geschickt wurden und sehen, ob man sie noch widersprechen
kann, wenn nicht, zahlen, ebenso mit einer Bemerkung, dass man es für Unrecht hält.
Abwarten für den nächsten Bescheid, widersprechen, klagen.
Ich kappiere nicht, wie Menschen ihre Post ignorieren können!
-
Vollstreckungsankündigung oder Vollstreckungsbescheid? Ich weiß nicht ob das geht, aber kann man nicht nachfragen ob die nicht einen Beitragsbescheid erneut versenden sollen weil man die anderen Briefe nicht erhalten haben soll? Gegen Beitragsbescheid kann man dann Widerspruch einlegen. Gegen Vollstreckungsbescheid kann man auch Einspruch einlegen.
-
Es ist eine Vollstreckungsankündigung.
Einen Beitragsbescheid hat A nie bekommen. Bisher immer nur die "normalen" Beitragsrechnungen für die vierteljährliche Gebühr.
Also muss A die Summe aus der Vollstreckungsankündigung zahlen und sich dann mit dem Beitragsservice in Verbindung setzen, dass A nie einen Beitragsbescheid oder Mahnungen erhalten hat? Und darum bitten, erneut einen Beitragsbescheid zukommen zu lassen?
-
Siehe auch hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7599.0.html
-
Ich würde keinen Cent zahlen.(Ist nur meine Meinung)
Einfach darum bitten, erneut einen Beitragsbescheid zukommen zu lassen und dann Widerspruch einlegen.
-
Wen muss A bitten einen neuen Beitragsbescheid zu erhalten? Dem Beitragsservice oder?
Was macht A denn mit der Vollstreckungsankündigung? Einfach nichts machen? Oder während der Geschäftszeiten dort anrufen und bitten, die Ankündigung zu "stornieren"?
Was sollte in dem Schreiben stehen, wenn ein neuer Beitragsbescheid gefordert wird?
A hat sich aus beruflichen Gründen bisher nicht so stark mit dem Beitragsservice und deren "Macht" auseinander gesetzt.
Nun wird es aber eindeutig Zeit, etwas zu unternehmen...
Nur was genau soll A JETZT machen?
-
Es ist eine Vollstreckungsankündigung.
Einen Beitragsbescheid hat A nie bekommen. Bisher immer nur die "normalen" Beitragsrechnungen für die vierteljährliche Gebühr.
Dann ist da etwas Faules. Steht nicht auf der Ankündigung, auf Grund welchen Bescheids sie vollstrecken wollen? Wenn nicht, kannst Du nicht anrufen und fragen? Du kannst auch da fragen, ob es ein Rechtsbehelf möglich ist.
-
@projektnrw
Bei einem so hohen Rückstand hättest du schon mindestens 3 Gebühren/bzw.Beitragsbescheide bekommen müssen. Sicher hast du diese nicht als solche beachtet , wäre dann leider ein Versäumnis von dir. Hast du alles aufgehoben oder gleich entsorgt ? Deine vierteljährlichen Beitragsrechnungen könnten auch die Gebühren/bzw.Beitragsbescheide gewesen sein.
In der Vollstreckungsankündigung können die zudem auch nicht Rückstände aus 2012 mit denen von 2013 zusammen fassen , das sind verschiedene Schuhe und daher von denen gefälligst auch so getrennt zu behandeln.
Ist bei mir auch so. Ein Vierteljahr überschneidet 2012 mit 2013 , von 11/12 bis 1/13. Habe denen mitgeteilt , ihre Rechtsfuzzis sollen doch erst mal ihre Hausaufgaben machen und nicht solchen Schund ohne rechtlichen Wert verschicken .
Im übrigen würde ich die um nichts bitten und betteln sondern einen härteren Ton anschlagen.
Was genau steht in der Vollstreckungsankündigung , bezieht man sich da auf Gebühren/bzw.Beitragsbescheide mit genauen Angaben der entsprechend dazugehörigen Zeiträume ? Wenn dem nicht so ist , dürfte es nur ein weiterer Fall von heißer Luft sein.
Einfach fordernd anfragen , was das soll , und auch auf dein kundig machen in diesem Forum verweisen . Sollte durchaus hilfreich sein.
Duckmäuser und willenlos Obrigkeitshörige sind für die ein gefundenes Fressen , das nutzen die schamlos aus.
Es gab mal einen guten Film " Die Zähmung der Widerspenstigen ". Gute Umschreibung für den Zustand beim Beitragsservice.
-
Hier mal die Kopie der Ankündigung. Vielleicht hilft es ja schon?!
Die anderen Schreiben sehe ich später durch und berichte dann.
Vielen Dank erstmal für eure Hilfe
-
A war gerade am Briefkasten und hat einen Gebühren-/Beitragsbescheid erhalten.
"Für den Zeitraum vom 01.10.2013 bis 31.12.2013 wird der rückständige Betrag von 61,94 € inkl. 8€ Kosten festgesetzt.
Außerdem weist unabhängig vom festgesetzten Betrag das Beitragskonto einschließlich 12.2013 gesamt 308,70 € auf.
Für frühere Zeiträume wurden am 03.01.2014 Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet."
Dies ist nun das aktuellste Schreiben. Wie soll A nun darauf und auf die Vollstreckungsankündigung reagieren?
In der Ankündigung stehen Beträge aus 2012...
A ist ab Sonntag Abend bis einschließlich kommenden Freitag nicht erreichbar, da beruflich unterwegs...
-
Hallo projektnrw.
ARD und ZDF sind keine Behörde! Alles vor 1.1.2013 ist so Pfändbar, alles danach nicht mehr.
-
Was heißt das nun für A? Das Jahr 2012 muss er zahlen und ab 2013 nicht mehr?
-
Die selbsternannte "Behörde" hat 2012 und 2013 so miteinander Vermischt das du alles bezahlen musst. Versuche Doch noch eine Ratenzahlung zu erreichen, das wäre auch für sie ein Erfolg.
Aber dann bitte aufpassen und rechtzeitig widersprechen-klagen gegen abgaben von 2014. ;)
-
Das heisst für A das er der Finanzkasse bis morgen einen Brief schreibt indem angezweifelt wird, dass die im Brief vom 13.1.2014 der Stadtkasse erwähnte angebliche Behörde, die das Amtshilfeersuchen stellt, keine im rechtlichen Sinne definierte Behörde ist und damit das Amtshilfeersuchen abzuweisen ist.
Sollte die Stadtkasse die Meinung vertreten, dass die ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eine Behörde mit entsprechenden Befugnissen ist, wird um entsprechende Nachweise gebeten inklusive Rechtsgrundlage des Amtshilfeersuchen. Um Antwort und Nachweise der Rechtmäßigkeit des Amtshilfeersuchen wird gebeten bis: 24.1.2014
Jemanden als Zeugen mitnehmen und den Brief in den Briefkasten der Stadtkasse werfen.
Damit gewinnt Person A Zeit, hat aber das Problem nicht von der Backe. Denn irgendwann kommt das gleiche nochmal von der zuständigen Landesrundfunkanstalt an die Stadtkasse.
Zeitgewinn bedeutet aber, sich dann endlich mit der Materie vernünftig zu beschäftigen.
Ebenfalls bis morgen Abend kann Person A auf den Beitragsbescheid Widerspruch einlegen und gleichzeitig Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Beides per Einschreiben mit Rückschein an die zuständige Rundfunkanstalt. Sollte auch in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids stehen. Somit geht Person A die ersten richtigen Schritte, damit die jetzige Situation nicht nochmal eintritt.
Sowohl zum Thema Widerspruch als auch zum Thema Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gibt es hier Threads wie Sand am mehr. Am besten das wählen, was einem am besten passt, sich aber auch gleichzeitig selbst mit Hintergrundwissen füttern. Also mal Gesetze lesen oder den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bzw. die Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge der zuständigen Rundfunkanstalt.
-
@projektnrw
Diesem heute erhaltenen aktuellen Beitragsbescheid 10/13-12/13 widersprichst du möglichst bald , spätestens in 2 Wochen , Frist ist 4 Wochen . Es hängt dann aber noch der Beitragsbescheid für 7/12-9/12 in der Luft , dafür ist es mit Widerspruch aber eh schon zu spät.
Das gleiche Versäumnis ist dir wohl mit den 4 Zeiträumen 7/12-6/13 auch passiert. Also nicht die beste Ausgangsposition.
Die Vollstreckungsankündigung hat aber meines Erachtens mehrere Fehler und könnte schon daher hinfällig werden. Es fehlt der Hinweis der letzten datierten Mahnung. Eine Lücke zu eventuell deinem Vorteil , du möchtest bitte einen Nachweis einer angeblich erhaltenen Mahnung vorgelegt haben.
Weiter ist darin nur von Rundfunkgebühren die Rede , diese gibt es aber seit 2013 nicht mehr. Ab da schimpft sich die Zwangsabgabe Rundfunkbeitrag. Dies wäre ein massiver Formfehler und das ganze somit eigentlich hinfällig. Du möchtest bitte wenn sie schon Geld sehen wollen , eine für 2012(Gebühren) und eine für 2013(Beitrag) getrennte Ausfertigung der Vollstreckungsankündigung aufgrund jeweils anderer gesetzlicher Grundlagen dafür. Eine Vermengung beider Sachen akzeptierst du nicht.
Für das 2.Halbjahr 2012 wirst du wohl leider zahlen dürfen. Ab 2013 sind aber eher die Zahlungsverweigerer im Vorteil. Mit dem modifizierten vermurksten Gesetz zum neuen Rundfunkbeitrag haben sich die Herrschaften vom ARD/ZDF-Schlaraffenland keinen Gefallen getan , sich eher ein gewaltiges Eigentor damit geschossen.
Bestehe daher bitte auf eine geänderte, 2012getrennt2013 ,Vollstreckungsankündigung. die jetzige kann so rechtlich nicht ok sein.
Dann zahlst du halt noch 2012 und ab 2013 gibt es von dir einfach gar nichts mehr. Eine Gesetzesänderung dazu ist unausweichlich.
-
Ok, nun weiß ich nicht, was in den Widerspruch gegen den Gebührenbescheid geschrieben werden soll. Kann mir jemand eine Vorlage geben? ;)
Hier mal das Schreiben an die Stadtkasse. Kann es so abgegeben werden? A hat einiges so übernommen wie hier geschrieben wurde:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihre Vollstreckungsankündigung vom 13.01.2014 Vorgans-Nr.: xxx, Kassenzeichen: xxx
Es wird angezweifelt, dass die von Ihnen genannte angebliche Behörde, die das Amtshilfeersuchen stellt, eine im Rechtlichen Sinne definierte Behörde ist, und somit ist das Amtshilfeersuchen abzuweisen.
Sollte die Stadtkasse xxx der Meinung sein, der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" ist eine Behörde mit entsprechenden Befugnissen, bitte ich um entsprechende Nachweise inklusive Rechtsgrundlage des Amtshilfeersuchenden. Um Antwort und Nachweise der Rechtsmäßigkeit wird bis xx.xx.2014 gebeten.
Des weiteren ist Ihre Vollstreckungsankündigung fehlerhaft.
- Es wurden keine Hinweise auf die letzten datierten Mahnungen des Amtshilfeersuchenden angegeben. Dazu bitte ich um Nachweise der angeblich erhaltenden Mahnungen.
- In Ihrer Vollstreckungsankündigung ist nur die Rede der "Rundfunkgebühren". Diese gibt es seit 2013 nicht mehr. Dabei handelt es sich um einen massiven Formfehler Ihrerseits und somit ist Ihr Schreiben hinfällig.
Ich bitte um Zusendung einer getrennten Ausfertigung der Vollstreckungsankündigung für 2012
( Rundfunkgebühr ) und 2013 ( Beitrag ).
Eine Vermengung beider Sachen akzeptiere ich nicht.
-
@projektnrw
Dein aktuelles Schreiben vom Beitragsservice ist sicher ein Beitragsbescheid , Gebührenbescheide waren vor 2013. Kombination von beiden nur bei Quartalsüberschneidung 2012/2013.
Vorlagen für Widerspruch findest du hier zur Genüge (Suche-Funktion). Zumeist sind diese reichlich mit Verweisen auf Paragraphen und Gesetze gespickt, die perfekte Variante dazu gibt es glaube ich nicht. Nur abschreiben ist auch nicht so das wahre , man muss sich schon ein wenig selbst damit beschäftigen ,um sich im klaren zu sein .was man dann abschickt. Dann fallen einem auch noch von ganz allein wichtige Aspekte ein ,die man für notwendig erachtet, als persönliche Argumente mit anzubringen. Je mehr persönliche Note und eigen formulierte Gedanken darin enthalten sind , desto mehr Beachtung dürfte der Widerspruch finden.
Dein Schreiben an die Stadtkasse kannst du , so glaube ich zumindest , im großen und ganzen so belassen. Du schreibst als Laie und hast die wichtigen Fakten zu deiner Gegenwehr aufgeführt. Dann sollte sich bei denen das Rad eine Zacke weiter drehen und den nötigen Schritt zurück bewirken. Die Stadtkasse ist nur ausführendes Organ , die übernehmen die Angaben vom Gläubiger Beitragsservice, Deswegen muss deren Müll noch lange nicht richtig und rechtens sein.
-
Habe vorhin mal nach Vorlagen gesucht aber noch nicht das richtige gefunden. Es soll ja erstmal nur darum gehen, überhaupt einen Schritt zu wagen.
Zu dem Bescheid von Heute:
Dort steht wirklich in fett Gebühren-/Beitragsbescheid
Was mich wundert, das Schreiben wurde am 03.01.2014 datiert. Bekommen habe ich es am 18.01.2014. So lange kann es doch eigentlich nicht dauern...
-
@projektnrw
sorry , du hast Recht , Fehler von mir. Wenn noch Rückstände aus 2012 bestehen , heißt der Bescheid immer noch Gebühren-/Beitragsbescheid.
Ist aber erst mal zweitrangig und tut nichts bewegendes zur Sache.
Die Rückdatierung der Schreiben vom Beitragsservice ist ein beliebtes Spielchen von denen und allgemein bekannt. Solange können die Briefe auch auf keinem Fall in deren Poststelle bis zur Übergabe an die Post zwischenlagern. Dies ist ein fieser Trick zur vermeintlichen Verkürzung der Widerspruchsfrist sowie zur Panikmache und zum Provozieren von Fehlern in dann übereilt geschriebenen Widersprüchen. Entscheidend für dich ist der Posteingang bei dir , vorausgesetzt tägliche Briefkastenkontrolle oder sicher das ein Tag vorher noch nichts drin war. Vermerke auf dem Schreiben das Datum , das ist dann dein "persönlicher Posteingangsstempel" . Die werden auch kaum versuchen dir das Gegenteil zu beweisen , dafür ist diese Masche auch schon bei Gerichten zu bekannt. Trotzdem sollte dein Widerspruch jetzt schnellstmöglich rausgehen. So extravagant muss dieser nicht ausfallen , er sollte nur deinen klaren Willen eindeutig durchblicken lassen , das du nicht mit dir Fangeball spielen lässt.
Ich schicke dir dann mal über PM meinen Widerspruch . Der stand schon mal hier im Forum , wurde aber leider entfernt.
War wohl etwas zu ausgefallen und provokant. Musst den nicht 1:1 übernehmen , soll nur Anregung für deinen eigenen sein.
-
Hallo, hiermit kannst du das Versanddatum überprüfen, da die ja meistens die Datierung der Briefe schon im Voraus machen.
Damit kannst du beweisen, wann der Brief durch die Post gegangen ist. Kann manchmal etwas Luft verschaffen.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5368.0.html
-
Nicht schlecht, danke dafür.
Einlieferungsdatum: 10.01.2014
Verfasst am 03.01.2014.
-
Hallo,
ich sitze gerade an dem Widerspruch...
Da ich nun mehrfach gehört habe, dass ich die Gebühren aus 2012 zahlen soll und ab 2013 nicht mehr, stellt sich mir die Frage, ob ich in meinem Widerspruch die Zahlung für 2012 akzeptiere ( nachdem ich eine Aufstellung der offenen Kosten für 2012 erhalten habe ) und für den Rest mein Widerspruch zählt?
Gruß
-
Habe Heute die Antwort der Stadtkasse erhalten:
in Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom ... teile ich Ihnen mit, dass gemäß § 2 VwVg NRW i.V.m. VV 2.2.2.3 zu § 2 VwVG NRW "rückständige Rundfunkgebühren, die dem Westdeutschen Rundfunk Köln zustehen, im Verwaltungszwangsverfahren von der für den Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Vollstreckungsschuldners zuständigen kommunalen Vollstreckungsbehörde beigetrieben" werden.
zudem ist festzustellen, dass die Vollstreckungsankündigung rechtmäßig ist. Weitere Vollstreckungsmaßnahmen können nur durch Zahlung abgewendet werden.
Und nun? Muss ich alles zahlen und der Rundfunk lacht sich ins Fäustchen?
-
Keiner eine Antwort für mich?
-
Hallo projektnrw,
mit den Gesetzen kenne ich mich leider kaum aus. Da kann ich jetzt nur aus meiner Sicht schreiben, wie ich da rangehen würde.
Da ich nun mehrfach gehört habe, dass ich die Gebühren aus 2012 zahlen soll und ab 2013 nicht mehr, stellt sich mir die Frage, ob ich in meinem Widerspruch die Zahlung für 2012 akzeptiere...
Die angeblichen Schulden von 2012 können normalweise nur akzeptiert werden, wenn sie wirklich gerechtfertigt (?) sind.
Habe Heute die Antwort der Stadtkasse erhalten: ....
"... zudem ist festzustellen, dass die Vollstreckungsankündigung rechtmäßig ist...
Wie der verfassungswidrige Rundfunkbeitrag rechtmäßig sein soll, hätte diese Stadtkasse aber dann mitbegründen müssen (?)
Diese Ankündigung muss doch auch anfechtbar sein, oder?
Markus
-
Rechtmäßig wird ein Verwaltungszwangsverfahren, wenn auf einen Beitragsbescheid nicht mit Widerspruch reagiert wurde, damit ist er Rechtskräftig und kann Zwangsvollstreckt werden.
Beitragsbescheid übersehen? Zu spät reagiert? --> Nachweise anfordern, dass Bescheide ausgestellt wurden. Wenn schon ein Vollstrecker unterwegs ist, kann man den Fragen, worauf sich sein Verwaltungszwangsverfahren stützt (Beitragsbescheide von wann?). Auch er muss rechtlich einwandfrei beweisen, dass er vollstrecken darf. Die scheinen sich auf einen Formfehler deinerseits zu freuen. Wie man einen Vollstrecker ohne Zahlung zufriedenstellt, weiß ich auch nicht. Vielleicht wäre eine Klage mit Eilrechtschutz möglich?
-
@projektnrw
Deine Stadtkasse scheint ein besonders übereifriges Exemplar seiner Gattung zu sein. Ist in dem aktuellen Schreiben ein Zahlungstermin genannt ? Nein ! So gefährlich ist es daher nun auch wieder nicht , mehr Schein als Sein. Du solltest hartnäckig bleiben und es auf eine eventuell bevorstehende persönliche Konfrontation ankommen lassen. Dann kannst du dieser "Amtsperson" deine Sichtweise immer noch direkt zu Gehör bringen und zum Einlenken bewegen. In dem Schreiben wurde auch in keinster Weise auf relevante Abrechnungszeiträume eingegangen , sondern nur eine allgemeine Feststellung getroffen.
Bestehe weiterhin auf den Schnitt 2012/2013. Anderes Gesetz-andere Rechtslage .
Weiterhin ist die Antrag stellende Behörde Beitragsservice nicht offiziell rechtsfähig , nur ein zwielichtiger Inkassoableger des örR.
siehe auch dazu den Beitrag von themob.
Für 2012 ist wohl kaum noch etwas zu machen , zahle dieses noch offene halbe Jahr , 6x17,98€ , und du nimmst denen schon mal etwas Wind aus den Segeln. Du machst deinen eigenen Zahlungs-Schlussstrich und forderst dazu die Reaktion dazu ein.
Wie hier schon oft genug erwähnt , ab 2013 haben diese Betrüger die schlechteren Karten. Daher vermengen die so liebend gern Forderungen von 2013 mit 2012. Worin besteht denn das Problem eine getrennte Aufrechnung zu erstellen. Die Gesetzesänderung dazu haben die doch schließlich auch für ab 2013 hingewurschtelt bekommen.
-
Sollte kein Vollstreckbarer Verwaltungsakt vorliegen.... ( sagte mein Nachbar (-: ) hat sein Neffe das so gemacht.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
An Vollstreckungsbehörde/“Geldeintreiber“
Sehr geehrte Damen und Herren
Es existiert kein vollziehbarer Verwaltungsakt. Es gibt keinen Vollstreckungstitel.
Nichtige Verwaltungsakte sind einer Vollstreckung nicht fähig.
Wie sich aus den §§ 1 und 2 VwVG ergibt können nur belastende Verwaltungsakte vollstreckt werden. Insoweit wird hiermit auf § 35 VwVfG verwiesen.
Beim zuständigen Vollstreckungsgericht in........................... wurde heute gegen die Zwangsvollstreckung - Vollstreckungserinnerung – eingelegt.
…...
An Vollstreckungsgericht ( nächstes Amtsgericht... per Fax.. )
An das
Amtsgericht
– Vollstreckungsgericht –
In der Zwangsvollstreckungssache
des
– Gläubigers xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
gegen
den
– Schuldner ICHxxxxxx
lege ich gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung Erinnerung gemäß § 766 ZPO ein.
Es wird beantragt:
Der Gerichtsvollzieher/ die Stadtkasse ( „beauftragter Vollstrecker“) wird angewiesen, den Pfändungsauftrag des Gläubigers(wer will Geld?) vom xxx zurückzuweisen.
Begründung:
Es existiert kein vollziehbarer Verwaltungsakt. Es gibt keinen Vollstreckungstitel.
Nichtige Verwaltungsakte sind einer Vollstreckung nicht fähig.
Wie sich aus den §§ 1 und 2 VwVG ergibt können nur belastende Verwaltungsakte vollstreckt werden. Insoweit wird hiermit auf § 35 VwVfG verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
NAME ICH