gez-boykott.de::Forum
Archiv => Archiv => Pressemeldungen Januar 2014 => Thema gestartet von: René am 15. Januar 2014, 16:16
-
(http://www.digitalfernsehen.de/uploads/media/Lfm_teaser_top_01.jpg)
Quelle: digitalfernsehen.de / lfm
Auch das noch! Chef der Medienanstalten: Rundfunkbeitrag auch für Privatsender?
Zitat:
»Für den Vorsitzenden der Landesmedienanstalten sind die privaten TV-Sender in Deutschland längst ein unverzichtbarer Teil der Medienlandschaft. In einigen Bereichen würden sie dem Grundversorgungsauftrag sogar mittlerweile besser nachkommen als die öffentlich-rechtlichen Anbieter. Grund genug, dass starre Konzept der Gebührenfinanzierung zu überdenken?«
Zitat:
»Daher wäre es laut Brautmeier unter Umständen denkbar, die Gebührenfinanzierng des Rundfunks auch auf einzelne private Angebote auszudehnen. "Es wäre also durchaus angezeigt, nicht nur über Auflagen für reichweitenstarke Private nachzudenken, sondern auch für eine Öffnung der Gebühren für ein breiteres Angebotsspektrum", so der oberste Medienwächter.«
Weiterlesen:
http://www.digitalfernsehen.de/Chef-der-Medienanstalten-Rundfunkbeitrag-auch-fuer-Privatsender.111590.0.html
-
Wie immer und überall geht es nur ums Geld und wie man davon möglichst viel einsacken kann. Da kann man mal sehen wohin so ein Gesetz aus den Anfängen, wo es nur 1 Sender gab führen kann.
Schon beim allerersten Sender hätten mehr Bürger einschreiten sollen.
-
„Privates Fernsehen hat einen öffentlichen Auftrag“
Rundfunkbeitrag auch für private Medien zu nutzen
Interview mit Dr. Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten und Direktor der LfM NRW.
mehr auf:
http://www.medienpolitik.net/2014/01/rundfunk-privates-fernsehen-hat-einen-offentlichen-auftrag/
-
Da die Landesmedienanstalten durch den Zwangsbeitrag mitfinanziert werden,
sind Dr. Brautmeiers Ansichten als LfM-Direktorenkonferenzvorsitzender natürlich sehr beschränkt.
Unter seinen wirren Ausführungen im Interview ( http://www.medienpolitik.net/2014/01/rundfunk-privates-fernsehen-hat-einen-offentlichen-auftrag/ ) steht u. a. das:
Auch privates Fernsehen hat einen öffentlichen Auftrag, das hatte schon das Bundesverfassungsgericht 1986 festgestellt...
Betrachtet man die Medienlandschaft heute, muss man feststellen, dass privates Fernsehen einen festen Platz in der Medienwelt gefunden hat. Insbesondere bei jungen und jüngsten Zuschauern haben sie sogar fast eine Alleinstellung. Sie decken hier also Facetten ab, die der gebührenfinanzierte Rundfunk nicht erreicht. Damit erfüllen Sie in meinen Augen einen Grundversorgungsauftrag.
Soll heißen, dass die Privaten bereits den Grundversorgungsauftrag übernommen haben.
Der öffentl.-rechtl. Rundf. ist somit dann für die Grundversorgung bereits entbehrlich geworden.
Ich überlege gerade, ob Dr. Brautmeiers verschrobene Ansichten vielleicht auch in der Klagebegründung
für die Kleinrichterlichen mit benutzt werden könnten (?)
Markus
-
In der Tat wird diese ganze Diskussion immer wirrer. Wir haben bereits den Punkt überschritten, an dem der Verstand noch was zu sagen hatte. Nun herrschen Chaos, Verwirrung und das Dschungelgesetz: Anarchie! – Jetzt fehlt nur der Aufstand des Pöbels, der unweigerlich kommen wird.
-
Die durch das Bereithalten eines Empfangsgerätes vermittelte Möglichkeit des Rundfunkempfangs ist mithin in zwei Ausprägungen zu betrachten: Es sind der Empfang öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Empfang privaten Rundfunks möglich. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk stellt demgemäß lediglich ein zusätzliches Angebot sicher. Dieses Angebot kommt einem (oktroyierten) Überangebot gleich, das in jedem Fall für eine umfassende Information nicht erforderlich ist. Von einem Vorteil, der aus der Möglichkeit des Empfangs öffentlich-rechtlichen Rundfunks resultiert, kann insofern keine Rede sein.
Die Grenze der (zulässigen) Beitragserhebung, welche die Kostendeckung zum Ziel hat, ist daher erreicht, wenn die Erschließung im Sinne einer Luxus- oder Übermaßerschließung über den Bedarf hinausgeht.
Quelle: http://tinyurl.com/kram5ae Das Buch kostet ca. 60 Euro
Mit oktroyiert bezeichnet man Gesetze, Verordnungen oder Maßnahmen von Regierungen, Obrigkeiten, Ämtern, Vorgesetzten o. ä., die als aufgezwungen empfunden werden.
-
René, Du hast mir da vielleich Hoffnungen gemacht.
Ich dachte zunächst, die Privaten sollten nun endlich auch als Unternehmen den Rundfunkbeitrag zahlen.
Rätselhafterweise sind sie ja lt. RBStV von der Zahlung ausgenommen.
Aber nun können sie sie völlig stillhalten, indem ihnen Schweigegeld gezahlt wird.