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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Erlebnis ÖRR und "Beitragsservice" (vormals GEZ) => Thema gestartet von: helm am 01. Februar 2009, 23:44
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Hallo zusammen,
in meiner Ablage habe ich 2 Blätter gefunden (jeweils vorder und Rückseite bedruckt) . Auf den beiden Blättern steht jeweils 'Bescheid' drauf. Möglicherweise für den ein oder anderen informativ.
Gruß Helm
PS: Sollten Wünsche bezügl. der Auflösung bestehen, bitte per PM melden. Bei insg. 4 Seiten <400 kB ist die Lesbarkeit jedoch begrenzt. Und um die Anhänge zu sehen, muss man eingeloggt sein.
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Hi,
mich würde interessieren, ob Du Klage gegen diesen Bescheid eingereicht hast oder wirst.
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1.)
also zum einen handelt es sich bei den beiden Bescheiden um "alte Dinger", die ich hier zu informativen Zwecken mal reingestellt habe. So kann jeder sehen, wie so ein Bescheid aussieht ... steht halt irgendwas mit Bescheid drauf ...
2.)
ich habe keinen der Bescheide angefochten. Derzeit bin ich aber in einer Situation, in der ich durchaus nochmal einen Bescheid bekommen könnte. Hierfür habe ich mich entsprechend gerüstet und habe vorab einen Widerspruch und eine Klage vorformuliert. Da ich juristisch gesehen ein totaler Dilettant bin, habe ich besonders für die Klageschrift ganz schön viel Zeit gebraucht. - Für mich wäre es auch nicht tragisch, wenn ich damit Schiffbruch erleiden würde. Allerdings bin ich guter Dinge, dass die GEZ mir nichts nachweisen kann. Außerdem hat die GEZ reichlich Müll zu meinem Namen gespeichert, der überhaupt keinen Sinn ergibt.
3.)
Norm hat recht. Diesen Bescheid kann man nicht direkt mit Anfechtungsklage beantworten. Der echte Rechtsbehelf befindet sich auf der Rückseite ... Widerspruch .... Googlet man den Paragraphen der Vorderseite nach, stellt man fest, dass der Paragraph nicht für Rundfunkgebühren gemacht wurde (siehe Absatz 3). - Kein Wunder, dass man sich regelmäßig verarscht vorkommt.
Gruß Helm
PS: Für die Leute, die überlegen, die GEZ-Post ungeöffnet "zurück an den Absender" zu schicken: Im Sichtfenster oberhalb der Adresse steht ne Nummer (bei Zahlungsaufforderungen auch die Teilnehmernummer / bei Bescheiden auch das Datum des Bescheids).
Ich glaub die sind immer gleich. Ich werf mal einfach folgendes in den Raum:
315 = Bescheid
0300 = Zahlungserinnerung
0215 = Zahlungsaufforderung (1teilig = 1 Blatt)
0205 = Zahlungsaufforderung (1xZahlungsaufforderung + 1xÜberweisungsträger)
0120 = Anmeldebestätigung
0130 = Abmeldebestätigung (keinesfalls aus der Hand geben)
98x0xx wie z. B. hier http://www.flickr.com/photos/erlan/254046151/ (http://www.flickr.com/photos/erlan/254046151/) = "klassische Dreierreihe"
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So sieht eine typische Zahlungserinnerung aus (Vorder- und Rückseite)
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Hier 2 beispielehafte Zahlungsaufforderungen (auch jeweils Vorder- und Rückseite)
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Hier noch 2 Klassiker: 1x Anmeldebestätigung (Vorder- und Rückseite) und 1x Abmeldebestätigung.
Ich hoffe ich konnte so dem ein oder anderen bei der Identifikation der eigenen GEZ-Post helfen.
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Wenn jetzt noch jemand die "Dreierreihe" einscannt und hier postet, haben wir Beispiele für alle "Standardanschreiben" der GEZ zusammen.
Gruß Helm
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@ helm:
Genial, danke für die Mühe... wäre es aus deiner Sicht ok, wenn wir diese Scans in so einer Art FAQ-Bereich verwenden würden?
...so dass sich jeder mühelos ansehen kann, wie ein Gebührenbescheid aussieht, auch wenn dieser Thread schon in der Versenkung verschwunden ist?
Grüße,
Flo
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Hallo Florian,
wäre für mich kein Problem, die Scans in einen FAQ-Bereich zu stellen. Ich habe alles, was auf meine Person hindeutet, verfremdet. Sollte ich etwas vergessen haben, bitte kurz melden, dann würde ich die Scans an entsprechender Stelle nochmal überarbeiten.
(Falls erforderlich bei den Bescheiden auch auf den Rechtsbehelf der Rückseite hinweisen.)
Bis denn
Helm
P.S.: Hier noch Teil 1 der Dreierreihe (Vorder- und Rückseite des Anschreibens) - mehr habe ich leider nicht. Bin mir auch nicht sicher, ob ich überhaupt noch die Chance habe, jemals eine 'echte' und vollständige Dreierreihe zusammen zu bekommen.
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Ok - stimmt natürlich nicht; natürlich hab ich noch mehr Blattwerk geheftet. Nur mit den "Standards" is das Pulver langsam verschossen. Hier beispielhaft der Standardantwortbogen, der den klassischen Anschreiben der Dreierreihe beigefügt ist. Den dürften wohl alle kennen, die sich hier im Forum bewegen.
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Ja, die GEZ fragt auch gerne mal nach, ob sie nicht eine Einzugsermächtigung haben könnt. Vor allem, wenn man sich bei den Einzelüberweisungen verschreibt/vertippt ... oder aber mit nem Dauerauftrag monatlich zahlt.
Ich hab hier mal was eingescannt, was einigermaßen nach Standard aussieht ... (Anschreiben + Vordruck für Einzugsermächtigung)
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Teil 2 der Dreierreihe sieht in etwa so aus. Hier mal das Anschreiben (Vorder- und Rückseite) mit etwas aktuellerer Rückseite.
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Nen ausgefüllten Abmeldebogen hab ich natürlich auch in meiner Ablage (inkl. Sendebericht) ... aber der soll hier nur der Vollständigkeit genannt werden.
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Also: Dieses Schreiben habe ich erhalten, nachdem ich der Rundfunkgebührenbeauftragten keine Unterschrift unter den ausgefüllten Bogen der Rundfunkgebührenbeauftragten geleistet haben.
(Man beachte den Absender auf dem Umschlag)
By-the-way: Bisher das einzige Schreiben von der Rundfunkgebührenabwicklung, das eine Unterschrift mit Tinte trägt und bei dem oberhalb der Adresse keine Kennziffer prangt; nicht mal ein F....
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Shit, wo hast du das ganze Zeug her? Manchmal ist es wohl gut, wenn jemand seine Briefe nicht direkt in den Müll wirft :-)
...oder streitest du aus Spaß/Prinzip mit den LRAs? :)
=> Danke für jedes Stück, für jeden Scan, wir werden das zu verwerten wissen!
Grüße,
Flo
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Sehr geehrter Herr Florian,
ich muss es an dieser Stelle leider etwas vulgär ausdrücken: "Die Rundfunkebührenabwicklung geht mir auf den Sack!"
Selbst nach 5 Jahren (und dem 5ten Wohnsitzwechsel) habe ich noch nichts unterschrieben, was irgendwie nach Anmeldung aussieht. Grund: An der Haustür unterschreibe ich grundsätzlich nichts; und Postwurf landet bei mir üblicherweise (selbst wenn er persönlich adressiert ist) im Müll. Nach den gesammelten Erfahrungen wird das auch so bleiben!
Früher war ich der Auffassung, dass der öffentlich-rechtliche Bereich sich doch bestimmt nicht unseriösen Geschäftsmodellen hingeben würde. Deswegen haben ich den öffentlich-rechtlichen Postwurf (wahrscheinlich mit einer wichtigen Ausnahme vor 2 Jahren) ordentlich gelocht und geheftet.
Irgendwie hat es die Rundfunkgebührenabwicklung in der Vergangenheit durch tüchtiges Drohen geschafft, mir Geld (ohne Unterschrift) aus den Rippen zu leiern (unter anderem aus meinem schönen BAföG - dabei habe ich gelernt, zwischen Freund und Feind zu unterscheiden). Nachdem man offensichtlich nicht weiß, wie man Schutzgeld im öffentlich-rechtlichen Bereich verbucht, hat man blind einfach irgendwie irgendwann irgendwelche Datenveränderungen vorgenommen. Das Ganze wirkt auf mich leider noch übler als das, was im Rahmen der "Team Lotto"-Geschichte zu Tage getreten ist (Abbuchungen ohne irgendeine schriftliche Einzugsermächtigung: "Haben Sie gut geschlafen?" Antwort: "Ja" ... schon wird verbucht).
Leider hat sich die Rundfunkgebührenabwicklung in meinem Fall unjüngst entschieden, einer gerichtliche Konfrontation abzuhelfen; mit einem F2900-Schreiben. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben ... da werd ich mal schön ein paar Jahre auf die nächste Kapriole warten ("Der kriegt was wieder", "Der zahlt, braucht aber nicht") und mir den Mist bei der nächsten Gelegenheit/Sauerrei nochmal genau bei Gericht erläutern lassen ... schön faul und blöd stellen beim nächsten Bescheid ... vorher gibt's keinen Cent mehr, höchstens um eine Anmeldung zu provozieren (Zuordnung ist bei meinem Namen ja kinderleicht); den Kontostand hätt ich doch bitte ganz genau erklärt!!!
Langsam hab ich nämlich keinen Bock mehr! ... ... ... mit Kirchensteuer oder Gewerkschafts-Beiträgen hatte ich bisher auch noch keine Theater; sonst wär ich da sicherlich auch schon lange raus.
Soviel zu meiner Geschichte ...
Gruss Helm