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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: noTV am 10. Januar 2014, 19:22

Titel: Kosten eines verwaltungs­gerichtlichen Rechtsstreits absetzbar
Beitrag von: noTV am 10. Januar 2014, 19:22
Rechtsverfolgung darf nicht mutwillig erfolgen und muss Aussicht auf Erfolg bieten

Auch Aufwendungen für einen verwaltungs­gerichtlichen Rechtsstreit sind als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht mutwillig erfolgt und aus Sicht eines verständigen Dritten Aussicht auf Erfolg bietet. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden und damit die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zu den Kosten eines Zivilverfahrens auf die Aufwendungen für ein Verwaltungsgerichtsverfahren übertragen.

http://www.kostenlose-urteile.de/FinG-Muenster_11-K-251912-E_Kosten-eines-verwaltungsgerichtlichen-Rechtsstreits-absetzbar.news17475.htm
Titel: Re: Kosten eines verwaltungs­gerichtlichen Rechtsstreits absetzbar
Beitrag von: Rochus am 13. Januar 2014, 13:06
Vielen Dank fürs Einstellen!
Titel: Re: Kosten eines verwaltungs­gerichtlichen Rechtsstreits absetzbar
Beitrag von: noTV am 13. Januar 2014, 19:49
Danke für dein Feedback, ich habe mich gefreut.

Somit wird eine finanzielle Sorge bei einem verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit ausgeräumt.
Titel: Re: Kosten eines verwaltungs­gerichtlichen Rechtsstreits absetzbar
Beitrag von: ThomasW am 14. Januar 2014, 09:13
Somit wird eine finanzielle Sorge bei einem verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreit ausgeräumt.

Nicht ganz! Es gibt eine zumutbare Belastung, die Einkommensabhängig wirkt. Kleinere Beträge verpuffen somit regelmäßig.