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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: Adlerauge123 am 08. Januar 2014, 18:25

Titel: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Adlerauge123 am 08. Januar 2014, 18:25
Ich grüße Euch erst einmal.

Ich habe heute ja auch wieder die Halbjahresrechnung bekommen. Ich fühle mich natürlich auch in meinem Recht verletzt

Letztenendes geht hier auch ums Prinzip, diesen völlig überdimensionierten "Verein" mit meinen Beiträgen weiter zu unterstützen.Zumal die Frage ja noch offen ist, ob das gegen das Grundgesetz verstößt. Ich schaue natürlich fern, aber sehr wenig ÖR und schon garnicht einen der 300 Spartensender!

Einfache Frage und ich stelle sie nur einmal:

Gibt es irgendwo einen Rechtsanwalt der in dieser Materie voll drin ist und gegen eine "feste Gebühr" alles bearbeitet?!

Das würde ich mich auch deutlich MEHR als den Jahresbeitrag kosten lassen!

Ich persönlich habe einfach KEINE Zeit, mich damit mit der gebotenen Sorgfalt auseinanderzusetzen!! Und da irgendwelche eigenen Briefe in mühevoller Kleinarbeit zu verfassen, wo sich dann ein Richter drüber kaputtlacht?! das ist nicht mein Weg!

Ich frage mich auch, warum es da keine Anwälte gibt, die die Massensendungen des Abzockvereins mit entsprechend rechtssicheren Formbriefen beantworten????????????!!!!

Ich meine da müssen sich doch 1.000 oder mehr in Deutschland finden lassen und wenn ein Anwalt von jedem 300 nimmt, dann hat er 300.000...
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Roggi am 08. Januar 2014, 19:36
Ich frage mich auch, warum es da keine Anwälte gibt, die die Massensendungen des Abzockvereins mit entsprechend rechtssicheren Formbriefen beantworten????????????!!!!
Die erste rechtssichere Antwort ist der Widerspruch, das bekommt jeder ohne besondere Hilfe hin. Manchmal muss man gegen weitere Beitragsbescheide Widerspruch einlegen, auch kein Problem.
Die Zweite rechtssichere Antwort ist die Klage, wenn ein negativer Widerspruchsbescheid kommt. Auch das bekommt man mit den vielen Informationen aus dem Forum hier noch ohne Anwalt hin. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte einen Anwalt nehmen. Erst wenn diese Klage verloren wird, ist ein Anwalt nötig.
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Adlerauge123 am 08. Januar 2014, 19:51
Ich danke Dir, aber... " das bekommt jeder ohne besondere Hilfe hin.  "

nein, wirklich nicht  jedder :P ich bekomme sogar ne krise, wenn ich ein amtliches Formular ausfüllen muss
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: tex am 08. Januar 2014, 20:11
Hallo Adlerauge 123.
Dieselben Fragen hatte ich auch. Als Antwort bekam ich mehrfach gesagt das die ganze Sache so
"Wachsweich" ist und erst grundsätzliches geklärt sein muss bevor es Sinn macht dagegen gezielt vorzugehen.
Solange der Betrugs-Verein sich nicht festlegt und mit § und Wortsinn herumspielt und die angekündigte Evaluation auf die lange Bank schiebt kann kein Anwalt das tun was wir wollen -    Erfolgreich dagegen Klagen.
Der Betrugs-Verein versucht gar nicht erst die eine oder die andere Schlacht zu gewinnen, da stehen sie schon 1 zu 7 auf der Verliererseite, sondern sie Spekulieren auf das "höhere Interesse der Allgemeinheit"(deshalb die Wortfindung "Demokratieabgabe").
Die Meinungsformer sind wie die Banken System relevant und wissen sie werden in jedem Fall Gerettet.
Herr Lammert sagte zb. vor einigen Monaten dazu "Dann werden halt die Gesetze dementsprechend  geändert".
Deshalb halten sich die Anwälte zurück bis es soweit geklärt ist mit Sinn und Verstand dagegen Vorzugehen.
Deshalb ist es wichtig das wir ausdauernd informieren und unsere Kräfte sammeln wie in diesem Forum.   8)  ;D   
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Adlerauge123 am 08. Januar 2014, 20:54
auch Dir sei gedankt, Tex. Es geht halt auch darum , daß man auch vereinzelt gelesen hat, daß die Schufa "versaut" wird. Ob da was wahres dran ist?
!
Also wenn ich jetzt nicht zahle, kriege ich ja jetzt ne Mahnung, und wenn ich darauf nicht reagiere, gibt es einen Bescheid, bzw. ODER es kommt gleich der Gerichtsvollzieher, habe ich auch schon mal bei facebook gelesen!!!

Ihr seht, so gefahrlos ist die Sache dann doch wieder nicht!

ich stelle mir das am liebsten so vor, daß man einfach ein paar Formbriefe MIT HAND UND FUSS zum Download hat, da die Ausgangslage ja bei uns allen die gleiche ist, und dann  hacken wir einfach den Formbrief A auf Drohung B usw. !

Also garnicht so groß "jeder individuelle Gedanken" machen,weil da immer die Gefahr des schweren Fehlers besteht, sondern nur EINMAL UND DANN ABER RICHTIG und am besten mit Anwalt.

Was denkt ihr?!

Aktuell habe ich TV und Radio, und zahle unter Vorbehalt. Ich habe aber absolut kein Interesse mehr diesen Laden weiter zu unterstützen und habe die große versuchung NICHTS mehr zu zahlen
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Roggi am 08. Januar 2014, 23:10
Wer nicht bezahlt, bekommt zunächst Briefe, dass man verpflichtet wäre zu zahlen. Darauf antwortet man, dass man nicht zahlen will, oder was für einen zutrifft. Einen Beitragsbescheid bekommt man irgendwann, darin sind 8 Euro Säumniszuschlag draufgekommen. Gegen diesen Beitragsbescheid Widerspruch einlegen, wenn man nicht zahlen will. Währendessen kommen weitere Kontostandsmitteilungen und Beitragsbescheide. Gegen jeden weiteren Beitragsbescheid muss Widerspruch eingelegt werden, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei ist. Begründungen und wie die Form zu wahren ist, wird hier im Forum oft erklärt, also am besten die gewünschten Informationen selber suchen, das Thema ist vielfältig. Mahnungen kommen erst dann, wenn auf einen Beitragsbescheid nicht reagiert wird. Es reicht nicht, die Zahlung einzustellen, sondern man muss entsprechend reagieren, damit der Beitragsbescheid nicht rechtskräftig wird. Dazu hat man dann 4 Wochen zeit. Wr die Zeit verstreichen lässt und weiterhin nicht reagiert, hat mit dem Gerichtsvollzieher zu rechnen. Man darf sich gegen den Beitrag mit Rechtsmitteln zur Wehr setzen, deshalb kein Schufaeintrag. Aber lesen, was die schreiben und hier informieren, was das bedeutet muss man schon, dann ist es einfach. Durchhalten, es wird hoffentlich nicht mehr lange dauern, bis höchstrichterliche Urteile gesprochen werden. Wer jetzt Widerstand leistet, wird vermutlich nicht mehr selber klagen müssen, aber von der höchstrichterlichen Entscheidung profitieren. Denn wer weiterzahlt, sieht sein Geld nicht wieder.
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Bedrängter am 09. Januar 2014, 10:27
Hallo Adlerauge 123.
Dieselben Fragen hatte ich auch. Als Antwort bekam ich mehrfach gesagt das die ganze Sache so
"Wachsweich" ist und erst grundsätzliches geklärt sein muss bevor es Sinn macht dagegen gezielt vorzugehen.
Solange der Betrugs-Verein sich nicht festlegt und mit § und Wortsinn herumspielt und die angekündigte Evaluation auf die lange Bank schiebt kann kein Anwalt das tun was wir wollen -    Erfolgreich dagegen Klagen.
Der Betrugs-Verein versucht gar nicht erst die eine oder die andere Schlacht zu gewinnen, da stehen sie schon 1 zu 7 auf der Verliererseite, sondern sie Spekulieren auf das "höhere Interesse der Allgemeinheit"(deshalb die Wortfindung "Demokratieabgabe").
Die Meinungsformer sind wie die Banken System relevant und wissen sie werden in jedem Fall Gerettet.
Herr Lammert sagte zb. vor einigen Monaten dazu "Dann werden halt die Gesetze dementsprechend  geändert".
Deshalb halten sich die Anwälte zurück bis es soweit geklärt ist mit Sinn und Verstand dagegen Vorzugehen.
Deshalb ist es wichtig das wir ausdauernd informieren und unsere Kräfte sammeln wie in diesem Forum.   8)  ;D

Guter Beitrag!



Sollten die Gesetze geändert werden, ist dies schon eine Niederlage des ÖR: Sie brauchen Gesetze und sind nicht mehr meinungsführend. Die Individualisierung und Zerfaserung der Medienlandschaft führt ohnehin zu einer Dezentralisierung der Meinungskultur - ich habe zwar kein Handy oder Smartphone, aber im Alltag laufen Leute ständig mit ihren Dingern rum und nutzen es, ohne auf ihre Umwelt zu achten - Fernsehen sieht anders aus. Diese Erkenntnis ist jedoch noch nicht allgemeines Bewußtseinsgut. Allein dieser Aspekt nimmt dem System den Rechtfertigungsgrund der Systemrelevanz, da ja das System selbst nicht durch die Dezentralisierung der Meinungskultur bedroht ist. Das wäre anders, wenn - wie z.B. durch die Etablierung des Privatfernsehen geschehen - plötzlich ein monolithischer Kulturblock im Bewusstsein der Öffentlichkeit auftreten würde. Das ist aber nicht in Sicht und auch unwahrscheinlich. Nicht umsonst wurde Axel Springer so massiv angegriffen: weil er wesentliche Teile der Bevölkerung beeinflusste. Eine solche Bedrohung besteht nicht.

Eine Bedrohung könnte aber durch Google u.ä. Strukturen entstehen, die letztendlich ein Monopol für Informationssammeldienste besitzen und durch ihre Eigeninteressen die Auswahl der Informationen beeinflussen, die jemand zu Gesicht bekommt.

Daher ist die Strategie des staatlichen Systems auch völlig falsch, den ÖR zu retten: die 8 Mrd. EUR könnten besser als Startkapital für ein eigenes Google dienen, wie es z.B. China vormacht. Deutschland muß - im Vergleich zu China - politisch Rücksicht nehmen, was aber kein Argument dafür sein kann, ein kleines eigenes Google aufzubauen.

Wenn Lammert meint, die Bevölkerung weiterhin vor der Glotze halten zu können, irrt er sich gewaltig: Der Trend geht in eine völlig andere Richtung und die wird Lammert nicht aufhalten können.
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Rochus am 09. Januar 2014, 11:16
...Letztenendes geht hier auch ums Prinzip, diesen völlig überdimensionierten "Verein" mit meinen Beiträgen weiter zu unterstützen.Zumal die Frage ja noch offen ist, ob das gegen das Grundgesetz verstößt. Ich schaue natürlich fern, aber sehr wenig ÖR und schon garnicht einen der 300 Spartensender!

...

Mit diesem Geständnis disqualifierst Du Dich selbst. Entweder Du siehst Dir den Mist an oder Du tust es nicht.

Wenn Du es Dir ansiehst, auch nur gelegentlich mal, dann sollst Du auch für den Bockmist bezahlen. Sei einfach mal konsequent und klemm die Schüssel oder das Kabel ab. Du wirst sehen - es lebt sich wesentlich besser.
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: unGEZahlt am 09. Januar 2014, 12:11
...Letztenendes geht hier auch ums Prinzip, diesen völlig überdimensionierten "Verein" mit meinen Beiträgen weiter zu unterstützen.Zumal die Frage ja noch offen ist, ob das gegen das Grundgesetz verstößt. Ich schaue natürlich fern, aber sehr wenig ÖR und schon garnicht einen der 300 Spartensender!

...

Mit diesem Geständnis disqualifierst Du Dich selbst. Entweder Du siehst Dir den Mist an oder Du tust es nicht.

Wenn Du es Dir ansiehst, auch nur gelegentlich mal, dann sollst Du auch für den Bockmist bezahlen.


Nein Rochus,
genauso wie wir Rundfunkverweigerer für Gerechtigkeit kämpfen müssen,
sollten doch auch die Rundfunknutzer ganz normal ihre Rechte einfordern können (?)

Helmut hatte es beim Thema "Alle zusammen oder einige wenige für Alle?"
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6275.msg50882.html#msg50882 )
auch erwähnt:

Zitat
Was dürfte im Kopf des durchschnittlichen Fernsehzuschauers vorgehen?
Ich  schau ja fern (für manche: wenn auch nur gelegentlich), deshalb muss ich halt auch den Rundfunkbeitrag bezahlen, um nicht mit dem Gesetzt in Konflikt zu kommen.

Seit dem Bescheid des SWR vom 11.07.2013 sehe ich die Situation, wie schon oben erwähnt, total anders.
Grund dafür ist dieser schöne Satz, der unter anderem in dem Bescheid enthalten ist:

"Da es für die Entstehung der Rundfunkbeitragspflicht gerade nicht auf die Nutzung bestimmter Rundfunkgeräte ankommt, kann ein bestimmtes Nutzungsverhalten erst Recht nicht zu einer Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht führen."

Als ich diesen Satz gelesen habe, hat es in meinem Gehirn Klick gemacht und ich habe eine ganz neue Perspektive auf die Gesamtsituation bekommen.
Der Umkehrschluss dieses Satzes bedeutet nämlich, dass auch ein Fernsehzuschauer die Zahlung verweigern kann, um damit sein Nicht-einverstandensein mit dem Rundfunkbeitrag wirkungsvoll zum Ausdruck zu bringen.
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: ViSa am 09. Januar 2014, 12:38
...Letztenendes geht hier auch ums Prinzip, diesen völlig überdimensionierten "Verein" mit meinen Beiträgen weiter zu unterstützen.Zumal die Frage ja noch offen ist, ob das gegen das Grundgesetz verstößt. Ich schaue natürlich fern, aber sehr wenig ÖR und schon garnicht einen der 300 Spartensender!

...

Mit diesem Geständnis disqualifierst Du Dich selbst. Entweder Du siehst Dir den Mist an oder Du tust es nicht.

Wenn Du es Dir ansiehst, auch nur gelegentlich mal, dann sollst Du auch für den Bockmist bezahlen. Sei einfach mal konsequent und klemm die Schüssel oder das Kabel ab. Du wirst sehen - es lebt sich wesentlich besser.

Das sehe ich aber anders !

1. Einen TV braucht man nicht nur zum Fernsehen, ich brauche den auch für DVD, BluRay oder Spielekonsole.
2. Es gibt auch Privat und Pay-TV
3. Ganz verzichten möchte ich persönlich auf den ÖR nicht, nur brauche ich ihn nicht in solch übertriebenen Dimensionen

Die Aufgabe der Grundversorgung, Bildung, Kultur und Lokales ließe sich mit einem 80-90%igen cost-cut durchaus realisieren.
Auch das ist eine Art von Protest. Die wahren Kostentreiber sind: Sportereignisse, Spielfilme, teure eigenproduktionen, teure Unterhaltungsshows usw. Wenn all dieser unnötige Unsinn gestrichen wird bin ich gerne bereit eine Obulus dafür zu bezahlen.

Ich will aber nicht das *Vollprogramm* mitfinanzieren müssen wovon mich über80% einfach nicht interessiert. Technische Möglichkeiten dieses oder andere mögliche Konstellationen sind durchaus machbar, aber das WOLLEN die ÖR's nicht. Und ich WILL das Vollprogramm nicht.

Gruß,
ViSa
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Roggi am 09. Januar 2014, 13:13
Auch ich bin der Meinung, dass es keine Rolle spielt, ob man örR verwendet oder nicht. Es dürfte für eine Klage allenfalls eine Rolle spielen, dass man seine Grundrechte verletzt sieht, ob es eine Steuer ist usw.
Das eine ist der Rundfunk als grundgesetzlich legitimiert, die dürfen senden, wir dürfen es empfangen. Ob ein Grundauftrag erfüllt wird oder nicht muss gerichtlich geklärt werden, ebenso ob örR in der jetzigen Form Verfassungskonform ist. Der örR wird nicht als Ganzes angezweifelt, aber wie die Politik ihn missbraucht, schon.
Das andere ist der Beitrag. Weil er als Zwangsmaßnahme festgesetzt wurde, ist er gegen das Grundgesetz.
Wie die Gerichte und die Politik das in Einklang bringen wollen, ist nicht unser Problem. Unser Problem ist eher, diese Ungerechtigkeiten mit den passenden Paragraphen durch alle Instanzen bekämpfen zu müssen.
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Wolfman am 09. Januar 2014, 13:31
Die Hofberichterstattung über das neue Baby des Tronfolgers, T. Gottschalk, Skilanglauf, Mutantenstadl usw. sind garantiert keine Grundversorgung!
Einen Sender, unter demokratischer Kontrolle,  mit gebotener Transparenz u. finanziell mit Augenmaß,
könnte man noch tolerieren.
Das, was wir an Korruption und Geldverschwendung geboten bekommen, ist auf gar keinen Fall hinnehmbar!
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Adlerauge123 am 09. Januar 2014, 15:39
Folgendes vorab:

Ich freue mich, dass ihr bereits darauf geantwortet habt, das ich mich also nicht selber "disqualifiziere". Aber das tut jetzt auch nichts mehr zur Sache. Ich streite ja garnicht ab, daß ich einen TV  habe und Radio höre, nur denke ich daß der ÖR mittlerweile völlig mutiert ist. Meine Oma hat damals noch 2 Mark bezahlt. Ich ganz persönlich würde dafür einen Zehner zahlen. Das wäre für mich ok, aber das tut jetzt nichts zur Sache!

Ich sehe das so, daß sich wahrscheinlich auch viele nicht zur Wehr setzen, weil sie sich eingeschüchtert fühlen und Panik haben, das der Gerichtsvollzieher auf der Matte steht, Kontopfändung usw.

UND

natürlich  muss man auch den AUFWAND im Verhältnis zum NUTZEN sehen!

Ich werde diesen Thread jetzt erst einmal weiterpflegen und hier alles relevante für mich (und hoffentlich auch andere) hineinschreiben. Ich werde hier auch die Drohbriefe einpflegen!
 
Ich bin immer für eine absolut klare Linie und ich denke darüber nach, so vorzugehen (ich schreibe mir das auch hier auf, um eine Gebrauchsanleitung zu haben)

a) ich werde den Beitrag nicht mehr zahlen.

b) Selbstverständlich lege ich einen Ordner an und werde die Briefe nicht in den Papierkorb schmeissen.

c) Jegliche Mahnungen bleiben ungeachtet und werden abgeheftet. Ich sehe nicht ein, stundenlang irgendwelche Briefe an diesen Verein zu schicken, die nur meine Zeit und mein Geld kosten.

d) Kommt ein BEITRAGSBESCHEID mit Rechtsbehelfsbelehrung werde ich jedoch

e) WIDERSPRUCH  einlegen und zwar nicht "formvollendet" sondern einfach mit der kurzen und knappen Begründung:
das der Beitrag als Zwangsmaßnahme festgesetzt wurde, und damit gegen das Grundgesetz verstößt UND ich als Wohngeldempfänger leider keine ausreichenden finanziellen Mittel habe um die Zwangsgebühr zu entrichen.

Zudem fordere ich dann die bereits gezahlten Gebühren für 2012 zurück! ENDE

f)dann wird der Widerspruch natürlich abgelehnt, woraufhin ich die Sache an meinem Anwalt übergebe. Ich habe bereits lange eine Rechtsschutzversicherung. 



Was denkt ihr?
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Roggi am 09. Januar 2014, 16:07
Das mit den Gebühren aus 2012 kann nicht durchgesetzt werden. Ich hatte mal eine gerichtliche Auseinandersetzung, da habe ich in solch einem unwichtigen Detail kein Recht bekommen, ansonsten aber die Klage gewonnen. Trotzdem musste ich meine Kosten selber tragen wegen diesem verlorenem Detail. Rechtschutzversicherungen zahlen bei Verwaltungssachen fast nie und vor Verfassungsgerichten nie, hab zumindest keine gefunden. Deshalb nur einklagen, was du für durchsetzbar und vertretbar hältst, damit du nicht auf deinen Kosten sitzen bleibst. Ein mieser Kompromiss vor Gericht wäre aus dem vorgenannten Grund genauso teuer.
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Adlerauge123 am 09. Januar 2014, 16:26
Punkt e wird entsprechend geändert. es werden keine Gebühren aus 2012 zurückgefordert

Warum bezahlt keinerlei Rechtsschutzversicherung wenn ich verklagt werde?! Dafür ist die doch da...Wie hoch ist das Kostenrisiko und die Wahrscheinlichkeit das ich verklagt werde?! Sind nicht derzeit viele andere Klagen anhängig?!
Titel: Re: Rechtsrat
Beitrag von: Adlerauge123 am 09. Januar 2014, 18:11
Spätestens wenn mich solche Schreiben erreichen, wird Panik aufsteigen. Aber das ist ja so gewollt ;-)

Ist das nicht schon Nötigung?!
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: 503 am 09. Januar 2014, 18:22
Förmliche Rechtsmittel (z.B. Widerspruch) können zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingelegt werden, da mit Übersendung einer Vollstreckungsankündigung noch keine Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen wurden.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=7599.0

Fordern Sie dann die Rundfunkanstalt dazu auf, den Empfang des Schreibens zu beweisen.
Neben dem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid sollte auch noch die Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Gericht beantragt werden, da sonst der Gläubiger aus dem angegriffenen Vollstreckungsbescheid weiter vollstrecken und zum Beispiel das Konto sperren lassen kann.
Nach Ablauf der zwei-Wochen-Frist ohne einen Einspruch gilt der Vollstreckungsbescheid wie ein Urteil.
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Adlerauge123 am 09. Januar 2014, 18:48
spätestens hier sind die meisten überfordert. Eine Kontopfändung ist nämlich alles andere als lustig!  >:(

Die arbeiten außerdem mit allen Tricks! Auch schmutzigen, wenn man das Forum und diverse Seiten querliest. teilweise wird auch versucht die Ehefrau als Teilnehmer heranzuziehen usw. usf. 

Das kann ich nur erfolgreich durchziehen, wenn ich das so mache wie nachstehend:
a) ich werde den Beitrag nicht mehr zahlen.

b) Selbstverständlich lege ich einen Ordner an und werde die Briefe nicht in den Papierkorb schmeissen.

c) Jegliche Mahnungen bleiben ungeachtet und werden abgeheftet. Ich sehe nicht ein, stundenlang irgendwelche Briefe an diesen Verein zu schicken, die nur meine Zeit und mein Geld kosten.

d) Kommt ein BEITRAGSBESCHEID mit Rechtsbehelfsbelehrung werde ich jedoch

e) WIDERSPRUCH  einlegen und zwar nicht "formvollendet" sondern einfach mit der kurzen und knappen Begründung:
das der Beitrag als Zwangsmaßnahme festgesetzt wurde, und damit gegen das Grundgesetz verstößt UND ich als Wohngeldempfänger leider keine ausreichenden finanziellen Mittel habe um die Zwangsgebühr zu entrichen.



f)dann wird der Widerspruch natürlich abgelehnt, woraufhin ich die Sache an meinem Anwalt übergebe. Ich habe bereits lange eine Rechtsschutzversicherung. 


Warum bezahlt keinerlei Rechtsschutzversicherung wenn ich verklagt werde?! 
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: ViSa am 09. Januar 2014, 20:47
Zitat
Warum bezahlt keinerlei Rechtsschutzversicherung wenn ich verklagt werde?! 

Wie der Name schon sagt es ist eine Rechtsschutzversicherung

Und was wollen Versicherungen grundsätzlich nicht ? Richtig, bezahlen.

Das heißt wenn die Chance/Aussicht auf *Sieg* eher gering ist verweigern sie oftmals die Zahlung.
RSV lohnt sich garantiert nicht in Sachen Verwaltungrecht. Leider.

Gruß,
ViSa
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: tex am 10. Januar 2014, 09:50
spätestens hier sind die meisten überfordert. Eine Kontopfändung ist nämlich alles andere als lustig!  >:(

Die arbeiten außerdem mit allen Tricks! Auch schmutzigen, wenn man das Forum und diverse Seiten querliest. teilweise wird auch versucht die Ehefrau als Teilnehmer heranzuziehen usw. usf. 


Hallo Adlerauge 123.
Es kommt auf die Sichtweise an.
Weil das ganze im Rechtsfreien Raum stattfindet ist es Auslegungssache was richtig und was falsch ist. Es lässt sich auch nicht mit Bestimmtheit voraussagen was kommen wird.
Für mich steht fest das ich ausgeraubt werden soll und kein Schritt dagegen Freiwillig geschieht.
Da der Räuber in jeder Hinsicht mir Überlegen ist, bleibt mir nur die Möglichkeit, mich erfolgreich zur Wehr zu setzen durch           "Nicht verhandeln, nicht bezahlen" übrig.
Das ist das "Geringste Mittel" der Notwehr. Nach dem GG ist diese Art sich zu Wehren immer erlaubt auch wenn ich mich Irre und Straffreiheit wird dabei jedem im voraus zugesichert.

Ein Krebsgeschwür das inoperabel ist Verödet man dadurch das der Blutzufluss unterbrochen wird.

Die RSV bezahlen dann immer wenn der Versicherte Angegriffen wird, deshalb immer bis zum äußersten gehen und nicht Verhandeln/Bezahlen!  8)  ;D

     
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Adlerauge123 am 12. Januar 2014, 01:00
keine Sorge, ich bleibe hart  ;)


PS: Kann man bei meiner untenstehenden Vorgehensweise etwas verbessern?!, aber bitte jetzt nicht antworten, daß ich irgendwelche ellenlange Antworten auf Geschreibsel des Gegners, die OHNE Rechtsbehelfbelehrung sind, formulieren soll... ich würde gern noch irgendwie beischreiben, in meiner EINZIGEN  Antwort an die Abzocker, daß sie sich davor verwahren sollen,jedwede Versuche der Kontopfändung oder Schufa Einträge zu versuchen und ich das sofort anzeigen werde


a) ich werde den Beitrag nicht mehr zahlen.

b) Selbstverständlich lege ich einen Ordner an und werde die Briefe nicht in den Papierkorb schmeissen.

c) Jegliche Mahnungen bleiben ungeachtet und werden abgeheftet. Ich sehe nicht ein, stundenlang irgendwelche Briefe an diesen Verein zu schicken, die nur meine Zeit und mein Geld kosten.

d) Kommt ein BEITRAGSBESCHEID mit Rechtsbehelfsbelehrung werde ich jedoch

e) WIDERSPRUCH  einlegen und zwar nicht "formvollendet" sondern einfach mit der kurzen und knappen Begründung:
das der Beitrag als Zwangsmaßnahme festgesetzt wurde, und damit gegen das Grundgesetz verstößt UND ich als Wohngeldempfänger leider keine ausreichenden finanziellen Mittel habe um die Zwangsgebühr zu entrichen.
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Adlerauge123 am 14. Januar 2014, 17:23
morgen wäre der Zahltermin für meinen Halbjahresbeitrag und bin nach wie vor am "Hin und her überlegen"  :P

Die Briefe/Mahnungen interessieren mich nicht sonderlich, das einzige was mich noch nachdenken lässt, was "wenn so eine Vollstreckungsankündigung kommt und der Gerichtsvollzieher hier hinsteppt oder das Konto gesperrt wird, so mir nichts dir nichts"...

Das obige vom user :

(
Förmliche Rechtsmittel (z.B. Widerspruch) können zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingelegt werden, da mit Übersendung einer Vollstreckungsankündigung noch keine Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen wurden.)

habe ich nämlich nicht verstanden! Wo muß ich dann welchen Brief hinschreiben?


Darf ich davon ausgehen, hier ein Maximum an Unterstützung im Forum zu bekommen??? und was haltet ihr grundsätzlich von der Vorgehensweise, keinen großartigen Briefwechsel zu beginnen, der sowieso nur ermüdet, Geld kostet und nichts bringt?! Nur reagieren, wenn schwere Gefahr droht!?!
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Uwe am 14. Januar 2014, 17:31
Hallo,
hier im Forum sind alles Laien und keine Rechtsanwälte, daher kannst du davon ausgehen das hier
jeder von eigenen Erfahrungen schreibt.Wenn du ein Maximum an Beratung willst, muss du leider zum Rechtsanwalt.
Hier im Forum ist Rechtsberatung verboten!!
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Darf ich davon ausgehen, hier ein Maximum an Unterstützung im Forum zu bekommen??? und was haltet ihr grundsätzlich von der Vorgehensweise, keinen großartigen Briefwechsel zu beginnen, der sowieso nur ermüdet, Geld kostet und nichts bringt?! Nur reagieren, wenn schwere Gefahr droht!?!

morgen wäre der Zahltermin für meinen Halbjahresbeitrag und bin nach wie vor am "Hin und her überlegen"  :P

Die Briefe/Mahnungen interessieren mich nicht sonderlich, das einzige was mich noch nachdenken lässt, was "wenn so eine Vollstreckungsankündigung kommt und der Gerichtsvollzieher hier hinsteppt oder das Konto gesperrt wird, so mir nichts dir nichts"...

Das obige vom user :

(
Förmliche Rechtsmittel (z.B. Widerspruch) können zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingelegt werden, da mit Übersendung einer Vollstreckungsankündigung noch keine Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen wurden.)

habe ich nämlich nicht verstanden! Wo muß ich dann welchen Brief hinschreiben?


Darf ich davon ausgehen, hier ein Maximum an Unterstützung im Forum zu bekommen??? und was haltet ihr grundsätzlich von der Vorgehensweise, keinen großartigen Briefwechsel zu beginnen, der sowieso nur ermüdet, Geld kostet und nichts bringt?! Nur reagieren, wenn schwere Gefahr droht!?!
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Adlerauge123 am 14. Januar 2014, 17:33
Nach "Rechtsrat" im Sinne von "anwaltlicher Hilfe im Forum" habe ich ja nicht gefragt!

Ich habe vorher ausdrücklich nach einem versierten Anwalt gefragt, der sich für eine Pauschale darum kümmert! Siehe oben.

Da hiess es, das Anwälte sich um so einem Klimperkram nicht kümmern!!!
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Adlerauge123 am 16. Januar 2014, 17:39
so, der Zahltermin ist verstrichen. Eine Mahnung wird wohl kommen. Ich bin übrigens im 6. Jahr der Privatinsolvenz, wenn das noch zur Sache tut.

Was passiert jetzt?! Einfache Mahnung werden abgeheftet, aber meine Hauptsorge ist der Gerichtsvollzieher... :-(
Meine Vorgehensweise:

a) ich werde den Beitrag nicht mehr zahlen.

b) Selbstverständlich lege ich einen Ordner an und werde die Briefe nicht in den Papierkorb schmeissen.

c) Jegliche Mahnungen bleiben ungeachtet und werden abgeheftet. Ich sehe nicht ein, stundenlang irgendwelche Briefe an diesen Verein zu schicken, die nur meine Zeit und mein Geld kosten.

d) Kommt ein BEITRAGSBESCHEID mit Rechtsbehelfsbelehrung werde ich jedoch

e) WIDERSPRUCH  einlegen und zwar nicht "formvollendet" sondern einfach mit der kurzen und knappen Begründung:
das der Beitrag als Zwangsmaßnahme festgesetzt wurde, und damit gegen das Grundgesetz verstößt UND ich als Wohngeldempfänger leider keine ausreichenden finanziellen Mittel habe um die Zwangsgebühr zu entrichen. 
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: tex am 16. Januar 2014, 18:30
Hallo Adlerauge 123.
Bei mir hat sich der Gerichtsvollzieher wegen 2013 ÖRR Beitrag gemeldet und Pustekuchen sagt mein Anwalt. Ich sage dir wie Pustekuchen geht wenn du Post von ihm bekommst.

Es ist wirklich unglaublich mit welchen unfairen Tricks sie es versuchen.   ;) >:D ;D   
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: power-dodge am 16. Januar 2014, 18:45
Hallo,

Den letzten Beitrag habe ich nicht verstanden.
Kannst du mal bitte genau drauf angehen?

Danke
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: tex am 16. Januar 2014, 19:36
Hallo power-dodge.
Ich versuche den Betrüger-verein auf andere weise zu versenken weil ich nichts zu verlieren habe.
Ich kann im Moment nicht viel mehr Verraten bis auf das das sie sich einen dreck darum scheren sich an Regeln oder Bestimmungen zu halten was das Juristische Regelwerk vorschreibt.
Den Anhang musste ich bis zur Anonymität schwärzen weil das für mich wichtig ist.  >:D >:D >:D
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: power-dodge am 16. Januar 2014, 21:27
Ah ok, danke für deine Mühe.
Kann erst Zuhause deinen Anhang ansehen.

Gut dann behalte dies für dich, besser ist es...

Gut zu wissen das wir von allen Seiten uns nach vorne arbeiten.

Gruß
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Adlerauge123 am 16. Januar 2014, 22:43
ja, spätestens bei so einem Brief wäre bei mir vielleicht Ende, weil ich eben doch was zu verlieren habe. Warum bin ich in der Privatinso seit vielen Jahren...weil ich schuldenfrei sein will  :-\
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: power-dodge am 16. Januar 2014, 23:01
Hi,


Jetzt habe ich ansehen können.
Klingt gefährlich ist aber nur heiße Luft oder?

Wenn du magst kannst mir per pn was dazu sagen.

Gruß
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Adlerauge123 am 17. Januar 2014, 11:29
ein paar Sätze könnte man auch öffentlich dazu sagen, was zu tun ist, wenn einfach "die Waffe gezückt wird", die mich persönlich am stärksten beeindruckt: Nämlich: Kontopfändung und Gerichtsvollzieher.

PS: Im übrigen noch ganz kurz zu mir: ich lehne den ÖR nicht vollkommen, wie fast alle hier, ab! Kaum zu glauben, aber ich wäre durchaus bereit dafür zu bezahlen, allerdings bin ich nicht bereit einen solch extrem überdimensionierten ÖR zu finanzieren.... einv vielleicht gern auch 2 Sender gehen vollkommen in Ordnung, würden auch reichen, um den Auftrag zu erfüllen und wären mir ganz persönlich auch 100 Euro jährlich wert, aber  dieser elende Zwang ist eines Staates der sich allen Ernstes "demokratisch" nennt, absolut unwürdig.
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: René am 17. Januar 2014, 11:36
Keiner lehnt alles kategorisch ab – wir lehnen aber den Zwang ab. Ich selbst, als fast nicht Rundfunkkonsument, wäre durchaus bereit, für ausgewählte Sendungen zu bezahlen. Das ist nichts anderes wie Kino oder Bücher – man bezahlt keine Pauschale, in welcher Höhe auch immer, sondern man schaut sich den Film an, den man sehen möchte oder man kauft das Buch, welches man lesen will.

Also, der ÖRR kann bestehen bleiben, aber zahlen soll nur derjenige, der ihn nutzt bzw. bestellt.
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: power-dodge am 17. Januar 2014, 11:38
Ja ganz genau, aber am besten auch gesplittet.

Sport
Musik
Schnulze

Sky ähnlich

Nur so kann es in einer Demokratie funktionieren
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: tex am 17. Januar 2014, 13:47
Ja ganz genau, aber am besten auch gesplittet.

Sport
Musik
Schnulze

Sky ähnlich

Nur so kann es in einer Demokratie funktionieren

Und die die gar kein Geld übrig haben es umsonst anschauen dürfen wenn sie 1-2 Werbeblöcke Freiwillig zulassen.  ;D
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: tex am 18. Januar 2014, 09:50
Nach einer Woche erfolglosem Kontaktversuch gibt es dieses Einschreiben!  >:D   
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: power-dodge am 18. Januar 2014, 09:55
HI,

gut weiter so!

Es gibt genug Tricks!
http://www.youtube.com/watch?v=aBtGAGgHtBI

 >:D >:D >:D
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: itsfivetotwelve am 18. Januar 2014, 12:08
Herzlichen Glückwunsch Adlerauge123 zu deinem Entschluß zu kämpfen. Denn wer nicht kämpft hat schon verloren.
Die meisten Zahler ärgert es genauso wie dich, aber nur die wenigsten bringen den Fleiß und den Mut auf sich zu wehren.
So weit ist es mit unserer Demokratie nicht mehr her im Lande. Und die Politkaste arbeitet kräftig daran die Demokratie durch die Hintertür --- Stück für Stück --- einzuschränken, wenn nicht sogar abzuschaffen.
Im Grunde mußt du nur fleißig Widersprüche schreiben, wenn immer es nötig ist und notfalls Klage beim Verwaltunggericht einreichen (ca. 105€). Aber das Geld für die Klage hast du ja erst einmal schon dadurch, daß du nicht mehr zahlst. Und nur wer klagt, kann später Geld zurückfordern.
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Adlerauge123 am 21. Januar 2014, 18:19
Danke fürs Mutmachen. Wohin mich mein Mut gegen Ungerechtigkeit jedoch einmal geführt hat, da könnte ich euch ein Lied von singen, aber das ist nicht das Thema!

ich kann einfach nicht aus meiner Haut, nämlich mich gegen jedes gefühlte Unrecht zu wehren. Bin ich jetzt ein Querulant ?!  :-\

Ich werde hier jeden Brief einstellen und bitte dann um Vorschläge, basierend auf eueren Empfehlungen

a) ich werde den Beitrag nicht mehr zahlen.

b) Selbstverständlich lege ich einen Ordner an und werde die Briefe nicht in den Papierkorb schmeissen.

c) Jegliche Mahnungen bleiben ungeachtet und werden abgeheftet. Ich sehe nicht ein, stundenlang irgendwelche Briefe an diesen Verein zu schicken, die nur meine Zeit und mein Geld kosten.

d) Kommt ein BEITRAGSBESCHEID mit Rechtsbehelfsbelehrung werde ich jedoch

e) WIDERSPRUCH  einlegen und zwar nicht "formvollendet" sondern einfach mit der kurzen und knappen Begründung:
das der Beitrag als Zwangsmaßnahme festgesetzt wurde, und damit gegen das Grundgesetz verstößt UND ich als Wohngeldempfänger leider keine ausreichenden finanziellen Mittel habe um die Zwangsgebühr zu entrichen.   
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: PersonX am 21. Januar 2014, 18:52
nur am Rand,
dass "leider" im Punkt e würde, wenn ich es richtig betrachte bedeuten, dass möglicherweise gezahlt werden würde, wenn mehr Geld da wäre ;-), ich würde das "leider" entfernen, denn ein Zwangsbetrag sollte nie gezahlt werden und das Nichtzahlen zu bedauern, naja ...
 
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Adlerauge123 am 21. Januar 2014, 19:15
Danke! Ich denke du hast recht.


Wenn man das Forum allerdings querliest, sieht man, das man vor Gericht kaum Chancen hat, auch wenn der Zwangsbeitrag GANZ offensichtlich grundgesetzwidrig ist...und zwar, weil der Zwangsbeitrag SYSTEMRELEVANT ist und die "großartige deutsche Justiz" natürlich teil des Systems und damit unmittelbar Profiteur ist. Sie würden ja damit den ast absägen, auf dem sie sitzen.

Demokratie und wirklich unabhängiges Gericht geht irgendwie anders. Dacht ich.

Ich lasse mich gern " eines besseren belehren."
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Adlerauge123 am 21. Januar 2014, 22:02
wenn ich überlege gegen welche Ungerechtigkeiten ich alles kämpfe...  >:D

Zusammen mit dem Bund der Energieverbraucher GEGEN: Die "unbilligen Strompreise", gegen die Gaspreise, gegen die Versicherung, die einfach unberechtigt den Unfallschaden, an dem ich zu 100 Prozent KEINE Schuld trage (von der Polizei bestätigt und protokolliert), an meinen Fahrzeug um die Hälfte kürzt! Völlig irre!
Gelegentlich gegen meinen Vermieter, der Mieterhöhungen zurücknehmen musste, weil sie nicht in Ordnung waren. Meine Nebenkostenabrechnung ist vielleicht alle 10 jahre mal einwandfrei :-)

Wenn ich was vergessen haben sollte,trage ich es nach..
Ist das nervig. Am liebsten würde ich mal was im Lotto gewinnen und dann würde ich es... wahrscheinlich genauso machen...  :-\ weil ich es einfach nicht ab kann, wenn man mich versucht abzuzocken.  :(
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: PersonX am 22. Januar 2014, 19:59
falls alle Richter wirklich für pro Rundfunkvertrag entscheiden

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8017.msg57928.html
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Adlerauge123 am 23. Januar 2014, 15:01
Hier noch mal eine Zwangsandrohung des Finanzamtes...DAS IST NICHT VON MIR...und bei sowas komme ich echt ins Grübeln, denn das grenzt bei der Summe, um die es geht, fast schon an Staatsterror! Das ist ja so, wie mit ATOMBOMBEN auf Spatzen schießen.

In Ordnung wäre es, wenn einfach ein Richter darüber befindet, ob ich zahlen muss oder nicht. Fertig!

Aber so?! Der Beitragsservice ist ja völlig krank! Das ist genauso, wie man den Bauern früher die Schweine im Mittelalter weggenommen hat, damit eine obskure Steuer bezahlt wird...damit die hohen Herren oben wie fette Maden im Speck leben. Parasitär auf unsere Kosten! Ich erkenne keinen Unterschied mehr!

Da komme ich ehrlich gesagt schon ins Grübeln, ob man nicht lieber zahlt (genau das ist ja beabsichtigt!) denn man stelle sich vor: Man wagt einmal in den Urlaub zu fahren, ...kommste wieder, alle Konten gesperrt. Vielleicht noch die Wohnung zwangseingebrochen und was gepfändet...
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Adlerauge123 am 23. Januar 2014, 18:50
was, noch keine Antwort?! Ja, da vergeht uns das Lachen! Hier wird man schon wieder in die Spur gebracht... hahaha, der kleine Michel meint gegen die Obrigkeit aufbegehren zu können. Den falten wir uns schon zurecht, dem wird seine kleine Revolution schon gründlich vergält...  ;)

Achtung: Das war Ironie!
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: ZWIEBELCHEN am 23. Januar 2014, 19:08
Das ganze Schreiben, bitte schön!
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Adlerauge123 am 23. Januar 2014, 19:11
alle relevanten Daten sind doch drauf.

Ich habe das Bild entsprechend geschnitten, weil die Dame zwar die Adresse abgedeckt hatte, nicht aber ihren Namen usw. Ich habe das von einer Facebookseite. Ich denke aber das es jetzt so unkenntlich gemacht wurde, das es den Datenschutzgründen entspricht. Ist ja nun nur der wichtige Kerntext zu lesen.

PS: Die versuchen alles,um uns die Hose auf halb acht zu drehen.  >:D
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: themob am 23. Januar 2014, 19:30
Welche Antwort, Reaktion erwartest Du genau?

Wenn die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt von Ihren Möglichkeiten Gebrauch macht, kann Sie dasselbe einleiten (etwas leichter manchmal, je nach Bundesland) wie jeder andere Gläubiger auch.

Wichtig ist doch die Reaktion des Schuldners und das erkennen, was genau dort steht. Es werden Möglichkeiten beschrieben. Eine Räumung/Sperrung des Kontos, über der Pfändungsfreigrenze kann es nicht geben, wenn ich ein P-Konto habe.

Sozialleistungen "werden" wie Einkommen behandelt, also können Sie grundsätzlich gepfändet werden. Aber, genau das steht dort nicht, § 850 c ZPO findet Berücksichtigung, also die Pfändungsfreigrenze.  Und Sozialleistungen über der Pfändungsfreigrenze? Schwer, aber nicht unmöglich.

Einfach nach dem Urlaub die Wohnung ausgeräumt? Vorher kommen entsprechende Schreiben, sollte man diese natürlich alle ignorieren, ja dann kann es natürlich passieren.

Das Finanzamt tritt hier als Erfüllungsgehilfe des Gläubigers auf. Warum so ein TamTam weil dort Finanzamt drauf steht? Nur weil FA draufsteht ist nicht FA drin. Wem schuldet die Dame denn den Betrag? Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder dem Finanzamt?

Wobei ich nicht sehe, dass dort eine Rundfunkanstalt namentlich genannt ist. Was dann noch zu klären wäre, die Rechtsgrundlage mit entsprechenden Nachweise das die ARD ZDF Deutschlandradio überhaupt berechtigt ist. Hier gilt der Spruch, wo kein Kläger da kein Richter. Oder wer nicht höflich nach der Rechtsgrundlage der Institution aus Köln beim Erfüllungsgehilfen nachfragt, der macht sich halt keine Gedanke und denkt alles ist in Ordnung.


Hier noch mal eine Zwangsandrohung des Finanzamtes...DAS IST NICHT VON MIR...und bei sowas komme ich echt ins Grübeln, denn das grenzt bei der Summe, um die es geht, fast schon an Staatsterror! Das ist ja so, wie mit ATOMBOMBEN auf Spatzen schießen.

In Ordnung wäre es, wenn einfach ein Richter darüber befindet, ob ich zahlen muss oder nicht. Fertig!

Aber so?! Der Beitragsservice ist ja völlig krank! Das ist genauso, wie man den Bauern früher die Schweine im Mittelalter weggenommen hat, damit eine obskure Steuer bezahlt wird...damit die hohen Herren oben wie fette Maden im Speck leben. Parasitär auf unsere Kosten! Ich erkenne keinen Unterschied mehr!

Da komme ich ehrlich gesagt schon ins Grübeln, ob man nicht lieber zahlt (genau das ist ja beabsichtigt!) denn man stelle sich vor: Man wagt einmal in den Urlaub zu fahren, ...kommste wieder, alle Konten gesperrt. Vielleicht noch die Wohnung zwangseingebrochen und was gepfändet...
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Adlerauge123 am 23. Januar 2014, 19:43
  Einfach nach dem Urlaub die Wohnung ausgeräumt? Vorher kommen entsprechende Schreiben, sollte man diese natürlich alle ignorieren, ja dann kann es natürlich passieren.       

Leider sind nicht alle Menschen so klug (und das ist ohne Ironie gemeint) und wissen, was zu tun ist. Ich sehe mich genauso. Ich bin nun 9 Tage über den Zahlungstermin. Noch ist nichts passiert.  :-\
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: xrw am 23. Januar 2014, 21:19
Wobei ich nicht sehe, dass dort eine Rundfunkanstalt namentlich genannt ist. Was dann noch zu klären wäre, die Rechtsgrundlage mit entsprechenden Nachweise das die ARD ZDF Deutschlandradio überhaupt berechtigt ist.

Was auf dem (wohl nur informativen) Wisch steht, ist wahrscheinlich irrelevant, aber wenn die Vollstreckung nicht im Namen einer konkreten Rundfunkanstalt, sondern vom Beitragsservice selber betrieben wird, dürfte sie anfechtbar sein. Einzelheiten hängen vom Bundesland ab.
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Adlerauge123 am 23. Januar 2014, 22:08
Und wie sollte die mit derlei Ungemach bedrohte jetzt reagieren?! Wo hinschreiben und was sagen ?!mal so in aller Kurzform. Von dem ganzen Aufgerege hat niemand was ????
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Yllana am 24. Januar 2014, 10:33
Hallo,

die Forderung in Höhe von EUR 173,10 stammt noch aus den Jahren vor 2013. Auf der besagten FB-Seite wird zwar jedem Hilfesuchenden immer wieder mitgeteilt, dass es nie zur Kontopfändung kommt bzw. man rechtliche Schritte dagegen unternehmen kann.

Meiner Meinung nach ist es ein Unterschied ob die Forderungen vor 2013 entstanden oder ab 2013. Sehe ich das falsch? Bislang habe ich noch nicht gehört/gelesen, dass es Anträge zur Zwangsvollstreckung bzw. Kontopfändungen für Beitragsforderungen ab dem Jahr 2013 gab.

Gruß

Yllana

Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: tex am 24. Januar 2014, 15:46
Hallo.
Ich habe in der 7. Kalenderwoche Termin beim Obergerichtsvollzieher wegen Beiträgen ab 2013.
Ich habe ein P. Konto und lebe von weniger als 1048€ Monatlich. Ich besitze nichts was Pfändbar
wäre und werde wohl (zum ersten mal) die Hosen runterlassen müssen.
Danach werde ich euch ausführlich darüber berichten.
Mir stehen jetzt immer noch drei Möglichkeiten offen:
1. Alles auf einmal begleichen 230€ und auf das nächste mal 2015 abwarten/tot stellen.
2. Mich auf Ratenzahlung (12X23€ Mindestrate) einlassen und die Beiträge 2014 ignorieren.
3. Offenbarungseid ablegen und 2 Jahre Ruhe haben bis zum nächsten mal, 30 Jahre lang.

Übrigens wurden auch die Regeln für den Gerichtsvollzieher in BW 2013 geändert so das ich Beeiden muss das ich 4 Jahre Rückwirkend keinen nennenswerten Besitz hatte oder eine Schenkung stattgefunden hat.

Ein Schufa Eintrag interessiert mich nicht es bringt mir keine zusätzlichen Nachteile.

Juristisch gesehen behandelt der OGV den ARD/ZDF Beitragsservice als wären sie ein Amt.

Wenn der Termin stattgefunden hat weiß  ich dazu mehr.  >:D ;D   

 
     
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: unGEZahlt am 24. Januar 2014, 17:08
Mir stehen jetzt immer noch drei Möglichkeiten offen:
...
3. Offenbarungseid ablegen und 2 Jahre Ruhe haben bis zum nächsten mal, 30 Jahre lang.     

Hallo tex,

Danke für die Informationen.
Wäre natürlich schön, wenn die weiterhin keinen Zwangsbetrag bekommen.
Das geht wohl nur mit Offenbarungseid (?)

Wie es weitergeht, interessiert mich natürlich auch.

Markus
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Adlerauge123 am 28. Februar 2014, 09:04
Zahlungseinstellung war ab 01.01.14.

Bis jetzt noch keine Mahnung/Infoschreiben bekommen...bin aber sicher das es kommt. Wäre die erste Mahnung, die ich überhaupt seit Jahren bekomme, bin nämlich jemand, der immer versucht seine Rechnungen fristgerecht zu begleichen. Da bekomme ich aber immer eine Gegenleistung für, bzw. hatte das bestellt. Hier bezahle ich für nix, bzw. soll bezahlen was ich nie bestellt habe.
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: tex am 01. März 2014, 21:23
Hallo zusammen.
Ich war am 4.2. beim OGV und hatte fünf Leute vor mir aber das ging alles im Schnelldurchgang. Die ganze Zeit Klingelte das Telefon und der OGV sagte fast immer " er diskutiere nicht über eine Politische Entscheidung und wer näheres erfahren wolle soll einen Termin vereinbaren". Es ging immer um die Zwangsvollstreckung des ÖRR Beitrags.
Die Fragen waren schnell beantwortet und ich Fragte am Schluss ob ich ich eine Mitteilungspflicht hätte für den Fall das sich etwas ändere das verneinte er und sagte das er sich in 2 Jahren melden wird wenn die Forderung noch offen ist.
Das war alles beim OGV und ich dachte endlich wieder Ruhe aber schon kommt die nächste Post wie ihr im Anhang lesen könnt... und meine Antwort darauf.  ;D
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Adlerauge123 am 02. März 2014, 18:04
hm, ist doch ätzend wie hier mit "Kanonen auf Spatzen" geschossen wird. Fast schon sittenwidrig. Ich denke das ich das sofort an einem Rechtsanwalt gebe. Ich denke man muß vorher verklagt werden?! Drogeriekette Rossmann hat ja auch seine Anwälte, die er auf dieses Pack hetzt...warum geht das bei uns nicht im kleinen?! Warum werden wir hier immer drangsaliert?!
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: koppi1947 am 02. März 2014, 22:00
Hallo tex,das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung!
So lange keine Klage dieser Creditreform erfolgt ist und kein gerichtlicher Bescheid vorliegt,ist das alles hinfällig,nur Panikmache.
Das hatten wir hier schon mal im Forum.Ich mit meinem Sohn auch,aber ohne Erfolg.
Wenn Du allerdings einen Anwalt hast,kannst Du das gerne prüfen lassen.
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: themob am 03. März 2014, 07:14
@tex

Dazu gab es im Oktober 2013 ein Thema hier: Creditreform (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7011.msg52404.html#msg52404)
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Reskal am 03. März 2014, 17:34
Wer nicht bezahlt, bekommt zunächst Briefe, dass man verpflichtet wäre zu zahlen. Darauf antwortet man, dass man nicht zahlen will, oder was für einen zutrifft.

Hallo, hab bisher nur mitgelesen ich verweigere die Zahlung schon seit Januar 13. Aber das Zitat oben verunsichert mich jetzt doch, ich dachte man soll tunlichst gar nix sagen und alles einfach annehmen und abheften(für spätere Verhandlung) und nur auf den Bescheid mit einem Widerspruch reagieren ?
Weil da jetzt steht man solle davor schon antworten, nämlich das man nicht zahlen will.
Kann es denn sein, daß man einfach zum Zahlen verpflichtet wird, also einem der Gerichtsvollzieher auf die Pelle rückt, obwohl man nie einen Beitragsbescheid gesehen hat ?
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Roggi am 03. März 2014, 19:22
Da bisher nichts passiert ist, kann niemand sagen, was diese Ausbeuter als Nächstes planen. Die richtige Strategie ist noch nicht gefunden. Jeder muß natürlich selbst entscheiden, wie er mit diesen Ausbeutern umgehen will.
Nach der Zwangsanmeldung kann nur der normale Vorgang weitergehen. Das ist entweder passiert nichts oder es kommt ein Beitragsbescheid mit 8 Euro Säumniszuschlag. Gegen einen Beitragsbescheid geht man vor mit einem Widerspruch entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite.
Also man kann antworten oder nicht, die Antwort auf den Beitragsbescheid ist dementsprechend seiner Entscheidung: "Ja, ich bezahle gern." oder "NEIN!!! Ich lege Widerspruch ein!!!"
Wie die genaue Formulierung dann auszusehen hat, kann man hier erfahren, wenn es irgendwann soweit ist. Einen Gerichtsvollzieher wird man ohne vorherigen Verwaltungsakt nicht sehen.
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: tex am 04. März 2014, 01:43
Hallo.
In meinem Fall ist es so das ich 20€ über der Grundsicherung Frührente bekomme.
Wohngeld bekomme ich nicht weil ich mir mit einem Minnijob Geld dazuverdiene.
Dieses sauer verdiente Geld liegt deutlich unter der Pfändungsgrenze so das meine
Entscheidung "nicht Verhandeln und nicht Bezahlen" als Kostengünstigste nahm.
Bis August 2013 war es in BW nicht möglich zu Pfänden ohne Gerichtsurteil so das
der Betrugs verein die Rechtmäßigkeit ihrer Forderungen hätten Beweisen müssen.
Damit hätte ich den "Spies" umgedreht, aber wenige Wochen vor dem Brief des OGV
hatte der Landtag von BW die entsprechenden § geändert und Durch gewunken.
Meine Finanzielle Situation wird sich nicht ändern und das P Konto schützt das wenige.
Das ich jetzt in der Schufa stehe stört mich nicht aber das die so dreist sind und mit
ihrer Inkasso weiternerven schon.
Ich hoffe das alle die genug Geld zum Klagen haben das auch tun um dem Legalisiertem Raub
ein endgültiges Ende zu setzen.   ;D
     
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: PersonX am 04. März 2014, 01:57
Was natürlich passieren könnte ist, dass der Verein fast 1 Jahr nichts macht nach dem Zustellen der "Rechnung" ala Bescheid, welche formal ja kein Bescheid ist, weil die Rechtsbelehrung fehlt, dann auch keine Mahnungen zu vor sendet, sondern dann, falls mann nicht Wiederspruch gegen diese "Zwangsanmeldung" und "Rechnung" tätig, dann so tut als hätte man keine Einspruchsmöglichkeit mehr, weil eine mögliche Frist abgelaufen ist.

Also sollte es also so passieren, das nach der Zwangsanmeldung und der Rechnung, von der angeschriebenen Person keine Antwort oder sonstige Reaktion erfolgt, und der Verein zuckt auch nicht. Die Zeit läuft. Es vergeht fast 1 Jahr, dann sollte die angeschriebene Person auf jedem Fall noch fristgerecht innerhalb der Jahresfrist den Wiederspruch gegen die Zwangsanmeldung und "Rechnung" ala Bescheid einlegen, weil es sonst zu Nachteilen führen kann.

weil diese Antwort auf den Post von Roggi hier möglicherweise unpassend steht, habe ich dazu das Thema erstellt,
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,28.0.html
Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: Adlerauge123 am 28. März 2014, 10:07
Ich hoffe das jetzt kein shitstorm losbricht:  >:D

ich bin ja grundsätzlich auf der Seite der Zahlungsverweigerer. Mit allen Argumenten die hier vorgebracht werden.
Es gibt allerdings etwas, das mich sehr stört. Und zwar ist das der Faktor "Zeit und Aufwand". Selbstverständlich ist es klar, daß "von nichts, nichts kommt und man schon was dafür tun muss".

Allerdings finde ich die Beschäftigung mit diesem Thema sehr umfangreich und zeitraubend. Gerade wenn man Familie mit Kindern hat, kleines Einkommen, Anträge für Wohngeld und Kinderzuschlag ausfüllen muss usw. (und das natürlich, obwohl man VOLLZEIT arbeitet :-(  .

Ich bin auch "Gaspreisrebell" und "Strompreisrebell" und kürze seit,ich glaube 2003, die Gaspreise. Gleichzeitig bin ich allerdings auch im Bund der Energieverbraucher, in dem ich immer absolut kompetente Ansprechpartner habe, rechtsschutzversichert bin und Musterbriefe bekomme. In der Regel ist das da so: Kommt Brief A, dann antworte mit Brief B. Ende. Abgehakt.

Eine solche konzertierte Aktion vermisse ich hier wirklich! Jeder Fall scheint hier individuell zu sein, obwohl doch alle das gleiche Problem haben!!! Man muss sich durch eine Vielzahl von Themen kämpfen und es ist noch nicht mal sicher, ob man recht bekommt.

Und, das finde ich am schlimmsten und lässt mich dazu neigen, einfach zu bezahlen:

Dieser Drecksverein droht immer gleich mit "Kontopfändung, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen" usw.!

DAS NENNT MAN MIT KANONEN AUF SPATZEN SCHIESSEN.

Diese Maßnahmen sind doch völlig überzogen und stehen in keinem Verhältnis zur geforderten Summe. Mich beschleicht der Eindruck, daß dieser Drecksladen sogar Moskau Inkasso losschicken würde um Beine zu brechen, nur um ihre unberechtigten Forderungen beizutreiben.

Das ist doch völlig überzogen! Kann man da nicht mal grundsätzlich gegen angehen? gegen diese aus meiner Sicht völlig überzogene Vorgehensweise?!

Ich für meinen  Teil möchte Zahlung verweigern (was ich ja auch tue, vorher habe ich unter Vorbehalt gezahlt)
Und dann

soll ein Richter entscheiden, ob ich zahlen muss! Und was der sagt, ist für mich bindend, alles andere interessiert mich einen Dreck.

Warum gibts keinen "darauf spezialisierten Anwalt" der sich wie beim Bund der Energieverbraucher zum Pauschalpreis um den ganzen Mist kümmert?

ich denke, dann würden viel mehr Leute mitmachen!

Die wenigsten tun sich diesen Krampf freiwillig an, einfach weil man viel mit dem sonstigen Überlebenskampf zu tun hat und auch familie die auch zu ihrem Recht kommen will.

Titel: Re: Zahlungseinstellung ab 01.01.14.Persönlicher Hilfethread
Beitrag von: SchwarzSurfer am 28. März 2014, 10:23
Und, das finde ich am schlimmsten und lässt mich dazu neigen, einfach zu bezahlen:

Dieser Drecksverein droht immer gleich mit "Kontopfändung, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen" usw.!

DAS NENNT MAN MIT KANONEN AUF SPATZEN SCHIESSEN.

Sieh es mal positiv: schon zum 1.1.2007 sollten alle dran sein mit der "PC-Gebühr", jetzt sind aber wirklich alle dran mit der "Wohnungsabgabe". Tatsächlich zahlen müssen habe ich noch nie und wie es aussieht hat auch noch niemand bisher einen Beitragsbescheid erhalten der sich nicht selbst angemeldet hat, außer eben besagte Drohungen. Ich glaub hier gilt das Motto "bellende Hunde beißen nicht". Es wird eine Drohkulisse aufgebaut in der Hoffnung dass viele zahlen aber Gerichtsverhandlungen werden gemieden wie der Teufel das Weihwasser. Warum wohl? Ganz einfach weil das rechtlich sehr dünnes Eis ist und Prozesse nur mit Rechtsbeugung und entsprechendem Wohlwollen der Richter gewonnen werden können. Die Energieanbieter müssen sich hingegen an Rechtsstaatliche Prinzipien halten wodurch kochrezeptartiges Vorgehen (wenn Brief A erhalten mit Brief B antworten) überhaupt erst möglich wird.