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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: mahler am 07. Januar 2014, 03:03

Titel: Mitbewohner A angemeldet - soll B antworten?
Beitrag von: mahler am 07. Januar 2014, 03:03
Hallo,

mal angenommen Mitbewohner A zahlt seit dem 1. Januar 2013 brav den Rundfunkbeitrag.

Genauer gesagt, zahlen alle in der wg den Betrag, weil Mitbewohner A der Hauptmieter ist und den Geldbetrag

auf alle wg Bewohner aufgeteilt hat.

Nun wurde Mitbewohner B schon zum 2. mal angeschrieben.

Gibt Mitbewohner B mit seiner unterschrift/angaben auf irgendeine weise ein Einverständnis?

oder macht Mitbewohner B damit etwa ein Eingeständnis,

dass ihm vielleicht bei Auszug und sich wiederholender Prozedur zum Verhängnis werden könnte?   
Titel: Re: Mitbewohner A angemeldet - soll B antworten?
Beitrag von: mahler am 08. Januar 2014, 21:43
hat keiner eine meinung dazu?
Titel: Re: Mitbewohner A angemeldet - soll B antworten?
Beitrag von: Uwe am 08. Januar 2014, 22:32
Person Z würde Person B raten, einfach deine Beitragsnummer angeben.Damit ist er erstmal raus.
Oder Person B klagt gegen den Rundfunkbeitrag.

http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen