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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: mahler am 07. Januar 2014, 03:03
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Hallo,
mal angenommen Mitbewohner A zahlt seit dem 1. Januar 2013 brav den Rundfunkbeitrag.
Genauer gesagt, zahlen alle in der wg den Betrag, weil Mitbewohner A der Hauptmieter ist und den Geldbetrag
auf alle wg Bewohner aufgeteilt hat.
Nun wurde Mitbewohner B schon zum 2. mal angeschrieben.
Gibt Mitbewohner B mit seiner unterschrift/angaben auf irgendeine weise ein Einverständnis?
oder macht Mitbewohner B damit etwa ein Eingeständnis,
dass ihm vielleicht bei Auszug und sich wiederholender Prozedur zum Verhängnis werden könnte?
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hat keiner eine meinung dazu?
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Person Z würde Person B raten, einfach deine Beitragsnummer angeben.Damit ist er erstmal raus.
Oder Person B klagt gegen den Rundfunkbeitrag.
http://www.online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen